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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Sibentzehende
sind / das sie gern aller gesatzten ab werind / so doch die Heiden gar eerlich von den selbigen gehalten habend. Dann sie habend jhre gesatztgäber für Gott gehalten / vnd damit bezeüget / das sie bekennind das guote satzungen ein gab Gottes seyend. Kein gab Gottes aber kan vnnütz oder vergeben sein. Plutarchus nent die gesatzt / der stetten läben. Demosthenes bekennt heiter / das die gesatzt gaben Gottes seyend. Cicero nents / band der burgerschafft (als die on gesatzt ein zerlumpet vnd zerströwt ding sein wurde) Jtem grund veste der freyheit vnd billigkeit / vnd brunnen der erbarkeyt. Vnd sind auch in der warheit die gesatzt / die stercksten krefft eins jeden regiments / vnd als vil als seelen vnd läben der oberkeyten. Dann weder die oberkeiten ohn gesatzt recht läben vnd regieren mögend / noch die gesatzt jr läben vnd würckung oder stercke haben ohn die oberkeyt. Vnd ist deßhalb also ein oberkeit als vil als ein läbendig gesatzt / das gesatzt aber ist als vil als ein stumme oberkeit. 782 Durch den brauch vnd das hanthaben werdend die gesatzt läbendig / vnd redhafft. Das verstond die oberkeiten nicht / die do sagen dörffend / Wir sind das recht / welches sie also verstond / das sie nach jhrem gefallen vnd muotwillen mögind gebieten was sie wöllind / vnd das sölle vnd müsse von stund an von jederman als ein gesatzt angenommen werden. Welches on alles widersprächen gar tyrannisch ist / vnnd dem gleich / das der Poet spricht / Sic uolo, sic iubeo, sit pro ratione uoluntas, das ist / So wil ichs haben / so muoß es sein / Es ist rechts gnuog der wille mein. Es ist zwar ein oberer als vil als ein läbendig gesatzt / Ja so verr sein gemüt dem geschribnen gesatzt gehorsam ist / vnnd dem gesatzt der natur nicht widerstreitet. Vnnd wirdt deßhalb alle oberkeyt vnnd alle herrschafft den gesatzten vnderworffen. Dann wenn eines oberen gemüt mit dem gesatzt nicht stimpt / vnd ein oberer das gesatzt nicht im hertzen geschrieben hat / vnd das selbig haltet vnnd außtruckt in worten vnd wercken / so ist er auch nit ein redlicher man zuo nennen / ich geschweig ein Fürst oder oberer. Dargegen so ist aber auch ein guoter Fürst vnd oberer gewaltig über die gesatzt / vnd als vil als ein meister der gesatzten / Nitt das er die selben möge mit füßen trätten / auffheben / durchthuon / machen vnnd widerumb brechen / sonder darumb / das er die selben vnder dem volck üben / vnd nach gestalt der sachen auff die händel ziehen / vnnd also die selbigen außlegen / leiten vnd regieren mag.

783 Darumb so jrrend vnd fälend die übel / die da meinend / sie mögind guote satzungen gantz vnd gar auffheben vnd durchthuon / vnd läben wider alles billich vnd rächt / von wegen etlicher freyheiten vnnd priuilegien / die man hatt vonn keiseren vnd künigen / die den oberkeiten zuo lassend / das sie etwan zun zeyten mögind die satzungen meeren minderen vnnd änderen etc. Dann wie es keinen keyseren oder künigen zuogelassen ist / söliche priuilegia oder freyheiten jemand zuo gäben / die da mit dem dz Göttlich billich erbar vnd rächt ist streytind / Also / ob sie schon gleich iemand etwz sölichs gäbind vnd schancktind / so sols doch von eerlichen leüthen nit als ein schäncke vnd guothat erkent vnd angenommen / sonder vil mehr für ein verderbnuß / wie es dann warlich ist / vnd für ein übelthat gehalten werden. Es bleibt allweg bey allen völckeren / vnd zuo allen zeyten die substantz vnd das gemüt der gesatzten von der ersamkeit / gerechtigkeyt vnnd vom gemeinen friden vnuerwent. Jn den vmbstenden aber beschicht allein etwan änderung / da wirdt die außlegung gebrucht nach notturfft vnd gestalt der sachen / wie die billigkeyt vnd gerechtigkeyt das ertragen mag. Als namlich / Es ist ein satzung das niemand den anderen töde / wers thüge / der sölle auch getödet werden. Die satzung bleibt allweg / vnd ist vnwandelbar / vnnd zimpt sich nicht zuo keinen zeyten / das die von jemand brochen vnd auffgehebt werde. Die scherpffe aber diser satzung mag wol gemilteret vnnd die satzung kommlich

