Die Passeporte werden auch von de- nen an welche man senden will, entweder,
1. Nur difficultiret, oder
2. Gäntzlich refusiret. Eines oder das an- dere geschiehet aus erheblichen oder auch nur nichtigen und erdichteten Ursachen, derer so viel seyn können, daß man sie diesem Werck einzuverleiben nicht Raum finde.
§. 8.
Ob man nun gleich mit sicheren Pas- seporten einen Abgeordneten versehen hat, so setzet es doch Verdruß wegen der Titulatu- ren; denn wenn ein Souverainer seinen Mi- nister der Legation an einen andern, oder durch eines andern Land sendet, welcher mit ihme competentiam tituli hat, so weigert der den Passeport ertheilende Souveraine dem andern den Titul zugeben, über welchen sie etwan streitig sind: v. gr. wenn Franckreich dem Kö- nige in Spanien oder dem von Engelland ei- nen Passeport ertheilen soll, weigert sich sel- biges jenem den Titel eines Königes von Na- varren, diesem eines Königes von Franckreich zu geben: und damit man der Sache abhelffe, muß man die Titulaturen nach der Länge gar auslassen, und nur den general-Titul Regis Catholici oder Magnae Brittanniae geben und annehmen. Gleicher Gestalt ist es mit dem Titul des Abgeordneten beschaffen, denn weil der Character eines abgeordneten Mini-
sters
O 2
Hoff-Ceremoniel.
§. 7.
Die Paſſeporte werden auch von de- nen an welche man ſenden will, entweder,
1. Nur difficultiret, oder
2. Gaͤntzlich refuſiret. Eines oder das an- dere geſchiehet aus erheblichen oder auch nur nichtigen und erdichteten Urſachen, derer ſo viel ſeyn koͤnnen, daß man ſie dieſem Werck einzuverleiben nicht Raum finde.
§. 8.
Ob man nun gleich mit ſicheren Paſ- ſeporten einen Abgeordneten verſehen hat, ſo ſetzet es doch Verdruß wegen der Titulatu- ren; denn wenn ein Souverainer ſeinen Mi- niſter der Legation an einen andern, oder durch eines andern Land ſendet, welcher mit ihme competentiam tituli hat, ſo weigert der den Paſſeport ertheilende Souveraine dem andern den Titul zugeben, uͤber welchen ſie etwan ſtreitig ſind: v. gr. wenn Franckreich dem Koͤ- nige in Spanien oder dem von Engelland ei- nen Paſſeport ertheilen ſoll, weigert ſich ſel- biges jenem den Titel eines Koͤniges von Na- varren, dieſem eines Koͤniges von Franckreich zu geben: und damit man der Sache abhelffe, muß man die Titulaturen nach der Laͤnge gar auslaſſen, und nur den general-Titul Regis Catholici oder Magnæ Brittanniæ geben und annehmen. Gleicher Geſtalt iſt es mit dem Titul des Abgeordneten beſchaffen, denn weil der Character eines abgeordneten Mini-
ſters
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Hoff-Ceremoniel.
§. 7. Die Paſſeporte werden auch von de-
nen an welche man ſenden will, entweder,
1. Nur difficultiret, oder
2. Gaͤntzlich refuſiret. Eines oder das an-
dere geſchiehet aus erheblichen oder auch nur
nichtigen und erdichteten Urſachen, derer ſo
viel ſeyn koͤnnen, daß man ſie dieſem Werck
einzuverleiben nicht Raum finde.
§. 8. Ob man nun gleich mit ſicheren Paſ-
ſeporten einen Abgeordneten verſehen hat, ſo
ſetzet es doch Verdruß wegen der Titulatu-
ren; denn wenn ein Souverainer ſeinen Mi-
niſter der Legation an einen andern, oder durch
eines andern Land ſendet, welcher mit ihme
competentiam tituli hat, ſo weigert der den
Paſſeport ertheilende Souveraine dem andern
den Titul zugeben, uͤber welchen ſie etwan
ſtreitig ſind: v. gr. wenn Franckreich dem Koͤ-
nige in Spanien oder dem von Engelland ei-
nen Paſſeport ertheilen ſoll, weigert ſich ſel-
biges jenem den Titel eines Koͤniges von Na-
varren, dieſem eines Koͤniges von Franckreich
zu geben: und damit man der Sache abhelffe,
muß man die Titulaturen nach der Laͤnge gar
auslaſſen, und nur den general-Titul Regis
Catholici oder Magnæ Brittanniæ geben
und annehmen. Gleicher Geſtalt iſt es mit
dem Titul des Abgeordneten beſchaffen, denn
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 211. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/239>, abgerufen am 23.11.2024.
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