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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
gemeinsamme der kirchen gezellt habe. 2911 Zum ersten vnderscheiden ich zwüschend den gleichßneren. Dann es sind ettliche gleichßner die sich vertröstend auff jhr menschliche gerechtikeyt / vnnd alle jhre werck thuond / das sie vonn den menschen gesehen werdind / vnnd hartnäckig auff jhren menschen satzungen liggend. Deren eigne art ist / das sie nicht nun die kirchen Christi / welche die gerechtigkeyt Christi leert / fliehend / sonnder das sies auch verfluochend vnnd grausammklich verfolgend. Söliche warend die Juden vnnd Phariseer bey den Juden / mitt denen vnnser Herr Jesus Christus im span ist gewesen / vnnd mitt denen auch die Kirch auff den heütigen tag zuo kempffen hatt. Dise sind offenliche glider der Kirchen deß Teüffels / vnnd werdend auch inn die eusser Kirchen Gottes nicht gezellt / ja sie littinds selbs nicht das man sie inn der Kirchen Christi sein nannte. Dargegen sind denn andere gleichßner / die sich weder jhr eignen gerechtikeyt vertröstend / noch den menschen satzungen vil nachfragend. Die hassend fliehend vnd verfolgend die Kirchen Gottes nicht / sonnder stimmend eusserlich mitt jhren / thuond sich äben desselbigen glaubens auß / vnd brauchend auch die selbigen Sacrament die die kirch hat / inwendig aber im hertzen glaubend sie nicht recht / läbend auch nicht frommklich vnd vnschuldig. Der selben bleibend etliche ein zeytlang in der gemeinsamme der Kirchen. Wenn sich jnen aber anlaß zuo tragt / so weichend sie von jren. Als wie die kätzer vnd rotter zuo thuon pflägend / vnd die so auß freünden feyend werdend. Andere aber weichend nimmer vonn jren / sonnder enthaltend sich inn der gesellschafft der Kirchen so lang sie läbend / vnnd gleichßnend aussen für den waaren glauben / inwendig aber sind sie mitt jhren jrthummen sünden vnd lasteren behafftet. Welche on allen zweyfel die eusser gemeinschafft der Kirchen nichts nützt. Dann die ewigklich zuo läben / vnnd aller himmlischen güteren genoß vnnd theilhafftig zuo werden begärend / die müssend mitt der Kirchen Gottes / nicht nun so vil die ausser vnd sichtbar gesellschafft belanget / sonder auch nach der inneren gemeinschafft / auß deren das läben vnnd die sälikeyt kumpt / gemeinsamme haben. Dise gleichßner nun / dieweil sie noch an dem leib der kirchen hangend / werdend sie glider deß leibs / vnd in der kirchen sein / genennt. Welches damit es von euch allen dest bas verstanden werde / so wil ichs mit etlichen gleichnussen erleüteren.

Wir sagen das die bösen oder gleichßner gleich inn der kirchen seyend / wie die spreüwer inn dem weitzen / welche doch an jhnen selb einer anderen natur vnd nicht weitzen sind. Jtem wie an deß menschen leib etwan türre / faule / oder krancke glider sind. Welche ob sie gleich wol mitt den läbendigen glideren deß leiblichen geists nicht genoß sind / so sind sie doch den selbigen ettlicher maß verknüpfft verbunden vnd angehenckt / also das sie auch vonn den menschen glider vnnd stuck deß leybs genennt werdend. Die selbigen howend sie etwan ab / damitt sie nicht auch die anderen glider mitt jhrer sucht vergifftind vnd verderbind / etwan aber tuldend sies / damit nicht so sies abschneidend der gantz leyb inn gfar deß läbens gesetzt werde. Also sagend wir auch das die gleichßner auff besondere weyß vnnd rechnung inn der Kirchen Christi seyend / ob sie gleich der Kirchen / mitt dem band deß geists deß glaubens vnd der liebe nicht verknüpfft sind / noch für läbendige glider gerechnet werdend / noch so werdend sie getuldet / damitt nicht etwan dem leyb der Kirchen bösers widerfare: Etwan aber werdend sie auch abgeschnitten / damit der gedacht leyb der Kirchen dester gesünder seye. dauon wöllend wir aber Euangelische vnnd Apostolische kuntschafften hören. Der Herr spricht im Euangelio heiter2912 / das in dem acker deß Herren vnkraut vom bösen menschen oder feyend gesäyt auffwachse / das selbig verbietet er außzuoreütten / damit nit auch

