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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
dauon vil stat Leuit. am vij. cap. Mit denen opfferen ward bedütet / dz vns von Christi wegen alle guothaten von himmel herab verlihen vnd geben wärdind / auch die guotwillikeit selbs Gott zuo dienen. Diß hab ich nun also bißhar von den opfferen deß volcks Gottes wöllen anzeigen / wiewol nitt alles gemäldet / doch garnach das fürnämpst darinn. Jn denen ward also als in einer läbenden action Christus der Herr vnd sein leiden / auch der krefftig verdienst seins leidens fürtragen / also das wir die übungen der opfferen wol mögend predgenen von dem leiden Christi / vnd vnderrichtungen vnserer erlösung in Christo nemmen.

1404 Dieweil ich aber von den verlopten opfferen geredt / so muoß ich an einem fürgang auch von den glüpten etwz mäldung thuon / dann die selben gehörend auch zuo den Jüdischen Ceremonien. Von den glüpten aber wie man die geloben / auch leisten vnd bezalen sölle / stat vil im gsatzt Gottes / besonders Leuit. am xxvij. cap. Globen aber heißt Gott besonders etwas für sein selbs oder für ander leüten heyl verheissen. Darumb warend gelüpte söliche handlungen / die allein Gott geschahend / vnd in keiner sach gebraucht wurdend / sie were dann Göttlich recht vnd billich. Vnder denen glüpten was auch ein vnderscheid / dann die ding die man glopt / warend vnderscheiden in vier geschlächt. Etwan verlopt man menschen selb / etwan thier / etwan heüser / etwan güter vnd andere ding in denen kein leben. Die menschen hattend auch jr vnderscheid nach eins yeden alter. Vnd nach dem das selbig wz / ward auch die losung zuogelassen. Was reine thier warend / die ließ man nit lösen / heüser aber mocht einer eintweders lassen zuo bruch deß diensts Gottes / oder die selbigen lösen nach der schatzung deß priesters. Der äckeren vnd güteren halb ward etwan die losung zuogelassen / etwan nit. Num. am x. Cap. wirt auch eigentlicher befälch geben der personen halb so die glüpt thuond / vnnd wenn die glüpt gälten söllind / oder wenn sie für vnkrefftig zuo erkennen. Da auch eigentlich gebotten wirt / das man die glüpt so dem Herren rechtmäßig geschehen / nit brächen / sonder trülich leisten vnd halten sölle. Fräfne aber vnd vnrächtmäßige glüpt hat Gott nie angenommen / habend jm auch nie gefallen. Von den rechtmäßigen vnd die allein Gott beschehend / redt der heilig Prophet1405 da er spricht / Gelobend vnd bezalend. Wir läsend von keinem heiligen / das jren einer etwan den helgen oder Creaturen glüpt thon hab / oder das sie ye gelopt habind sölliche ding / die nicht im gwalt dessen wärend der das glüpt thet / oder die dem willen Gottes dem das glüpt beschach zuo wider wärind / oder das sie etwan glopt das dem nechsten nachteylig / vnd das nit ein besondere heitere nutzbarkeit hätte. Es sind aber söliche glüpte dem volck Jsraels von keiner anderen vrsach wegen biß auff die zeit der verbesserung nachgelassen worden / dann das sie beständig blibind im dienst deß einigen waaren Gottes / vnd jre glüpte keinem anderen Gott versprächind.

1406 Zuo diser betrachtung der glüpten ghört auch dz gsatzt vnd die regel der Nazareer / von dem vil stat Num. vj. cap. Das warend aber Nazareer / die von wegen / das sie dest freyer den händlen Gottes obligen / oder von wegen dz sie vornaher etwz freydiger geläbt hattend / fürohin / damitt sie anderen ein exempel der tugend wärind / von jhnen selbs vnd auß eignem willen ein ernsthaffter läben / als ein zuchtordnung an sich namend. Darumb meynend etlich die Nazareer sygind vom absünderen also genennt worden / darumb das dz wörtli Nazir bey den Hebreern heißt ein absünderung / das sie sich von der gmeynen art deß läbens der menschen entzugend / vnd sich in ein besondere gattung deß läbens von Gottes wegen ergabend. Dise disciplin der Nazareer hat etwan an etlichen gwäret jr gantz läbenlang / als am Sampson vnd Samuel. So sind auch die so studiertend vnnd der heiligen geschrifft oblagend / von wegen jhres gar mäßigen läbens (das dann von söllichen billich erforderet wirt) vnd von wegen dz sie zum

1404 Von den gelüpten.
1405 Psal.76.
1406 Von dem gesatzt der Nazareer.

Predig.
dauon vil stat Leuit. am vij. cap. Mit denen opfferen ward bedütet / dz vns von Christi wegen alle guͦthaten von himmel herab verlihen vnd geben waͤrdind / auch die guͦtwillikeit selbs Gott zuͦ dienen. Diß hab ich nun also bißhar von den opfferen deß volcks Gottes woͤllen anzeigen / wiewol nitt alles gemaͤldet / doch garnach das fürnaͤmpst darinn. Jn denen ward also als in einer laͤbenden action Christus der Herr vnd sein leiden / auch der krefftig verdienst seins leidens fürtragen / also das wir die uͤbungen der opfferen wol moͤgend predgenen von dem leiden Christi / vnd vnderrichtungen vnserer erloͤsung in Christo nemmen.

