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Leyser, Polycarp: Eine Christliche Leichpredigt/ Bey der Begräbnuß/ deß ... Fritzen von der Schullenburg ... Frankfurt (Main), 1589.

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dieses Gottseligen verstorbenen Junckern betrifft / müssen wir bekennen / daß er etwas langsam zu der erkanntnuß der rechten Euangelischen warheit kommen sey. Dann derMatt. 10. Euangelische Haußherr nicht jederman zu gleicher zeit in seinen Weinberg beruffet / sondern etlichen allein ruffet er früe / das ist / bald in der jugent / etlichen aber vmb die sechste vnd neundte Stund / das ist / in jhrem gestandenen Alter / etlichen aber vmb die eilffte Stund / das ist / schier zu Ende dieses vergenglichen Lebens. Also was diesen Junckern betrifft / ob er wol im Jar nach Christi vnsers Erlösers vnnd Seligmachers geburt 1518. vnd also das nechste Jar hernach / da Gott durch den theuren Mann Doctor Martin Luther / seligen / deß Teutschlands Propheten / das Liecht deß Euangelij bereit angezündet hat / geborn ist worden / darnach dieweil er an denen Orten geborn vnd erzogen ist worden / da die Finsterniß deß Bapstumbs noch regiert haben / als ist er auch bey derselben Religion / dieweil er nichts bessers gewust / fast biß in das fünff vnd dreissigste Jar seines Altersgeblieben. Daß demnach der liebe Gott jhm eben vmb die sechste Stund vnnd im mittel seines Alters zu dem Liecht deß Euangelij beruffen hat / noch in die funffzehen Jar zuuor vnnd ehe dann der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst / vnnd Herr / Herr IVLIVS Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. vnser Gnediger Landesfürst / die gemeine löbliche vnd Christliche Reformation deß gantzen Fürstentumbs / alsbald nach eintrettung der Fürstlichen Regierung für die hand genommen hat.

Wie aber der HERR CHRistus in gedachtemMatt. 20. Euangelio meldet / also geschicht offt / daß die letzten die Ersten werden / das ist / daß die jenigen welche langsam zu der erkänntnuß der Warheit kommen / offt die andern / so von jugent auff darbey gewesen sind / mit

dieses Gottseligen verstorbenen Junckern betrifft / müssen wir bekennen / daß er etwas langsam zu der erkanntnuß der rechten Euangelischen warheit kommen sey. Dann derMatt. 10. Euangelische Haußherr nicht jederman zu gleicher zeit in seinen Weinberg beruffet / sondern etlichen allein ruffet er früe / das ist / bald in der jugent / etlichen aber vmb die sechste vñ neundte Stund / das ist / in jhrem gestandenen Alter / etlichen aber vmb die eilffte Stund / das ist / schier zu Ende dieses vergenglichen Lebens. Also was diesen Junckern betrifft / ob er wol im Jar nach Christi vnsers Erlösers vnnd Seligmachers geburt 1518. vnd also das nechste Jar hernach / da Gott durch den theuren Mann Doctor Martin Luther / seligen / deß Teutschlands Propheten / das Liecht deß Euangelij bereit angezündet hat / geborn ist worden / darnach dieweil er an denen Orten geborn vnd erzogen ist worden / da die Finsterniß deß Bapstumbs noch regiert haben / als ist er auch bey derselben Religion / dieweil er nichts bessers gewust / fast biß in das fünff vnd dreissigste Jar seines Altersgeblieben. Daß demnach der liebe Gott jhm ebẽ vmb die sechste Stund vnnd im mittel seines Alters zu dem Liecht deß Euangelij beruffen hat / noch in die funffzehen Jar zuuor vnnd ehe dañ der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst / vnnd Herr / Herr IVLIVS Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. vnser Gnediger Landesfürst / die gemeine löbliche vnd Christliche Reformation deß gantzen Fürstentumbs / alsbald nach eintrettung der Fürstlichen Regierung für die hand genommen hat.

Wie aber der HERR CHRistus in gedachtemMatt. 20. Euangelio meldet / also geschicht offt / daß die letzten die Ersten werden / das ist / daß die jenigen welche langsam zu der erkänntnuß der Warheit kommen / offt die andern / so von jugent auff darbey gewesen sind / mit

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[11/0013] dieses Gottseligen verstorbenen Junckern betrifft / müssen wir bekennen / daß er etwas langsam zu der erkanntnuß der rechten Euangelischen warheit kommen sey. Dann der Euangelische Haußherr nicht jederman zu gleicher zeit in seinen Weinberg beruffet / sondern etlichen allein ruffet er früe / das ist / bald in der jugent / etlichen aber vmb die sechste vñ neundte Stund / das ist / in jhrem gestandenen Alter / etlichen aber vmb die eilffte Stund / das ist / schier zu Ende dieses vergenglichen Lebens. Also was diesen Junckern betrifft / ob er wol im Jar nach Christi vnsers Erlösers vnnd Seligmachers geburt 1518. vnd also das nechste Jar hernach / da Gott durch den theuren Mann Doctor Martin Luther / seligen / deß Teutschlands Propheten / das Liecht deß Euangelij bereit angezündet hat / geborn ist worden / darnach dieweil er an denen Orten geborn vnd erzogen ist worden / da die Finsterniß deß Bapstumbs noch regiert haben / als ist er auch bey derselben Religion / dieweil er nichts bessers gewust / fast biß in das fünff vnd dreissigste Jar seines Altersgeblieben. Daß demnach der liebe Gott jhm ebẽ vmb die sechste Stund vnnd im mittel seines Alters zu dem Liecht deß Euangelij beruffen hat / noch in die funffzehen Jar zuuor vnnd ehe dañ der Durchleuchtige Hochgeborne Fürst / vnnd Herr / Herr IVLIVS Hertzog zu Braunschweig vnd Lüneburg / etc. vnser Gnediger Landesfürst / die gemeine löbliche vnd Christliche Reformation deß gantzen Fürstentumbs / alsbald nach eintrettung der Fürstlichen Regierung für die hand genommen hat. Matt. 10. Wie aber der HERR CHRistus in gedachtem Euangelio meldet / also geschicht offt / daß die letzten die Ersten werden / das ist / daß die jenigen welche langsam zu der erkänntnuß der Warheit kommen / offt die andern / so von jugent auff darbey gewesen sind / mit Matt. 20.

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Zitationshilfe: Leyser, Polycarp: Eine Christliche Leichpredigt/ Bey der Begräbnuß/ deß ... Fritzen von der Schullenburg ... Frankfurt (Main), 1589, S. 11. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/leyser_leichpredigt_1589/13>, abgerufen am 21.11.2024.