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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.

3705 Mit Pelagio vnd den Pelagianeren habend wir kein gmeinschafft: wir wüssend auch wol was der heilig Augustinus in disem handel gschriben hat ad Hierony. epist.28 da er spricht: Welcher sagt / daß die kind in Christo läbendig gemachet werdind / die on die empfahung seines sacraments auß diser zeyt verscheidend / der stelt sich warlich wider die apostolisch leer / vnnd verdampt die gantz kirchen: da man darumb mit den kinden zum tauff also laufft vnnd eylt / daß man on zweyfel glaubt / daß sy gentzlich sunst in Christo nit mögind läbendig werden. Vnd wider die Pelagianer epist.106. Der apostolisch stuol hat wider Pelagium handlende die verbannet / die da sagtend / die vngetaufften kind hettind das ewig läben. Jtem de Anima & eius origine lib. 1, cap. 9 ad Renatum disputiert er wider den Vincentium Victorem / der da zuoließ daß die kind in der erbsünd verstrickt wärind / aber nichtsdesterminder sälig wurdind / wenn sy schon nit getaufft wärind. Wider den fürt er eyn den spruch vnsers heilands / Es werde dann yemants widergeboren auß wasser vnnd geist / so mag er nit eyngon in das reych Gottes. Da haltend aber wir / die wir auch den Pelagium vnd die Pelagianer verwerffend / die beide ding / die sy laugnetend / namlich / daß die kind in der erbsünd geboren werdind / vnd daß jnen deßhalben die heiligmachung Christi von nöten seye / on die sy nit sälig werdend. Dargegen tringend wir auch darauf /daß sy / so es müglich / getaufft werdind / ob sy schon auß krafft deß pundts dem leyb Christi zuogehörend / vnd mit dem bluot Christi geheiliget sind. Der Pelagius lart / man sölte die kind nit tauffen / darumb daß er meint / sy wärind on allen fäler / schuld vnd sünd: vnd erkannt deßhalben der arbeitsälig mensch nit vnsere verderbung / deßgleychen die guotthat / die vns Gott durch Christum bewisen hat. Deren findst du aber entweders in vnserer leer vnnd meinung. Darumb so habend wir kein gmeinschafft mit den Pelagianeren. Der heilig Augustinus spricht heiter in gedachter seiner epistel an Hieronymum: Du bist nit auß denen / die da sagend / es komme kein schuld vom Adamen / die in kinden durch den tauff aufgelößt werde. Vnd contra Iulianum lib.1. cap. 2. beweyßt er auch die erbsünd mit den sprüchen der heiligen vätteren / vnd schlüßt darnach / dz man die kind darumb tauffen sölle / dieweyl sy sünd habind. Dann die Pelagianer schlussend im gegenteil also / Sy habend kein sünd / darumb sol man sy nit tauffen. Dann es schreybt das Carthaginensisch Concilium zum Jnnocentio also: Die Pelagianer wöllend nit daß man die kind tauffen sölle / dann / sprechend sy / sy sind nit verdorben / vnd ist nichts in jnen dem da müsse geholffen werden: dann es ist nichts verböserets in jnen / etc. Dieweyl aber wir glaubend / dz die kind in sünden geboren werdind / vnd ja kinder deß zorns geboren werdind vnd zerstört oder verböseret seygind: item dieweyl wir auch glaubend / daß Christus der sun Gottes rein geboren seye auß der vnbefleckten Jungkfrauwen Maria / die verheissungen Gottes zuo erfüllen vnd zuo bestätigen / welche die kind vom heil nit außschliessend / sonder vil mer in den pundt Gottes eynschliessend / so wöllend wir / daß man sy tauffe. Vnnd darumb so mögend wir das argument Augustini nit einfaltig annemmen / oder vns gefallen lassen / da er spricht:3706 Aussert der gmeinschafft Christi kumpt niemants zum läben: durch den tauff aber werdend wir Christo eyngeleybet: darumb so sind die vngetaufften kind aussert der gmeinschafft Christi vnd verdampt. Dann wie wir nit absind / dz wir durch die gmeinschafft der sacramenten dem leyb Christi eyngepflantzet werdind / wie wir in der nächsten predig hieuor von den sacramenten erklärt habend: also habend wir auch an anderen orten / vnd yetz offt heiter angezeigt / daß der anfang vnserer vereinung mit Christo nit erstlich an den sacramenten anfahe / sonder daß eben die vereinung / die in der verheissung gegründet / vnd

3705 Daß die Pelagianer den kindtauff verlaugnind / vnd warumb sy das thügind.
3706 De peccat. meritis & remiss.lib.3.cap.4..
Predig.

