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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
auch das / das wir für den wolstand desselbigen ernstlich bättind.664 Dann Babylon / ob es schon nit der Juden vatterland was / noch dennocht dieweil sie von Gott von wegen jrer sünden dahin sibentzig jarlang verschickt warend / so wirt Babylon yetz als vil als jhr vatterland gerechnet / vnnd darumb spricht Jeremias am xxix. Cap. Bauwend heüser darinn zewonen / pflantzend gärten / dz jr jre frücht nießind / nemmend weiber / das jhr Sün vnd Töchteren gebärind / gebend eüweren sünen weiber / vnd eüweren töchtern mannen / das sie sün vnd töchteren überkommind / das eüwer vil am selben ort werdind / vnd suochend den friden vnd wolstand der Statt / in deren jr gefangen sind / vnd bittend den Herren für sie / dann in jrem friden werdend auch jr friden haben. Vnd darumb so sündend auch die gar schwärlich / die dz vatterland verrathend / welche auch billich von wegen der grösse deß lasters vnd der vnmenschlichen sünd nach vermög der satzungen gefierteilet werdend.

665 Zum dritten aber so vil die Oberkeit belanget / da wöllend wir von der selben ein ander mal reden / so vil aber den gegenwirtigen handel betrifft / so sagt S. Peter also666 / Förchtend Gott / vnd ehrend den Künig. Darumb so söllend wir erkennen / das die Oberkeyt von Gott vns menschen zuo guotem verordnet ist / vnd dz vns Gott durch die Oberkeit grosse guotthaten beweißt. Dann die Oberen so sie jr ampt thuond / vnd nit Tyrannen sein wöllend / so wachend sie für das gemeyn Regiment / richtend dz volck / zerleggend die spän / erhaltend die gerächtigkeit / straaffend die überträtter / schirmend die vnschuldigen / streittend für dz volck. Vnnd von wegen der fürtreffenliche dises jhres ampts / da nichts höhers vnd notwendigers ist / gibt Gott der Oberkeit seinen nammen zuo / das er sie Götter nennt / damit sie also auch bey disem nammen jrs ampts erinneret werde / vnnd dargegen auch die vnderthonen sie lernind vor augen haben. Dann Gott ist guot / vnd gerecht / der kein person ansicht noch gaben nimpt / Also sol auch ein guoter Richter vnd Oberer sein. Die Münch vnd Einsidel habend jren stand treffenlich gerümpt / vnd also zereden biß in himmel erhept / Jch halt aber das vest / das mer warer vnd rechter tugenden in eim man sygind / der ein Oberer ist / vnd der sein ampt recht außricht / dann in vil tausend Einsidlen oder München / Gott geb wie fromm sie sygind. Vnd dieweil sie jrs stands vnd fürnemmens kein außtruckt wort oder geheiß Gottes habend / so verdreüßt es mich nun den heiligen stand der Oberkeit mit jnen zuo vergleichen / die doch nichts habend / dz mit dem möge vergleicht werden / dann sie fliehend die arbeit / vnd die heilsamm notwendig ordnung Gottes. Vnd so ein Oberer sein ampt inn der verwaltung deß Regiments auß glauben recht verwaltet / so sammlet er jm selb ein mercklichen grossen hauffen recht waarer guoten wercken / vnd ein ewigs lob darzuo. Darumb so sol man der Oberkeit / vnd jren guoten vnd billichen satzungen ghorsam sein / vnd kein auffruor wider die selbig anrichten / jren auch nit fluochen / wie dann Gott söllichs auch im gesatzt verbeüttet vnd spricht / Du solt den Götteren nit übelreden / vnd dem Oberen deines volcks nit fluochen / Vnd ob schon ein Oberkeit fälete vnd sündete / so söllend wir vns doch gegen jren halten / als gegen einem vatter / von dem aber doben ist geredt worden. 667 Es begibt sich offt / das Oberen vnd Räth der religion wol wöllend / vnd gemeyne gerechtigkeit fürderend / ob den satzungen haltend / aller ersamkeit beystond vnd günstig sind / aber darnebend auch jre fäler vnd laster habend / von deren wegen sol aber sie der gmeyn man nit verachten / oder hinab wöllen stürtzen. Dann es hat auch Dauid seine laster / der sonst ein guoter Fürst wz / Er fuogt dem gantzen Reich vil übels zuo mit seinem Eebruch / noch so sündet Absalon gar schwärlich / dz er jn vnderstuond vom reich zetringen. Also sind auch in andern Fürsten vnd Obern nit wenig laster / die doch ein fromm Gotsförchtig volck nit bewegen söllend zuo auffruor / vorauß so sonst die gerechtigkeyt

664 Man sol für das vatterland bätten.
665 Von vereerung der Oberkeyt.
666 1.Pet.2.
