Kirchner, Timotheus: Gründlicher beständiger Bericht und Widerlegung der kurzen Antwort etlicher Anhaltischer Theologen. Jena, 1587.beide naturen / Göttliche vnd menschliche / so zur gantzen vnzerteileten Person Christi gehören / oder in quibus persona Christi subsistit, nicht gegenwertig sein / wiewol eine jede nach jrer art. Die Göttliche / nach art jrer wesentlichen eigenschafft / die menschliche natur Christi aber / vmb der Persönlichen vereinigung willen / denn sie bestehet in jr selbst nicht / sondern in der Person des ewigen worts / welche allgegenwertig ist. Wil er aber sagen / der gantze Christus oder gantze Person sey wol vberall gegenwertig / aber die angenommene menschliche natur (wie sie Persönlich mit dem ewigen wort vereinigt) sey nicht gegenwertig / so zurtrent er den gantzen Christum / oder zerteilt die Person vnnd tichtet / das alleine die Gottheit der gantze Christus vnd vberall gegenwertig hersche / machet also aus der gantzen Person Christi eine halbe zerteilte person / tichtet auch das die vnio hypostatica duarum naturarum in Christo localis oder reumlich sey / vnnd das der Son Gottes seine menschliche natur / welche er jm doch Persönlich vnzertrenlich vnd indistanter / dz ist ohne vnterscheit reumlicher örter vereinigt / nur an einem gewissen ort im Himel / gegenwertig habe / sonsten aber an allen andern örten habe er sie nicht bey sich / sondern sey alleine nach der Gottheit gegenwertig / welchs freylich nicht anders ist denn eine Nestorianische offentliche zertrennung der vnzerteilten Person Christi / waren Gottes vnd menschen. Sa viel aber die phrasin scholasticorum anlanget: Totus Christus est ubique, sed non totum Christi / der gantze Christus ist vberal gegenwertig / aber nicht dz gantze Christi etc. Ists nicht ohn / das sie mit derselben art zu reden ein vnterscheit zwischen der Person vnd natur / machen wollen / vnd so viel sagen / das die allgegenwertigkeit / welche eine wesentliche eigenschafft ist der Göttlichen natur / wol recht von der gantzen beide naturen / Göttliche vnd menschliche / so zur gantzen vnzerteileten Person Christi gehören / oder in quibus persona Christi subsistit, nicht gegenwertig sein / wiewol eine jede nach jrer art. Die Göttliche / nach art jrer wesentlichen eigenschafft / die menschliche natur Christi aber / vmb der Persönlichen vereinigung willen / denn sie bestehet in jr selbst nicht / sondern in der Person des ewigẽ worts / welche allgegenwertig ist. Wil er aber sagen / der gantze Christus oder gantze Person sey wol vberall gegenwertig / aber die angenommene menschliche natur (wie sie Persönlich mit dem ewigẽ wort vereinigt) sey nicht gegenwertig / so zurtrent er den gantzẽ Christum / oder zerteilt die Person vnnd tichtet / das alleine die Gottheit der gantze Christus vnd vberall gegenwertig hersche / machet also aus der gantzen Person Christi eine halbe zerteilte person / tichtet auch das die vnio hypostatica duarum naturarum in Christo localis oder reumlich sey / vnnd das der Son Gottes seine menschliche natur / welche er jm doch Persönlich vnzertrenlich vnd indistanter / dz ist ohne vnterscheit reumlicher örter vereinigt / nur an einem gewissen ort im Himel / gegenwertig habe / sonsten aber an allen andern örten habe er sie nicht bey sich / sondern sey alleine nach der Gottheit gegenwertig / welchs freylich nicht anders ist denn eine Nestorianische offentliche zertrennung der vnzerteilten Person Christi / waren Gottes vnd menschen. Sa viel aber die phrasin scholasticorum anlanget: Totus Christus est ubique, sed non totum Christi / der gantze Christus ist vberal gegẽwertig / aber nicht dz gantze Christi etc. Ists nicht ohn / das sie mit derselben art zu reden ein vnterscheit zwischen der Person vnd natur / machen wollen / vnd so viel sagen / das die allgegenwertigkeit / welche eine wesentliche eigenschafft ist der Göttlichen natur / wol recht von der gantzen <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0110"/> beide naturen / Göttliche vnd menschliche / so zur gantzen vnzerteileten Person Christi gehören / oder in quibus persona Christi subsistit, nicht gegenwertig sein / wiewol eine jede nach jrer art. 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beide naturen / Göttliche vnd menschliche / so zur gantzen vnzerteileten Person Christi gehören / oder in quibus persona Christi subsistit, nicht gegenwertig sein / wiewol eine jede nach jrer art. Die Göttliche / nach art jrer wesentlichen eigenschafft / die menschliche natur Christi aber / vmb der Persönlichen vereinigung willen / denn sie bestehet in jr selbst nicht / sondern in der Person des ewigẽ worts / welche allgegenwertig ist.
Wil er aber sagen / der gantze Christus oder gantze Person sey wol vberall gegenwertig / aber die angenommene menschliche natur (wie sie Persönlich mit dem ewigẽ wort vereinigt) sey nicht gegenwertig / so zurtrent er den gantzẽ Christum / oder zerteilt die Person vnnd tichtet / das alleine die Gottheit der gantze Christus vnd vberall gegenwertig hersche / machet also aus der gantzen Person Christi eine halbe zerteilte person / tichtet auch das die vnio hypostatica duarum naturarum in Christo localis oder reumlich sey / vnnd das der Son Gottes seine menschliche natur / welche er jm doch Persönlich vnzertrenlich vnd indistanter / dz ist ohne vnterscheit reumlicher örter vereinigt / nur an einem gewissen ort im Himel / gegenwertig habe / sonsten aber an allen andern örten habe er sie nicht bey sich / sondern sey alleine nach der Gottheit gegenwertig / welchs freylich nicht anders ist denn eine Nestorianische offentliche zertrennung der vnzerteilten Person Christi / waren Gottes vnd menschen.
Sa viel aber die phrasin scholasticorum anlanget: Totus Christus est ubique, sed non totum Christi / der gantze Christus ist vberal gegẽwertig / aber nicht dz gantze Christi etc. Ists nicht ohn / das sie mit derselben art zu reden ein vnterscheit zwischen der Person vnd natur / machen wollen / vnd so viel sagen / das die allgegenwertigkeit / welche eine wesentliche eigenschafft ist der Göttlichen natur / wol recht von der gantzen
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