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Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.

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§. 17.

Allein an vielen Orten sind die Mitglieder der
Localleitungen und Kirchen-Convente
so in-
dolent, und haben so wenig guten Willen, daß sie
kaum zu einer Sitzung zu bringen, geschweige denn ein
so unangenehmes und undankbares Geschäfte, wie die
Aufsicht über die Beschäftigung der armen Familien
und Kinder, zu übernehmen geneigt sind, indem sie
wohl wissen, daß mancher, in dessen Hause sie etwa
nachsehen wollten, dieß für einen Eingriff in seine
Haus- und Eltern-Rechte ansehen, und ihre Sorgfalt
durch Grobheiten, wohl auch durch Schmähen und
Schimpfen erwiedern würde. -- Selbst wenn es ihnen
auch an gutem Willen nicht fehlt, so haben sie wenig-
stens nicht immer Kraft und Beharrlichkeit genug, in-
dem sie sich nur gar zu leicht, wenn irgend ein Hin-
derniß oder eine Schwierigkeit sich entgegenstellt, wie-
der abschrecken lassen. -- Haben auch einzelne Mit-
glieder der Localleitungen zuweilen sowohl guten Willen
als Kraft genug, so wird ihre Thätigkeit nicht selten
durch den Mangel an Theilnahme der übrigen Mit-
glieder gestört und gelähmt. --

Wirklich ist auch die Zahl dieser Mitglieder gewöhn-
lich zu klein, um ein Geschäfte dieser Art so vertheilen
zu können, daß es für jeden Einzelnen nicht zu lästig
wäre; gewöhnlich bestehen sie aus den ältesten Rich-
tern, welche oft schon zu schwach an Kräften für ein
solches Geschäfte sind; oder sie haben mit ihrem eige-
nen Feldbau oder sonstigen Gewerbe bereits so viel
zu thun, daß ihnen keine Zeit zu einem Nebengeschäfte
übrig bleibt. Mehrere Localleitungen halten sich auch
nicht für befugt zu einer solchen Aufsicht.

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§. 17.

Allein an vielen Orten ſind die Mitglieder der
Localleitungen und Kirchen-Convente
ſo in-
dolent, und haben ſo wenig guten Willen, daß ſie
kaum zu einer Sitzung zu bringen, geſchweige denn ein
ſo unangenehmes und undankbares Geſchaͤfte, wie die
Aufſicht uͤber die Beſchaͤftigung der armen Familien
und Kinder, zu uͤbernehmen geneigt ſind, indem ſie
wohl wiſſen, daß mancher, in deſſen Hauſe ſie etwa
nachſehen wollten, dieß fuͤr einen Eingriff in ſeine
Haus- und Eltern-Rechte anſehen, und ihre Sorgfalt
durch Grobheiten, wohl auch durch Schmaͤhen und
Schimpfen erwiedern wuͤrde. — Selbſt wenn es ihnen
auch an gutem Willen nicht fehlt, ſo haben ſie wenig-
ſtens nicht immer Kraft und Beharrlichkeit genug, in-
dem ſie ſich nur gar zu leicht, wenn irgend ein Hin-
derniß oder eine Schwierigkeit ſich entgegenſtellt, wie-
der abſchrecken laſſen. — Haben auch einzelne Mit-
glieder der Localleitungen zuweilen ſowohl guten Willen
als Kraft genug, ſo wird ihre Thaͤtigkeit nicht ſelten
durch den Mangel an Theilnahme der uͤbrigen Mit-
glieder geſtoͤrt und gelaͤhmt. —

Wirklich iſt auch die Zahl dieſer Mitglieder gewoͤhn-
lich zu klein, um ein Geſchaͤfte dieſer Art ſo vertheilen
zu koͤnnen, daß es fuͤr jeden Einzelnen nicht zu laͤſtig
waͤre; gewoͤhnlich beſtehen ſie aus den aͤlteſten Rich-
tern, welche oft ſchon zu ſchwach an Kraͤften fuͤr ein
ſolches Geſchaͤfte ſind; oder ſie haben mit ihrem eige-
nen Feldbau oder ſonſtigen Gewerbe bereits ſo viel
zu thun, daß ihnen keine Zeit zu einem Nebengeſchaͤfte
uͤbrig bleibt. Mehrere Localleitungen halten ſich auch
nicht fuͤr befugt zu einer ſolchen Aufſicht.

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[17/0027] §. 17. Allein an vielen Orten ſind die Mitglieder der Localleitungen und Kirchen-Convente ſo in- dolent, und haben ſo wenig guten Willen, daß ſie kaum zu einer Sitzung zu bringen, geſchweige denn ein ſo unangenehmes und undankbares Geſchaͤfte, wie die Aufſicht uͤber die Beſchaͤftigung der armen Familien und Kinder, zu uͤbernehmen geneigt ſind, indem ſie wohl wiſſen, daß mancher, in deſſen Hauſe ſie etwa nachſehen wollten, dieß fuͤr einen Eingriff in ſeine Haus- und Eltern-Rechte anſehen, und ihre Sorgfalt durch Grobheiten, wohl auch durch Schmaͤhen und Schimpfen erwiedern wuͤrde. — Selbſt wenn es ihnen auch an gutem Willen nicht fehlt, ſo haben ſie wenig- ſtens nicht immer Kraft und Beharrlichkeit genug, in- dem ſie ſich nur gar zu leicht, wenn irgend ein Hin- derniß oder eine Schwierigkeit ſich entgegenſtellt, wie- der abſchrecken laſſen. — Haben auch einzelne Mit- glieder der Localleitungen zuweilen ſowohl guten Willen als Kraft genug, ſo wird ihre Thaͤtigkeit nicht ſelten durch den Mangel an Theilnahme der uͤbrigen Mit- glieder geſtoͤrt und gelaͤhmt. — Wirklich iſt auch die Zahl dieſer Mitglieder gewoͤhn- lich zu klein, um ein Geſchaͤfte dieſer Art ſo vertheilen zu koͤnnen, daß es fuͤr jeden Einzelnen nicht zu laͤſtig waͤre; gewoͤhnlich beſtehen ſie aus den aͤlteſten Rich- tern, welche oft ſchon zu ſchwach an Kraͤften fuͤr ein ſolches Geſchaͤfte ſind; oder ſie haben mit ihrem eige- nen Feldbau oder ſonſtigen Gewerbe bereits ſo viel zu thun, daß ihnen keine Zeit zu einem Nebengeſchaͤfte uͤbrig bleibt. Mehrere Localleitungen halten ſich auch nicht fuͤr befugt zu einer ſolchen Aufſicht. 2

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Zitationshilfe: Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821, S. 17. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/schmidlin_kinderindustrie_1821/27>, abgerufen am 20.04.2024.