3705 Mit Pelagio vnd den Pelagianeren habend wir kein gmeinschafft: wir wüssend auch wol was der heilig Augustinus in disem handel gschriben hat ad Hierony. epist.28 da er spricht: Welcher sagt / daß die kind in Christo laͤbendig gemachet werdind / die on die empfahung seines sacraments auß diser zeyt verscheidend / der stelt sich warlich wider die apostolisch leer / vnnd verdampt die gantz kirchen: da man darumb mit den kinden zum tauff also laufft vnnd eylt / daß man on zweyfel glaubt / daß sy gentzlich sunst in Christo nit moͤgind laͤbendig werden. Vnd wider die Pelagianer epist.106. Der apostolisch stuͦl hat wider Pelagium handlende die verbannet / die da sagtend / die vngetaufften kind hettind das ewig laͤben. Jtem de Anima & eius origine lib. 1, cap. 9 ad Renatum disputiert er wider den Vincentium Victorem / der da zuͦließ daß die kind in der erbsünd verstrickt waͤrind / aber nichtsdesterminder saͤlig wurdind / wenn sy schon nit getaufft waͤrind. Wider den fuͤrt er eyn den spruch vnsers heilands / Es werde dann yemants widergeboren auß wasser vnnd geist / so mag er nit eyngon in das reych Gottes. Da haltend aber wir / die wir auch den Pelagium vnd die Pelagianer verwerffend / die beide ding / die sy laugnetend / namlich / daß die kind in der erbsünd geboren werdind / vnd daß jnen deßhalben die heiligmachung Christi von noͤten seye / on die sy nit saͤlig werdend. Dargegen tringend wir auch darauf /daß sy / so es müglich / getaufft werdind / ob sy schon auß krafft deß pundts dem leyb Christi zuͦgehoͤrend / vnd mit dem bluͦt Christi geheiliget sind. Der Pelagius lart / man soͤlte die kind nit tauffen / darumb daß er meint / sy waͤrind on allen faͤler / schuld vnd sünd: vnd erkannt deßhalben der arbeitsaͤlig mensch nit vnsere verderbung / deßgleychen die guͦtthat / die vns Gott durch Christum bewisen hat. Deren findst du aber entweders in vnserer leer vnnd meinung. Darumb so habend wir kein gmeinschafft mit den Pelagianeren. Der heilig Augustinus spricht heiter in gedachter seiner epistel an Hieronymum: Du bist nit auß denen / die da sagend / es komme kein schuld vom Adamen / die in kinden durch den tauff aufgeloͤßt werde. Vnd contra Iulianum lib.1. cap. 2. beweyßt er auch die erbsünd mit den sprüchen der heiligen vaͤtteren / vnd schlüßt darnach / dz man die kind darumb tauffen soͤlle / dieweyl sy sünd habind. Dann die Pelagianer schlussend im gegenteil also / Sy habend kein sünd / darumb sol man sy nit tauffen. Dann es schreybt das Carthaginensisch Concilium zum Jnnocentio also: Die Pelagianer woͤllend nit daß man die kind tauffen soͤlle / dann / sprechend sy / sy sind nit verdorben / vnd ist nichts in jnen dem da muͤsse geholffen werden: dann es ist nichts verboͤserets in jnen / ꝛc. Dieweyl aber wir glaubend / dz die kind in sünden geboren werdind / vnd ja kinder deß zorns geboren werdind vnd zerstoͤrt oder verboͤseret seygind: item dieweyl wir auch glaubend / daß Christus der sun Gottes rein geboren seye auß der vnbefleckten Jungkfrauwen Maria / die verheissungen Gottes zuͦ erfüllen vnd zuͦ bestaͤtigen / welche die kind vom heil nit außschliessend / sonder vil mer in den pundt Gottes eynschliessend / so woͤllend wir / daß man sy tauffe. Vnnd darumb so moͤgend wir das argument Augustini nit einfaltig annemmen / oder vns gefallen lassen / da er spricht:3706 Aussert der gmeinschafft Christi kumpt niemants zum laͤben: durch den tauff aber werdend wir Christo eyngeleybet: darumb so sind die vngetaufften kind aussert der gmeinschafft Christi vnd verdampt. Dann wie wir nit absind / dz wir durch die gmeinschafft der sacramenten dem leyb Christi eyngepflantzet werdind / wie wir in der naͤchsten predig hieuͦr von den sacramenten erklaͤrt habend: also habend wir auch an anderen orten / vnd yetz offt heiter angezeigt / daß der anfang vnserer vereinung mit Christo nit erstlich an den sacramenten anfahe / sonder daß eben die vereinung / die in der verheissung gegründet / vnd

