Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. jhr läben. Darumb so ist die sünd allweg inn
vnserem fleisch / so lang wir läbend / aber auß gnaden wirt sie vns nicht zum tod
zuogerechnet. Vnd die denen sie zum tod nicht zuogerechnet wirt / die fleyssend
sich auch in allweg / vnd vnderstond nach dem geist vnd nit nach dem fleisch zuo
wandlen. Darnebend fallend vnd stossend sie sich aber offt. Die selben fäler vnd
anstöß werdend jetzund mit sampt der erbsucht für abläßliche sünd / die der
verzeihung gnoß vnd nit ewigklich zuostraffen seyend
gerechnet.1776 Zur todsünd wirt vorauß gerechnet vnnd gezellt die sünd inn den heiligen geist / welche etliche nicht one vrsach eigenlich todsünd genennt werden vermeinend. Von welcher wir reden wöllend / so wir vorhin auff ettliche fragen die an disem handel hangend geantwortet habend. Dann zum ersten so fraget man hie / ob die sünd vnnd der prästen so nach dem Tauff inn den kinden bleibt / eigenlich sünd seye? Da ist nun offenbar / das die begird auch inn den getaufften bleibt / Jtem das die begird sünd ist / Darumb so bleibt auch die sünd inn den getaufften / Sie wirdt jhnen aber durch die gnad Gottes im verdienst Jesu Christi nicht zuogerechnet. Also hatt auch der heilig Augustinus disen knopff auffgelößt lib. 1. de preccatorum & remissione cap. 39. Da er spricht / Jn den kinden wirt auß gnaden Gottes / durch den tauff dessen der inn der gleichnuß deß sündigen fleisches kommen ist / das gehandlet / das daß sündig fleisch außgelärt vnd geseüberet werde. Das selbig wirt aber nicht also außgelärt vnnd geseüberet / das die begird die jhm ankläpt vnnd anerboren ist / von stund an in dem fleisch das noch läbt verzert vnnd hingenommen werde das sie nicht me seye / sonder das sie die da in dem gebornen was / dem gestorbnen nicht schade. Dann es wirt auch den alten im Tauff das nit gegeben / dz daß gsatzt der sünden / dz da ist in den glideren / vnd dem gsatzt deß gmüts widerstreitet / gar erlöscht vnd auffgehept werde das es nit me seye / sonder dz alles dz böß das vom menschen geschehen ist / mit thaten / worten / vnd gedancken / dieweil er der selbigen begird mit vnderworffnem gemüt dienet / gentzlich durchtilgket / vnd also gehalten werde / als ob es nie geschehen wäre. So vil Augustinus. 1777 Demnach fraget man. Ob die werck / die die Heiden thuond / welche die gestalt der frombkeit vnd tugend habend / sünd seyend oder guote werck? Da ist nun gewüß das Gott auch vnder den Heiden seine außerwelten gehept hatt. Welche nun der selben gewesen / die habend deß heiligen geists vnd deß glaubens nit gemanglet. Darumb so sind jr werck / die auß glauben gschehen / guot vnd nicht sünd gewesen. Dann in den geschichten der botten wirt gemeldet dz daß gebätt vnd die allmuosen Cornelij deß hauptmans hinauff inn gedächtnuß für Gott trungen seyend. Es wirt aber auch darbey gemäldet / das gedachter Cornelius ein Gottsäliger vnd gottsförchtiger man / vnnd deßhalb auch glöubig gewesen seye. Sein glaub ward aber hernach erst völligklich außgemacht / vnd ward jm die gab deß heiligen geists noch überflüßiger vnd reichlicher gegeben. Darzwüschend sol man aber auch die fürtreffenlichen thaten der Heiden nicht verachten
noch schälten. Dann wie sie nit gar on Gott beschehen / also habend sie wol
geholffen zuo erlangen vnd zuo behalten frid vnd ruow der küngkrychen vnd
regimenten. Darumb hat auch der gerecht Gott etliche fürtreffenliche männer vnd
regiment mit zeitlichen belonungen reichlich begabet. Dann den Griechen vnd vilen
Römischen regimentsherren / hatt er groß reychtumb sig vnd eer gegeben. Es ist
auch die burgerliche gerechtikeit / vnd gemeiner frid vnd wolstand bey vilen gar
in hohem wärd gehalten worden. Andere habend dann grosse belonungen empfangen /
von wegen das sie dapfer vnd hantlich die vrteil Gottes wider die schälck vnd
feyend Gottes volfürt habend. Es ist vngezweyflet / das Gott dem Römischen Reych
vnnder dem Keyser Octauio Augusto vnnd 1776 Ob die sünd so nach dem tauff in den kinden bleibt / eigenlich sünd seye. 1777 Ob der Heiden tugenden sünd gewesen seyend.
