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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Achtzehende

Vnd weiter / Jr söllend nit vngleich handlen am gricht / mit der ellen / mit gwicht / mit maß. Rechte wag / rechte pfund / rechte Epha / recht hin sol bey euch sein. Dann ich bin der Herr ewer Gott. Jn disen kurtzen worten vnd gebotten deß Herrn achten ich alles dz vergriffen sein / dz die weysen bey den Heiden vnd die Juristen kümmerlich mit vilen bücheren außgericht habend. Vnd über dz alles so schreibt auch der h. Prophet Jeremias vnd spricht805 / haltend gricht vnd gerechtigkeit / errettend den beraubten von dem gwalt deß fräflers / den frömdling / dz weißlin / vnd die witwen söllend jr nit beleidigen noch berauben / vnd kein vnschuldig bluot vergießen. So vil vom ampt der richteren.

806 Dises wäre aber biß här alles bey etlichen vergeben geredt / wenn ich nit auch hie ableinete jre gegenwürff / mit denen sie vnderston zuo erzeigen dz alle gericht abthon seyend / vnd Christen leüth söllind kein gericht mee haben / Dieweil der Herr im Euangelio spricht807 / So jemands mit dir rächten wil / vnd deinen rock nemmen / dem laß auch den mantel. Jtem / Biß wilfertig deinem widersächer bald / dieweil du noch mit jm auff dem weg bist / vff dz du nit dem diener überantwortet vnd in kärcker geworffen werdist etc. Sie sprechend auch / die gerichts händel vnd spän seyend vom h. Apostel Paulo j. Cor. vj. verdampt. Auff dz antwortend wir aber also. Gleich wie die leer deß Euangelij vnd der heiligen Apostlen / die haußhaltung nit auffhebt oder verdampt / also auch die gerichtshaltung nit. Der Herr Christus weißt wol ab vnd beschiltet im Euangelio Luce / den jüngling der von jm begärt dz er mit seinem bruoder verschüffe / das er jm gleichen theil deß erbs gebe / nit dz er damit verdamme / so jemand gleiche vnd billiche theilung erforderet / oder das daß jm von rechten zuogehört / sonder darumb / das er damit anzeigt / dz sölichs nit sein / sonder der richteren ampt seye. Darumb sprach er auch808 / mensch / wär hat mich zuo richter oder Erbtheiler über euch gesetzt? Zuodem / wie wir im Euangelio geschriben findend / wär mit dir rechten wil vnd deinen rock nemmen / dem laß auch den mantel / Also wirt dargegen in der gantzen leer deß Euangelij / nichts mee noch fleißigers von vns erforderet / dann liebe vnnd wolthat. Mag aber jener mit wolthat erzeigt vnd bewisen werden / so mags mit gericht vnd gerechtigkeit sonderlich bewisen werden. Vnd dieweil die gericht darumb erfunden sind / das gericht vnd gerechtigkeit gehalten vnd geüpt möge werden / so ist offenbar / das söliche durch das Euangelium nicht auffgehept noch abthon seyend. Es schryend beide Propheten Esaias vnd Zacharias gar hefftig / Esaias also809 / hörend auff übels thuon / lernend guots thuon / fleyssend euch der billigkeit / rettind die vndertruckten / hälffend dem weißlin zuo rächt / lassend der witwen klag für euch kommen. Zacharias aber810 / Richtend mit trewen vnd warheit / handle ein jeder mit seinem nechsten mit freündtliche vnd erbärmd / lassend die witwen / weisen / frömdling vnd armen vnbegwaltiget. Darumb sündend die übel / welche die gericht vnderstond zuo zerstören / vnnd die richter vonn den stülen ab hin zuo setzen. Dann zuo dem das sie ein guoten theil deß diensts Gottes damit auffhebend / so thuond sie auch allem übergwaltigen / rauben vnnd vndertrucken der armen thür vnd thor auff. War ist es / das sölichs vom Herren gebotten ist / das sie vns (wie gemäldet) entgegen werffend / vnnd hatt Gott also mit dem selben den menschen wöllen ruow schaffen / dieweil aber der menschen boßheit vnzempt ist / vnnd die schälck nur böser vnnd frecher werdend / ab der gedult der vnschuldigen / so hatt deßhalb der Herr den zimlichen vnnd rechten brauch der gerichten nicht verdampt noch abthon. Dann wir läsend auch von Sanct Paulo inn den geschichten der Apostlen nicht nur an eim ort / das er auch die gericht braucht hatt / nicht vonn gält oder guots wegen / sonder vonn wegen seins läbens / dasselbig zuo schirmen vnnd zuo erhalten vor den todschlegeren vnd mörderen. Er bewilliget auch nit in die vnbillich vrtheil deß landtvogts

805 Jere.22.
806 Das gricht vnd recht vnder den Christen nicht auffgehept seye.
807 Math.5.
808 Luce 12.
809 Esa.1.
810 Zach.7.
Die Achtzehende

Vnd weiter / Jr soͤllend nit vngleich handlen am gricht / mit der ellen / mit gwicht / mit maß. Rechte wag / rechte pfund / rechte Epha / recht hin sol bey euch sein. Dann ich bin der Herr ewer Gott. Jn disen kurtzen worten vnd gebotten deß Herrn achten ich alles dz vergriffen sein / dz die weysen bey den Heiden vnd die Juristen kümmerlich mit vilen buͤcheren außgericht habend. Vnd über dz alles so schreibt auch der h. Prophet Jeremias vnd spricht805 / haltend gricht vnd gerechtigkeit / errettend den beraubten von dem gwalt deß fraͤflers / den froͤmdling / dz weißlin / vnd die witwen soͤllend jr nit beleidigen noch berauben / vnd kein vnschuldig bluͦt vergießen. So vil vom ampt der richteren.