1404 Dieweil ich aber von den verlopten opfferen geredt / so muͦß ich an einem fürgang auch von den glüpten etwz maͤldung thuͦn / dann die selben gehoͤrend auch zuͦ den Jüdischen Ceremonien. Von den glüpten aber wie man die geloben / auch leisten vnd bezalen soͤlle / stat vil im gsatzt Gottes / besonders Leuit. am xxvij. cap. Globen aber heißt Gott besonders etwas für sein selbs oder für ander leüten heyl verheissen. Darumb warend gelüpte soͤliche handlungen / die allein Gott geschahend / vnd in keiner sach gebraucht wurdend / sie were dann Goͤttlich recht vnd billich. Vnder denen glüpten was auch ein vnderscheid / dann die ding die man glopt / warend vnderscheiden in vier geschlaͤcht. Etwan verlopt man menschen selb / etwan thier / etwan heüser / etwan guͤter vnd andere ding in denen kein leben. Die menschen hattend auch jr vnderscheid nach eins yeden alter. Vnd nach dem das selbig wz / ward auch die losung zuͦgelassen. Was reine thier warend / die ließ man nit loͤsen / heüser aber mocht einer eintweders lassen zuͦ bruch deß diensts Gottes / oder die selbigen loͤsen nach der schatzung deß priesters. Der aͤckeren vnd guͤteren halb ward etwan die losung zuͦgelassen / etwan nit. Num. am x. Cap. wirt auch eigentlicher befaͤlch geben der personen halb so die glüpt thuͦnd / vnnd wenn die glüpt gaͤlten soͤllind / oder wenn sie für vnkrefftig zuͦ erkennen. Da auch eigentlich gebotten wirt / das man die glüpt so dem Herren rechtmaͤßig geschehen / nit braͤchen / sonder trülich leisten vnd halten soͤlle. Fraͤfne aber vnd vnraͤchtmaͤßige glüpt hat Gott nie angenommen / habend jm auch nie gefallen. Von den rechtmaͤßigen vnd die allein Gott beschehend / redt der heilig Prophet1405 da er spricht / Gelobend vnd bezalend. Wir laͤsend von keinem heiligen / das jren einer etwan den helgen oder Creaturen glüpt thon hab / oder das sie ye gelopt habind soͤlliche ding / die nicht im gwalt dessen waͤrend der das glüpt thet / oder die dem willen Gottes dem das glüpt beschach zuͦ wider waͤrind / oder das sie etwan glopt das dem nechsten nachteylig / vnd das nit ein besondere heitere nutzbarkeit haͤtte. Es sind aber soͤliche glüpte dem volck Jsraels von keiner anderen vrsach wegen biß auff die zeit der verbesserung nachgelassen worden / dann das sie bestaͤndig blibind im dienst deß einigen waaren Gottes / vnd jre glüpte keinem anderen Gott verspraͤchind.

1406 Zuͦ diser betrachtung der glüpten ghoͤrt auch dz gsatzt vnd die regel der Nazareer / von dem vil stat Num. vj. cap. Das warend aber Nazareer / die von wegen / das sie dest freyer den haͤndlen Gottes obligen / oder von wegen dz sie vornaher etwz freydiger gelaͤbt hattend / fürohin / damitt sie anderen ein exempel der tugend waͤrind / von jhnen selbs vnd auß eignem willen ein ernsthaffter laͤben / als ein zuchtordnung an sich namend. Darumb meynend etlich die Nazareer sygind vom absünderen also genennt worden / darumb das dz woͤrtli Nazir bey den Hebreern heißt ein absünderung / das sie sich von der gmeynen art deß laͤbens der menschen entzugend / vnd sich in ein besondere gattung deß laͤbens von Gottes wegen ergabend. Dise disciplin der Nazareer hat etwan an etlichen gwaͤret jr gantz laͤbenlang / als am Sampson vnd Samuel. So sind auch die so studiertend vnnd der heiligen geschrifft oblagend / von wegen jhres gar maͤßigen laͤbens (das dann von soͤllichen billich erforderet wirt) vnd von wegen dz sie zum

