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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Dreissigste
Bardesanes hat dem l zuogeben allen wandel der menschen. Die Priscillianisten aber / die im ersten Concilio Toletano verdampt sind worden / habend geleert der mensch sey an gwüsse sternen gebunden / nach deren lauff alle ding jr notwendige volg habind / Jtem der leib sey geordnet nach den zwölff zeichen deß himmels. Vnd gebend dem haupt den Wider zuo / dem Stier die schulteren / vnd also volgends durch vß.

1704S. Augustin in dem büchli Octoginta trium quaestionum, quaest. 45. widerlegt starck vnd hefftig das fatum stellarum, dz ist die volg die auß dem lauff der sternen kömme / vnd spricht vnder anderem / Die empfencknuß der Zwilingen / die da geschicht allein durch ein byschlaffung / wie die Medici / (deren leer vil gwüsser vnd offenbarer ist / dann die leer der Astrologen vnd sternensehern) bezügend / gschicht in so eim kleinen vnderscheid vnd pünctli deß zeits / dz es nit möcht in zwo minut minuten oder secunden geteilt werden. Wohar kumpt dann in Zwilingen ein sölche vngleicheit jrer thaten / jrer zuofälen / vnd jres willens / die doch ye ein constellation jrer empfencknuß habend / vnd denen die Mathematici beden eben ein constellation könnend zuogeben / als wär es nun ein mensch? Dise wort S. Augustins werdend auch etwz heiterer / so du darnebend haltist dz exempel Esau vnd Jacobs. Item contra duas Pelagianorum epistolas ad Bonifacium lib. 2. cap. 6. spricht auch gedachter August. Die dz fatum wöllend bestäten / die wöllend dz nit nun alle handlungen vnd gschichten / sonder auch vnser will an der gelegenheit deß gstirns / nach dem einer empfangen vnd geboren werde / welches sie constellationen nennend / hange / Aber Gottes gnad überschrytet vnd übertrifft nit nur alle gstirn / vnd alle himmel / sonder auch alle Engel. Demnach so gebend auch die beschirmer deß fati, dem fato zuo / alles guots vnd böses der menschen. Gott aber strafft in dem bösen deß menschen / seine verdienst mit verdienter vnd schuldiger widergeltung / dz guot aber gibt er vß vnuerdienter gnad durch sein barmhertzigen willen. Vnd thuot dise ding bede / nit durch die zeitlich gemeynschafft der sternen / sonder durch den ewigen vnd hohen rathschlag seiner gerechtikeit vnd gütikeyt. Darumb sehend wir das entwäders am fato hanget. Diß wirt bestätiget auch vnnd beschlossen durch deß Herren wort / da er durch den Jeremiam also redt1705 / Jr söllend den wäg der Heyden nit lernen / vnd ab den zeichen deß himmels söllend jhr nit erschräcken / welche die Heyden förchtend / dann die ordnungen der Heyden sind nichts dann eytelkeit. Darumb das daß gestirn Saturni vnbarmhertzig / rauch vnd grimm / der Stern Veneris aber gütig vnd milt von den Astrologis genennt werdend / ist nichts dann ein eytele eytelkeit. Dann die gestirn habend kein krafft weder guots noch böses zuothuon. Darumb sol man jnen die schuld der sünden keins wägs zuorechnen.

