Praejudiz zugezogen würde; aber auch dieses ist biß dato noch von gar keinem Souverainen, son- dern nur von einigen also genennten alterniren- den Fürsten in Deutschland angenommen wor- den. Solche vorgeschlagene Mittel sind folgen- de gewesen:
1. Durch Compromiß oder Arbitrage die Parteyen zu accomodiren, und also bothe sich An. 1564. Pabst Pius IV. an, daß er bereit wäre den zwischen Spanien und Franckreich schwebenden Praecedenz- Streit, durch Beystand der Cardinäle, oder auch des Auditorii Rotae zu entschei- den, man hat sich aber seinem Arbitrio nicht unterwerffen wollen; theils
1. Weil der Pas eine allzu delicate Sache,
2. Weil es ein mere Temporale, dessen Decision man nicht gerne von dem Röm. Stuhl erwarten will;
2. Durch die Alternativam, daß nemlich einer dieses mahl, ein ander ein andermahl, oder dieser in diesem, jener in jenem Orte vor- gehe, welches Expediens noch Anno 1712. im November, in Deutschland gelungen. Denn als die zwey Hochfürstliche Häuser Bareuth und Anspach in einen Compe- tenz-Streit geriethen, und ein jeder auf seiner Praerogativa fest bestunde, kam es doch endlich dahin, daß sie Jhro Durch-
lauch-
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Hoff-Ceremoniel.
Præjudiz zugezogen wuͤrde; aber auch dieſes iſt biß dato noch von gar keinem Souverainen, ſon- dern nur von einigen alſo genennten alterniren- den Fuͤrſten in Deutſchland angenommen wor- den. Solche vorgeſchlagene Mittel ſind folgen- de geweſen:
1. Durch Compromiß oder Arbitrage die Parteyen zu accomodiren, und alſo bothe ſich An. 1564. Pabſt Pius IV. an, daß er bereit waͤre den zwiſchen Spanien und Franckreich ſchwebenden Præcedenz- Streit, durch Beyſtand der Cardinaͤle, oder auch des Auditorii Rotæ zu entſchei- den, man hat ſich aber ſeinem Arbitrio nicht unterwerffen wollen; theils
1. Weil der Pas eine allzu delicate Sache,
2. Weil es ein mere Temporale, deſſen Deciſion man nicht gerne von dem Roͤm. Stuhl erwarten will;
2. Durch die Alternativam, daß nemlich einer dieſes mahl, ein ander ein andermahl, oder dieſer in dieſem, jener in jenem Orte vor- gehe, welches Expediens noch Anno 1712. im November, in Deutſchland gelungen. Denn als die zwey Hochfuͤrſtliche Haͤuſer Bareuth und Anſpach in einen Compe- tenz-Streit geriethen, und ein jeder auf ſeiner Prærogativa feſt beſtunde, kam es doch endlich dahin, daß ſie Jhro Durch-
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Hoff-Ceremoniel.
Præjudiz zugezogen wuͤrde; aber auch dieſes iſt
biß dato noch von gar keinem Souverainen, ſon-
dern nur von einigen alſo genennten alterniren-
den Fuͤrſten in Deutſchland angenommen wor-
den. Solche vorgeſchlagene Mittel ſind folgen-
de geweſen:
1. Durch Compromiß oder Arbitrage die
Parteyen zu accomodiren, und alſo bothe
ſich An. 1564. Pabſt Pius IV. an, daß er
bereit waͤre den zwiſchen Spanien und
Franckreich ſchwebenden Præcedenz-
Streit, durch Beyſtand der Cardinaͤle,
oder auch des Auditorii Rotæ zu entſchei-
den, man hat ſich aber ſeinem Arbitrio
nicht unterwerffen wollen; theils
1. Weil der Pas eine allzu delicate Sache,
2. Weil es ein mere Temporale, deſſen
Deciſion man nicht gerne von dem
Roͤm. Stuhl erwarten will;
2. Durch die Alternativam, daß nemlich einer
dieſes mahl, ein ander ein andermahl, oder
dieſer in dieſem, jener in jenem Orte vor-
gehe, welches Expediens noch Anno 1712.
im November, in Deutſchland gelungen.
Denn als die zwey Hochfuͤrſtliche Haͤuſer
Bareuth und Anſpach in einen Compe-
tenz-Streit geriethen, und ein jeder auf
ſeiner Prærogativa feſt beſtunde, kam es
doch endlich dahin, daß ſie Jhro Durch-
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 5. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/33>, abgerufen am 25.11.2024.
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