tentiarios liberae civitatis unterschrieben: das Wort Imperialis aber, weggelassen hatten. Die- ses thaten die Cöllnischen nur deswegen, ihr Jus und Possession zu zeigen und zu behaupten: weil bekannt, daß der Churfürst von Cölln, ihnen das Praedicat, Civitatis Imperialis, streitig machet; Welches zu einer grösseren Collision, als GOtt Lob, gleichwohl nicht geschehen, hätte Anlaß ge- ben können; Sondern es war sich vielmehr zu ver- wundern, daß Johannes Conradus Norff Chur- Cöllnischer Plenipotentiarius, sich nicht dar- wieder movirete: sondern vielmehr dem Cöllni- schen die Feder, mit welcher er zuvor unterschrie- ben hatte, zureichte; wiewohl, wenn man die Un- terschrifft des Mons. Norff recht ansiehet, man finden wird, daß er nicht so wohl von wegen des Churfürsten von Cölln, als des Bischoffs von Lüt- tich unterschrieben: und folgentlich in die Unter- schrifft des Städtischen Cöllnischen Plenipoten- tiarii, condescendiren können.
§. 64.
Einiger zu diesem Frieden gehörigen, und in selbigem auch genenneten Reichs-Alliirten Ministri, unterschrieben diesen Frieden gleichwohl gar nicht: wie man solches aus den gedruckten Ta- bulis Pacis, und denen darinnen befindlichen Un- terschrifften sehen kan. Diejenigen nun, welche sich selbigen zu unterschreiben weigerten, waren überhaupt die Ministri der Protestirenden Reichs-Alliirten und Stände in Deutschland;
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Hoff-Ceremoniel.
tentiarios liberæ civitatis unterſchrieben: das Wort Imperialis aber, weggelaſſen hatten. Die- ſes thaten die Coͤllniſchen nur deswegen, ihr Jus und Poſſeſſion zu zeigen und zu behaupten: weil bekannt, daß der Churfuͤrſt von Coͤlln, ihnen das Prædicat, Civitatis Imperialis, ſtreitig machet; Welches zu einer groͤſſeren Colliſion, als GOtt Lob, gleichwohl nicht geſchehen, haͤtte Anlaß ge- ben koͤnnen; Sondern es war ſich vielmehr zu ver- wundern, daß Johannes Conradus Norff Chur- Coͤllniſcher Plenipotentiarius, ſich nicht dar- wieder movirete: ſondern vielmehr dem Coͤllni- ſchen die Feder, mit welcher er zuvor unterſchrie- ben hatte, zureichte; wiewohl, wenn man die Un- terſchrifft des Monſ. Norff recht anſiehet, man finden wird, daß er nicht ſo wohl von wegen des Churfuͤrſten von Coͤlln, als des Biſchoffs von Luͤt- tich unterſchrieben: und folgentlich in die Unter- ſchrifft des Staͤdtiſchen Coͤllniſchen Plenipoten- tiarii, condeſcendiren koͤnnen.
§. 64.
Einiger zu dieſem Frieden gehoͤrigen, und in ſelbigem auch genenneten Reichs-Alliirten Miniſtri, unterſchrieben dieſen Frieden gleichwohl gar nicht: wie man ſolches aus den gedruckten Ta- bulis Pacis, und denen darinnen befindlichen Un- terſchrifften ſehen kan. Diejenigen nun, welche ſich ſelbigen zu unterſchreiben weigerten, waren uͤberhaupt die Miniſtri der Proteſtirenden Reichs-Alliirten und Staͤnde in Deutſchland;
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Hoff-Ceremoniel.
tentiarios liberæ civitatis unterſchrieben: das
Wort Imperialis aber, weggelaſſen hatten. Die-
ſes thaten die Coͤllniſchen nur deswegen, ihr Jus
und Poſſeſſion zu zeigen und zu behaupten: weil
bekannt, daß der Churfuͤrſt von Coͤlln, ihnen das
Prædicat, Civitatis Imperialis, ſtreitig machet;
Welches zu einer groͤſſeren Colliſion, als GOtt
Lob, gleichwohl nicht geſchehen, haͤtte Anlaß ge-
ben koͤnnen; Sondern es war ſich vielmehr zu ver-
wundern, daß Johannes Conradus Norff Chur-
Coͤllniſcher Plenipotentiarius, ſich nicht dar-
wieder movirete: ſondern vielmehr dem Coͤllni-
ſchen die Feder, mit welcher er zuvor unterſchrie-
ben hatte, zureichte; wiewohl, wenn man die Un-
terſchrifft des Monſ. Norff recht anſiehet, man
finden wird, daß er nicht ſo wohl von wegen des
Churfuͤrſten von Coͤlln, als des Biſchoffs von Luͤt-
tich unterſchrieben: und folgentlich in die Unter-
ſchrifft des Staͤdtiſchen Coͤllniſchen Plenipoten-
tiarii, condeſcendiren koͤnnen.
§. 64.
Einiger zu dieſem Frieden gehoͤrigen,
und in ſelbigem auch genenneten Reichs-Alliirten
Miniſtri, unterſchrieben dieſen Frieden gleichwohl
gar nicht: wie man ſolches aus den gedruckten Ta-
bulis Pacis, und denen darinnen befindlichen Un-
terſchrifften ſehen kan. Diejenigen nun, welche
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uͤberhaupt die Miniſtri der Proteſtirenden
Reichs-Alliirten und Staͤnde in Deutſchland;
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 661. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/689>, abgerufen am 22.11.2024.
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