Predig. jhr laͤben. Darumb so ist die sünd allweg inn
vnserem fleisch / so lang wir laͤbend / aber auß gnaden wirt sie vns nicht zum tod
zuͦgerechnet. Vnd die denen sie zum tod nicht zuͦgerechnet wirt / die fleyssend
sich auch in allweg / vnd vnderstond nach dem geist vnd nit nach dem fleisch zuͦ
wandlen. Darnebend fallend vnd stossend sie sich aber offt. Die selben faͤler vnd
anstoͤß werdend jetzund mit sampt der erbsucht für ablaͤßliche sünd / die der
verzeihung gnoß vnd nit ewigklich zuͦstraffen seyend
gerechnet.1776 Zur todsünd wirt vorauß gerechnet vnnd gezellt die sünd inn den heiligen geist / welche etliche nicht one vrsach eigenlich todsünd genennt werden vermeinend. Von welcher wir reden woͤllend / so wir vorhin auff ettliche fragen die an disem handel hangend geantwortet habend. Dann zum ersten so fraget man hie / ob die sünd vnnd der praͤsten so nach dem Tauff inn den kinden bleibt / eigenlich sünd seye? Da ist nun offenbar / das die begird auch inn den getaufften bleibt / Jtem das die begird sünd ist / Darumb so bleibt auch die sünd inn den getaufften / Sie wirdt jhnen aber durch die gnad Gottes im verdienst Jesu Christi nicht zuͦgerechnet. Also hatt auch der heilig Augustinus disen knopff auffgeloͤßt lib. 1. de preccatorum & remissione cap. 39. Da er spricht / Jn den kinden wirt auß gnaden Gottes / durch den tauff dessen der inn der gleichnuß deß sündigen fleisches kommen ist / das gehandlet / das daß sündig fleisch außgelaͤrt vnd geseüberet werde. Das selbig wirt aber nicht also außgelaͤrt vnnd geseüberet / das die begird die jhm anklaͤpt vnnd anerboren ist / von stund an in dem fleisch das noch laͤbt verzert vnnd hingenommen werde das sie nicht me seye / sonder das sie die da in dem gebornen was / dem gestorbnen nicht schade. Dann es wirt auch den alten im Tauff das nit gegeben / dz daß gsatzt der sünden / dz da ist in den glideren / vnd dem gsatzt deß gmuͤts widerstreitet / gar erloͤscht vnd auffgehept werde das es nit me seye / sonder dz alles dz boͤß das vom menschen geschehen ist / mit thaten / worten / vnd gedancken / dieweil er der selbigen begird mit vnderworffnem gemuͤt dienet / gentzlich durchtilgket / vnd also gehalten werde / als ob es nie geschehen waͤre. So vil Augustinus. 1777 Demnach fraget man. Ob die werck / die die Heiden thuͦnd / welche die gestalt der frombkeit vnd tugend habend / sünd seyend oder guͦte werck? Da ist nun gewüß das Gott auch vnder den Heiden seine außerwelten gehept hatt. Welche nun der selben gewesen / die habend deß heiligen geists vnd deß glaubens nit gemanglet. Darumb so sind jr werck / die auß glauben gschehen / guͦt vnd nicht sünd gewesen. Dann in den geschichten der botten wirt gemeldet dz daß gebaͤtt vnd die allmuͦsen Cornelij deß hauptmans hinauff inn gedaͤchtnuß für Gott trungen seyend. Es wirt aber auch darbey gemaͤldet / das gedachter Cornelius ein Gottsaͤliger vnd gottsfoͤrchtiger man / vnnd deßhalb auch gloͤubig gewesen seye. Sein glaub ward aber hernach erst voͤlligklich außgemacht / vnd ward jm die gab deß heiligen geists noch überflüßiger vnd reichlicher gegeben. Darzwüschend sol man aber auch die fürtreffenlichen thaten der Heiden nicht verachten
noch schaͤlten. Dann wie sie nit gar on Gott beschehen / also habend sie wol
geholffen zuͦ erlangen vnd zuͦ behalten frid vnd ruͦw der küngkrychen vnd
regimenten. Darumb hat auch der gerecht Gott etliche fürtreffenliche maͤnner vnd
regiment mit zeitlichen belonungen reichlich begabet. Dann den Griechen vnd vilen
Roͤmischen regimentsherren / hatt er groß reychtumb sig vnd eer gegeben. Es ist
auch die burgerliche gerechtikeit / vnd gemeiner frid vnd wolstand bey vilen gar
in hohem waͤrd gehalten worden. Andere habend dann grosse belonungen empfangen /
von wegen das sie dapfer vnd hantlich die vrteil Gottes wider die schaͤlck vnd
feyend Gottes volfuͤrt habend. Es ist vngezweyflet / das Gott dem Roͤmischen Reych
vnnder dem Keyser Octauio Augusto vnnd 1776 Ob die sünd so nach dem tauff in den kinden bleibt / eigenlich sünd seye. 1777 Ob der Heiden tugenden sünd gewesen seyend.
