Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.Predig. Gott
erforderet allein den sibenden tag / das man jm den zuo einer heiligen ruow
heilige. Ein yetliche wochen hat siben tag / auß disen siben tagen aber begärt der
Herr allein einen den man jm gäbe. Darab kan sich niemand klagen / das Gott
vnfrüntlich vnd vnzimlich mit jhm handle / dann es wirt doch ye vil mer zeits der
arbeyt gelassen / dann der heiligen ruow zuogeben werde. Darzuo so ist auch Gott /
der dise ruow haben wil / ein schöpffer Herr vnd vatter vnser aller.Auff das heißt auch Gott / das ein yeder dise ruow / dise disciplin vnd ordnung vnd disen ausseren gottsdienst auch in seinem gantzen haußgesind halte. f Darauß wir lernend / das es eins jeden guoten haußvatters ampt ist / dz er sein gantz haußgsind darzuo halte / das es den Sabbath heilige / dz ist die guoten werck daran thüge / die wir vor erzellt hand. Dieweil auch der Herr deß menschen art weißt vnd erkennt / das er gemeynlich wo er gewallt vnd zuogebieten hat rauch vnd vnmilt ist / damit die haußvätter die jren nit zesträng vnd zerauch haltind vnd sie verhinderind an der haltung deß Sabbats / so gebeütet er also mit heiteren außtruckten worten vnd eigentlicher erzellung der glideren deß haußgesinds / das die haußvätter jrem haußgesind vnd allen denen die in jr verwaltung sind / ruow laßind / damit sie auch den heiligen übungen deß Sabbaths obligen mögind. Darumb er auch den frömbdling nit außschleüßt oder außnimpt / dann er wil nit das die regel gälte / die etlich liederlich leüt gemeynlich brauchend / die da sagend / der glaub vnd die religion sol frey sein / man sol niemand zum glauben zwingen etc. Dann es gebeütet Gott hie / das man auch den frömbdling der jnnert den thoren / das ist in dem gebiet vnnd verwaltung deß volcks Gottes wonet / zuo haltung deß Sabbathtags halten sölle. Die ruow aber vnd das müßig gan gebeüttet Gott nit von deß
müßiggangs g selbs wegen / dann müßig gon ist nie fast
loblich gewesen / sonder von diser vrsach wegen / Er wil das gwüsse zeit vnd ort
der religion bestimpt sygind / Dann die mit ausseren geschäfften beladen
mögend der religion nit obligen. Der / den sein Herr oder meister über
fäld schickt / oder der etwan seinem Herren deß gwerbs am märckt
muoß auß warten / Jtem der im Tänn tröschet / oder der auff dem
fäld wärcket / oder in der Schmitten am hammer stadt / oder
schuoch vnd hosen näyen muoß etc. der kan nit zur heiligen gmeynd
vnnd versamlung kommen / der kan das wort Gottes nit hören / der kan mit
der gemeynd nitt bätten / oder die Sacrament mit jren üben vnd
begon. Darumb so erfordert der glaub vnd die liebe von dir / das du deinen
diensten vnnd deinem haußgesind auch ruow gäbist / vnd sie laßist zuo
söllichen dingen kommen. Ja es wil auch Gott / das man die faulen vnd
hinläßigen zuo sölichen nutzlichen vnd heiligen übungen
auffmane vnd treibe. Darzuo so wil er auch hiemit den arbeitenden ein erquickung
machen / dann was nit zun zeytten auch sein ruow hatt / das mag nicht lang harren
noch wären. Darumb so befilcht der gütig Gott / der da seine
Creaturen vnnd geschöpfften erhalten wil / das dise maß gehalten werde /
damitt die geschöpfft Gottes nit zuo vil vnd zuo hert peinget vnd abtriben
werde durch den geyt vnnd vnmilte der Herren. Darumb auch Moses im fünfften buoch
da er die Zehen bott beschreibt / setzt er an dem ort (damitt er einen yeden zur
erbärmbd vnnd mitleiden bewege ) hinzuo / vnnd biß eingedenck / das auch
du etwann knächt bist gewesen in Egypten. Darumb so erforderet die liebe
vnnd die menschligkeyt von vns die mäßigung / das wir die vnseren nit mit
zevil arbeyt vbertreibend. Zuo dem so ist gwüß / das wenn die haußvätter
jr haußgesind fleißig ziehend zur Gottsforcht / das sie damit jr eignen nutz vnd
haußhaltung nit hinderend / sonder zum höchsten fürderend / denn was
vngottsförchtiger diensten sind / die sind auch der merteil vntreüw vnd
diebisch / welche aber Gottsförchtig sind / die sind treüw vnd haußlich.
