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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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vnd in der Natur ist / so ist offenbar / daß er das Wort (Qualitas oder Accidens, zufälliger Schade) in dieser Lehre nicht gantz vnnd gar verworffen / sondern nur so ferrn / wann man mit den Sophisten die Erbsünde eine schlimme / geringe / schlechte Qualitet oder Seuche heissen will / gleich wie eine Farbe an der Wandt ist / etc. Weiter aber nicht.

Welches ferner auch durch diese Wort bestettigt wirdt / so das Gegentheil auß der Jenischen Haußpostill am 20. Sontag Trin. anzeucht: Wir mögen wol ins Teuffels namen rühmen / die Erbsünde sey ein klein Gebrechen vnd geringer Fehl / etc. Welchs ja eben so viel gesagt ist / als wann D. Lutherus spreche. Wenn man die Erbsünde einen kleinen Gebrechen vnd geringen Fehl nennet / das ist deß Teuffels Ruhm. Wenn man sie aber / ausserhalb diesem Verstande der Sophisten / einen Fehl / Gebrechen / Mangel / Schaden / etc. nennet / so hat es nicht alle in nichts auff sich / sondern es kan auch mit gutem Grunde wol geschehen / dann sie ist ja die verderbte Natur selbst nicht / sondern von derselbigen vnderscheiden.

So viel die Wort Lutheri auß der Kirchen Postill am 16. Sontag Trinit. Darumb ist es nicht ein zufällig Ding / oder daß der Mensch also von GOTT erschaffen were / sondern es ist vnser Schuldt / daß wir Sünde haben / etc. antrifft / redet Lutherus in denselbigen von der Vrsach deß Todes / vnnd sagt / daß es nicht ein zufällig Ding sey / daß wir sterben müssen / oder daß der Mensch von Gott also geschaffen sey / sondern er werde durch vnsere Sünde verursachet / etc. so ziehens diese Leute / auff die Erbsünde. Wanns gilt / die Sprüche solcher Gestallt zu allegieren / können sie leichtlich erweisen / was sie wollen.

Sie citiern auch auß der Apologia diese Wort: Die Erbsünde ist nicht ein angeflogen oder zufällig Ding / etc. Nun stehen diese Wort in Apologia im Artickel von der Erbsünde nicht.

Lutheri Wort Tom. 3. Ienensi in der grossen Bekändtnüß / da er schreibet / er verdamme alte vnd newe Pelagianer / so die Erbsün-

vnd in der Natur ist / so ist offenbar / daß er das Wort (Qualitas oder Accidens, zufälliger Schade) in dieser Lehre nicht gantz vnnd gar verworffen / sondern nur so ferrn / wann man mit den Sophisten die Erbsünde eine schlimme / geringe / schlechte Qualitet oder Seuche heissen will / gleich wie eine Farbe an der Wandt ist / etc. Weiter aber nicht.

Welches ferner auch durch diese Wort bestettigt wirdt / so das Gegentheil auß der Jenischen Haußpostill am 20. Sontag Trin. anzeucht: Wir mögen wol ins Teuffels namen rühmen / die Erbsünde sey ein klein Gebrechen vnd geringer Fehl / etc. Welchs ja eben so viel gesagt ist / als wann D. Lutherus spreche. Weñ man die Erbsünde einen kleinen Gebrechen vnd geringen Fehl nennet / das ist deß Teuffels Ruhm. Wenn man sie aber / ausserhalb diesem Verstande der Sophisten / einen Fehl / Gebrechen / Mangel / Schaden / etc. nennet / so hat es nicht alle in nichts auff sich / sondern es kan auch mit gutem Grunde wol geschehen / dann sie ist ja die verderbte Natur selbst nicht / sondern von derselbigen vnderscheiden.

So viel die Wort Lutheri auß der Kirchen Postill am 16. Sontag Trinit. Darumb ist es nicht ein zufällig Ding / oder daß der Mensch also von GOTT erschaffen were / sondern es ist vnser Schuldt / daß wir Sünde haben / etc. antrifft / redet Lutherus in denselbigen von der Vrsach deß Todes / vnnd sagt / daß es nicht ein zufällig Ding sey / daß wir sterben müssen / oder daß der Mensch von Gott also geschaffen sey / sondern er werde durch vnsere Sünde verursachet / etc. so ziehens diese Leute / auff die Erbsünde. Wañs gilt / die Sprüche solcher Gestallt zu allegieren / können sie leichtlich erweisen / was sie wollen.

Sie citiern auch auß der Apologia diese Wort: Die Erbsünde ist nicht ein angeflogen oder zufällig Ding / etc. Nun stehen diese Wort in Apologia im Artickel von der Erbsünde nicht.

Lutheri Wort Tom. 3. Ienensi in der grossen Bekändtnüß / da er schreibet / er verdamme alte vnd newe Pelagianer / so die Erbsün-

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[0268] vnd in der Natur ist / so ist offenbar / daß er das Wort (Qualitas oder Accidens, zufälliger Schade) in dieser Lehre nicht gantz vnnd gar verworffen / sondern nur so ferrn / wann man mit den Sophisten die Erbsünde eine schlimme / geringe / schlechte Qualitet oder Seuche heissen will / gleich wie eine Farbe an der Wandt ist / etc. Weiter aber nicht. Welches ferner auch durch diese Wort bestettigt wirdt / so das Gegentheil auß der Jenischen Haußpostill am 20. Sontag Trin. anzeucht: Wir mögen wol ins Teuffels namen rühmen / die Erbsünde sey ein klein Gebrechen vnd geringer Fehl / etc. Welchs ja eben so viel gesagt ist / als wann D. Lutherus spreche. Weñ man die Erbsünde einen kleinen Gebrechen vnd geringen Fehl nennet / das ist deß Teuffels Ruhm. Wenn man sie aber / ausserhalb diesem Verstande der Sophisten / einen Fehl / Gebrechen / Mangel / Schaden / etc. nennet / so hat es nicht alle in nichts auff sich / sondern es kan auch mit gutem Grunde wol geschehen / dann sie ist ja die verderbte Natur selbst nicht / sondern von derselbigen vnderscheiden. So viel die Wort Lutheri auß der Kirchen Postill am 16. Sontag Trinit. Darumb ist es nicht ein zufällig Ding / oder daß der Mensch also von GOTT erschaffen were / sondern es ist vnser Schuldt / daß wir Sünde haben / etc. antrifft / redet Lutherus in denselbigen von der Vrsach deß Todes / vnnd sagt / daß es nicht ein zufällig Ding sey / daß wir sterben müssen / oder daß der Mensch von Gott also geschaffen sey / sondern er werde durch vnsere Sünde verursachet / etc. so ziehens diese Leute / auff die Erbsünde. Wañs gilt / die Sprüche solcher Gestallt zu allegieren / können sie leichtlich erweisen / was sie wollen. Sie citiern auch auß der Apologia diese Wort: Die Erbsünde ist nicht ein angeflogen oder zufällig Ding / etc. Nun stehen diese Wort in Apologia im Artickel von der Erbsünde nicht. Lutheri Wort Tom. 3. Ienensi in der grossen Bekändtnüß / da er schreibet / er verdamme alte vnd newe Pelagianer / so die Erbsün-

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/268>, abgerufen am 25.11.2024.