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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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Wesen oder die Substantz deß Leibs Christi genommen hat. Das reimet sich eben so viel zusammen als nichts.

Fürs ander / wann sich dieser jhr Beweiß reymen solte / so müste D. Lutherus selbst für einen Zwinglischen Logicum außgeruffen werden / der das Accidens, Qualitet oder Seuche für die Substantz genommen / vnd da er die Erbsünde hette ein Substantz / Wesen oder die verderbte Natur selbst nennen sollen / so hette ers auß falscher Logica ein Qualitet / Accidens oder Seuche genennet.

Fürs dritte / sindt Lutheri Wort wider Zwinglium wol recht vnd gut / dann es ja vnrecht in den Worten deß Abendtmals / Accidens für die Substantz nemmen / aber daß sie erweisen solten / daß Lutherus / Psalm. 90. solte anderst geredt haben / als ers gemeynet / das kan nimmermehr auß denselben erzwungen werden / wie solches alle verständige für sich selbst sehen vnnd bekennen müssen.

Bleibt demnach wol darbey / daß Lutherus Psalm. 90. geredt habe / wie ers gemeynt / vnnd wie die Wort an jhnen selbst lauten.

Daß auch Lutheri Wort müssen assertiue, oder wie sie lauten / verstanden werden vnd nicht anderst / erscheinet darauß / daß er klar spricht: Wir heissen die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche / so ist sie fürwahr der eusserste Schaden / da er ja sich selbst mit begreifft / vnd assertiue setzet vnd lehret / daß die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche sey / aber nicht eine geringe Seuche / sondern eine eusserste / schwere / gefährliche / vnd Menschlichen Kräfften vnheilbare Seuche.

Sie bringen noch einen Beweiß auß Lutheri Buch de captiuitate Babylonica, da er der Sophisten Lehre von der Transsubstantiation straffet / vnnd saget / daß die Leyen niemals recht verstanden haben die Philosophiam von den Substantien vnd zufälligen Dingen / wie die Philosophi darvon disputieren. Ergo, so soll

Wesen oder die Substantz deß Leibs Christi genommen hat. Das reimet sich eben so viel zusammen als nichts.

Fürs ander / wann sich dieser jhr Beweiß reymen solte / so müste D. Lutherus selbst für einen Zwinglischen Logicum außgeruffen werden / der das Accidens, Qualitet oder Seuche für die Substantz genommen / vnd da er die Erbsünde hette ein Substantz / Wesen oder die verderbte Natur selbst nennen sollen / so hette ers auß falscher Logica ein Qualitet / Accidens oder Seuche genennet.

Fürs dritte / sindt Lutheri Wort wider Zwinglium wol recht vnd gut / dann es ja vnrecht in den Worten deß Abendtmals / Accidens für die Substantz nemmen / aber daß sie erweisen solten / daß Lutherus / Psalm. 90. solte anderst geredt haben / als ers gemeynet / das kan nimmermehr auß denselben erzwungen werden / wie solches alle verständige für sich selbst sehen vnnd bekennen müssen.

Bleibt demnach wol darbey / daß Lutherus Psalm. 90. geredt habe / wie ers gemeynt / vnnd wie die Wort an jhnen selbst lauten.

Daß auch Lutheri Wort müssen assertiuè, oder wie sie lauten / verstanden werden vnd nicht anderst / erscheinet darauß / daß er klar spricht: Wir heissen die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche / so ist sie fürwahr der eusserste Schaden / da er ja sich selbst mit begreifft / vnd assertiuè setzet vnd lehret / daß die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche sey / aber nicht eine geringe Seuche / sondern eine eusserste / schwere / gefährliche / vnd Menschlichen Kräfften vnheilbare Seuche.

Sie bringen noch einen Beweiß auß Lutheri Buch de captiuitate Babylonica, da er der Sophisten Lehre von der Transsubstantiation straffet / vnnd saget / daß die Leyen niemals recht verstanden haben die Philosophiam von den Substantien vnd zufälligen Dingen / wie die Philosophi darvon disputieren. Ergo, so soll

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[126/0263] Wesen oder die Substantz deß Leibs Christi genommen hat. Das reimet sich eben so viel zusammen als nichts. Fürs ander / wann sich dieser jhr Beweiß reymen solte / so müste D. Lutherus selbst für einen Zwinglischen Logicum außgeruffen werden / der das Accidens, Qualitet oder Seuche für die Substantz genommen / vnd da er die Erbsünde hette ein Substantz / Wesen oder die verderbte Natur selbst nennen sollen / so hette ers auß falscher Logica ein Qualitet / Accidens oder Seuche genennet. Fürs dritte / sindt Lutheri Wort wider Zwinglium wol recht vnd gut / dann es ja vnrecht in den Worten deß Abendtmals / Accidens für die Substantz nemmen / aber daß sie erweisen solten / daß Lutherus / Psalm. 90. solte anderst geredt haben / als ers gemeynet / das kan nimmermehr auß denselben erzwungen werden / wie solches alle verständige für sich selbst sehen vnnd bekennen müssen. Bleibt demnach wol darbey / daß Lutherus Psalm. 90. geredt habe / wie ers gemeynt / vnnd wie die Wort an jhnen selbst lauten. Daß auch Lutheri Wort müssen assertiuè, oder wie sie lauten / verstanden werden vnd nicht anderst / erscheinet darauß / daß er klar spricht: Wir heissen die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche / so ist sie fürwahr der eusserste Schaden / da er ja sich selbst mit begreifft / vnd assertiuè setzet vnd lehret / daß die Erbsünde eine Qualitet oder Seuche sey / aber nicht eine geringe Seuche / sondern eine eusserste / schwere / gefährliche / vnd Menschlichen Kräfften vnheilbare Seuche. Sie bringen noch einen Beweiß auß Lutheri Buch de captiuitate Babylonica, da er der Sophisten Lehre von der Transsubstantiation straffet / vnnd saget / daß die Leyen niemals recht verstanden haben die Philosophiam von den Substantien vnd zufälligen Dingen / wie die Philosophi darvon disputieren. Ergo, so soll

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 126. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/263>, abgerufen am 23.11.2024.