Schmidlin, Johann Gottlieb: Ueber öffentliche Kinder-Industrie-Anstalten überhaupt, und insbesondere in Württemberg. Stuttgart, 1821.§. 18. Als Verbesserung dieser Einrichtung ist zwar vor- §. 18. Als Verbeſſerung dieſer Einrichtung iſt zwar vor- <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0028" n="18"/> <div n="1"> <head>§. 18.</head><lb/> <p>Als Verbeſſerung dieſer Einrichtung iſt zwar vor-<lb/> geſchlagen worden, jeder Ort von einigem Belang ſollte<lb/><hi rendition="#g">in gewiſſe Bezirke</hi>, zu ungefaͤhr 15 bis 20 Fami-<lb/> lien auf jeden, <hi rendition="#g">abgetheilt</hi>, und <hi rendition="#g">einem gutge-<lb/> ſinnten Hausvater daraus</hi>, der einiges Anſehen<lb/> haͤtte, <hi rendition="#g">die Aufſicht</hi> uͤber ſaͤmmtliche Arme eines ſol-<lb/> chen Bezirks <hi rendition="#g">uͤbergeben</hi> werden; zur Erleichterung<lb/> ſollten dieſe Bezirks-Aufſeher abwechſeln, und etwa, ſo<lb/> lange ſie in Function waͤren; perſonalfrey ſeyn. — An<lb/> anderen Orten iſt den <hi rendition="#g">Ortsvorſtehern, Schul-<lb/> lehrern,</hi> und <hi rendition="#g">Policeydienern</hi> eine ſolche Aufſicht<lb/> zur beſonderen Pflicht gemacht; — und wieder an an-<lb/> deren Orten, beſonders in ſolchen, welche eine bedeu-<lb/> tende Anzahl armer Kinder haben, ſind <hi rendition="#g">eigene Auf-<lb/> ſeher</hi> fuͤr die armen Kinder aufgeſtellt. — Allein auch<lb/> dieſe Aufſeher, wozu ohnehin oft ſchwer ganz taugliche<lb/> Maͤnner zu finden ſeyn duͤrften, wuͤrden wohl aus aͤhn-<lb/> lichen Gruͤnden, wie die Kirchen-Convente und Local-<lb/> leitungen, gewoͤhnlich zu ſchuͤchtern ſeyn, ihren Beruf<lb/> gehoͤrig zu erfuͤllen, beſonders wenn nicht zugleich der<lb/> geiſtliche und weltliche Ortsvorſteher, mit welchen ſie<lb/> ohnehin in beſtaͤndiger Communication ſtehen muͤßten,<lb/> thaͤtig eingriffen, und ſie mit Kraft und Beharrlichkeit<lb/> in ihrem Berufe unterſtuͤtzten. — Jn vielen Orten<lb/> wohnt aber nicht einmal ein Geiſtlicher, und mancher<lb/> Geiſtliche hat ſelbſt nicht guten Willen, Kraft und Ge-<lb/> ſchicklichkeit genug, um ſich einem Geſchaͤfte zu unter-<lb/> ziehen, von dem er keine andere Belohnung, als das<lb/> Bewußtſeyn treuer Berufs-Erfuͤllung vor ſich ſieht. Es<lb/> gibt zwar auch recht viele wuͤrdige Geiſtliche, welche<lb/> ihrem erhabenen Berufe folgend, mit Einſicht, Muth,<lb/> und Kraft dieſem edeln Zwecke nachſtreben wuͤrden,<lb/></p> </div> </body> </text> </TEI> [18/0028]
§. 18.
Als Verbeſſerung dieſer Einrichtung iſt zwar vor-
geſchlagen worden, jeder Ort von einigem Belang ſollte
in gewiſſe Bezirke, zu ungefaͤhr 15 bis 20 Fami-
lien auf jeden, abgetheilt, und einem gutge-
ſinnten Hausvater daraus, der einiges Anſehen
haͤtte, die Aufſicht uͤber ſaͤmmtliche Arme eines ſol-
chen Bezirks uͤbergeben werden; zur Erleichterung
ſollten dieſe Bezirks-Aufſeher abwechſeln, und etwa, ſo
lange ſie in Function waͤren; perſonalfrey ſeyn. — An
anderen Orten iſt den Ortsvorſtehern, Schul-
lehrern, und Policeydienern eine ſolche Aufſicht
zur beſonderen Pflicht gemacht; — und wieder an an-
deren Orten, beſonders in ſolchen, welche eine bedeu-
tende Anzahl armer Kinder haben, ſind eigene Auf-
ſeher fuͤr die armen Kinder aufgeſtellt. — Allein auch
dieſe Aufſeher, wozu ohnehin oft ſchwer ganz taugliche
Maͤnner zu finden ſeyn duͤrften, wuͤrden wohl aus aͤhn-
lichen Gruͤnden, wie die Kirchen-Convente und Local-
leitungen, gewoͤhnlich zu ſchuͤchtern ſeyn, ihren Beruf
gehoͤrig zu erfuͤllen, beſonders wenn nicht zugleich der
geiſtliche und weltliche Ortsvorſteher, mit welchen ſie
ohnehin in beſtaͤndiger Communication ſtehen muͤßten,
thaͤtig eingriffen, und ſie mit Kraft und Beharrlichkeit
in ihrem Berufe unterſtuͤtzten. — Jn vielen Orten
wohnt aber nicht einmal ein Geiſtlicher, und mancher
Geiſtliche hat ſelbſt nicht guten Willen, Kraft und Ge-
ſchicklichkeit genug, um ſich einem Geſchaͤfte zu unter-
ziehen, von dem er keine andere Belohnung, als das
Bewußtſeyn treuer Berufs-Erfuͤllung vor ſich ſieht. Es
gibt zwar auch recht viele wuͤrdige Geiſtliche, welche
ihrem erhabenen Berufe folgend, mit Einſicht, Muth,
und Kraft dieſem edeln Zwecke nachſtreben wuͤrden,
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