1404 Von den gelüpten.
1405 Psal.76.
1406 Von dem gesatzt der Nazareer.
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[CLX./0411] Predig. dauon vil stat Leuit. am vij. cap. Mit denen opfferen ward bedütet / dz vns von Christi wegen alle guͦthaten von himmel herab verlihen vnd geben waͤrdind / auch die guͦtwillikeit selbs Gott zuͦ dienen. Diß hab ich nun also bißhar von den opfferen deß volcks Gottes woͤllen anzeigen / wiewol nitt alles gemaͤldet / doch garnach das fürnaͤmpst darinn. Jn denen ward also als in einer laͤbenden action Christus der Herr vnd sein leiden / auch der krefftig verdienst seins leidens fürtragen / also das wir die uͤbungen der opfferen wol moͤgend predgenen von dem leiden Christi / vnd vnderrichtungen vnserer erloͤsung in Christo nemmen. 1404 Dieweil ich aber von den verlopten opfferen geredt / so muͦß ich an einem fürgang auch von den glüpten etwz maͤldung thuͦn / dann die selben gehoͤrend auch zuͦ den Jüdischen Ceremonien. Von den glüpten aber wie man die geloben / auch leisten vnd bezalen soͤlle / stat vil im gsatzt Gottes / besonders Leuit. am xxvij. cap. Globen aber heißt Gott besonders etwas für sein selbs oder für ander leüten heyl verheissen. Darumb warend gelüpte soͤliche handlungen / die allein Gott geschahend / vnd in keiner sach gebraucht wurdend / sie were dann Goͤttlich recht vnd billich. Vnder denen glüpten was auch ein vnderscheid / dann die ding die man glopt / warend vnderscheiden in vier geschlaͤcht. Etwan verlopt man menschen selb / etwan thier / etwan heüser / etwan guͤter vnd andere ding in denen kein leben. Die menschen hattend auch jr vnderscheid nach eins yeden alter. Vnd nach dem das selbig wz / ward auch die losung zuͦgelassen. Was reine thier warend / die ließ man nit loͤsen / heüser aber mocht einer eintweders lassen zuͦ bruch deß diensts Gottes / oder die selbigen loͤsen nach der schatzung deß priesters. Der aͤckeren vnd guͤteren halb ward etwan die losung zuͦgelassen / etwan nit. Num. am x. Cap. wirt auch eigentlicher befaͤlch geben der personen halb so die glüpt thuͦnd / vnnd wenn die glüpt gaͤlten soͤllind / oder wenn sie für vnkrefftig zuͦ erkennen. Da auch eigentlich gebotten wirt / das man die glüpt so dem Herren rechtmaͤßig geschehen / nit braͤchen / sonder trülich leisten vnd halten soͤlle. Fraͤfne aber vnd vnraͤchtmaͤßige glüpt hat Gott nie angenommen / habend jm auch nie gefallen. Von den rechtmaͤßigen vnd die allein Gott beschehend / redt der heilig Prophet 1405 da er spricht / Gelobend vnd bezalend. Wir laͤsend von keinem heiligen / das jren einer etwan den helgen oder Creaturen glüpt thon hab / oder das sie ye gelopt habind soͤlliche ding / die nicht im gwalt dessen waͤrend der das glüpt thet / oder die dem willen Gottes dem das glüpt beschach zuͦ wider waͤrind / oder das sie etwan glopt das dem nechsten nachteylig / vnd das nit ein besondere heitere nutzbarkeit haͤtte. Es sind aber soͤliche glüpte dem volck Jsraels von keiner anderen vrsach wegen biß auff die zeit der verbesserung nachgelassen worden / dann das sie bestaͤndig blibind im dienst deß einigen waaren Gottes / vnd jre glüpte keinem anderen Gott verspraͤchind. 1406 Zuͦ diser betrachtung der glüpten ghoͤrt auch dz gsatzt vnd die regel der Nazareer / von dem vil stat Num. vj. cap. Das warend aber Nazareer / die von wegen / das sie dest freyer den haͤndlen Gottes obligen / oder von wegen dz sie vornaher etwz freydiger gelaͤbt hattend / fürohin / damitt sie anderen ein exempel der tugend waͤrind / von jhnen selbs vnd auß eignem willen ein ernsthaffter laͤben / als ein zuchtordnung an sich namend. Darumb meynend etlich die Nazareer sygind vom absünderen also genennt worden / darumb das dz woͤrtli Nazir bey den Hebreern heißt ein absünderung / das sie sich von der gmeynen art deß laͤbens der menschen entzugend / vnd sich in ein besondere gattung deß laͤbens von Gottes wegen ergabend. Dise disciplin der Nazareer hat etwan an etlichen gwaͤret jr gantz laͤbenlang / als am Sampson vnd Samuel. So sind auch die so studiertend vnnd der heiligen geschrifft oblagend / von wegen jhres gar maͤßigen laͤbens (das dann von soͤllichen billich erforderet wirt) vnd von wegen dz sie zum 1404 Von den gelüpten. 1405 Psal.76. 1406 Von dem gesatzt der Nazareer.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CLX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/411>, abgerufen am 19.05.2024.