667 Wider die auffrürer.

Predig.
auch das / das wir für den wolstand desselbigen ernstlich baͤttind.664 Dann Babylon / ob es schon nit der Juden vatterland was / noch dennocht dieweil sie von Gott von wegen jrer sünden dahin sibentzig jarlang verschickt warend / so wirt Babylon yetz als vil als jhr vatterland gerechnet / vnnd darumb spricht Jeremias am xxix. Cap. Bauwend heüser darinn zewonen / pflantzend gaͤrten / dz jr jre frücht nießind / nemmend weiber / das jhr Sün vnd Toͤchteren gebaͤrind / gebend eüweren sünen weiber / vnd eüweren toͤchtern mannen / das sie sün vnd toͤchteren überkommind / das eüwer vil am selben ort werdind / vnd suͦchend den friden vnd wolstand der Statt / in deren jr gefangen sind / vnd bittend den Herren für sie / dann in jrem friden werdend auch jr friden haben. Vnd darumb so sündend auch die gar schwaͤrlich / die dz vatterland verrathend / welche auch billich von wegen der groͤsse deß lasters vnd der vnmenschlichen sünd nach vermoͤg der satzungen gefierteilet werdend.

665 Zum dritten aber so vil die Oberkeit belanget / da woͤllend wir von der selben ein ander mal reden / so vil aber den gegenwirtigen handel betrifft / so sagt S. Peter also666 / Foͤrchtend Gott / vnd ehrend den Künig. Darumb so soͤllend wir erkennen / das die Oberkeyt von Gott vns menschen zuͦ guͦtem verordnet ist / vnd dz vns Gott durch die Oberkeit grosse guͦtthaten beweißt. Dann die Oberen so sie jr ampt thuͦnd / vnd nit Tyrannen sein woͤllend / so wachend sie für das gemeyn Regiment / richtend dz volck / zerleggend die spaͤn / erhaltend die geraͤchtigkeit / straaffend die übertraͤtter / schirmend die vnschuldigen / streittend für dz volck. Vnnd von wegen der fürtreffenliche dises jhres ampts / da nichts hoͤhers vnd notwendigers ist / gibt Gott der Oberkeit seinen nammen zuͦ / das er sie Goͤtter nennt / damit sie also auch bey disem nammen jrs ampts erinneret werde / vnnd dargegen auch die vnderthonen sie lernind vor augen haben. Dann Gott ist guͦt / vnd gerecht / der kein person ansicht noch gaben nimpt / Also sol auch ein guͦter Richter vnd Oberer sein. Die Münch vnd Einsidel habend jren stand treffenlich geruͤmpt / vnd also zereden biß in himmel erhept / Jch halt aber das vest / das mer warer vnd rechter tugenden in eim man sygind / der ein Oberer ist / vnd der sein ampt recht außricht / dann in vil tausend Einsidlen oder München / Gott geb wie fromm sie sygind. Vnd dieweil sie jrs stands vnd fürnemmens kein außtruckt wort oder geheiß Gottes habend / so verdreüßt es mich nun den heiligen stand der Oberkeit mit jnen zuͦ vergleichen / die doch nichts habend / dz mit dem moͤge vergleicht werden / dann sie fliehend die arbeit / vnd die heilsamm notwendig ordnung Gottes. Vnd so ein Oberer sein ampt inn der verwaltung deß Regiments auß glauben recht verwaltet / so sammlet er jm selb ein mercklichen grossen hauffen recht waarer guͦten wercken / vnd ein ewigs lob darzuͦ. Darumb so sol man der Oberkeit / vnd jren guͦten vnd billichen satzungen ghorsam sein / vnd kein auffruͦr wider die selbig anrichten / jren auch nit fluͦchen / wie dann Gott soͤllichs auch im gesatzt verbeüttet vnd spricht / Du solt den Goͤtteren nit übelreden / vnd dem Oberen deines volcks nit fluͦchen / Vnd ob schon ein Oberkeit faͤlete vnd sündete / so soͤllend wir vns doch gegen jren halten / als gegen einem vatter / von dem aber doben ist geredt worden. 667 Es begibt sich offt / das Oberen vnd Raͤth der religion wol woͤllend / vnd gemeyne gerechtigkeit fürderend / ob den satzungen haltend / aller ersamkeit beystond vnd günstig sind / aber darnebend auch jre faͤler vnd laster habend / von deren wegen sol aber sie der gmeyn man nit verachten / oder hinab woͤllen stürtzen. Dann es hat auch Dauid seine laster / der sonst ein guͦter Fürst wz / Er fuͦgt dem gantzen Reich vil übels zuͦ mit seinem Eebruch / noch so sündet Absalon gar schwaͤrlich / dz er jn vnderstuͦnd vom reich zetringen. Also sind auch in andern Fürsten vnd Obern nit wenig laster / die doch ein fromm Gotsfoͤrchtig volck nit bewegen soͤllend zuͦ auffruͦr / vorauß so sonst die gerechtigkeyt

664 Man sol für das vatterland baͤtten.
665 Von vereerung der Oberkeyt.
666 1.Pet.2.
