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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Viertzehende
haußgesinds / auch deß vichs gedenckt / nit allein darumb / das der mensch als vil als ein Gott deß vichs / das er es deßhalb freündtlich vnnd zimlich brauche / sonder auch fürnemlich darumb / das man das vich nit brauchen mag / ohn die arbeit vnd on den dienst der menschen. Vnd werdend also die menschen vonn wegen deß vichs abgezogen von der haltung deß Sabbaths. Darumb damit niemand dardurch abgezogen werde / so gebeütet der Herr heiter das wir auch dem vich sein ruow söllind lassen.

Zuo letst so setzt der Herr auch sein eigen exempel hinzuo / vnd leert damit den Sabbath heilig halten. h Darumb / spricht er / sechs tag hatt der Herr den himmel vnd die erden gemachet / das meer vnd alles das darinnen ist / am sibenden tag aber hatt er geruowet / darumb sägnet der Herr den Sabbath vnd heiliget jhn. Sechs tag hatt Gott gearbeitet / vnd himmel / erden / das meer vnnd alles das drin ist geschaffen / aber am sibenden tag hat er geruowet vnd den selben auch geheiliget vnd außgesünderet zuo einem gewüssen ruowtag. Darumb man am sibenden tag bedencken sol die werck Gottes die er in sechs tagen erschaffen hat / vnd söllend alle kinder Gottes sich erinneren was grosser guothaten sie die gantz wochen von Gott empfangen / vnd söllend jm darbey danck sagen / jn loben / vnd jn lernen auß seinen wercken erkennen. Wir söllend jm auch heiligen vnsere leib vnd seelen / auch all vnsere wort vnd werck. Vnnd wie Gott wol geruowet hatt am sibenden tag vonn der schöpffung / aber darumb nicht auffgehört alle ding zuo erhalten / Also söllend auch wir ruowen vonn eüsseren arbeitsamen wercken / doch darnebend nit vnderlassen die werck die da gehörend zum dienst Gottes vnd zur wolthat deß nechsten. Wie auch Gottes ruow denen dingen die er erschaffen hat nicht nachteilig noch schedlich ist gewesen / also wirt es auch vnseren sachen nicht schädlich noch nachteilig sein / wenn wir schon ein tag feyrend vnd den Göttlichen dingen obligend / dann darumb stadt / das der Herr den Sabbath gesegnet habe. 635 Darumb wil er auch dich vnd dein hauß / vnd alle deine sachen vnd gewärb vnd handlungen sägnen / so du den Sabbath deß Herren heiligest / das ist / die werck thuost die Gott gebeütet das wir sie am Sabbath thügind. Darumb jrrend die gröblich / die die ruow vnd haltung deß Sabbaths verachtend / vnd es ein vnnützes müßiggan nennend / vnnd am Sabbath äben werckend wie an anderen wercktagen / vnd zuo schirm dessen die notwendigkeit der narung vnd die fürsorge für jr haußgesind fürwendend.

Sölichs alles aber das jetz vom Sabbath geredt / dienet auch vns vnd vnseren kirchen / vnd sol darauff gezogen werden. i Dann so vil den geistlichen Sabbath belanget / so ist offenbar / das der besonders vnd vorauß den Christen gebotten vnd befolhen ist. So vil aber den anderen ausseren Sabbath antrifft / so ist kein zweyfel / dann das der gütig Gott wil / das auch inn vnseren kirchen / gleich wie vor zeyten in den gemeinden der Juden / ein rechte ordnung gehalten werde / besonders in übung der eusseren religion. Es ist wol der Sabbath ein ceremonialisch werck / so verr er an den opfferen vnnd anderen ceremonien der Juden hanget. So verr aber durch den Sabbath die waar religion vnnd Gottsforcht pflantzet / auch rechte vnd guote ordnung inn der kirchen gehalten / vnd die liebe deß nechsten gefürderet wirdt / so ist er nicht ceremonialisch / sonder bleibt / vnd ist nit auffgehept. Dann man je auch auff den heutigen tag noch dem haußgsind schonen / erlabung lassen / vnnd es zur waaren religion ziehen muoß. So hat auch Christus vnser Herr / die gemeinen zuosamenkommnußen vnd versammlungen nit zerstört vnd auffgehept / sonder mit besonderem grossen fleyß zuosamen gehalten. Zuo sölichem muoß man aber nit nur ein gewüsses ort haben / sonder auch ein gewüsse zeyt / vnd deßhalb gemeine feyr vnd ruow. 636 Darumb hat die alt Christenlich kirch den Sabbath geänderet (damit man nit meine dz sie

h Gott hatt den Sabbath selb gehalten.
635 Wie Gott den Sabbath gesegnet habe.
i Vonn der Christen Sabbath.
636 Vom Sonntag.