3705 Daß die Pelagianer den kindtauff verlaugnind / vnd warumb sy das thuͤgind.
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[CCCCXXXV./0961] Predig. 3705 Mit Pelagio vnd den Pelagianeren habend wir kein gmeinschafft: wir wüssend auch wol was der heilig Augustinus in disem handel gschriben hat ad Hierony. epist.28 da er spricht: Welcher sagt / daß die kind in Christo laͤbendig gemachet werdind / die on die empfahung seines sacraments auß diser zeyt verscheidend / der stelt sich warlich wider die apostolisch leer / vnnd verdampt die gantz kirchen: da man darumb mit den kinden zum tauff also laufft vnnd eylt / daß man on zweyfel glaubt / daß sy gentzlich sunst in Christo nit moͤgind laͤbendig werden. Vnd wider die Pelagianer epist.106. Der apostolisch stuͦl hat wider Pelagium handlende die verbannet / die da sagtend / die vngetaufften kind hettind das ewig laͤben. Jtem de Anima & eius origine lib. 1, cap. 9 ad Renatum disputiert er wider den Vincentium Victorem / der da zuͦließ daß die kind in der erbsünd verstrickt waͤrind / aber nichtsdesterminder saͤlig wurdind / wenn sy schon nit getaufft waͤrind. Wider den fuͤrt er eyn den spruch vnsers heilands / Es werde dann yemants widergeboren auß wasser vnnd geist / so mag er nit eyngon in das reych Gottes. Da haltend aber wir / die wir auch den Pelagium vnd die Pelagianer verwerffend / die beide ding / die sy laugnetend / namlich / daß die kind in der erbsünd geboren werdind / vnd daß jnen deßhalben die heiligmachung Christi von noͤten seye / on die sy nit saͤlig werdend. Dargegen tringend wir auch darauf /daß sy / so es müglich / getaufft werdind / ob sy schon auß krafft deß pundts dem leyb Christi zuͦgehoͤrend / vnd mit dem bluͦt Christi geheiliget sind. Der Pelagius lart / man soͤlte die kind nit tauffen / darumb daß er meint / sy waͤrind on allen faͤler / schuld vnd sünd: vnd erkannt deßhalben der arbeitsaͤlig mensch nit vnsere verderbung / deßgleychen die guͦtthat / die vns Gott durch Christum bewisen hat. Deren findst du aber entweders in vnserer leer vnnd meinung. Darumb so habend wir kein gmeinschafft mit den Pelagianeren. Der heilig Augustinus spricht heiter in gedachter seiner epistel an Hieronymum: Du bist nit auß denen / die da sagend / es komme kein schuld vom Adamen / die in kinden durch den tauff aufgeloͤßt werde. Vnd contra Iulianum lib.1. cap. 2. beweyßt er auch die erbsünd mit den sprüchen der heiligen vaͤtteren / vnd schlüßt darnach / dz man die kind darumb tauffen soͤlle / dieweyl sy sünd habind. Dann die Pelagianer schlussend im gegenteil also / Sy habend kein sünd / darumb sol man sy nit tauffen. Dann es schreybt das Carthaginensisch Concilium zum Jnnocentio also: Die Pelagianer woͤllend nit daß man die kind tauffen soͤlle / dann / sprechend sy / sy sind nit verdorben / vnd ist nichts in jnen dem da muͤsse geholffen werden: dann es ist nichts verboͤserets in jnen / ꝛc. Dieweyl aber wir glaubend / dz die kind in sünden geboren werdind / vnd ja kinder deß zorns geboren werdind vnd zerstoͤrt oder verboͤseret seygind: item dieweyl wir auch glaubend / daß Christus der sun Gottes rein geboren seye auß der vnbefleckten Jungkfrauwen Maria / die verheissungen Gottes zuͦ erfüllen vnd zuͦ bestaͤtigen / welche die kind vom heil nit außschliessend / sonder vil mer in den pundt Gottes eynschliessend / so woͤllend wir / daß man sy tauffe. Vnnd darumb so moͤgend wir das argument Augustini nit einfaltig annemmen / oder vns gefallen lassen / da er spricht: 3706 Aussert der gmeinschafft Christi kumpt niemants zum laͤben: durch den tauff aber werdend wir Christo eyngeleybet: darumb so sind die vngetaufften kind aussert der gmeinschafft Christi vnd verdampt. Dann wie wir nit absind / dz wir durch die gmeinschafft der sacramenten dem leyb Christi eyngepflantzet werdind / wie wir in der naͤchsten predig hieuͦr von den sacramenten erklaͤrt habend: also habend wir auch an anderen orten / vnd yetz offt heiter angezeigt / daß der anfang vnserer vereinung mit Christo nit erstlich an den sacramenten anfahe / sonder daß eben die vereinung / die in der verheissung gegründet / vnd 3705 Daß die Pelagianer den kindtauff verlaugnind / vnd warumb sy das thuͤgind. 3706 De peccat. meritis & remiss.lib.3.cap.4..

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCXXXV.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/961>, abgerufen am 19.05.2024.