Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

Bild:
<< vorherige Seite

Predig.
die im wort Gottes angeben wz verliessend / vnd der küngischen aber nüwen tradition vnd auffsatzung Jeroboams nachuolgetend / vnd über das als sammen auch den dienst deß schantlichen götzens deß Baals auffgericht hattend / da wurdend sie im grund außgereütet durch den strengen aber gerechten Fürsten den Jehu. Vnd hat also das geschlächt Amri geregiert ongfar auff die xl. jar / mit vergiessung vil vnschuldigs bluots / Aber wie die maß jres gottlosen läbens voll ward / sind sie also auß gerechtem vrtheil Gottes im grund außgereütet worden. Auß welchen erschrockenlichen exemplen alle Fürsten vnd oberkeiten lernen söllend / das sie sich hütind vor newerungen der waaren religion / vnd das sie den rechten Gottsdienst / vnd die alten breüch die Gott selbs yngesetzt vnd befolhen hat nit änderind. Dann es hat vnser trewer vnd gütiger Gott / die waar religion vnd den rechten Gottsdienst in seim wort volkommen gantz vnd einfaltig außtruckt vnd fürgeschriben / vnd den allein vnd zuo allen zeyten den menschen zuohalten befolhen vnd angäben. Darumb jederman ob dem halten soll / vnd darbey sterben / welcher ächt ewig bey Gott läben wil. Dann es werdend alle die von Gott gestrafft / die zuo oder von der religion vnd dem Gottsdienst / den er yngesetzt hat / etwas thuond. Das merckend wol jr Fürsten vnd oberen alle / dann auß disem stuck entstat alles glück vnd auch alles vnglück. Darumb wär oren hat zuo hören der höre. Lasse sich niemand durch guote meinung / die aber im grund ytel vnd wider Gott ist verfüren. Gehorsamme ist Gott vil angenämer dann opffer / so dörffend auch Gottes ordnungen vnserer zuosätzen nichts.

781Auff sölichs volget aber nun das ander stuck / darinn der oberkeyt ordnungen ston söllend / nammlich das eersammkeyt vnd grechtigkeit / auch gemeiner frid / recht geordnet vnd angericht wärdind. Welches abermals durch guote vnd billiche satzungen geschicht vnd zuogadt. Wiewol etlich sind die da vermeinend es seye tyrannisch gehandlet / so man leüthen die frey sind satzungen aufflege / gleich als joch / man sölle vil mee einen jeden lassen handlen nach seinem willen vnd wolgefallen. Es spricht zwar Paulus das gesatzt seye dem gerechten nicht gäben / sonder dem vngerechten / Aber wir müssend mercken / dz darumb dem gerechten das gesatzt nit gäben ist / darumb das er gerecht ist / dann ein gerechter würckt die gerechtigkeit / vnd thuot von jm selber / dz sonst das gesatzt von einem jeden menschen erforderet. Darumb so ist dz gesatzt keinem gerechten beschwerlich / dann es vergleicht sich mit dem hertzen vnd dem gemüt deß gerechten / vnd deß gerechten gemüt nimpt sölichs begirlich vnd mit fröuden an. Ein vngerechter aber / der thete gärn wz jn gelustete / vnd ist deßhalb dem gesatzt in allweg zuowider gesinnet. Darumb muoß man jn mit gesatzten zwingen / damit er weder jm selbs noch ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil guote gesatzt den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man die selben paschgen möge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd guot vnd keins wegs zuo verwerffen seyind. Voruß dieweil Gott der vorhin gwüßt wie die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd begärt dz die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit vergäblich oder vmb sonst thuot oder fürnimpt / selbs ein gesatzt geben hatt / vnd kein volck nie gar on gesatzt hat lassen läben. Zuo dem so sind auch je vnd je die regiment glückhafft vnd sälig gewesen / welche guote gesatzt habend angenommen / vnd sich von denen lassen regieren. Vnglückhafft aber vnd vnsälig sind alle die gewesen / vnd durch krieg vnd auffruor zerrüttet worden / die guote gesatzte verstossen / vnd verachtet / vnd also jre freyheit / jr eigen wolgefallen / vnd jren willen / dz ist jren vihischen muotwillen vnd grobheit habend wöllen erhalten. Darumb so sind guote satzungen heilsam vnd notwendig / zuo erhalten frid vnd wolstand eines jeden reychs oder regiments. Vnd ist zuo verwunderen / das etliche Christen so toll vnnd vnsinig

781 Dz gewüsse gesatzte allen reichen vnd regimenten nutz vnd notwendig seyend.

Predig.