Die Viertzehende
haußgesinds / auch deß vichs gedenckt / nit allein darumb / das der mensch als vil als ein Gott deß vichs / das er es deßhalb freündtlich vnnd zimlich brauche / sonder auch fürnemlich darumb / das man das vich nit brauchen mag / ohn die arbeit vnd on den dienst der menschen. Vnd werdend also die menschen vonn wegen deß vichs abgezogen von der haltung deß Sabbaths. Darumb damit niemand dardurch abgezogen werde / so gebeütet der Herr heiter das wir auch dem vich sein ruͦw soͤllind lassen.

Zuͦ letst so setzt der Herr auch sein eigen exempel hinzuͦ / vnd leert damit den Sabbath heilig halten. h Darumb / spricht er / sechs tag hatt der Herr den himmel vnd die erden gemachet / das meer vnd alles das darinnen ist / am sibenden tag aber hatt er geruͦwet / darumb saͤgnet der Herr den Sabbath vnd heiliget jhn. Sechs tag hatt Gott gearbeitet / vnd himmel / erden / das meer vnnd alles das drin ist geschaffen / aber am sibenden tag hat er geruͦwet vnd den selben auch geheiliget vnd außgesünderet zuͦ einem gewüssen ruͦwtag. Darumb man am sibenden tag bedencken sol die werck Gottes die er in sechs tagen erschaffen hat / vnd soͤllend alle kinder Gottes sich erinneren was grosser guͦthaten sie die gantz wochen von Gott empfangen / vnd soͤllend jm darbey danck sagen / jn loben / vnd jn lernen auß seinen wercken erkennen. Wir soͤllend jm auch heiligen vnsere leib vnd seelen / auch all vnsere wort vnd werck. Vnnd wie Gott wol geruͦwet hatt am sibenden tag vonn der schoͤpffung / aber darumb nicht auffgehoͤrt alle ding zuͦ erhalten / Also soͤllend auch wir ruͦwen vonn eüsseren arbeitsamen wercken / doch darnebend nit vnderlassen die werck die da gehoͤrend zum dienst Gottes vnd zur wolthat deß nechsten. Wie auch Gottes ruͦw denen dingen die er erschaffen hat nicht nachteilig noch schedlich ist gewesen / also wirt es auch vnseren sachen nicht schaͤdlich noch nachteilig sein / wenn wir schon ein tag feyrend vnd den Goͤttlichen dingen obligend / dann darumb stadt / das der Herr den Sabbath gesegnet habe. 635 Darumb wil er auch dich vnd dein hauß / vnd alle deine sachen vnd gewaͤrb vnd handlungen saͤgnen / so du den Sabbath deß Herren heiligest / das ist / die werck thuͦst die Gott gebeütet das wir sie am Sabbath thuͤgind. Darumb jrrend die groͤblich / die die ruͦw vnd haltung deß Sabbaths verachtend / vnd es ein vnnützes muͤßiggan nennend / vnnd am Sabbath aͤben werckend wie an anderen wercktagen / vnd zuͦ schirm dessen die notwendigkeit der narung vnd die fürsorge für jr haußgesind fürwendend.

Soͤlichs alles aber das jetz vom Sabbath geredt / dienet auch vns vnd vnseren kirchen / vnd sol darauff gezogen werden. i Dann so vil den geistlichen Sabbath belanget / so ist offenbar / das der besonders vnd vorauß den Christen gebotten vnd befolhen ist. So vil aber den anderen ausseren Sabbath antrifft / so ist kein zweyfel / dann das der guͤtig Gott wil / das auch inn vnseren kirchen / gleich wie vor zeyten in den gemeinden der Juden / ein rechte ordnung gehalten werde / besonders in uͤbung der eusseren religion. Es ist wol der Sabbath ein ceremonialisch werck / so verr er an den opfferen vnnd anderen ceremonien der Juden hanget. So verr aber durch den Sabbath die waar religion vnnd Gottsforcht pflantzet / auch rechte vnd guͦte ordnung inn der kirchen gehalten / vnd die liebe deß nechsten gefürderet wirdt / so ist er nicht ceremonialisch / sonder bleibt / vnd ist nit auffgehept. Dann man je auch auff den heutigen tag noch dem haußgsind schonen / erlabung lassen / vnnd es zur waaren religion ziehen muͦß. So hat auch Christus vnser Herr / die gemeinen zuͦsamenkommnußen vnd versammlungen nit zerstoͤrt vnd auffgehept / sonder mit besonderem grossen fleyß zuͦsamen gehalten. Zuͦ soͤlichem muͦß man aber nit nur ein gewüsses ort haben / sonder auch ein gewüsse zeyt / vnd deßhalb gemeine feyr vnd ruͦw. 636 Darumb hat die alt Christenlich kirch den Sabbath geaͤnderet (damit man nit meine dz sie

