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Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583.

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nantura malum est. Das ist / wer zweiffelt daran / daß alles / das man böß nennet / nichts anders sey / dann die Verderbung. Vnd bald hernach: Wann dann in keinem Ding etwas böses befunden wirdt ohn die Verderbung / vnd dieselbe Verderbung ist nicht die Natur selber / so folget / daß keine Natur böse ist. Auß welchen Worten Augustini klar zu sehen / daß deß Menschen Natur / so ferrn sie ein Natur ist / was gutes sey / vnnd daß die Boßheit oder Verderbung der Natur vnnd die Natur selbst nicht einerley sind. Daß auch / wann die Boßheit vnnd Verderbung von der Natur genommen wirdt / die Natur als ein Geschöpff Gottes bleibe / gleich wie das Wasser bleibet / wann die Vnreinigkeit vom selben gescheiden wirdt.

Daß alles / was nicht auß dem Glauben ist / Sünde sey / Rom. 14 ist viel ein anders / dann da man vber streittet. Der Apostel redet von den Wercken / welche ohne den Glauben an Christum geschehen / vnd spricht / daß dieselben Werck Sünde sind / das ist / GOTT nicht gefallen / So zeucht es das Gegentheil auff die verderbte Natur deß Menschen / vnnd will darauß erweisen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey. D. Lutherus in seinem seruo arbitrio, führet diesen Spruch auch nicht / zu beweisen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey: Dann daruon war zwischen jhme vnnd Erasmo kein Streit: sondern von Kräfften deß vnbekehrten vnnd vnwidergebornen Willens in Geistlichen Sachen / welche D. Lutherus auß gemeltem Spruch vmbstösset / mit nichten aber streitet / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey. Darumb reimen sich Lutheri Wort zu dieser Sach gar nichts / sondern werden dieses Orts vbel vnd wider Lutheri Meynung citiert.

Von der natürlichen vnnd Theologischen Betrachtung deß Menschen / der dieses Orts abermals Erwehnung geschicht / ist droben gründtlich geantwortet / darbey wirs bleiben lassen.

nãtura malum est. Das ist / wer zweiffelt daran / daß alles / das man böß nennet / nichts anders sey / dann die Verderbung. Vñ bald hernach: Wann dann in keinem Ding etwas böses befunden wirdt ohn die Verderbung / vnd dieselbe Verderbung ist nicht die Natur selber / so folget / daß keine Natur böse ist. Auß welchen Worten Augustini klar zu sehen / daß deß Menschen Natur / so ferrn sie ein Natur ist / was gutes sey / vnnd daß die Boßheit oder Verderbung der Natur vnnd die Natur selbst nicht einerley sind. Daß auch / wann die Boßheit vnnd Verderbung von der Natur genommen wirdt / die Natur als ein Geschöpff Gottes bleibe / gleich wie das Wasser bleibet / wann die Vnreinigkeit vom selben gescheiden wirdt.

Daß alles / was nicht auß dem Glauben ist / Sünde sey / Rom. 14 ist viel ein anders / dann da man vber streittet. Der Apostel redet von den Wercken / welche ohne den Glauben an Christum geschehen / vnd spricht / daß dieselben Werck Sünde sind / das ist / GOTT nicht gefallen / So zeucht es das Gegentheil auff die verderbte Natur deß Menschen / vnnd will darauß erweisen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey. D. Lutherus in seinem seruo arbitrio, führet diesen Spruch auch nicht / zu beweisen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey: Dann daruon war zwischen jhme vnnd Erasmo kein Streit: sondern von Kräfften deß vnbekehrten vnnd vnwidergebornen Willens in Geistlichen Sachen / welche D. Lutherus auß gemeltem Spruch vmbstösset / mit nichten aber streitet / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey. Darumb reimen sich Lutheri Wort zu dieser Sach gar nichts / sondern werden dieses Orts vbel vnd wider Lutheri Meynung citiert.

Von der natürlichen vnnd Theologischen Betrachtung deß Menschen / der dieses Orts abermals Erwehnung geschicht / ist droben gründtlich geantwortet / darbey wirs bleiben lassen.

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[98/0207] nãtura malum est. Das ist / wer zweiffelt daran / daß alles / das man böß nennet / nichts anders sey / dann die Verderbung. Vñ bald hernach: Wann dann in keinem Ding etwas böses befunden wirdt ohn die Verderbung / vnd dieselbe Verderbung ist nicht die Natur selber / so folget / daß keine Natur böse ist. Auß welchen Worten Augustini klar zu sehen / daß deß Menschen Natur / so ferrn sie ein Natur ist / was gutes sey / vnnd daß die Boßheit oder Verderbung der Natur vnnd die Natur selbst nicht einerley sind. Daß auch / wann die Boßheit vnnd Verderbung von der Natur genommen wirdt / die Natur als ein Geschöpff Gottes bleibe / gleich wie das Wasser bleibet / wann die Vnreinigkeit vom selben gescheiden wirdt. Daß alles / was nicht auß dem Glauben ist / Sünde sey / Rom. 14 ist viel ein anders / dann da man vber streittet. Der Apostel redet von den Wercken / welche ohne den Glauben an Christum geschehen / vnd spricht / daß dieselben Werck Sünde sind / das ist / GOTT nicht gefallen / So zeucht es das Gegentheil auff die verderbte Natur deß Menschen / vnnd will darauß erweisen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey. D. Lutherus in seinem seruo arbitrio, führet diesen Spruch auch nicht / zu beweisen / daß die verderbte Natur die Sünde selbst sey: Dann daruon war zwischen jhme vnnd Erasmo kein Streit: sondern von Kräfften deß vnbekehrten vnnd vnwidergebornen Willens in Geistlichen Sachen / welche D. Lutherus auß gemeltem Spruch vmbstösset / mit nichten aber streitet / daß die verderbte Natur die Erbsünde selbst sey. Darumb reimen sich Lutheri Wort zu dieser Sach gar nichts / sondern werden dieses Orts vbel vnd wider Lutheri Meynung citiert. Von der natürlichen vnnd Theologischen Betrachtung deß Menschen / der dieses Orts abermals Erwehnung geschicht / ist droben gründtlich geantwortet / darbey wirs bleiben lassen.

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Zitationshilfe: Marbach, Timotheus u. a.: Refutatio Irenaei. Gründlicher Bericht auf das Examen M. Christophori Irenei, so er Anno 1581 wider den ersten Artikel des christlichen Konkordienbuchs von der Erbsünde durch offenen Druck ausgesprengt. Heidelberg, 1583, S. 98. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/marbach_refutatio_1583/207>, abgerufen am 22.11.2024.