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Wirth, Johann Georg August: Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach. Heft 1. Neustadt, 1832.

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der Mitglieder dieser ehrenwerthen Volks-Repräsentation dem dankbaren
Andenken der Nachwelt zu übergeben. Diese Mitglieder waren:
"Notär Köster, Advokat Mahla, Notär Rencker, Rentmeister
Stöhr, Tabaksfabrikant Kienlein, Consistorialrath Müller, Ein-
nehmer Mühlhäuser, Bezirksingenieur Denis, Doctor Thomas,
Advokat Haas, Bürgermeister Brunk, Pfarrer Hahn, Gutsbe-
sitzer Giesen, Gutsbesitzer Jakob, Gutsbesitzer Frank, Pfarrer
Schnetter, Posthalter Ritter, Gutsbesitzer Spitz, Bürgermeister
Ladenberger, Einnehmer Rauch, Gutsbesitzer Kern, Gutsbesitzer
Schneider, Weinhändler Giesen."

Sobald ein Volk der gesetzwidrigen Willkühr seiner
Regierung einen festen Willen entgegen setzt, ist der
Sieg ihm gewiß, und die Niederlage der Regierung un-
vermeidlich
. Diese Wahrheit bewährt sich auch in dem unterstell-
ten Falle. Die baierische Regierung suchte ängstlich nach einer
Hinterthüre, und einem schicklichen Vorwand, das Verbot des Festes zu-
rückzunehmen. Sie machte dann zuerst mit einer halben Zurücknahme
einen Versuch und mußte sich endlich zu dem sauern Schritte entschließen,
ihre gesetzwidrige Willkühr zu bekennen, nämlich ihr monströses Verbot
unbedingt zurück zu nehmen. Möge das deutsche Volk durch dieses Er-
eigniß seine Kraft kennen lernen und niemals mehr vergessen, daß dem
festen Volkswillen keine Macht der Regierung zu widerstehen vermag. Den
Namen des Mannes, der in dem Kampfe des Absolutismus gegen die Natio-
nalsache der Deutschen ein so thätiges Werkzeug der Volksfeinde abgiebt-
jenes Mannes, der den Versuch wagte, die Institutionen Rheinbaierns
durch täglich wiederholte Angriffe allmählich zu erschüttern und dadurch
eine große Hoffnung des deutschen Vaterlandes zu vernichten, auch den
Namen dieses Mannes übergeben wir der Nachwelt, doch nur darum,
damit sie ihn richten möge. Das Werkzeug der gesetzwidrigen Gewalt heißt:
Andrian-Werburg und führt den Titel "Freiherr,
General-Commissär und Regierungs-Präsident."

Die baierische Regierung hatte zwar die Intrigue begangen, durch
heimliche Correspondenzen mit den andern Gouvernements die Zurück-
nahme des Festverbotes nur auf baierische Deutsche zu beschränken und
so das Verbot gegen unsere Brüder aus andern Stämmen hinterlistig
aufrecht zu erhalten; allein deßungeachtet strömten die Patrioten aus
allen Gauen unseres gemeinsamen Vaterlandes zusammen. Die meisten
trafen schon am 26. Mai in Neustadt ein. Von Mittags bis Abends
bot diese Stadt an jenem Tage das erhebenste Schauspiel dar. Von

der Mitglieder dieſer ehrenwerthen Volks-Repraͤſentation dem dankbaren
Andenken der Nachwelt zu uͤbergeben. Dieſe Mitglieder waren:
„Notär Köſter, Advokat Mahla, Notär Rencker, Rentmeiſter
Stöhr, Tabaksfabrikant Kienlein, Conſiſtorialrath Müller, Ein-
nehmer Mühlhäuſer, Bezirksingenieur Denis, Doctor Thomas,
Advokat Haas, Bürgermeiſter Brunk, Pfarrer Hahn, Gutsbe-
ſitzer Gieſen, Gutsbeſitzer Jakob, Gutsbeſitzer Frank, Pfarrer
Schnetter, Poſthalter Ritter, Gutsbeſitzer Spitz, Bürgermeiſter
Ladenberger, Einnehmer Rauch, Gutsbeſitzer Kern, Gutsbeſitzer
Schneider, Weinhändler Gieſen.“

Sobald ein Volk der geſetzwidrigen Willkuͤhr ſeiner
Regierung einen feſten Willen entgegen ſetzt, iſt der
Sieg ihm gewiß, und die Niederlage der Regierung un-
vermeidlich
. Dieſe Wahrheit bewaͤhrt ſich auch in dem unterſtell-
ten Falle. Die baieriſche Regierung ſuchte aͤngſtlich nach einer
Hinterthuͤre, und einem ſchicklichen Vorwand, das Verbot des Feſtes zu-
ruͤckzunehmen. Sie machte dann zuerſt mit einer halben Zuruͤcknahme
einen Verſuch und mußte ſich endlich zu dem ſauern Schritte entſchließen,
ihre geſetzwidrige Willkuͤhr zu bekennen, naͤmlich ihr monſtroͤſes Verbot
unbedingt zuruͤck zu nehmen. Moͤge das deutſche Volk durch dieſes Er-
eigniß ſeine Kraft kennen lernen und niemals mehr vergeſſen, daß dem
feſten Volkswillen keine Macht der Regierung zu widerſtehen vermag. Den
Namen des Mannes, der in dem Kampfe des Abſolutismus gegen die Natio-
nalſache der Deutſchen ein ſo thaͤtiges Werkzeug der Volksfeinde abgiebt-
jenes Mannes, der den Verſuch wagte, die Inſtitutionen Rheinbaierns
durch taͤglich wiederholte Angriffe allmaͤhlich zu erſchuͤttern und dadurch
eine große Hoffnung des deutſchen Vaterlandes zu vernichten, auch den
Namen dieſes Mannes uͤbergeben wir der Nachwelt, doch nur darum,
damit ſie ihn richten moͤge. Das Werkzeug der geſetzwidrigen Gewalt heißt:
Andrian-Werburg und fuͤhrt den Titel „Freiherr,
General-Commiſſaͤr und Regierungs-Praͤſident.“

