Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.§. 17. Allein an vielen Orten sind die Mitglieder der Wirklich ist auch die Zahl dieser Mitglieder gewöhn- 2
§. 17. Allein an vielen Orten ſind die Mitglieder der Wirklich iſt auch die Zahl dieſer Mitglieder gewoͤhn- 2
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§. 17.
Allein an vielen Orten ſind die Mitglieder der
Localleitungen und Kirchen-Convente ſo in-
dolent, und haben ſo wenig guten Willen, daß ſie
kaum zu einer Sitzung zu bringen, geſchweige denn ein
ſo unangenehmes und undankbares Geſchaͤfte, wie die
Aufſicht uͤber die Beſchaͤftigung der armen Familien
und Kinder, zu uͤbernehmen geneigt ſind, indem ſie
wohl wiſſen, daß mancher, in deſſen Hauſe ſie etwa
nachſehen wollten, dieß fuͤr einen Eingriff in ſeine
Haus- und Eltern-Rechte anſehen, und ihre Sorgfalt
durch Grobheiten, wohl auch durch Schmaͤhen und
Schimpfen erwiedern wuͤrde. — Selbſt wenn es ihnen
auch an gutem Willen nicht fehlt, ſo haben ſie wenig-
ſtens nicht immer Kraft und Beharrlichkeit genug, in-
dem ſie ſich nur gar zu leicht, wenn irgend ein Hin-
derniß oder eine Schwierigkeit ſich entgegenſtellt, wie-
der abſchrecken laſſen. — Haben auch einzelne Mit-
glieder der Localleitungen zuweilen ſowohl guten Willen
als Kraft genug, ſo wird ihre Thaͤtigkeit nicht ſelten
durch den Mangel an Theilnahme der uͤbrigen Mit-
glieder geſtoͤrt und gelaͤhmt. —
Wirklich iſt auch die Zahl dieſer Mitglieder gewoͤhn-
lich zu klein, um ein Geſchaͤfte dieſer Art ſo vertheilen
zu koͤnnen, daß es fuͤr jeden Einzelnen nicht zu laͤſtig
waͤre; gewoͤhnlich beſtehen ſie aus den aͤlteſten Rich-
tern, welche oft ſchon zu ſchwach an Kraͤften fuͤr ein
ſolches Geſchaͤfte ſind; oder ſie haben mit ihrem eige-
nen Feldbau oder ſonſtigen Gewerbe bereits ſo viel
zu thun, daß ihnen keine Zeit zu einem Nebengeſchaͤfte
uͤbrig bleibt. Mehrere Localleitungen halten ſich auch
nicht fuͤr befugt zu einer ſolchen Aufſicht.
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