Es ist auch zemercken das er in erzellung deß f Es sol ein jeder haußvatter die heyligunng des Sabbaths auch in seinem hauß anrichten.
g Vom
müssiggang.
Predig. Gott
erforderet allein den sibenden tag / das man jm den zuͦ einer heiligen ruͦw
heilige. Ein yetliche wochen hat siben tag / auß disen siben tagen aber begaͤrt der
Herr allein einen den man jm gaͤbe. Darab kan sich niemand klagen / das Gott
vnfrüntlich vnd vnzimlich mit jhm handle / dann es wirt doch ye vil mer zeits der
arbeyt gelassen / dann der heiligen ruͦw zuͦgeben werde. Darzuͦ so ist auch Gott /
der dise ruͦw haben wil / ein schoͤpffer Herr vnd vatter vnser aller.Auff das heißt auch Gott / das ein yeder dise ruͦw / dise disciplin vnd ordnung vnd disen ausseren gottsdienst auch in seinem gantzen haußgesind halte. f Darauß wir lernend / das es eins jeden guͦten haußvatters ampt ist / dz er sein gantz haußgsind darzuͦ halte / das es den Sabbath heilige / dz ist die guͦten werck daran thuͤge / die wir vor erzellt hand. Dieweil auch der Herr deß menschen art weißt vnd erkennt / das er gemeynlich wo er gewallt vnd zuͦgebieten hat rauch vnd vnmilt ist / damit die haußvaͤtter die jren nit zestraͤng vnd zerauch haltind vnd sie verhinderind an der haltung deß Sabbats / so gebeütet er also mit heiteren außtruckten worten vnd eigentlicher erzellung der glideren deß haußgesinds / das die haußvaͤtter jrem haußgesind vnd allen denen die in jr verwaltung sind / ruͦw laßind / damit sie auch den heiligen uͤbungen deß Sabbaths obligen moͤgind. Darumb er auch den froͤmbdling nit außschleüßt oder außnimpt / dann er wil nit das die regel gaͤlte / die etlich liederlich leüt gemeynlich brauchend / die da sagend / der glaub vnd die religion sol frey sein / man sol niemand zum glauben zwingen ꝛc. Dann es gebeütet Gott hie / das man auch den froͤmbdling der jnnert den thoren / das ist in dem gebiet vnnd verwaltung deß volcks Gottes wonet / zuͦ haltung deß Sabbathtags halten soͤlle. Die ruͦw aber vnd das muͤßig gan gebeüttet Gott nit von deß
muͤßiggangs g selbs wegen / dann muͤßig gon ist nie fast
loblich gewesen / sonder von diser vrsach wegen / Er wil das gwüsse zeit vnd ort
der religion bestimpt sygind / Dann die mit ausseren geschaͤfften beladen
moͤgend der religion nit obligen. Der / den sein Herr oder meister über
faͤld schickt / oder der etwan seinem Herren deß gwerbs am maͤrckt
muͦß auß warten / Jtem der im Taͤnn troͤschet / oder der auff dem
faͤld waͤrcket / oder in der Schmitten am hammer stadt / oder
schuͦch vnd hosen naͤyen muͦß ꝛc. der kan nit zur heiligen gmeynd
vnnd versamlung kommen / der kan das wort Gottes nit hoͤren / der kan mit
der gemeynd nitt baͤtten / oder die Sacrament mit jren uͤben vnd
begon. Darumb so erfordert der glaub vnd die liebe von dir / das du deinen
diensten vnnd deinem haußgesind auch ruͦw gaͤbist / vnd sie laßist zuͦ
soͤllichen dingen kommen. Ja es wil auch Gott / das man die faulen vnd
hinlaͤßigen zuͦ soͤlichen nutzlichen vnd heiligen uͤbungen
auffmane vnd treibe. Darzuͦ so wil er auch hiemit den arbeitenden ein erquickung
machen / dann was nit zun zeytten auch sein ruͦw hatt / das mag nicht lang harren
noch waͤren. Darumb so befilcht der guͤtig Gott / der da seine
Creaturen vnnd geschoͤpfften erhalten wil / das dise maß gehalten werde /
damitt die geschoͤpfft Gottes nit zuͦ vil vnd zuͦ hert peinget vnd abtriben
werde durch den geyt vnnd vnmilte der Herren. Darumb auch Moses im fünfften buͦch
da er die Zehen bott beschreibt / setzt er an dem ort (damitt er einen yeden zur
erbaͤrmbd vnnd mitleiden bewege ) hinzuͦ / vnnd biß eingedenck / das auch
du etwann knaͤcht bist gewesen in Egypten. Darumb so erforderet die liebe
vnnd die menschligkeyt von vns die maͤßigung / das wir die vnseren nit mit
zevil arbeyt vbertreibend. Zuͦ dem so ist gwüß / das wenn die haußvaͤtter
jr haußgesind fleißig ziehend zur Gottsforcht / das sie damit jr eignen nutz vnd
haußhaltung nit hinderend / sonder zum hoͤchsten fürderend / denn was
vngottsfoͤrchtiger diensten sind / die sind auch der merteil vntreüw vnd
diebisch / welche aber Gottsfoͤrchtig sind / die sind treüw vnd haußlich.