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635 Wie Gott den Sabbath gesegnet habe.
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[[62]/0216] Die Viertzehende haußgesinds / auch deß vichs gedenckt / nit allein darumb / das der mensch als vil als ein Gott deß vichs / das er es deßhalb freündtlich vnnd zimlich brauche / sonder auch fürnemlich darumb / das man das vich nit brauchen mag / ohn die arbeit vnd on den dienst der menschen. Vnd werdend also die menschen vonn wegen deß vichs abgezogen von der haltung deß Sabbaths. Darumb damit niemand dardurch abgezogen werde / so gebeütet der Herr heiter das wir auch dem vich sein ruͦw soͤllind lassen. Zuͦ letst so setzt der Herr auch sein eigen exempel hinzuͦ / vnd leert damit den Sabbath heilig halten. h Darumb / spricht er / sechs tag hatt der Herr den himmel vnd die erden gemachet / das meer vnd alles das darinnen ist / am sibenden tag aber hatt er geruͦwet / darumb saͤgnet der Herr den Sabbath vnd heiliget jhn. Sechs tag hatt Gott gearbeitet / vnd himmel / erden / das meer vnnd alles das drin ist geschaffen / aber am sibenden tag hat er geruͦwet vnd den selben auch geheiliget vnd außgesünderet zuͦ einem gewüssen ruͦwtag. Darumb man am sibenden tag bedencken sol die werck Gottes die er in sechs tagen erschaffen hat / vnd soͤllend alle kinder Gottes sich erinneren was grosser guͦthaten sie die gantz wochen von Gott empfangen / vnd soͤllend jm darbey danck sagen / jn loben / vnd jn lernen auß seinen wercken erkennen. Wir soͤllend jm auch heiligen vnsere leib vnd seelen / auch all vnsere wort vnd werck. Vnnd wie Gott wol geruͦwet hatt am sibenden tag vonn der schoͤpffung / aber darumb nicht auffgehoͤrt alle ding zuͦ erhalten / Also soͤllend auch wir ruͦwen vonn eüsseren arbeitsamen wercken / doch darnebend nit vnderlassen die werck die da gehoͤrend zum dienst Gottes vnd zur wolthat deß nechsten. Wie auch Gottes ruͦw denen dingen die er erschaffen hat nicht nachteilig noch schedlich ist gewesen / also wirt es auch vnseren sachen nicht schaͤdlich noch nachteilig sein / wenn wir schon ein tag feyrend vnd den Goͤttlichen dingen obligend / dann darumb stadt / das der Herr den Sabbath gesegnet habe. 635 Darumb wil er auch dich vnd dein hauß / vnd alle deine sachen vnd gewaͤrb vnd handlungen saͤgnen / so du den Sabbath deß Herren heiligest / das ist / die werck thuͦst die Gott gebeütet das wir sie am Sabbath thuͤgind. Darumb jrrend die groͤblich / die die ruͦw vnd haltung deß Sabbaths verachtend / vnd es ein vnnützes muͤßiggan nennend / vnnd am Sabbath aͤben werckend wie an anderen wercktagen / vnd zuͦ schirm dessen die notwendigkeit der narung vnd die fürsorge für jr haußgesind fürwendend. Soͤlichs alles aber das jetz vom Sabbath geredt / dienet auch vns vnd vnseren kirchen / vnd sol darauff gezogen werden. i Dann so vil den geistlichen Sabbath belanget / so ist offenbar / das der besonders vnd vorauß den Christen gebotten vnd befolhen ist. So vil aber den anderen ausseren Sabbath antrifft / so ist kein zweyfel / dann das der guͤtig Gott wil / das auch inn vnseren kirchen / gleich wie vor zeyten in den gemeinden der Juden / ein rechte ordnung gehalten werde / besonders in uͤbung der eusseren religion. Es ist wol der Sabbath ein ceremonialisch werck / so verr er an den opfferen vnnd anderen ceremonien der Juden hanget. So verr aber durch den Sabbath die waar religion vnnd Gottsforcht pflantzet / auch rechte vnd guͦte ordnung inn der kirchen gehalten / vnd die liebe deß nechsten gefürderet wirdt / so ist er nicht ceremonialisch / sonder bleibt / vnd ist nit auffgehept. Dann man je auch auff den heutigen tag noch dem haußgsind schonen / erlabung lassen / vnnd es zur waaren religion ziehen muͦß. So hat auch Christus vnser Herr / die gemeinen zuͦsamenkommnußen vnd versammlungen nit zerstoͤrt vnd auffgehept / sonder mit besonderem grossen fleyß zuͦsamen gehalten. Zuͦ soͤlichem muͦß man aber nit nur ein gewüsses ort haben / sonder auch ein gewüsse zeyt / vnd deßhalb gemeine feyr vnd ruͦw. 636 Darumb hat die alt Christenlich kirch den Sabbath geaͤnderet (damit man nit meine dz sie h Gott hatt den Sabbath selb gehalten. 635 Wie Gott den Sabbath gesegnet habe. i Vonn der Christen Sabbath. 636 Vom Sonntag.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [62]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/216>, abgerufen am 02.05.2024.