667 Wider die auffruͤrer.
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                   was / noch dennocht dieweil sie von Gott von wegen jrer sünden dahin sibentzig
                   jarlang verschickt warend / so wirt Babylon yetz als vil als jhr vatterland
                   gerechnet / vnnd darumb spricht Jeremias am xxix. Cap. Bauwend heüser darinn
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                   werdind / vnd su&#x0366;chend den friden vnd wolstand der Statt / in deren jr gefangen
                   sind / vnd bittend den Herren für sie / dann in jrem friden werdend auch jr friden
                   haben. Vnd darumb so sündend auch die gar schwa&#x0364;rlich / die dz vatterland
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                   Gott der Oberkeit seinen nammen zu&#x0366; / das er sie Go&#x0364;tter nennt / damit sie also
                   auch bey disem nammen jrs ampts erinneret werde / vnnd dargegen auch die
                   vnderthonen sie lernind vor augen haben. Dann Gott ist gu&#x0366;t / vnd gerecht / der
                   kein person ansicht noch gaben nimpt / Also sol auch ein gu&#x0366;ter Richter vnd Oberer
                   sein. Die Münch vnd Einsidel habend jren stand treffenlich geru&#x0364;mpt / vnd also
                   zereden biß in himmel erhept / Jch halt aber das vest / das mer warer vnd rechter
                   tugenden in eim man sygind / der ein Oberer ist / vnd der sein ampt recht außricht
                   / dann in vil tausend Einsidlen oder München / Gott geb wie fromm sie sygind. Vnd
                   dieweil sie jrs stands vnd fürnemmens kein außtruckt wort oder geheiß Gottes
                   habend / so verdreüßt es mich nun den heiligen stand der Oberkeit mit jnen zu&#x0366;
                   vergleichen / die doch nichts habend / dz mit dem mo&#x0364;ge vergleicht werden / dann
                   sie fliehend die arbeit / vnd die heilsamm notwendig ordnung Gottes. Vnd so ein
                   Oberer sein ampt inn der verwaltung deß Regiments auß glauben recht verwaltet / so
                   sammlet er jm selb ein mercklichen grossen hauffen recht waarer gu&#x0366;ten wercken /
                   vnd ein ewigs lob darzu&#x0366;. Darumb so sol man der Oberkeit / vnd jren gu&#x0366;ten vnd
                   billichen satzungen ghorsam sein / vnd kein auffru&#x0366;r wider die selbig anrichten /
                   jren auch nit flu&#x0366;chen / wie dann Gott so&#x0364;llichs auch im gesatzt verbeüttet vnd
                   spricht / Du solt den Go&#x0364;tteren nit übelreden / vnd dem Oberen deines volcks nit
                   flu&#x0366;chen / Vnd ob schon ein Oberkeit fa&#x0364;lete vnd sündete / so so&#x0364;llend wir vns doch
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                   gerechtigkeit fürderend / ob den satzungen haltend / aller ersamkeit beystond vnd
                   günstig sind / aber darnebend auch jre fa&#x0364;ler vnd laster habend / von deren wegen
                   sol aber sie der gmeyn man nit verachten / oder hinab wo&#x0364;llen stürtzen. Dann es hat
                   auch Dauid seine laster / der sonst ein gu&#x0366;ter Fürst wz / Er fu&#x0366;gt dem gantzen
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                   dz er jn vnderstu&#x0366;nd vom reich zetringen. Also sind auch in andern Fürsten vnd
