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Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587.

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tischen / für ein vnterscheid zwischen diesen reden: Caro Christi diuersae a nobis speciei est. Vnd Corpus Christi non habet eandem cum nostro corpore definitionem etc.

Antwort: Ein solcher vnterscheid ist vnter diesen / wie vnter der warheit vnd vnwarheit.

Denn die erste propositio: Caro Christi diuersae a nobis speciei est, das fleisch Christi ist nicht einerley mit vnserm fleisch / ist stracks falsch / vnrecht / Gottes wort vnnd der gantzen kirchen bekentnis zu wieder / dieweil Ebr. 2. stehet / Nach dem die kinder fleisch vnnd blut haben / ist ers gleicher masse theilhafftig worden. Vnnd die Christenheit singet: Carne nobis similis etc. Dem fleisch nach ist er vns gleich / der sünden nach ist er vns nicht gleich.

Die ander propositio aber: Christi corpus non habet eandem cum nostro definitionem, der leib Christi mus anderst beschrieben werden / als vnser leibe / leufft nicht wieder Gottes wort / auch nicht wieder der kirchen einhelliges bekentnis / das Christi fleisch vnserm fleisch an wesen vnd wesentlichen eigenschafften gleich sey: Sondern redet nur dauon in was condition derleib Christi / durch die Persönliche voreinigung vnd sitzen zur rechten hand der krafft Gottes erhaben sey / dannen her er etwas sonderliches hat / für aller anderer menschen leiben / vnd derwegen viel anders mus definirt werden / als anderer menschen leibe / welche mit der Person des ewigen worts nicht vereiniget / auch zur rechten hand der krafft Gottes nicht gesetzet sind.

Bleibt also / das Christi fleisch einerley fleisch sey mit vnserm fleisch / so viel das wesen vnd wesentliche eigenschafften derselbigen anlanget. So viel aber die Persönliche vereinigung mit dem ewigen wort / vnd sitzen zur rechten hand Gottes antrifft / in eine sonderbahre condition gesetzt vnd komen

tischen / für ein vnterscheid zwischen diesen reden: Caro Christi diuersae á nobis speciei est. Vnd Corpus Christi non habet eandem cum nostro corpore definitionem etc.

Antwort: Ein solcher vnterscheid ist vnter diesen / wie vnter der warheit vnd vnwarheit.

Denn die erste propositio: Caro Christi diuersae à nobis speciei est, das fleisch Christi ist nicht einerley mit vnserm fleisch / ist stracks falsch / vnrecht / Gottes wort vnnd der gantzen kirchen bekentnis zu wieder / dieweil Ebr. 2. stehet / Nach dem die kinder fleisch vnnd blut haben / ist ers gleicher masse theilhafftig worden. Vnnd die Christenheit singet: Carne nobis similis etc. Dem fleisch nach ist er vns gleich / der sünden nach ist er vns nicht gleich.

Die ander propositio aber: Christi corpus non habet eandem cum nostro definitionem, der leib Christi mus anderst beschrieben werden / als vnser leibe / leufft nicht wieder Gottes wort / auch nicht wieder der kirchen einhelliges bekentnis / das Christi fleisch vnserm fleisch an wesen vnd wesentlichen eigenschafften gleich sey: Sondern redet nur dauon in was condition derleib Christi / durch die Persönliche voreinigung vnd sitzen zur rechten hand der krafft Gottes erhaben sey / dannen her er etwas sonderliches hat / für aller anderer menschen leiben / vnd derwegen viel anders mus definirt werden / als anderer menschen leibe / welche mit der Person des ewigen worts nicht vereiniget / auch zur rechten hand der krafft Gottes nicht gesetzet sind.

Bleibt also / das Christi fleisch einerley fleisch sey mit vnserm fleisch / so viel das wesen vnd wesentliche eigenschafften derselbigen anlanget. So viel aber die Persönliche vereinigung mit dem ewigen wort / vnd sitzen zur rechten hand Gottes antrifft / in eine sonderbahre condition gesetzt vnd komen

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[0149] tischen / für ein vnterscheid zwischen diesen reden: Caro Christi diuersae á nobis speciei est. Vnd Corpus Christi non habet eandem cum nostro corpore definitionem etc. Antwort: Ein solcher vnterscheid ist vnter diesen / wie vnter der warheit vnd vnwarheit. Denn die erste propositio: Caro Christi diuersae à nobis speciei est, das fleisch Christi ist nicht einerley mit vnserm fleisch / ist stracks falsch / vnrecht / Gottes wort vnnd der gantzen kirchen bekentnis zu wieder / dieweil Ebr. 2. stehet / Nach dem die kinder fleisch vnnd blut haben / ist ers gleicher masse theilhafftig worden. Vnnd die Christenheit singet: Carne nobis similis etc. Dem fleisch nach ist er vns gleich / der sünden nach ist er vns nicht gleich. Die ander propositio aber: Christi corpus non habet eandem cum nostro definitionem, der leib Christi mus anderst beschrieben werden / als vnser leibe / leufft nicht wieder Gottes wort / auch nicht wieder der kirchen einhelliges bekentnis / das Christi fleisch vnserm fleisch an wesen vnd wesentlichen eigenschafften gleich sey: Sondern redet nur dauon in was condition derleib Christi / durch die Persönliche voreinigung vnd sitzen zur rechten hand der krafft Gottes erhaben sey / dannen her er etwas sonderliches hat / für aller anderer menschen leiben / vnd derwegen viel anders mus definirt werden / als anderer menschen leibe / welche mit der Person des ewigen worts nicht vereiniget / auch zur rechten hand der krafft Gottes nicht gesetzet sind. Bleibt also / das Christi fleisch einerley fleisch sey mit vnserm fleisch / so viel das wesen vnd wesentliche eigenschafften derselbigen anlanget. So viel aber die Persönliche vereinigung mit dem ewigen wort / vnd sitzen zur rechten hand Gottes antrifft / in eine sonderbahre condition gesetzt vnd komen

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Zitationshilfe: Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/kirchner_bericht_1587/149>, abgerufen am 24.11.2024.