1706Nun ist aber auch noch zuo erklären / das auch Gott nicht ein vrsach oder vrhab der sünden vnd deß bösen sey. Gott / sprächend sie / hat es nit also gewellen / dann wenn er es nit gewöllen hette / so hett ich nit gesündet / dann wer mag seiner macht widerston? Jtem dieweil er es het mögen verhinderen / vnd aber nit verhinderet hatt / so ist er freilich der sünd ein vrsach vnd vrhab. Grad als ob wir dise lesterungen vnd Sophismata nicht verstandind. Lieber wer ist / der da nit wüsse / das Gott nicht nach seinem blossen gwalt mit vns handlet / sonder mit gedingen / vnd nach gewüsser fürschreibung / namlich durch bequemliche mittel vnd recht geschaffne ordnung? Es möchte ja Gott wol durch sein blossen gewalt das böß verhinderen / Er mag vnd wil aber darzwüschend sein geschöpfft / vnd die guot recht ordnung nit brächen vnd zerstören. Darumb handlet er mit dem menschen menschlicher weiß / stellt jm gsatzt für / auch belonungen vnd straffen / vnd heißt jnn das guot annemmen / dz böß fliehen. Vnd damit er söllichs volbringen möge / versagt er jhm sein gnad nicht / on welche wir nützit vermögend. Er verachtet auch darnebend vnnseren fleiß vnnd vnnsere arbeit nicht. Wenn nun der mensch da sumsälig ist / so wirt die hinläßige vnnd sünd dem

1704 Wider das fatum.
1705 Jere.10.
1706 Das Gott nitt ein vrsach vnd vrhab der sünd vnd deß bösen syge.

Die Dreissigste
Bardesanes hat dem l zuͦgeben allen wandel der menschen. Die Priscillianisten aber / die im ersten Concilio Toletano verdampt sind worden / habend geleert der mensch sey an gwüsse sternen gebunden / nach deren lauff alle ding jr notwendige volg habind / Jtem der leib sey geordnet nach den zwoͤlff zeichen deß himmels. Vnd gebend dem haupt den Wider zuͦ / dem Stier die schulteren / vnd also volgends durch vß.

1704S. Augustin in dem buͤchli Octoginta trium quaestionum, quaest. 45. widerlegt starck vnd hefftig das fatum stellarum, dz ist die volg die auß dem lauff der sternen koͤmme / vnd spricht vnder anderem / Die empfencknuß der Zwilingen / die da geschicht allein durch ein byschlaffung / wie die Medici / (deren leer vil gwüsser vnd offenbarer ist / dann die leer der Astrologen vnd sternensehern) bezügend / gschicht in so eim kleinen vnderscheid vnd pünctli deß zeits / dz es nit moͤcht in zwo minut minuten oder secunden geteilt werden. Wohar kumpt dann in Zwilingen ein soͤlche vngleicheit jrer thaten / jrer zuͦfaͤlen / vnd jres willens / die doch ye ein constellation jrer empfencknuß habend / vnd denen die Mathematici beden eben ein constellation koͤnnend zuͦgeben / als waͤr es nun ein mensch? Dise wort S. Augustins werdend auch etwz heiterer / so du darnebend haltist dz exempel Esau vnd Jacobs. Item contra duas Pelagianorum epistolas ad Bonifacium lib. 2. cap. 6. spricht auch gedachter August. Die dz fatum woͤllend bestaͤten / die woͤllend dz nit nun alle handlungen vnd gschichten / sonder auch vnser will an der gelegenheit deß gstirns / nach dem einer empfangen vnd geboren werde / welches sie constellationen nennend / hange / Aber Gottes gnad überschrytet vnd übertrifft nit nur alle gstirn / vnd alle himmel / sonder auch alle Engel. Demnach so gebend auch die beschirmer deß fati, dem fato zuͦ / alles guͦts vnd boͤses der menschen. Gott aber strafft in dem boͤsen deß menschen / seine verdienst mit verdienter vnd schuldiger widergeltung / dz guͦt aber gibt er vß vnuerdienter gnad durch sein barmhertzigen willen. Vnd thuͦt dise ding bede / nit durch die zeitlich gemeynschafft der sternen / sonder durch den ewigen vnd hohen rathschlag seiner gerechtikeit vnd guͤtikeyt. Darumb sehend wir das entwaͤders am fato hanget. Diß wirt bestaͤtiget auch vnnd beschlossen durch deß Herren wort / da er durch den Jeremiam also redt1705 / Jr soͤllend den waͤg der Heyden nit lernen / vnd ab den zeichen deß himmels soͤllend jhr nit erschraͤcken / welche die Heyden foͤrchtend / dann die ordnungen der Heyden sind nichts dann eytelkeit. Darumb das daß gestirn Saturni vnbarmhertzig / rauch vnd grimm / der Stern Veneris aber guͤtig vnd milt von den Astrologis genennt werdend / ist nichts dann ein eytele eytelkeit. Dann die gestirn habend kein krafft weder guͦts noch boͤses zuͦthuͦn. Darumb sol man jnen die schuld der sünden keins waͤgs zuͦrechnen.

