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Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587.

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sey / da sonst keines andern menschen leib einkömpt / nemlich in conditionem assumentis / wie Cyrillus recht schreibet / in den stand / dessen / von welchem er angenommen ist.

Gehet vns demnach nichts an / das Tertullianus sagt: Nam si qua corporis qualitas, quae non carnea sit, opponetur: certe non nisi carnea sanguinem habebit, atque ita consistit probatio corporis a testimonio carnis, & probatio carnis a testimonio sanguinis etc. Denn wirs mit den Marcioniten oder Manicheern nicht halten / das Christi fleisch kein warhafftiges fleisch / Sondern nur ein gespenst eines fleisches gewest (den solche jrrige meinung verwerffen wir mit der altrecht gleubigen kirchen von hertzen) Sondern das ist vnser glaub vnd lere / das Christi fleisch der art nach / vnserm fleisch gleich sey vnd bleibe. Darneben aber / weil es von dem Son Gottes Persönlich angenommen (vt cum Cyrillo loquamur) mensuram suam excesserit, & in conditionem assumentis eam per gratiam trnaslata sit.

Pag. 59. Das D Lu therus in dem Artickel von der Person Christi / nicht allerdings mit den Papisten einig gewst.

Ich bekenne auch vnd sage nothmals / das es ein falsch zeugnis sey / das die Anhaltischen fürgeben / D. Lutherus sey in dem Artickel von der Person Christi / mit den Papisten gar einig gewest / denn das gegentheil erweisen seine disputationes wieder die Papistischen scribenten gehalten. Tom. 1. latino lenensi / Pag. 571. 572. Desgleichen was er von den Thomisten vnnd Sophisten an einen Fürsten von der Transsubstantiation geschrieben. Neben dem / das D. Lutherus in den Schmalckaldischen Artickeln fürnemlich auff den Consensum veteris Ecclesiae Romanae gesehen / wie sie anfenglich gewest / vnd nicht auff die schul lerer /

sey / da sonst keines andern menschen leib einkömpt / nemlich in conditionem assumentis / wie Cyrillus recht schreibet / in den stand / dessen / von welchem er angenommen ist.

Gehet vns demnach nichts an / das Tertullianus sagt: Nam si qua corporis qualitas, quae non carnea sit, opponetur: certè non nisi carnea sanguinem habebit, atque ita consistit probatio corporis à testimonio carnis, & probatio carnis á testimonio sanguinis etc. Denn wirs mit den Marcioniten oder Manicheern nicht halten / das Christi fleisch kein warhafftiges fleisch / Sondern nur ein gespenst eines fleisches gewest (den solche jrrige meinung verwerffen wir mit der altrecht gleubigen kirchen von hertzen) Sondern das ist vnser glaub vnd lere / das Christi fleisch der art nach / vnserm fleisch gleich sey vnd bleibe. Darneben aber / weil es von dem Son Gottes Persönlich angenommen (vt cum Cyrillo loquamur) mensuram suam excesserit, & in conditionem assumentis eam per gratiam trnaslata sit.

Pag. 59. Das D Lu therus in dem Artickel von der Person Christi / nicht allerdings mit den Papisten einig gewst.

Ich bekenne auch vnd sage nothmals / das es ein falsch zeugnis sey / das die Anhaltischen fürgeben / D. Lutherus sey in dem Artickel von der Person Christi / mit den Papisten gar einig gewest / denn das gegentheil erweisen seine disputationes wieder die Papistischen scribenten gehalten. Tom. 1. latino lenensi / Pag. 571. 572. Desgleichen was er von den Thomisten vnnd Sophisten an einen Fürsten von der Transsubstantiation geschrieben. Neben dem / das D. Lutherus in den Schmalckaldischen Artickeln fürnemlich auff den Consensum veteris Ecclesiae Romanae gesehen / wie sie anfenglich gewest / vñ nicht auff die schul lerer /

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[0150] sey / da sonst keines andern menschen leib einkömpt / nemlich in conditionem assumentis / wie Cyrillus recht schreibet / in den stand / dessen / von welchem er angenommen ist. Gehet vns demnach nichts an / das Tertullianus sagt: Nam si qua corporis qualitas, quae non carnea sit, opponetur: certè non nisi carnea sanguinem habebit, atque ita consistit probatio corporis à testimonio carnis, & probatio carnis á testimonio sanguinis etc. Denn wirs mit den Marcioniten oder Manicheern nicht halten / das Christi fleisch kein warhafftiges fleisch / Sondern nur ein gespenst eines fleisches gewest (den solche jrrige meinung verwerffen wir mit der altrecht gleubigen kirchen von hertzen) Sondern das ist vnser glaub vnd lere / das Christi fleisch der art nach / vnserm fleisch gleich sey vnd bleibe. Darneben aber / weil es von dem Son Gottes Persönlich angenommen (vt cum Cyrillo loquamur) mensuram suam excesserit, & in conditionem assumentis eam per gratiam trnaslata sit. Ich bekenne auch vnd sage nothmals / das es ein falsch zeugnis sey / das die Anhaltischen fürgeben / D. Lutherus sey in dem Artickel von der Person Christi / mit den Papisten gar einig gewest / denn das gegentheil erweisen seine disputationes wieder die Papistischen scribenten gehalten. Tom. 1. latino lenensi / Pag. 571. 572. Desgleichen was er von den Thomisten vnnd Sophisten an einen Fürsten von der Transsubstantiation geschrieben. Neben dem / das D. Lutherus in den Schmalckaldischen Artickeln fürnemlich auff den Consensum veteris Ecclesiae Romanae gesehen / wie sie anfenglich gewest / vñ nicht auff die schul lerer /

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_bericht_1587/150>, abgerufen am 24.11.2024.