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Predig.
jhr laͤben. Darumb so ist die sünd allweg inn vnserem fleisch / so lang wir laͤbend / aber auß gnaden wirt sie vns nicht zum tod zuͦgerechnet. Vnd die denen sie zum tod nicht zuͦgerechnet wirt / die fleyssend sich auch in allweg / vnd vnderstond nach dem geist vnd nit nach dem fleisch zuͦ wandlen. Darnebend fallend vnd stossend sie sich aber offt. Die selben faͤler vnd anstoͤß werdend jetzund mit sampt der erbsucht für ablaͤßliche sünd / die der verzeihung gnoß vnd nit ewigklich zuͦstraffen seyend gerechnet.
1776 Zur todsünd wirt vorauß gerechnet vnnd gezellt die sünd inn den heiligen geist / welche etliche nicht one vrsach eigenlich todsünd genennt werden vermeinend. Von welcher wir reden woͤllend / so wir vorhin auff ettliche fragen die an disem handel hangend geantwortet habend. Dann zum ersten so fraget man hie / ob die sünd vnnd der praͤsten so nach dem Tauff inn den kinden bleibt / eigenlich sünd seye? Da ist nun offenbar / das die begird auch inn den getaufften bleibt / Jtem das die begird sünd ist / Darumb so bleibt auch die sünd inn den getaufften / Sie wirdt jhnen aber durch die gnad Gottes im verdienst Jesu Christi nicht zuͦgerechnet. Also hatt auch der heilig Augustinus disen knopff auffgeloͤßt lib. 1. de preccatorum & remissione cap. 39. Da er spricht / Jn den kinden wirt auß gnaden Gottes / durch den tauff dessen der inn der gleichnuß deß sündigen fleisches kommen ist / das gehandlet / das daß sündig fleisch außgelaͤrt vnd geseüberet werde. Das selbig wirt aber nicht also außgelaͤrt vnnd geseüberet / das die begird die jhm anklaͤpt vnnd anerboren ist / von stund an in dem fleisch das noch laͤbt verzert vnnd hingenommen werde das sie nicht me seye / sonder das sie die da in dem gebornen was / dem gestorbnen nicht schade. Dann es wirt auch den alten im Tauff das nit gegeben / dz daß gsatzt der sünden / dz da ist in den glideren / vnd dem gsatzt deß gmuͤts widerstreitet / gar erloͤscht vnd auffgehept werde das es nit me seye / sonder dz alles dz boͤß das vom menschen geschehen ist / mit thaten / worten / vnd gedancken / dieweil er der selbigen begird mit vnderworffnem gemuͤt dienet / gentzlich durchtilgket / vnd also gehalten werde / als ob es nie geschehen waͤre. So vil Augustinus.
1777 Demnach fraget man. Ob die werck / die die Heiden thuͦnd / welche die gestalt der frombkeit vnd tugend habend / sünd seyend oder guͦte werck? Da ist nun gewüß das Gott auch vnder den Heiden seine außerwelten gehept hatt. Welche nun der selben gewesen / die habend deß heiligen geists vnd deß glaubens nit gemanglet. Darumb so sind jr werck / die auß glauben gschehen / guͦt vnd nicht sünd gewesen. Dann in den geschichten der botten wirt gemeldet dz daß gebaͤtt vnd die allmuͦsen Cornelij deß hauptmans hinauff inn gedaͤchtnuß für Gott trungen seyend. Es wirt aber auch darbey gemaͤldet / das gedachter Cornelius ein Gottsaͤliger vnd gottsfoͤrchtiger man / vnnd deßhalb auch gloͤubig gewesen seye. Sein glaub ward aber hernach erst voͤlligklich außgemacht / vnd ward jm die gab deß heiligen geists noch überflüßiger vnd reichlicher gegeben.
Darzwüschend sol man aber auch die fürtreffenlichen thaten der Heiden nicht verachten noch schaͤlten. Dann wie sie nit gar on Gott beschehen / also habend sie wol geholffen zuͦ erlangen vnd zuͦ behalten frid vnd ruͦw der küngkrychen vnd regimenten. Darumb hat auch der gerecht Gott etliche fürtreffenliche maͤnner vnd regiment mit zeitlichen belonungen reichlich begabet. Dann den Griechen vnd vilen Roͤmischen regimentsherren / hatt er groß reychtumb sig vnd eer gegeben. Es ist auch die burgerliche gerechtikeit / vnd gemeiner frid vnd wolstand bey vilen gar in hohem waͤrd gehalten worden. Andere habend dann grosse belonungen empfangen / von wegen das sie dapfer vnd hantlich die vrteil Gottes wider die schaͤlck vnd feyend Gottes volfuͤrt habend. Es ist vngezweyflet / das Gott dem Roͤmischen Reych vnnder dem Keyser Octauio Augusto vnnd
1776 Ob die sünd so nach dem tauff in den kinden bleibt / eigenlich sünd seye.
1777 Ob der Heiden tugenden sünd gewesen seyend.
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