2911 Vnderscheid zwüschend den gleichßneren.
2912 Mat.13.

Predig.
gemeinsamme der kirchen gezellt habe. 2911 Zum ersten vnderscheiden ich zwüschend den gleichßneren. Dann es sind ettliche gleichßner die sich vertroͤstend auff jhr menschliche gerechtikeyt / vnnd alle jhre werck thuͦnd / das sie vonn den menschen gesehen werdind / vnnd hartnaͤckig auff jhren menschen satzungen liggend. Deren eigne art ist / das sie nicht nun die kirchen Christi / welche die gerechtigkeyt Christi leert / fliehend / sonnder das sies auch verfluͦchend vnnd grausammklich verfolgend. Soͤliche warend die Juden vnnd Phariseer bey den Juden / mitt denen vnnser Herr Jesus Christus im span ist gewesen / vnnd mitt denen auch die Kirch auff den heütigen tag zuͦ kempffen hatt. Dise sind offenliche glider der Kirchen deß Teüffels / vnnd werdend auch inn die eusser Kirchen Gottes nicht gezellt / ja sie littinds selbs nicht das man sie inn der Kirchen Christi sein nannte. Dargegen sind denn andere gleichßner / die sich weder jhr eignen gerechtikeyt vertroͤstend / noch den menschen satzungen vil nachfragend. Die hassend fliehend vnd verfolgend die Kirchen Gottes nicht / sonnder stimmend eusserlich mitt jhren / thuͦnd sich aͤben desselbigen glaubens auß / vnd brauchend auch die selbigen Sacrament die die kirch hat / inwendig aber im hertzen glaubend sie nicht recht / laͤbend auch nicht frommklich vnd vnschuldig. Der selben bleibend etliche ein zeytlang in der gemeinsamme der Kirchen. Wenn sich jnen aber anlaß zuͦ tragt / so weichend sie von jren. Als wie die kaͤtzer vnd rotter zuͦ thuͦn pflaͤgend / vnd die so auß freünden feyend werdend. Andere aber weichend nimmer vonn jren / sonnder enthaltend sich inn der gesellschafft der Kirchen so lang sie laͤbend / vnnd gleichßnend aussen für den waaren glauben / inwendig aber sind sie mitt jhren jrthummen sünden vnd lasteren behafftet. Welche on allen zweyfel die eusser gemeinschafft der Kirchen nichts nützt. Dann die ewigklich zuͦ laͤben / vnnd aller himmlischen guͤteren genoß vnnd theilhafftig zuͦ werden begaͤrend / die muͤssend mitt der Kirchen Gottes / nicht nun so vil die ausser vnd sichtbar gesellschafft belanget / sonder auch nach der inneren gemeinschafft / auß deren das laͤben vnnd die saͤlikeyt kumpt / gemeinsamme haben. Dise gleichßner nun / dieweil sie noch an dem leib der kirchen hangend / werdend sie glider deß leibs / vnd in der kirchen sein / genennt. Welches damit es von euch allen dest bas verstanden werde / so wil ichs mit etlichen gleichnussen erleüteren.

Wir sagen das die boͤsen oder gleichßner gleich inn der kirchen seyend / wie die spreüwer inn dem weitzen / welche doch an jhnen selb einer anderen natur vnd nicht weitzen sind. Jtem wie an deß menschen leib etwan türre / faule / oder krancke glider sind. Welche ob sie gleich wol mitt den laͤbendigen glideren deß leiblichen geists nicht genoß sind / so sind sie doch den selbigen ettlicher maß verknüpfft verbunden vnd angehenckt / also das sie auch vonn den menschen glider vnnd stuck deß leybs genennt werdend. Die selbigen howend sie etwan ab / damitt sie nicht auch die anderen glider mitt jhrer sucht vergifftind vnd verderbind / etwan aber tuldend sies / damit nicht so sies abschneidend der gantz leyb inn gfar deß laͤbens gesetzt werde. Also sagend wir auch das die gleichßner auff besondere weyß vnnd rechnung inn der Kirchen Christi seyend / ob sie gleich der Kirchen / mitt dem band deß geists deß glaubens vnd der liebe nicht verknüpfft sind / noch für laͤbendige glider gerechnet werdend / noch so werdend sie getuldet / damitt nicht etwan dem leyb der Kirchen boͤsers widerfare: Etwan aber werdend sie auch abgeschnitten / damit der gedacht leyb der Kirchen dester gesünder seye. dauon woͤllend wir aber Euangelische vnnd Apostolische kuntschafften hoͤren. Der Herr spricht im Euangelio heiter2912 / das in dem acker deß Herren vnkraut vom boͤsen menschen oder feyend gesaͤyt auffwachse / das selbig verbietet er außzuͦreütten / damit nit auch