806 Dises waͤre aber biß haͤr alles bey etlichen vergeben geredt / wenn ich nit auch hie ableinete jre gegenwürff / mit denen sie vnderston zuͦ erzeigen dz alle gericht abthon seyend / vnd Christen leüth soͤllind kein gericht mee haben / Dieweil der Herr im Euangelio spricht807 / So jemands mit dir raͤchten wil / vnd deinen rock nemmen / dem laß auch den mantel. Jtem / Biß wilfertig deinem widersaͤcher bald / dieweil du noch mit jm auff dem weg bist / vff dz du nit dem diener überantwortet vnd in kaͤrcker geworffen werdist ꝛc. Sie sprechend auch / die gerichts haͤndel vnd spaͤn seyend vom h. Apostel Paulo j. Cor. vj. verdampt. Auff dz antwortend wir aber also. Gleich wie die leer deß Euangelij vnd der heiligen Apostlen / die haußhaltung nit auffhebt oder verdampt / also auch die gerichtshaltung nit. Der Herr Christus weißt wol ab vnd beschiltet im Euangelio Luce / den jüngling der von jm begaͤrt dz er mit seinem bruͦder verschuͤffe / das er jm gleichen theil deß erbs gebe / nit dz er damit verdamme / so jemand gleiche vnd billiche theilung erforderet / oder das daß jm von rechten zuͦgehoͤrt / sonder darumb / das er damit anzeigt / dz soͤlichs nit sein / sonder der richteren ampt seye. Darumb sprach er auch808 / mensch / waͤr hat mich zuͦ richter oder Erbtheiler über euch gesetzt? Zuͦdem / wie wir im Euangelio geschriben findend / waͤr mit dir rechten wil vnd deinen rock nemmen / dem laß auch den mantel / Also wirt dargegen in der gantzen leer deß Euangelij / nichts mee noch fleißigers von vns erforderet / dann liebe vnnd wolthat. Mag aber jener mit wolthat erzeigt vnd bewisen werden / so mags mit gericht vnd gerechtigkeit sonderlich bewisen werden. Vnd dieweil die gericht darumb erfunden sind / das gericht vnd gerechtigkeit gehalten vnd geuͤpt moͤge werden / so ist offenbar / das soͤliche durch das Euangelium nicht auffgehept noch abthon seyend. Es schryend beide Propheten Esaias vnd Zacharias gar hefftig / Esaias also809 / hoͤrend auff übels thuͦn / lernend guͦts thuͦn / fleyssend euch der billigkeit / rettind die vndertruckten / haͤlffend dem weißlin zuͦ raͤcht / lassend der witwen klag für euch kommen. Zacharias aber810 / Richtend mit trewen vnd warheit / handle ein jeder mit seinem nechsten mit freündtliche vnd erbaͤrmd / lassend die witwen / weisen / froͤmdling vnd armen vnbegwaltiget. Darumb sündend die übel / welche die gericht vnderstond zuͦ zerstoͤren / vnnd die richter vonn den stuͤlen ab hin zuͦ setzen. Dann zuͦ dem das sie ein guͦten theil deß diensts Gottes damit auffhebend / so thuͦnd sie auch allem übergwaltigen / rauben vnnd vndertrucken der armen thür vnd thor auff. War ist es / das soͤlichs vom Herren gebotten ist / das sie vns (wie gemaͤldet) entgegen werffend / vnnd hatt Gott also mit dem selben den menschen woͤllen ruͦw schaffen / dieweil aber der menschen boßheit vnzempt ist / vnnd die schaͤlck nur boͤser vnnd frecher werdend / ab der gedult der vnschuldigen / so hatt deßhalb der Herr den zimlichen vnnd rechten brauch der gerichten nicht verdampt noch abthon. Dann wir laͤsend auch von Sanct Paulo inn den geschichten der Apostlen nicht nur an eim ort / das er auch die gericht braucht hatt / nicht vonn gaͤlt oder guͦts wegen / sonder vonn wegen seins laͤbens / dasselbig zuͦ schirmen vnnd zuͦ erhalten vor den todschlegeren vnd moͤrderen. Er bewilliget auch nit in die vnbillich vrtheil deß landtvogts

