Zeit gute Mütter sein. Haben wir nicht eben in dem Leichtsinn des verlobten Standes die Ursache zu beklagen, warum zuweilen die Ehen so unglück- lich, so gottentfremdet sind und daß darin die Elternpflichten so arg vernachlässigt werden?
Der ernste Zeitpunkt, wo die Jungfrau Ehe- gattin werden soll, rückt heran. Mit mütterlicher Angelegentlichkeit tritt daher die Kirche an sie heran, Alles aufbietend, daß der ernste Schritt nicht ohne die gewissenhafteste Vorbereitung geschehe. Sie hat es ihren Dienern zur Pflicht gemacht, die christ- lichen Bräute vor dem Antritte des ehelichen Standes zu sich zu bescheiden, um sie zu solcher Vorberei- tung anzuregen und ihnen zugleich eine eingehende Unterweisung über die Pflichten und Obliegenheiten des ehelichen Standes zu geben. Und da sind es ganz insbesondere die Elternpflichten, welche der Pfarrer ihnen darlegt, und deren treue Erfüllung er mit allem Nachdruck ihnen einschärft.
Nun ist der Augenblick da: Die Braut soll an den Traualtar hintreten, um zu ewigem Bunde dem Bräutigam die Hand zu reichen. Aber nicht so ohne Weiteres lässet die h. Kirche dieselbe zur h. Stätte hintreten. Hat sie schon im Braut- examen zu gewissenhafter Vorbereitung auf die ernste Handlung und daher zu frommen Uebungen angeregt, so soll nun am Vorabende des Ver- mählungstages, am Morgen desselben die Braut mit ihrem Bräutigam zum Richterstuhle der Buße und demnächst zur h. Communion gehen, um dann rein von jeglicher Sünde und in Vereinigung mit dem göttlichen Erlöser am Traualtare zu erscheinen.
Zeit gute Mütter sein. Haben wir nicht eben in dem Leichtsinn des verlobten Standes die Ursache zu beklagen, warum zuweilen die Ehen so unglück- lich, so gottentfremdet sind und daß darin die Elternpflichten so arg vernachlässigt werden?
Der ernste Zeitpunkt, wo die Jungfrau Ehe- gattin werden soll, rückt heran. Mit mütterlicher Angelegentlichkeit tritt daher die Kirche an sie heran, Alles aufbietend, daß der ernste Schritt nicht ohne die gewissenhafteste Vorbereitung geschehe. Sie hat es ihren Dienern zur Pflicht gemacht, die christ- lichen Bräute vor dem Antritte des ehelichen Standes zu sich zu bescheiden, um sie zu solcher Vorberei- tung anzuregen und ihnen zugleich eine eingehende Unterweisung über die Pflichten und Obliegenheiten des ehelichen Standes zu geben. Und da sind es ganz insbesondere die Elternpflichten, welche der Pfarrer ihnen darlegt, und deren treue Erfüllung er mit allem Nachdruck ihnen einschärft.
Nun ist der Augenblick da: Die Braut soll an den Traualtar hintreten, um zu ewigem Bunde dem Bräutigam die Hand zu reichen. Aber nicht so ohne Weiteres lässet die h. Kirche dieselbe zur h. Stätte hintreten. Hat sie schon im Braut- examen zu gewissenhafter Vorbereitung auf die ernste Handlung und daher zu frommen Uebungen angeregt, so soll nun am Vorabende des Ver- mählungstages, am Morgen desselben die Braut mit ihrem Bräutigam zum Richterstuhle der Buße und demnächst zur h. Communion gehen, um dann rein von jeglicher Sünde und in Vereinigung mit dem göttlichen Erlöser am Traualtare zu erscheinen.
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Zeit gute Mütter sein. Haben wir nicht eben in
dem Leichtsinn des verlobten Standes die Ursache
zu beklagen, warum zuweilen die Ehen so unglück-
lich, so gottentfremdet sind und daß darin die
Elternpflichten so arg vernachlässigt werden?
Der ernste Zeitpunkt, wo die Jungfrau Ehe-
gattin werden soll, rückt heran. Mit mütterlicher
Angelegentlichkeit tritt daher die Kirche an sie heran,
Alles aufbietend, daß der ernste Schritt nicht ohne
die gewissenhafteste Vorbereitung geschehe. Sie
hat es ihren Dienern zur Pflicht gemacht, die christ-
lichen Bräute vor dem Antritte des ehelichen Standes
zu sich zu bescheiden, um sie zu solcher Vorberei-
tung anzuregen und ihnen zugleich eine eingehende
Unterweisung über die Pflichten und Obliegenheiten
des ehelichen Standes zu geben. Und da sind es
ganz insbesondere die Elternpflichten, welche der
Pfarrer ihnen darlegt, und deren treue Erfüllung
er mit allem Nachdruck ihnen einschärft.
Nun ist der Augenblick da: Die Braut soll an
den Traualtar hintreten, um zu ewigem Bunde
dem Bräutigam die Hand zu reichen. Aber nicht
so ohne Weiteres lässet die h. Kirche dieselbe zur
h. Stätte hintreten. Hat sie schon im Braut-
examen zu gewissenhafter Vorbereitung auf die
ernste Handlung und daher zu frommen Uebungen
angeregt, so soll nun am Vorabende des Ver-
mählungstages, am Morgen desselben die Braut
mit ihrem Bräutigam zum Richterstuhle der Buße
und demnächst zur h. Communion gehen, um
dann rein von jeglicher Sünde und in Vereinigung
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Cramer, Wilhelm: Der christliche Vater wie er sein und was er thun soll. Nebst einem Anhange von Gebeten für denselben. Dülmen, 1874, S. 25. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/cramer_mutter_1874/236>, abgerufen am 23.11.2024.
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