2911 Vnderscheid zwüschend den gleichßneren.
2912 Mat.13.
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[CCCXXI./0753] Predig. gemeinsamme der kirchen gezellt habe. 2911 Zum ersten vnderscheiden ich zwüschend den gleichßneren. Dann es sind ettliche gleichßner die sich vertroͤstend auff jhr menschliche gerechtikeyt / vnnd alle jhre werck thuͦnd / das sie vonn den menschen gesehen werdind / vnnd hartnaͤckig auff jhren menschen satzungen liggend. Deren eigne art ist / das sie nicht nun die kirchen Christi / welche die gerechtigkeyt Christi leert / fliehend / sonnder das sies auch verfluͦchend vnnd grausammklich verfolgend. Soͤliche warend die Juden vnnd Phariseer bey den Juden / mitt denen vnnser Herr Jesus Christus im span ist gewesen / vnnd mitt denen auch die Kirch auff den heütigen tag zuͦ kempffen hatt. Dise sind offenliche glider der Kirchen deß Teüffels / vnnd werdend auch inn die eusser Kirchen Gottes nicht gezellt / ja sie littinds selbs nicht das man sie inn der Kirchen Christi sein nannte. Dargegen sind denn andere gleichßner / die sich weder jhr eignen gerechtikeyt vertroͤstend / noch den menschen satzungen vil nachfragend. Die hassend fliehend vnd verfolgend die Kirchen Gottes nicht / sonnder stimmend eusserlich mitt jhren / thuͦnd sich aͤben desselbigen glaubens auß / vnd brauchend auch die selbigen Sacrament die die kirch hat / inwendig aber im hertzen glaubend sie nicht recht / laͤbend auch nicht frommklich vnd vnschuldig. Der selben bleibend etliche ein zeytlang in der gemeinsamme der Kirchen. Wenn sich jnen aber anlaß zuͦ tragt / so weichend sie von jren. Als wie die kaͤtzer vnd rotter zuͦ thuͦn pflaͤgend / vnd die so auß freünden feyend werdend. Andere aber weichend nimmer vonn jren / sonnder enthaltend sich inn der gesellschafft der Kirchen so lang sie laͤbend / vnnd gleichßnend aussen für den waaren glauben / inwendig aber sind sie mitt jhren jrthummen sünden vnd lasteren behafftet. Welche on allen zweyfel die eusser gemeinschafft der Kirchen nichts nützt. Dann die ewigklich zuͦ laͤben / vnnd aller himmlischen guͤteren genoß vnnd theilhafftig zuͦ werden begaͤrend / die muͤssend mitt der Kirchen Gottes / nicht nun so vil die ausser vnd sichtbar gesellschafft belanget / sonder auch nach der inneren gemeinschafft / auß deren das laͤben vnnd die saͤlikeyt kumpt / gemeinsamme haben. Dise gleichßner nun / dieweil sie noch an dem leib der kirchen hangend / werdend sie glider deß leibs / vnd in der kirchen sein / genennt. Welches damit es von euch allen dest bas verstanden werde / so wil ichs mit etlichen gleichnussen erleüteren. Wir sagen das die boͤsen oder gleichßner gleich inn der kirchen seyend / wie die spreüwer inn dem weitzen / welche doch an jhnen selb einer anderen natur vnd nicht weitzen sind. Jtem wie an deß menschen leib etwan türre / faule / oder krancke glider sind. Welche ob sie gleich wol mitt den laͤbendigen glideren deß leiblichen geists nicht genoß sind / so sind sie doch den selbigen ettlicher maß verknüpfft verbunden vnd angehenckt / also das sie auch vonn den menschen glider vnnd stuck deß leybs genennt werdend. Die selbigen howend sie etwan ab / damitt sie nicht auch die anderen glider mitt jhrer sucht vergifftind vnd verderbind / etwan aber tuldend sies / damit nicht so sies abschneidend der gantz leyb inn gfar deß laͤbens gesetzt werde. Also sagend wir auch das die gleichßner auff besondere weyß vnnd rechnung inn der Kirchen Christi seyend / ob sie gleich der Kirchen / mitt dem band deß geists deß glaubens vnd der liebe nicht verknüpfft sind / noch für laͤbendige glider gerechnet werdend / noch so werdend sie getuldet / damitt nicht etwan dem leyb der Kirchen boͤsers widerfare: Etwan aber werdend sie auch abgeschnitten / damit der gedacht leyb der Kirchen dester gesünder seye. dauon woͤllend wir aber Euangelische vnnd Apostolische kuntschafften hoͤren. Der Herr spricht im Euangelio heiter 2912 / das in dem acker deß Herren vnkraut vom boͤsen menschen oder feyend gesaͤyt auffwachse / das selbig verbietet er außzuͦreütten / damit nit auch 2911 Vnderscheid zwüschend den gleichßneren. 2912 Mat.13.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCXXI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/753>, abgerufen am 22.11.2024.