805 Jere.22.
806 Das gricht vnd recht vnder den Christen nicht auffgehept seye.
807 Math.5.
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[[87]/0266] Die Achtzehende Vnd weiter / Jr soͤllend nit vngleich handlen am gricht / mit der ellen / mit gwicht / mit maß. Rechte wag / rechte pfund / rechte Epha / recht hin sol bey euch sein. Dann ich bin der Herr ewer Gott. Jn disen kurtzen worten vnd gebotten deß Herrn achten ich alles dz vergriffen sein / dz die weysen bey den Heiden vnd die Juristen kümmerlich mit vilen buͤcheren außgericht habend. Vnd über dz alles so schreibt auch der h. Prophet Jeremias vnd spricht 805 / haltend gricht vnd gerechtigkeit / errettend den beraubten von dem gwalt deß fraͤflers / den froͤmdling / dz weißlin / vnd die witwen soͤllend jr nit beleidigen noch berauben / vnd kein vnschuldig bluͦt vergießen. So vil vom ampt der richteren. 806 Dises waͤre aber biß haͤr alles bey etlichen vergeben geredt / wenn ich nit auch hie ableinete jre gegenwürff / mit denen sie vnderston zuͦ erzeigen dz alle gericht abthon seyend / vnd Christen leüth soͤllind kein gericht mee haben / Dieweil der Herr im Euangelio spricht 807 / So jemands mit dir raͤchten wil / vnd deinen rock nemmen / dem laß auch den mantel. Jtem / Biß wilfertig deinem widersaͤcher bald / dieweil du noch mit jm auff dem weg bist / vff dz du nit dem diener überantwortet vnd in kaͤrcker geworffen werdist ꝛc. Sie sprechend auch / die gerichts haͤndel vnd spaͤn seyend vom h. Apostel Paulo j. Cor. vj. verdampt. Auff dz antwortend wir aber also. Gleich wie die leer deß Euangelij vnd der heiligen Apostlen / die haußhaltung nit auffhebt oder verdampt / also auch die gerichtshaltung nit. Der Herr Christus weißt wol ab vnd beschiltet im Euangelio Luce / den jüngling der von jm begaͤrt dz er mit seinem bruͦder verschuͤffe / das er jm gleichen theil deß erbs gebe / nit dz er damit verdamme / so jemand gleiche vnd billiche theilung erforderet / oder das daß jm von rechten zuͦgehoͤrt / sonder darumb / das er damit anzeigt / dz soͤlichs nit sein / sonder der richteren ampt seye. Darumb sprach er auch 808 / mensch / waͤr hat mich zuͦ richter oder Erbtheiler über euch gesetzt? Zuͦdem / wie wir im Euangelio geschriben findend / waͤr mit dir rechten wil vnd deinen rock nemmen / dem laß auch den mantel / Also wirt dargegen in der gantzen leer deß Euangelij / nichts mee noch fleißigers von vns erforderet / dann liebe vnnd wolthat. Mag aber jener mit wolthat erzeigt vnd bewisen werden / so mags mit gericht vnd gerechtigkeit sonderlich bewisen werden. Vnd dieweil die gericht darumb erfunden sind / das gericht vnd gerechtigkeit gehalten vnd geuͤpt moͤge werden / so ist offenbar / das soͤliche durch das Euangelium nicht auffgehept noch abthon seyend. Es schryend beide Propheten Esaias vnd Zacharias gar hefftig / Esaias also 809 / hoͤrend auff übels thuͦn / lernend guͦts thuͦn / fleyssend euch der billigkeit / rettind die vndertruckten / haͤlffend dem weißlin zuͦ raͤcht / lassend der witwen klag für euch kommen. Zacharias aber 810 / Richtend mit trewen vnd warheit / handle ein jeder mit seinem nechsten mit freündtliche vnd erbaͤrmd / lassend die witwen / weisen / froͤmdling vnd armen vnbegwaltiget. Darumb sündend die übel / welche die gericht vnderstond zuͦ zerstoͤren / vnnd die richter vonn den stuͤlen ab hin zuͦ setzen. Dann zuͦ dem das sie ein guͦten theil deß diensts Gottes damit auffhebend / so thuͦnd sie auch allem übergwaltigen / rauben vnnd vndertrucken der armen thür vnd thor auff. War ist es / das soͤlichs vom Herren gebotten ist / das sie vns (wie gemaͤldet) entgegen werffend / vnnd hatt Gott also mit dem selben den menschen woͤllen ruͦw schaffen / dieweil aber der menschen boßheit vnzempt ist / vnnd die schaͤlck nur boͤser vnnd frecher werdend / ab der gedult der vnschuldigen / so hatt deßhalb der Herr den zimlichen vnnd rechten brauch der gerichten nicht verdampt noch abthon. Dann wir laͤsend auch von Sanct Paulo inn den geschichten der Apostlen nicht nur an eim ort / das er auch die gericht braucht hatt / nicht vonn gaͤlt oder guͦts wegen / sonder vonn wegen seins laͤbens / dasselbig zuͦ schirmen vnnd zuͦ erhalten vor den todschlegeren vnd moͤrderen. Er bewilliget auch nit in die vnbillich vrtheil deß landtvogts 805 Jere.22. 806 Das gricht vnd recht vnder den Christen nicht auffgehept seye. 807 Math.5. 808 Luce 12. 809 Esa.1. 810 Zach.7.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [87]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/266>, abgerufen am 20.05.2024.