die im wort Gottes angeben wz verliessend / vnd der küngischen aber nüwen tradition vnd auffsatzung Jeroboams nachuͦlgetend / vnd über das als sammen auch den dienst deß schantlichen goͤtzens deß Baals auffgericht hattend / da wurdend sie im grund außgereütet durch den strengen aber gerechten Fürsten den Jehu. Vnd hat also das geschlaͤcht Amri geregiert ongfar auff die xl. jar / mit vergiessung vil vnschuldigs bluͦts / Aber wie die maß jres gottlosen laͤbens voll ward / sind sie also auß gerechtem vrtheil Gottes im grund außgereütet worden. Auß welchen erschrockenlichen exemplen alle Fürsten vnd oberkeiten lernen soͤllend / das sie sich huͤtind vor newerungen der waaren religion / vnd das sie den rechten Gottsdienst / vnd die alten breüch die Gott selbs yngesetzt vnd befolhen hat nit aͤnderind. Dann es hat vnser trewer vnd guͤtiger Gott / die waar religion vnd den rechten Gottsdienst in seim wort volkommen gantz vnd einfaltig außtruckt vnd fürgeschriben / vnd den allein vnd zuͦ allen zeyten den menschen zuͦhalten befolhen vnd angaͤben. Darumb jederman ob dem halten soll / vnd darbey sterben / welcher aͤcht ewig bey Gott laͤben wil. Dann es werdend alle die von Gott gestrafft / die zuͦ oder von der religion vnd dem Gottsdienst / den er yngesetzt hat / etwas thuͦnd. Das merckend wol jr Fürsten vnd oberen alle / dann auß disem stuck entstat alles glück vnd auch alles vnglück. Darumb waͤr oren hat zuͦ hoͤren der hoͤre. Lasse sich niemand durch guͦte meinung / die aber im grund ytel vnd wider Gott ist verfuͤren. Gehorsamme ist Gott vil angenaͤmer dann opffer / so doͤrffend auch Gottes ordnungen vnserer zuͦsaͤtzen nichts.

781Auff soͤlichs volget aber nun das ander stuck / darinn der oberkeyt ordnungen ston soͤllend / nammlich das eersammkeyt vnd grechtigkeit / auch gemeiner frid / recht geordnet vnd angericht waͤrdind. Welches abermals durch guͦte vnd billiche satzungen geschicht vnd zuͦgadt. Wiewol etlich sind die da vermeinend es seye tyrannisch gehandlet / so man leüthen die frey sind satzungen aufflege / gleich als joch / man soͤlle vil mee einen jeden lassen handlen nach seinem willen vnd wolgefallen. Es spricht zwar Paulus das gesatzt seye dem gerechten nicht gaͤben / sonder dem vngerechten / Aber wir muͤssend mercken / dz darumb dem gerechten das gesatzt nit gaͤben ist / darumb das er gerecht ist / dann ein gerechter würckt die gerechtigkeit / vnd thuͦt von jm selber / dz sonst das gesatzt von einem jeden menschen erforderet. Darumb so ist dz gesatzt keinem gerechten beschwerlich / dann es vergleicht sich mit dem hertzen vnd dem gemuͤt deß gerechten / vnd deß gerechten gemuͤt nimpt soͤlichs begirlich vnd mit froͤuden an. Ein vngerechter aber / der thete gaͤrn wz jn gelustete / vnd ist deßhalb dem gesatzt in allweg zuͦwider gesinnet. Darumb muͦß man jn mit gesatzten zwingen / damit er weder jm selbs noch ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil guͦte gesatzt den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man die selben paschgen moͤge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd guͦt vnd keins wegs zuͦ verwerffen seyind. Voruß dieweil Gott der vorhin gwüßt wie die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd begaͤrt dz die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit vergaͤblich oder vmb sonst thuͦt oder fürnimpt / selbs ein gesatzt geben hatt / vnd kein volck nie gar on gesatzt hat lassen laͤben. Zuͦ dem so sind auch je vnd je die regiment glückhafft vnd saͤlig gewesen / welche guͦte gesatzt habend angenommen / vnd sich von denen lassen regieren. Vnglückhafft aber vnd vnsaͤlig sind alle die gewesen / vnd durch krieg vnd auffruͦr zerrüttet worden / die guͦte gesatzte verstossen / vnd verachtet / vnd also jre freyheit / jr eigen wolgefallen / vnd jren willen / dz ist jren vihischen muͦtwillen vnd grobheit habend woͤllen erhalten. Darumb so sind guͦte satzungen heilsam vnd notwendig / zuͦ erhalten frid vnd wolstand eines jeden reychs oder regiments. Vnd ist zuͦ verwunderen / das etliche Christen so toll vnnd vnsinig