1706Nun ist aber auch noch zuͦ erklaͤren / das auch Gott nicht ein vrsach oder vrhab der sünden vnd deß boͤsen sey. Gott / spraͤchend sie / hat es nit also gewellen / dann wenn er es nit gewoͤllen hette / so hett ich nit gesündet / dann wer mag seiner macht widerston? Jtem dieweil er es het moͤgen verhinderen / vnd aber nit verhinderet hatt / so ist er freilich der sünd ein vrsach vnd vrhab. Grad als ob wir dise lesterungen vnd Sophismata nicht verstandind. Lieber wer ist / der da nit wüsse / das Gott nicht nach seinem blossen gwalt mit vns handlet / sonder mit gedingen / vnd nach gewüsser fürschreibung / namlich durch bequemliche mittel vnd recht geschaffne ordnung? Es moͤchte ja Gott wol durch sein blossen gewalt das boͤß verhinderen / Er mag vnd wil aber darzwüschend sein geschoͤpfft / vnd die guͦt recht ordnung nit braͤchen vnd zerstoͤren. Darumb handlet er mit dem menschen menschlicher weiß / stellt jm gsatzt für / auch belonungen vnd straffen / vnd heißt jnn das guͦt annemmen / dz boͤß fliehen. Vnd damit er soͤllichs volbringen moͤge / versagt er jhm sein gnad nicht / on welche wir nützit vermoͤgend. Er verachtet auch darnebend vnnseren fleiß vnnd vnnsere arbeit nicht. Wenn nun der mensch da sumsaͤlig ist / so wirt die hinlaͤßige vnnd sünd dem