782 Die oberkeyt ist als ein läbendig gesatzt.
783 Wie man satzungen minderen oder meeren sölle.

Die Sibentzehende
sind / das sie gern aller gesatzten ab werind / so doch die Heiden gar eerlich von den selbigen gehalten habend. Dann sie habend jhre gesatztgaͤber für Gott gehalten / vnd damit bezeüget / das sie bekennind das guͦte satzungen ein gab Gottes seyend. Kein gab Gottes aber kan vnnütz oder vergeben sein. Plutarchus nent die gesatzt / der stetten laͤben. Demosthenes bekennt heiter / das die gesatzt gaben Gottes seyend. Cicero nents / band der burgerschafft (als die on gesatzt ein zerlumpet vnd zerstroͤwt ding sein wurde) Jtem grund veste der freyheit vnd billigkeit / vnd brunnen der erbarkeyt. Vnd sind auch in der warheit die gesatzt / die stercksten krefft eins jeden regiments / vnd als vil als seelen vnd laͤben der oberkeyten. Dann weder die oberkeiten ohn gesatzt recht laͤben vnd regieren moͤgend / noch die gesatzt jr laͤben vnd würckung oder stercke haben ohn die oberkeyt. Vnd ist deßhalb also ein oberkeit als vil als ein laͤbendig gesatzt / das gesatzt aber ist als vil als ein stumme oberkeit. 782 Durch den brauch vnd das hanthaben werdend die gesatzt laͤbendig / vnd redhafft. Das verstond die oberkeiten nicht / die do sagen doͤrffend / Wir sind das recht / welches sie also verstond / das sie nach jhrem gefallen vnd muͦtwillen moͤgind gebieten was sie woͤllind / vnd das soͤlle vnd muͤsse von stund an von jederman als ein gesatzt angenommen werden. Welches on alles widerspraͤchen gar tyrannisch ist / vnnd dem gleich / das der Poët spricht / Sic uͦlo, sic iubeo, sit pro ratione uͦluntas, das ist / So wil ichs haben / so muͦß es sein / Es ist rechts gnuͦg der wille mein. Es ist zwar ein oberer als vil als ein laͤbendig gesatzt / Ja so verr sein gemuͤt dem geschribnen gesatzt gehorsam ist / vnnd dem gesatzt der natur nicht widerstreitet. Vnnd wirdt deßhalb alle oberkeyt vnnd alle herrschafft den gesatzten vnderworffen. Dann wenn eines oberen gemuͤt mit dem gesatzt nicht stimpt / vnd ein oberer das gesatzt nicht im hertzen geschrieben hat / vnd das selbig haltet vnnd außtruckt in worten vnd wercken / so ist er auch nit ein redlicher man zuͦ nennen / ich geschweig ein Fürst oder oberer. Dargegen so ist aber auch ein guͦter Fürst vnd oberer gewaltig über die gesatzt / vnd als vil als ein meister der gesatzten / Nitt das er die selben moͤge mit fuͤßen traͤtten / auffheben / durchthuͦn / machen vnnd widerumb brechen / sonder darumb / das er die selben vnder dem volck uͤben / vnd nach gestalt der sachen auff die haͤndel ziehen / vnnd also die selbigen außlegen / leiten vnd regieren mag.

