sters dem Passeport allerdings muß eingerücket werden, damit man ihme alle gebührende Ehre anthue, so wird für einen Affront angenom- men, wenn man in dem Passeport nicht eben den Titul und Character, mit welchem ein Potentat seinen Minister beehret, exprimiret: und dannenhero geschahe bey dem Niemä- gischen Friedens-Schluß, daß sich die Hollän- der einigen Verdruß auf den Hals zogen, als sie den Lotharingischen Ambassadeur nur Monsieur Depute in ihrem Passeport genen- net hatten, welches Versehen sie durch eine De- claratoriam corrigiren musten. Aus dem mit getheilten Passeport folget als ein Con- sequens,
2. Die Admission, daß man den Minister zu der Audientz und Conferentz lasse, ihme auch auf sein Vorbringen Antwort ertheile; wiewohl es auch zuweilen erhebliche Ur- sachen giebet, daß man einen Legaten nicht admittiret, derer Grotius de Jur. Bell. & Pac. c. 18. §. 3. folgende allegiret:
1. Wenn ein Potentat perfidus ist, und was er vormahlen durch seine Legaten negotiren und zusagen lassen, nicht hält, welches ehemahlen Justinianus dem Totilae vorrücken lassen, und vermuth- lich noch heut zu Tage einem und dem andern vorzurücken wäre.
2. Wenn
Europaͤiſches
ſters dem Paſſeport alleꝛdings muß eingeꝛuͤcket werden, damit man ihme alle gebuͤhrende Ehre anthue, ſo wird fuͤr einen Affront angenom- men, wenn man in dem Paſſeport nicht eben den Titul und Character, mit welchem ein Potentat ſeinen Miniſter beehret, exprimiret: und dannenhero geſchahe bey dem Niemaͤ- giſchen Friedens-Schluß, daß ſich die Hollaͤn- der einigen Verdruß auf den Hals zogen, als ſie den Lotharingiſchen Ambaſſadeur nur Monſieur Deputé in ihrem Paſſeport genen- net hatten, welches Verſehen ſie durch eine De- claratoriam corrigiren muſten. Aus dem mit getheilten Paſſeport folget als ein Con- ſequens,
2. Die Admiſſion, daß man den Miniſter zu der Audientz und Conferentz laſſe, ihme auch auf ſein Vorbringen Antwort ertheile; wiewohl es auch zuweilen erhebliche Ur- ſachen giebet, daß man einen Legaten nicht admittiret, derer Grotius de Jur. Bell. & Pac. c. 18. §. 3. folgende allegiret:
1. Wenn ein Potentat perfidus iſt, und was er vormahlen durch ſeine Legaten negotiren und zuſagen laſſen, nicht haͤlt, welches ehemahlen Juſtinianus dem Totilæ vorruͤcken laſſen, und vermuth- lich noch heut zu Tage einem und dem andern vorzuruͤcken waͤre.
2. Wenn
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Europaͤiſches
ſters dem Paſſeport alleꝛdings muß eingeꝛuͤcket
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men, wenn man in dem Paſſeport nicht eben
den Titul und Character, mit welchem ein
Potentat ſeinen Miniſter beehret, exprimiret:
und dannenhero geſchahe bey dem Niemaͤ-
giſchen Friedens-Schluß, daß ſich die Hollaͤn-
der einigen Verdruß auf den Hals zogen, als
ſie den Lotharingiſchen Ambaſſadeur nur
Monſieur Deputé in ihrem Paſſeport genen-
net hatten, welches Verſehen ſie durch eine De-
claratoriam corrigiren muſten. Aus dem
mit getheilten Paſſeport folget als ein Con-
ſequens,
2. Die Admiſſion, daß man den Miniſter zu der
Audientz und Conferentz laſſe, ihme auch
auf ſein Vorbringen Antwort ertheile;
wiewohl es auch zuweilen erhebliche Ur-
ſachen giebet, daß man einen Legaten nicht
admittiret, derer Grotius de Jur. Bell.
& Pac. c. 18. §. 3. folgende allegiret:
1. Wenn ein Potentat perfidus iſt, und
was er vormahlen durch ſeine Legaten
negotiren und zuſagen laſſen, nicht haͤlt,
welches ehemahlen Juſtinianus dem
Totilæ vorruͤcken laſſen, und vermuth-
lich noch heut zu Tage einem und dem
andern vorzuruͤcken waͤre.
2. Wenn
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Stieve, Gottfried: Europäisches Hoff-Ceremoniel. Leipzig, 1715, S. 212. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/stieve_hoffceremoniel_1715/240>, abgerufen am 22.11.2024.
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