1704 Wider das fatum.
1705 Jere.10.
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                   nicht nach seinem blossen gwalt mit vns handlet / sonder mit gedingen / vnd nach
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[[200]/0492] Die Dreissigste Bardesanes hat dem l zuͦgeben allen wandel der menschen. Die Priscillianisten aber / die im ersten Concilio Toletano verdampt sind worden / habend geleert der mensch sey an gwüsse sternen gebunden / nach deren lauff alle ding jr notwendige volg habind / Jtem der leib sey geordnet nach den zwoͤlff zeichen deß himmels. Vnd gebend dem haupt den Wider zuͦ / dem Stier die schulteren / vnd also volgends durch vß. 1704S. Augustin in dem buͤchli Octoginta trium quaestionum, quaest. 45. widerlegt starck vnd hefftig das fatum stellarum, dz ist die volg die auß dem lauff der sternen koͤmme / vnd spricht vnder anderem / Die empfencknuß der Zwilingen / die da geschicht allein durch ein byschlaffung / wie die Medici / (deren leer vil gwüsser vnd offenbarer ist / dann die leer der Astrologen vnd sternensehern) bezügend / gschicht in so eim kleinen vnderscheid vnd pünctli deß zeits / dz es nit moͤcht in zwo minut minuten oder secunden geteilt werden. Wohar kumpt dann in Zwilingen ein soͤlche vngleicheit jrer thaten / jrer zuͦfaͤlen / vnd jres willens / die doch ye ein constellation jrer empfencknuß habend / vnd denen die Mathematici beden eben ein constellation koͤnnend zuͦgeben / als waͤr es nun ein mensch? Dise wort S. Augustins werdend auch etwz heiterer / so du darnebend haltist dz exempel Esau vnd Jacobs. Item contra duas Pelagianorum epistolas ad Bonifacium lib. 2. cap. 6. spricht auch gedachter August. Die dz fatum woͤllend bestaͤten / die woͤllend dz nit nun alle handlungen vnd gschichten / sonder auch vnser will an der gelegenheit deß gstirns / nach dem einer empfangen vnd geboren werde / welches sie constellationen nennend / hange / Aber Gottes gnad überschrytet vnd übertrifft nit nur alle gstirn / vnd alle himmel / sonder auch alle Engel. Demnach so gebend auch die beschirmer deß fati, dem fato zuͦ / alles guͦts vnd boͤses der menschen. Gott aber strafft in dem boͤsen deß menschen / seine verdienst mit verdienter vnd schuldiger widergeltung / dz guͦt aber gibt er vß vnuerdienter gnad durch sein barmhertzigen willen. Vnd thuͦt dise ding bede / nit durch die zeitlich gemeynschafft der sternen / sonder durch den ewigen vnd hohen rathschlag seiner gerechtikeit vnd guͤtikeyt. Darumb sehend wir das entwaͤders am fato hanget. Diß wirt bestaͤtiget auch vnnd beschlossen durch deß Herren wort / da er durch den Jeremiam also redt 1705 / Jr soͤllend den waͤg der Heyden nit lernen / vnd ab den zeichen deß himmels soͤllend jhr nit erschraͤcken / welche die Heyden foͤrchtend / dann die ordnungen der Heyden sind nichts dann eytelkeit. Darumb das daß gestirn Saturni vnbarmhertzig / rauch vnd grimm / der Stern Veneris aber guͤtig vnd milt von den Astrologis genennt werdend / ist nichts dann ein eytele eytelkeit. Dann die gestirn habend kein krafft weder guͦts noch boͤses zuͦthuͦn. Darumb sol man jnen die schuld der sünden keins waͤgs zuͦrechnen. 1706Nun ist aber auch noch zuͦ erklaͤren / das auch Gott nicht ein vrsach oder vrhab der sünden vnd deß boͤsen sey. Gott / spraͤchend sie / hat es nit also gewellen / dann wenn er es nit gewoͤllen hette / so hett ich nit gesündet / dann wer mag seiner macht widerston? Jtem dieweil er es het moͤgen verhinderen / vnd aber nit verhinderet hatt / so ist er freilich der sünd ein vrsach vnd vrhab. Grad als ob wir dise lesterungen vnd Sophismata nicht verstandind. Lieber wer ist / der da nit wüsse / das Gott nicht nach seinem blossen gwalt mit vns handlet / sonder mit gedingen / vnd nach gewüsser fürschreibung / namlich durch bequemliche mittel vnd recht geschaffne ordnung? Es moͤchte ja Gott wol durch sein blossen gewalt das boͤß verhinderen / Er mag vnd wil aber darzwüschend sein geschoͤpfft / vnd die guͦt recht ordnung nit braͤchen vnd zerstoͤren. Darumb handlet er mit dem menschen menschlicher weiß / stellt jm gsatzt für / auch belonungen vnd straffen / vnd heißt jnn das guͦt annemmen / dz boͤß fliehen. Vnd damit er soͤllichs volbringen moͤge / versagt er jhm sein gnad nicht / on welche wir nützit vermoͤgend. Er verachtet auch darnebend vnnseren fleiß vnnd vnnsere arbeit nicht. Wenn nun der mensch da sumsaͤlig ist / so wirt die hinlaͤßige vnnd sünd dem 1704 Wider das fatum. 1705 Jere.10. 1706 Das Gott nitt ein vrsach vnd vrhab der sünd vnd deß boͤsen syge.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [200]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/492>, abgerufen am 22.11.2024.