Die baieriſche Regierung hatte zwar die Intrigue begangen, durch
heimliche Correſpondenzen mit den andern Gouvernements die Zurück-
nahme des Feſtverbotes nur auf baieriſche Deutſche zu beſchränken und
ſo das Verbot gegen unſere Brüder aus andern Stämmen hinterliſtig
aufrecht zu erhalten; allein deßungeachtet ſtrömten die Patrioten aus
allen Gauen unſeres gemeinſamen Vaterlandes zuſammen. Die meiſten
trafen ſchon am 26. Mai in Neuſtadt ein. Von Mittags bis Abends
bot dieſe Stadt an jenem Tage das erhebenſte Schauſpiel dar. Von

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[10/0018] der Mitglieder dieſer ehrenwerthen Volks-Repraͤſentation dem dankbaren Andenken der Nachwelt zu uͤbergeben. Dieſe Mitglieder waren: „Notär Köſter, Advokat Mahla, Notär Rencker, Rentmeiſter Stöhr, Tabaksfabrikant Kienlein, Conſiſtorialrath Müller, Ein- nehmer Mühlhäuſer, Bezirksingenieur Denis, Doctor Thomas, Advokat Haas, Bürgermeiſter Brunk, Pfarrer Hahn, Gutsbe- ſitzer Gieſen, Gutsbeſitzer Jakob, Gutsbeſitzer Frank, Pfarrer Schnetter, Poſthalter Ritter, Gutsbeſitzer Spitz, Bürgermeiſter Ladenberger, Einnehmer Rauch, Gutsbeſitzer Kern, Gutsbeſitzer Schneider, Weinhändler Gieſen.“ Sobald ein Volk der geſetzwidrigen Willkuͤhr ſeiner Regierung einen feſten Willen entgegen ſetzt, iſt der Sieg ihm gewiß, und die Niederlage der Regierung un- vermeidlich. Dieſe Wahrheit bewaͤhrt ſich auch in dem unterſtell- ten Falle. Die baieriſche Regierung ſuchte aͤngſtlich nach einer Hinterthuͤre, und einem ſchicklichen Vorwand, das Verbot des Feſtes zu- ruͤckzunehmen. Sie machte dann zuerſt mit einer halben Zuruͤcknahme einen Verſuch und mußte ſich endlich zu dem ſauern Schritte entſchließen, ihre geſetzwidrige Willkuͤhr zu bekennen, naͤmlich ihr monſtroͤſes Verbot unbedingt zuruͤck zu nehmen. Moͤge das deutſche Volk durch dieſes Er- eigniß ſeine Kraft kennen lernen und niemals mehr vergeſſen, daß dem feſten Volkswillen keine Macht der Regierung zu widerſtehen vermag. Den Namen des Mannes, der in dem Kampfe des Abſolutismus gegen die Natio- nalſache der Deutſchen ein ſo thaͤtiges Werkzeug der Volksfeinde abgiebt- jenes Mannes, der den Verſuch wagte, die Inſtitutionen Rheinbaierns durch taͤglich wiederholte Angriffe allmaͤhlich zu erſchuͤttern und dadurch eine große Hoffnung des deutſchen Vaterlandes zu vernichten, auch den Namen dieſes Mannes uͤbergeben wir der Nachwelt, doch nur darum, damit ſie ihn richten moͤge. Das Werkzeug der geſetzwidrigen Gewalt heißt: Andrian-Werburg und fuͤhrt den Titel „Freiherr, General-Commiſſaͤr und Regierungs-Praͤſident.“ Die baieriſche Regierung hatte zwar die Intrigue begangen, durch heimliche Correſpondenzen mit den andern Gouvernements die Zurück- nahme des Feſtverbotes nur auf baieriſche Deutſche zu beſchränken und ſo das Verbot gegen unſere Brüder aus andern Stämmen hinterliſtig aufrecht zu erhalten; allein deßungeachtet ſtrömten die Patrioten aus allen Gauen unſeres gemeinſamen Vaterlandes zuſammen. Die meiſten trafen ſchon am 26. Mai in Neuſtadt ein. Von Mittags bis Abends bot dieſe Stadt an jenem Tage das erhebenſte Schauſpiel dar. Von

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Zitationshilfe: Wirth, Johann Georg August: Das Nationalfest der Deutschen zu Hambach. Heft 1. Neustadt, 1832, S. 10. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wirth_nationalfest01_1832/18>, abgerufen am 28.11.2024.