783 Darumb so jrrend vnd faͤlend die übel / die da meinend / sie moͤgind guͦte satzungen gantz vnd gar auffheben vnd durchthuͦn / vnd laͤben wider alles billich vnd raͤcht / von wegen etlicher freyheiten vnnd priuilegien / die man hatt vonn keiseren vnd künigen / die den oberkeiten zuͦ lassend / das sie etwan zun zeyten moͤgind die satzungen meeren minderen vnnd aͤnderen ꝛc. Dann wie es keinen keyseren oder künigen zuͦgelassen ist / soͤliche priuilegia oder freyheiten jemand zuͦ gaͤben / die da mit dem dz Goͤttlich billich erbar vnd raͤcht ist streytind / Also / ob sie schon gleich iemand etwz soͤlichs gaͤbind vnd schancktind / so sols doch von eerlichen leüthen nit als ein schaͤncke vnd guͦthat erkent vnd angenommen / sonder vil mehr für ein verderbnuß / wie es dann warlich ist / vnd für ein übelthat gehalten werden. Es bleibt allweg bey allen voͤlckeren / vnd zuͦ allen zeyten die substantz vnd das gemuͤt der gesatzten von der ersamkeit / gerechtigkeyt vnnd vom gemeinen friden vnuerwent. Jn den vmbstenden aber beschicht allein etwan aͤnderung / da wirdt die außlegung gebrucht nach notturfft vnd gestalt der sachen / wie die billigkeyt vnd gerechtigkeyt das ertragen mag. Als namlich / Es ist ein satzung das niemand den anderen toͤde / wers thuͤge / der soͤlle auch getoͤdet werden. Die satzung bleibt allweg / vnd ist vnwandelbar / vnnd zimpt sich nicht zuͦ keinen zeyten / das die von jemand brochen vnd auffgehebt werde. Die scherpffe aber diser satzung mag wol gemilteret vnnd die satzung kommlich

782 Die oberkeyt ist als ein laͤbendig gesatzt.
783 Wie man satzungen minderen oder meeren soͤlle.
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                   gesatzten ab werind / so doch die Heiden gar eerlich von den selbigen
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                   Gottes aber kan vnnütz oder vergeben sein. Plutarchus nent die gesatzt / der
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                   Cicero nents / band der burgerschafft (als die on gesatzt ein zerlumpet vnd
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                   vil mehr für ein verderbnuß / wie es dann warlich ist / vnd für ein übelthat
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                   gerechtigkeyt vnnd vom gemeinen friden vnuerwent. Jn den vmbstenden aber beschicht
                   allein etwan a&#x0364;nderung / da wirdt die außlegung gebrucht nach notturfft vnd
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[[84]/0260] Die Sibentzehende sind / das sie gern aller gesatzten ab werind / so doch die Heiden gar eerlich von den selbigen gehalten habend. Dann sie habend jhre gesatztgaͤber für Gott gehalten / vnd damit bezeüget / das sie bekennind das guͦte satzungen ein gab Gottes seyend. Kein gab Gottes aber kan vnnütz oder vergeben sein. Plutarchus nent die gesatzt / der stetten laͤben. Demosthenes bekennt heiter / das die gesatzt gaben Gottes seyend. Cicero nents / band der burgerschafft (als die on gesatzt ein zerlumpet vnd zerstroͤwt ding sein wurde) Jtem grund veste der freyheit vnd billigkeit / vnd brunnen der erbarkeyt. Vnd sind auch in der warheit die gesatzt / die stercksten krefft eins jeden regiments / vnd als vil als seelen vnd laͤben der oberkeyten. Dann weder die oberkeiten ohn gesatzt recht laͤben vnd regieren moͤgend / noch die gesatzt jr laͤben vnd würckung oder stercke haben ohn die oberkeyt. Vnd ist deßhalb also ein oberkeit als vil als ein laͤbendig gesatzt / das gesatzt aber ist als vil als ein stumme oberkeit. 