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[LXVIII./0227] Predig. auch das / das wir für den wolstand desselbigen ernstlich baͤttind. 664 Dann Babylon / ob es schon nit der Juden vatterland was / noch dennocht dieweil sie von Gott von wegen jrer sünden dahin sibentzig jarlang verschickt warend / so wirt Babylon yetz als vil als jhr vatterland gerechnet / vnnd darumb spricht Jeremias am xxix. Cap. Bauwend heüser darinn zewonen / pflantzend gaͤrten / dz jr jre frücht nießind / nemmend weiber / das jhr Sün vnd Toͤchteren gebaͤrind / gebend eüweren sünen weiber / vnd eüweren toͤchtern mannen / das sie sün vnd toͤchteren überkommind / das eüwer vil am selben ort werdind / vnd suͦchend den friden vnd wolstand der Statt / in deren jr gefangen sind / vnd bittend den Herren für sie / dann in jrem friden werdend auch jr friden haben. Vnd darumb so sündend auch die gar schwaͤrlich / die dz vatterland verrathend / welche auch billich von wegen der groͤsse deß lasters vnd der vnmenschlichen sünd nach vermoͤg der satzungen gefierteilet werdend. 665 Zum dritten aber so vil die Oberkeit belanget / da woͤllend wir von der selben ein ander mal reden / so vil aber den gegenwirtigen handel betrifft / so sagt S. Peter also 666 / Foͤrchtend Gott / vnd ehrend den Künig. Darumb so soͤllend wir erkennen / das die Oberkeyt von Gott vns menschen zuͦ guͦtem verordnet ist / vnd dz vns Gott durch die Oberkeit grosse guͦtthaten beweißt. Dann die Oberen so sie jr ampt thuͦnd / vnd nit Tyrannen sein woͤllend / so wachend sie für das gemeyn Regiment / richtend dz volck / zerleggend die spaͤn / erhaltend die geraͤchtigkeit / straaffend die übertraͤtter / schirmend die vnschuldigen / streittend für dz volck. Vnnd von wegen der fürtreffenliche dises jhres ampts / da nichts hoͤhers vnd notwendigers ist / gibt Gott der Oberkeit seinen nammen zuͦ / das er sie Goͤtter nennt / damit sie also auch bey disem nammen jrs ampts erinneret werde / vnnd dargegen auch die vnderthonen sie lernind vor augen haben. Dann Gott ist guͦt / vnd gerecht / der kein person ansicht noch gaben nimpt / Also sol auch ein guͦter Richter vnd Oberer sein. Die Münch vnd Einsidel habend jren stand treffenlich geruͤmpt / vnd also zereden biß in himmel erhept / Jch halt aber das vest / das mer warer vnd rechter tugenden in eim man sygind / der ein Oberer ist / vnd der sein ampt recht außricht / dann in vil tausend Einsidlen oder München / Gott geb wie fromm sie sygind. Vnd dieweil sie jrs stands vnd fürnemmens kein außtruckt wort oder geheiß Gottes habend / so verdreüßt es mich nun den heiligen stand der Oberkeit mit jnen zuͦ vergleichen / die doch nichts habend / dz mit dem moͤge vergleicht werden / dann sie fliehend die arbeit / vnd die heilsamm notwendig ordnung Gottes. Vnd so ein Oberer sein ampt inn der verwaltung deß Regiments auß glauben recht verwaltet / so sammlet er jm selb ein mercklichen grossen hauffen recht waarer guͦten wercken / vnd ein ewigs lob darzuͦ. Darumb so sol man der Oberkeit / vnd jren guͦten vnd billichen satzungen ghorsam sein / vnd kein auffruͦr wider die selbig anrichten / jren auch nit fluͦchen / wie dann Gott soͤllichs auch im gesatzt verbeüttet vnd spricht / Du solt den Goͤtteren nit übelreden / vnd dem Oberen deines volcks nit fluͦchen / Vnd ob schon ein Oberkeit faͤlete vnd sündete / so soͤllend wir vns doch gegen jren halten / als gegen einem vatter / von dem aber doben ist geredt worden. 667 Es begibt sich offt / das Oberen vnd Raͤth der religion wol woͤllend / vnd gemeyne gerechtigkeit fürderend / ob den satzungen haltend / aller ersamkeit beystond vnd günstig sind / aber darnebend auch jre faͤler vnd laster habend / von deren wegen sol aber sie der gmeyn man nit verachten / oder hinab woͤllen stürtzen. Dann es hat auch Dauid seine laster / der sonst ein guͦter Fürst wz / Er fuͦgt dem gantzen Reich vil übels zuͦ mit seinem Eebruch / noch so sündet Absalon gar schwaͤrlich / dz er jn vnderstuͦnd vom reich zetringen. Also sind auch in andern Fürsten vnd Obern nit wenig laster / die doch ein fromm Gotsfoͤrchtig volck nit bewegen soͤllend zuͦ auffruͦr / vorauß so sonst die gerechtigkeyt 664 Man sol für das vatterland baͤtten. 665 Von vereerung der Oberkeyt. 666 1.Pet.2. 667 Wider die auffruͤrer.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. LXVIII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/227>, abgerufen am 02.05.2024.