781 Dz gewüsse gesatzte allen reichen vnd regimenten nutz vnd notwendig seyend.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f0259" n="LXXXIIII."/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi></hi><lb/></fw>die im wort Gottes angeben wz verliessend / vnd
                   der küngischen aber nüwen tradition vnd auffsatzung Jeroboams nachu&#x0366;lgetend / vnd
                   über das als sammen auch den dienst deß schantlichen go&#x0364;tzens deß Baals auffgericht
                   hattend / da wurdend sie im grund außgereütet durch den strengen aber gerechten
                   Fürsten den Jehu. Vnd hat also das geschla&#x0364;cht Amri geregiert ongfar auff die xl.
                   jar / mit vergiessung vil vnschuldigs blu&#x0366;ts / Aber wie die maß jres gottlosen
                   la&#x0364;bens voll ward / sind sie also auß gerechtem vrtheil Gottes im grund außgereütet
                   worden. Auß welchen erschrockenlichen exemplen alle Fürsten vnd oberkeiten lernen
                   so&#x0364;llend / das sie sich hu&#x0364;tind vor newerungen der waaren religion / vnd das sie
                   den rechten Gottsdienst / vnd die alten breüch die Gott selbs yngesetzt vnd
                   befolhen hat nit a&#x0364;nderind. Dann es hat vnser trewer vnd gu&#x0364;tiger Gott / die waar
                   religion vnd den rechten Gottsdienst in seim wort volkommen gantz vnd einfaltig
                   außtruckt vnd fürgeschriben / vnd den allein vnd zu&#x0366; allen zeyten den menschen
                   zu&#x0366;halten befolhen vnd anga&#x0364;ben. Darumb jederman ob dem halten soll / vnd darbey
                   sterben / welcher a&#x0364;cht ewig bey Gott la&#x0364;ben wil. Dann es werdend alle die von
                   Gott gestrafft / die zu&#x0366; oder von der religion vnd dem Gottsdienst / den er
                   yngesetzt hat / etwas thu&#x0366;nd. Das merckend wol jr Fürsten vnd oberen alle / dann
                   auß disem stuck entstat alles glück vnd auch alles vnglück. Darumb wa&#x0364;r oren hat
                   zu&#x0366; ho&#x0364;ren der ho&#x0364;re. Lasse sich niemand durch gu&#x0366;te meinung / die aber im grund
                   ytel vnd wider Gott ist verfu&#x0364;ren. Gehorsamme ist Gott vil angena&#x0364;mer dann opffer /
                   so do&#x0364;rffend auch Gottes ordnungen vnserer zu&#x0366;sa&#x0364;tzen nichts.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="781"> Dz gewüsse gesatzte allen reichen vnd
                      regimenten nutz vnd notwendig seyend.</note>Auff so&#x0364;lichs volget aber nun das
                   ander stuck / darinn der oberkeyt ordnungen ston so&#x0364;llend / nammlich das
                   eersammkeyt vnd grechtigkeit / auch gemeiner frid / recht geordnet vnd angericht
                   wa&#x0364;rdind. Welches abermals durch gu&#x0366;te vnd billiche satzungen geschicht vnd
                   zu&#x0366;gadt. Wiewol etlich sind die da vermeinend es seye tyrannisch gehandlet / so
                   man leüthen die frey sind satzungen aufflege / gleich als joch / man
                   so&#x0364;lle vil mee einen jeden lassen handlen nach seinem willen vnd wolgefallen. Es
                   spricht zwar Paulus das gesatzt seye dem gerechten nicht ga&#x0364;ben / sonder dem
                   vngerechten / Aber wir mu&#x0364;ssend mercken / dz darumb dem gerechten das gesatzt nit
                   ga&#x0364;ben ist / darumb das er gerecht ist / dann ein gerechter würckt die