782 Durch den brauch vnd das hanthaben werdend die gesatzt laͤbendig / vnd redhafft. Das verstond die oberkeiten nicht / die do sagen doͤrffend / Wir sind das recht / welches sie also verstond / das sie nach jhrem gefallen vnd muͦtwillen moͤgind gebieten was sie woͤllind / vnd das soͤlle vnd muͤsse von stund an von jederman als ein gesatzt angenommen werden. Welches on alles widerspraͤchen gar tyrannisch ist / vnnd dem gleich / das der Poët spricht / Sic uͦlo, sic iubeo, sit pro ratione uͦluntas, das ist / So wil ichs haben / so muͦß es sein / Es ist rechts gnuͦg der wille mein. Es ist zwar ein oberer als vil als ein laͤbendig gesatzt / Ja so verr sein gemuͤt dem geschribnen gesatzt gehorsam ist / vnnd dem gesatzt der natur nicht widerstreitet. Vnnd wirdt deßhalb alle oberkeyt vnnd alle herrschafft den gesatzten vnderworffen. Dann wenn eines oberen gemuͤt mit dem gesatzt nicht stimpt / vnd ein oberer das gesatzt nicht im hertzen geschrieben hat / vnd das selbig haltet vnnd außtruckt in worten vnd wercken / so ist er auch nit ein redlicher man zuͦ nennen / ich geschweig ein Fürst oder oberer. Dargegen so ist aber auch ein guͦter Fürst vnd oberer gewaltig über die gesatzt / vnd als vil als ein meister der gesatzten / Nitt das er die selben moͤge mit fuͤßen traͤtten / auffheben / durchthuͦn / machen vnnd widerumb brechen / sonder darumb / das er die selben vnder dem volck uͤben / vnd nach gestalt der sachen auff die haͤndel ziehen / vnnd also die selbigen außlegen / leiten vnd regieren mag. 783 Darumb so jrrend vnd faͤlend die übel / die da meinend / sie moͤgind guͦte satzungen gantz vnd gar auffheben vnd durchthuͦn / vnd laͤben wider alles billich vnd raͤcht / von wegen etlicher freyheiten vnnd priuilegien / die man hatt vonn keiseren vnd künigen / die den oberkeiten zuͦ lassend / das sie etwan zun zeyten moͤgind die satzungen meeren minderen vnnd aͤnderen ꝛc. Dann wie es keinen keyseren oder künigen zuͦgelassen ist / soͤliche priuilegia oder freyheiten jemand zuͦ gaͤben / die da mit dem dz Goͤttlich billich erbar vnd raͤcht ist streytind / Also / ob sie schon gleich iemand etwz soͤlichs gaͤbind vnd schancktind / so sols doch von eerlichen leüthen nit als ein schaͤncke vnd guͦthat erkent vnd angenommen / sonder vil mehr für ein verderbnuß / wie es dann warlich ist / vnd für ein übelthat gehalten werden. Es bleibt allweg bey allen voͤlckeren / vnd zuͦ allen zeyten die substantz vnd das gemuͤt der gesatzten von der ersamkeit / gerechtigkeyt vnnd vom gemeinen friden vnuerwent. Jn den vmbstenden aber beschicht allein etwan aͤnderung / da wirdt die außlegung gebrucht nach notturfft vnd gestalt der sachen / wie die billigkeyt vnd gerechtigkeyt das ertragen mag. Als namlich / Es ist ein satzung das niemand den anderen toͤde / wers thuͤge / der soͤlle auch getoͤdet werden. Die satzung bleibt allweg / vnd ist vnwandelbar / vnnd zimpt sich nicht zuͦ keinen zeyten / das die von jemand brochen vnd auffgehebt werde. Die scherpffe aber diser satzung mag wol gemilteret vnnd die satzung kommlich 782 Die oberkeyt ist als ein laͤbendig gesatzt. 783 Wie man satzungen minderen oder meeren soͤlle.

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Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [84]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/260>, abgerufen am 17.05.2024.