Princip, sie ändert eben nur um, fügt entweder den ver- erbten Charakteren hinzu, modificirt sie oder nimmt etwas von ihnen fort.
Einige specielle Bezeichnungen der Vererbung sind für unsere Zwecke nöthig.
Von "Vererbung im entsprechenden Lebensalter" (homochrone Vererbung Haeckel's) spricht man, wenn Eigenschaften, die bei einem Elter in einem bestimmten Lebensalter auftraten, auch bei dem Kinde in demselben Lebensalter auftreten. Hierher gehört das Eintreten der Pubertät, das Erscheinen der secundären Geschlechts- charaktere, aber auch sehr individueller Eigenheiten. Streng genommen gehört es zum Begriff der Vererbung, dass sie homochron ist; denn wenn z. B. eine Tochter mit 10 Jahren in die Pubertät eintritt, während die Mutter, die unter denselben Bedingungen aufwuchs, erst mit 14 Jahren mannbar wurde, so hatte sie eben einen anderen Organismus und gleicht in dem herangezogenen Punkte nicht der Mutter, sondern stellt eine Variation dar. Auch die "gleichörtliche" Vererbung ist selbstverständlich und ein Pleonasmus.
Unter "gekreuzter Vererbung" versteht man die Ver- erbung einer Eigenschaft von dem einen Geschlecht der Eltern auf ein anderes Geschlecht bei den Kindern, also z. B. vom Vater auf die Tochter. Dies wird nicht nur unmittelbar beobachtet, sondern auch in mehr latenter Weise, wenn z. B. Jemand schon in jungen Jahren eine graue Locke an einer bestimmten Stelle des Bartes be- sitzt, die in ähnlicher Weise bei dem Sohn seiner Tochter wieder auftritt.
Von "gemischter Vererbung" spricht man im Hin- blick auf die Thatsache, dass ein Kind Eigenthümlichkeiten von beiden Eltern in sich wiederholt.
Verschiedene andere Bezeichnungen, die man aufge- stellt hat, wie atavistische, pot- und praeponirende, un-
Princip, sie ändert eben nur um, fügt entweder den ver- erbten Charakteren hinzu, modificirt sie oder nimmt etwas von ihnen fort.
Einige specielle Bezeichnungen der Vererbung sind für unsere Zwecke nöthig.
Von „Vererbung im entsprechenden Lebensalter“ (homochrone Vererbung Haeckel’s) spricht man, wenn Eigenschaften, die bei einem Elter in einem bestimmten Lebensalter auftraten, auch bei dem Kinde in demselben Lebensalter auftreten. Hierher gehört das Eintreten der Pubertät, das Erscheinen der secundären Geschlechts- charaktere, aber auch sehr individueller Eigenheiten. Streng genommen gehört es zum Begriff der Vererbung, dass sie homochron ist; denn wenn z. B. eine Tochter mit 10 Jahren in die Pubertät eintritt, während die Mutter, die unter denselben Bedingungen aufwuchs, erst mit 14 Jahren mannbar wurde, so hatte sie eben einen anderen Organismus und gleicht in dem herangezogenen Punkte nicht der Mutter, sondern stellt eine Variation dar. Auch die „gleichörtliche“ Vererbung ist selbstverständlich und ein Pleonasmus.
Unter „gekreuzter Vererbung“ versteht man die Ver- erbung einer Eigenschaft von dem einen Geschlecht der Eltern auf ein anderes Geschlecht bei den Kindern, also z. B. vom Vater auf die Tochter. Dies wird nicht nur unmittelbar beobachtet, sondern auch in mehr latenter Weise, wenn z. B. Jemand schon in jungen Jahren eine graue Locke an einer bestimmten Stelle des Bartes be- sitzt, die in ähnlicher Weise bei dem Sohn seiner Tochter wieder auftritt.
Von „gemischter Vererbung“ spricht man im Hin- blick auf die Thatsache, dass ein Kind Eigenthümlichkeiten von beiden Eltern in sich wiederholt.
Verschiedene andere Bezeichnungen, die man aufge- stellt hat, wie atavistische, pot- und praeponirende, un-
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Princip, sie ändert eben nur um, fügt entweder den ver-
erbten Charakteren hinzu, modificirt sie oder nimmt etwas
von ihnen fort.
Einige specielle Bezeichnungen der Vererbung sind
für unsere Zwecke nöthig.
Von „Vererbung im entsprechenden Lebensalter“
(homochrone Vererbung Haeckel’s) spricht man, wenn
Eigenschaften, die bei einem Elter in einem bestimmten
Lebensalter auftraten, auch bei dem Kinde in demselben
Lebensalter auftreten. Hierher gehört das Eintreten der
Pubertät, das Erscheinen der secundären Geschlechts-
charaktere, aber auch sehr individueller Eigenheiten.
Streng genommen gehört es zum Begriff der Vererbung,
dass sie homochron ist; denn wenn z. B. eine Tochter
mit 10 Jahren in die Pubertät eintritt, während die Mutter,
die unter denselben Bedingungen aufwuchs, erst mit 14
Jahren mannbar wurde, so hatte sie eben einen anderen
Organismus und gleicht in dem herangezogenen Punkte
nicht der Mutter, sondern stellt eine Variation dar. Auch
die „gleichörtliche“ Vererbung ist selbstverständlich und
ein Pleonasmus.
Unter „gekreuzter Vererbung“ versteht man die Ver-
erbung einer Eigenschaft von dem einen Geschlecht der
Eltern auf ein anderes Geschlecht bei den Kindern, also
z. B. vom Vater auf die Tochter. Dies wird nicht nur
unmittelbar beobachtet, sondern auch in mehr latenter
Weise, wenn z. B. Jemand schon in jungen Jahren eine
graue Locke an einer bestimmten Stelle des Bartes be-
sitzt, die in ähnlicher Weise bei dem Sohn seiner Tochter
wieder auftritt.
Von „gemischter Vererbung“ spricht man im Hin-
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Ploetz, Alfred: Grundlinien einer Rassenhygiene. Berlin: Fischer, 1895, S. 21. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/ploetz_rassenhygiene_1895/41>, abgerufen am 22.07.2024.
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