                   gerechtigkeit / vnd thu&#x0366;t von jm selber / dz sonst das gesatzt von einem jeden
                   menschen erforderet. Darumb so ist dz gesatzt keinem gerechten beschwerlich / dann
                   es vergleicht sich mit dem hertzen vnd dem gemu&#x0364;t deß gerechten / vnd deß
                   gerechten gemu&#x0364;t nimpt so&#x0364;lichs begirlich vnd mit fro&#x0364;uden an. Ein vngerechter aber
                   / der thete ga&#x0364;rn wz jn gelustete / vnd ist deßhalb dem gesatzt in allweg zu&#x0366;wider
                   gesinnet. Darumb mu&#x0366;ß man jn mit gesatzten zwingen / damit er weder jm selbs noch
                   ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil gu&#x0366;te gesatzt
                   den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen
                   aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man
                   die selben paschgen mo&#x0364;ge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd
                   gu&#x0366;t vnd keins wegs zu&#x0366; verwerffen seyind. Voruß dieweil Gott der vorhin gwüßt wie
                   die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd bega&#x0364;rt dz
                   die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit verga&#x0364;blich oder vmb sonst
                   thu&#x0366;t oder fürnimpt / selbs ein gesatzt geben hatt / vnd kein volck nie gar on
                   gesatzt hat lassen la&#x0364;ben. Zu&#x0366; dem so sind auch je vnd je die regiment glückhafft
                   vnd sa&#x0364;lig gewesen / welche gu&#x0366;te gesatzt habend angenommen / vnd sich von denen
                   lassen regieren. Vnglückhafft aber vnd vnsa&#x0364;lig sind alle die gewesen / vnd durch
                   krieg vnd auffru&#x0366;r zerrüttet worden / die gu&#x0366;te gesatzte verstossen / vnd
                   verachtet / vnd also jre freyheit / jr eigen wolgefallen / vnd jren willen / dz
                   ist jren vihischen mu&#x0366;twillen vnd grobheit habend wo&#x0364;llen erhalten. Darumb so sind
                   gu&#x0366;te satzungen heilsam vnd notwendig / zu&#x0366; erhalten frid vnd wolstand eines jeden
                   reychs oder regiments. Vnd ist zu&#x0366; verwunderen / das etliche Christen so toll vnnd vnsinig<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[LXXXIIII./0259] Predig. die im wort Gottes angeben wz verliessend / vnd der küngischen aber nüwen tradition vnd auffsatzung Jeroboams nachuͦlgetend / vnd über das als sammen auch den dienst deß schantlichen goͤtzens deß Baals auffgericht hattend / da wurdend sie im grund außgereütet durch den strengen aber gerechten Fürsten den Jehu. Vnd hat also das geschlaͤcht Amri geregiert ongfar auff die xl. jar / mit vergiessung vil vnschuldigs bluͦts / Aber wie die maß jres gottlosen laͤbens voll ward / sind sie also auß gerechtem vrtheil Gottes im grund außgereütet worden. Auß welchen erschrockenlichen exemplen alle Fürsten vnd oberkeiten lernen soͤllend / das sie sich huͤtind vor newerungen der waaren religion / vnd das sie den rechten Gottsdienst / vnd die alten breüch die Gott selbs yngesetzt vnd befolhen hat nit aͤnderind. Dann es hat vnser trewer vnd guͤtiger Gott / die waar religion vnd den rechten Gottsdienst in seim wort volkommen gantz vnd einfaltig außtruckt vnd fürgeschriben / vnd den allein vnd zuͦ allen zeyten den menschen zuͦhalten befolhen vnd angaͤben. Darumb jederman ob dem halten soll / vnd darbey sterben / welcher aͤcht ewig bey Gott laͤben wil. Dann es werdend alle die von Gott gestrafft / die zuͦ oder von der religion vnd dem Gottsdienst / den er yngesetzt hat / etwas thuͦnd. Das merckend wol jr Fürsten vnd oberen alle / dann auß disem stuck entstat alles glück vnd auch alles vnglück. Darumb waͤr oren hat zuͦ hoͤren der hoͤre. Lasse sich niemand durch guͦte meinung / die aber im grund ytel vnd wider Gott ist verfuͤren. Gehorsamme ist Gott vil angenaͤmer dann opffer / so doͤrffend auch Gottes ordnungen vnserer zuͦsaͤtzen nichts. 