Deputation auftragen: Andere schlugen vor, daß man per Circulos Imperii de- putiren: und zwar aus jedem Circulo den Directorem dazu erkiesen solte; welcher Vorschlag Kayserlicher Seiten unter allen andern am angenehmsten ware; Allein nicht nur die Reichs-Städte legten sich darwie- der, sondern es wurde auch dieser Vor- schlag dadurch vernichtet: weil die zu Re- genspurg versammleten Ministri der Reichs- Stände nach dieser Ehre aspirireten, und da man ihnen solche nicht gönnen wolte, verhinderten, daß der Creiß-Directorum Ministri, nicht nach dem Haag gesendet wurden. Endlich fiel der Schluß dahin- aus, daß man aus allen dreyen Reichs- Collegiis, und zwar von beyden Religio- nen, die Reichs-Deputation nehmen solte: wurden demnach vier aus dem Churfürstl., vier und zwantzig aus dem Fürstl., und vier aus dem Städtischen Collegio genommen, welche zusammmen zwey und dreyßig Per- sonen, und diese Deputation fast so viel Plenipotentiarios ausmachte, als der übrigen Hohen Alliirten in dem Haag ha- benden Ministrorum kaum alle zusammen waren.
6. Da nun dieses seine Richtigkeit hatte, war die Frage, was für eines Characteres sich
diese
Hoff-Ceremoniel.
Deputation auftragen: Andere ſchlugen vor, daß man per Circulos Imperii de- putiren: und zwar aus jedem Circulo den Directorem dazu erkieſen ſolte; welcher Vorſchlag Kayſerlicher Seiten unter allen andern am angenehmſten ware; Allein nicht nur die Reichs-Staͤdte legten ſich darwie- der, ſondern es wurde auch dieſer Vor- ſchlag dadurch vernichtet: weil die zu Re- genſpurg verſam̃leten Miniſtri der Reichs- Staͤnde nach dieſer Ehre aſpirireten, und da man ihnen ſolche nicht goͤnnen wolte, verhinderten, daß der Creiß-Directorum Miniſtri, nicht nach dem Haag geſendet wurden. Endlich fiel der Schluß dahin- aus, daß man aus allen dreyen Reichs- Collegiis, und zwar von beyden Religio- nen, die Reichs-Deputation nehmen ſolte: wurden demnach vier aus dem Churfuͤrſtl., vier und zwantzig aus dem Fuͤrſtl., und vier aus dem Staͤdtiſchen Collegio genommen, welche zuſammmen zwey und dreyßig Per- ſonen, und dieſe Deputation faſt ſo viel Plenipotentiarios ausmachte, als der uͤbrigen Hohen Alliirten in dem Haag ha- benden Miniſtrorum kaum alle zuſammen waren.
6. Da nun dieſes ſeine Richtigkeit hatte, war die Frage, was fuͤr eines Characteres ſich
dieſe
<TEI><text><body><divn="1"><divn="2"><divn="3"><list><item><pbfacs="#f0603"n="575"/><fwplace="top"type="header"><hirendition="#b">Hoff-<hirendition="#aq">Ceremoniel.</hi></hi></fw><lb/><hirendition="#aq">Deputati</hi>on auftragen: Andere ſchlugen<lb/>
vor, daß man <hirendition="#aq">per Circulos Imperii de-<lb/>
puti</hi>ren: und zwar aus jedem <hirendition="#aq">Circulo</hi> den<lb/><hirendition="#aq">Directorem</hi> dazu erkieſen ſolte; welcher<lb/>
Vorſchlag Kayſerlicher Seiten unter allen<lb/>
andern am angenehmſten ware; Allein nicht<lb/>
nur die Reichs-Staͤdte legten ſich darwie-<lb/>
der, ſondern es wurde auch dieſer Vor-<lb/>ſchlag dadurch vernichtet: weil die zu Re-<lb/>
genſpurg verſam̃leten Miniſtri der Reichs-<lb/>
Staͤnde nach dieſer Ehre <hirendition="#aq">aſpirire</hi>ten, und<lb/>
da man ihnen ſolche nicht goͤnnen wolte,<lb/>
verhinderten, daß der Creiß-<hirendition="#aq">Directorum</hi><lb/>
Miniſtri, nicht nach dem Haag geſendet<lb/>
wurden. Endlich fiel der Schluß dahin-<lb/>
aus, daß man aus allen dreyen Reichs-<lb/><hirendition="#aq">Collegiis,</hi> und zwar von beyden <hirendition="#aq">Religio</hi>-<lb/>
nen, die Reichs-<hirendition="#aq">Deputati</hi>on nehmen ſolte:<lb/>