781Auff soͤlichs volget aber nun das ander stuck / darinn der oberkeyt ordnungen ston soͤllend / nammlich das eersammkeyt vnd grechtigkeit / auch gemeiner frid / recht geordnet vnd angericht waͤrdind. Welches abermals durch guͦte vnd billiche satzungen geschicht vnd zuͦgadt. Wiewol etlich sind die da vermeinend es seye tyrannisch gehandlet / so man leüthen die frey sind satzungen aufflege / gleich als joch / man soͤlle vil mee einen jeden lassen handlen nach seinem willen vnd wolgefallen. Es spricht zwar Paulus das gesatzt seye dem gerechten nicht gaͤben / sonder dem vngerechten / Aber wir muͤssend mercken / dz darumb dem gerechten das gesatzt nit gaͤben ist / darumb das er gerecht ist / dann ein gerechter würckt die gerechtigkeit / vnd thuͦt von jm selber / dz sonst das gesatzt von einem jeden menschen erforderet. Darumb so ist dz gesatzt keinem gerechten beschwerlich / dann es vergleicht sich mit dem hertzen vnd dem gemuͤt deß gerechten / vnd deß gerechten gemuͤt nimpt soͤlichs begirlich vnd mit froͤuden an. Ein vngerechter aber / der thete gaͤrn wz jn gelustete / vnd ist deßhalb dem gesatzt in allweg zuͦwider gesinnet. Darumb muͦß man jn mit gesatzten zwingen / damit er weder jm selbs noch ander leüthen schedlich seye. Auß dem allen volget nun / das dieweil guͦte gesatzt den frommen nit beschwerlich sind / sonder vil mee lieb vnd angenem / vnd dargegen aber auch von wegen der vngerechten notwendig sind / vnd geben werdend damit man die selben paschgen moͤge / dz sie deßhalb menigklichen nütz vnd guͦt vnd keins wegs zuͦ verwerffen seyind. Voruß dieweil Gott der vorhin gwüßt wie die menschen sein wurdind / vnd der der waren freyheit günstig ist / vnd begaͤrt dz die vnder seim volck erhalten werde / vnd der da nützit vergaͤblich oder vmb sonst thuͦt oder fürnimpt / selbs ein gesatzt geben hatt / vnd kein volck nie gar on gesatzt hat lassen laͤben. Zuͦ dem so sind auch je vnd je die regiment glückhafft vnd saͤlig gewesen / welche guͦte gesatzt habend angenommen / vnd sich von denen lassen regieren. Vnglückhafft aber vnd vnsaͤlig sind alle die gewesen / vnd durch krieg vnd auffruͦr zerrüttet worden / die guͦte gesatzte verstossen / vnd verachtet / vnd also jre freyheit / jr eigen wolgefallen / vnd jren willen / dz ist jren vihischen muͦtwillen vnd grobheit habend woͤllen erhalten. Darumb so sind guͦte satzungen heilsam vnd notwendig / zuͦ erhalten frid vnd wolstand eines jeden reychs oder regiments. Vnd ist zuͦ verwunderen / das etliche Christen so toll vnnd vnsinig 781 Dz gewüsse gesatzte allen reichen vnd regimenten nutz vnd notwendig seyend.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Teiltranskription des Gesamtwerks: ausschließlich 50 Predigten, ohne Vorrede und Register
  • Marginalien als Fußnoten wiedergegeben
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Bogensignaturen: nicht übernommen
  • Druckfehler sind nicht immer berichtigt
  • fremdsprachliches Material: gekennzeichnet
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: nur expandiert
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage
  • Kustoden: nicht übernommen
  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein
  • benötigt einen zweiten Korrekturgang
  • đ wurde als der transkribiert
  • Bindestriche werden nicht konsequent gesetzt
  • Antiquaschrift nicht konsequent gesetzt



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/259
Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. LXXXIIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/259>, abgerufen am 18.05.2024.