wurden demnach vier aus dem Churfuͤrſtl.,<lb/>
vier und zwantzig aus dem Fuͤrſtl., und vier<lb/>
aus dem Staͤdtiſchen <hirendition="#aq">Collegio</hi> genommen,<lb/>
welche zuſammmen zwey und dreyßig Per-<lb/>ſonen, und dieſe <hirendition="#aq">Deputati</hi>on faſt ſo viel<lb/><hirendition="#aq">Plenipotentiarios</hi> ausmachte, als der<lb/>
uͤbrigen Hohen Alliirten in dem Haag ha-<lb/>
benden <hirendition="#aq">Miniſtrorum</hi> kaum alle zuſammen<lb/>
waren.</item><lb/><item>6. Da nun dieſes ſeine Richtigkeit hatte, war<lb/>
die Frage, was fuͤr eines <hirendition="#aq">Character</hi>es ſich<lb/><fwplace="bottom"type="catch">dieſe</fw><lb/></item></list></div></div></div></body></text></TEI>
[575/0603]
Hoff-Ceremoniel.
Deputation auftragen: Andere ſchlugen
vor, daß man per Circulos Imperii de-
putiren: und zwar aus jedem Circulo den
Directorem dazu erkieſen ſolte; welcher
Vorſchlag Kayſerlicher Seiten unter allen
andern am angenehmſten ware; Allein nicht
nur die Reichs-Staͤdte legten ſich darwie-
der, ſondern es wurde auch dieſer Vor-
ſchlag dadurch vernichtet: weil die zu Re-
genſpurg verſam̃leten Miniſtri der Reichs-
Staͤnde nach dieſer Ehre aſpirireten, und
da man ihnen ſolche nicht goͤnnen wolte,
verhinderten, daß der Creiß-Directorum
Miniſtri, nicht nach dem Haag geſendet
wurden. Endlich fiel der Schluß dahin-
aus, daß man aus allen dreyen Reichs-
Collegiis, und zwar von beyden Religio-
nen, die Reichs-Deputation nehmen ſolte:
wurden demnach vier aus dem Churfuͤrſtl.,
vier und zwantzig aus dem Fuͤrſtl., und vier
aus dem Staͤdtiſchen Collegio genommen,
welche zuſammmen zwey und dreyßig Per-
ſonen, und dieſe Deputation faſt ſo viel
Plenipotentiarios ausmachte, als der
uͤbrigen Hohen Alliirten in dem Haag ha-
benden Miniſtrorum kaum alle zuſammen
waren.
6. Da nun dieſes ſeine Richtigkeit hatte, war
die Frage, was fuͤr eines Characteres ſich
dieſe
Informationen zur CAB-Ansicht
Diese Ansicht bietet Ihnen die Darstellung des Textes in normalisierter Orthographie.
Diese Textvariante wird vollautomatisch erstellt und kann aufgrund dessen auch Fehler enthalten.
Alle veränderten Wortformen sind grau hinterlegt. Als fremdsprachliches Material erkannte
Textteile sind ausgegraut dargestellt.
Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 575. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/603>, abgerufen am 22.11.2024.
Alle Inhalte dieser Seite unterstehen, soweit nicht anders gekennzeichnet, einer
Creative-Commons-Lizenz.
Die Rechte an den angezeigten Bilddigitalisaten, soweit nicht anders gekennzeichnet, liegen bei den besitzenden Bibliotheken.
Weitere Informationen finden Sie in den DTA-Nutzungsbedingungen.
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf
diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken
dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder
nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der
Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden.
Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des
§ 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen
Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung
der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu
vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
Zitierempfehlung: Deutsches Textarchiv. Grundlage für ein Referenzkorpus der neuhochdeutschen Sprache. Herausgegeben von der Berlin-Brandenburgischen Akademie der Wissenschaften, Berlin 2024. URL: https://www.deutschestextarchiv.de/.