Es ist auch zemercken das er in erzellung deß f Es sol ein jeder haußvatter die heyligunng des Sabbaths auch in seinem hauß anrichten.
g Vom
muͤssiggang.
<TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <p><pb facs="#f0215" n="LXII."/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi></hi><lb/></fw>Gott erforderet allein den sibenden tag / das man jm den zuͦ einer heiligen ruͦw heilige. Ein yetliche wochen hat siben tag / auß disen siben tagen aber begaͤrt der Herr allein einen den man jm gaͤbe. Darab kan sich niemand klagen / das Gott vnfrüntlich vnd vnzimlich mit jhm handle / dann es wirt doch ye vil mer zeits der arbeyt gelassen / dann der heiligen ruͦw zuͦgeben werde. Darzuͦ so ist auch Gott / der dise ruͦw haben wil / ein schoͤpffer Herr vnd vatter vnser aller.</p><lb/> <p>Auff das heißt auch Gott / das ein yeder dise ruͦw / dise disciplin vnd ordnung vnd disen ausseren gottsdienst auch in seinem gantzen haußgesind halte. <note place="foot" n="f">Es sol ein jeder haußvatter die heyligunng des Sabbaths auch in seinem hauß anrichten. </note> Darauß wir lernend / das es eins jeden guͦten haußvatters ampt ist / dz er sein gantz haußgsind darzuͦ halte / das es den Sabbath heilige / dz ist die guͦten werck daran thuͤge / die wir vor erzellt hand. Dieweil auch der Herr deß menschen art weißt vnd erkennt / das er gemeynlich wo er gewallt vnd zuͦgebieten hat rauch vnd vnmilt ist / damit die haußvaͤtter die jren nit zestraͤng vnd zerauch haltind vnd sie verhinderind an der haltung deß Sabbats / so gebeütet er also mit heiteren außtruckten worten vnd eigentlicher erzellung der glideren deß haußgesinds / das die haußvaͤtter jrem haußgesind vnd allen denen die in jr verwaltung sind / ruͦw laßind / damit sie auch den heiligen uͤbungen deß Sabbaths obligen moͤgind. Darumb er auch den froͤmbdling nit außschleüßt oder außnimpt / dann er wil nit das die regel gaͤlte / die etlich liederlich leüt gemeynlich brauchend / die da sagend / der glaub vnd die religion sol frey sein / man sol niemand zum glauben zwingen ꝛc. Dann es gebeütet Gott hie / das man auch den froͤmbdling der jnnert den thoren / das ist in dem gebiet vnnd verwaltung deß volcks Gottes wonet / zuͦ haltung deß Sabbathtags halten soͤlle.</p><lb/> <p>Die ruͦw aber vnd das muͤßig gan gebeüttet Gott nit von deß muͤßiggangs <note place="foot" n="g">Vom muͤssiggang.</note> selbs wegen / dann muͤßig gon ist nie fast loblich gewesen / sonder von diser vrsach wegen / Er wil das gwüsse zeit vnd ort der religion bestimpt sygind / Dann die mit ausseren geschaͤfften beladen moͤgend der religion nit obligen. Der / den sein Herr oder meister über faͤld schickt / oder der etwan seinem Herren deß gwerbs am maͤrckt muͦß auß warten / Jtem der im Taͤnn troͤschet / oder der auff dem faͤld waͤrcket / oder in der Schmitten am hammer stadt / oder schuͦch vnd hosen naͤyen muͦß ꝛc. der kan nit zur heiligen gmeynd vnnd versamlung kommen / der kan das wort Gottes nit hoͤren / der kan mit der gemeynd nitt baͤtten / oder die Sacrament mit jren uͤben vnd begon. Darumb so erfordert der glaub vnd die liebe von dir / das du deinen diensten vnnd deinem haußgesind auch ruͦw gaͤbist / vnd sie laßist zuͦ soͤllichen dingen kommen. Ja es wil auch Gott / das man die faulen vnd hinlaͤßigen zuͦ soͤlichen nutzlichen vnd heiligen uͤbungen auffmane vnd treibe. Darzuͦ so wil er auch hiemit den arbeitenden ein erquickung machen / dann was nit zun zeytten auch sein ruͦw hatt / das mag nicht lang harren noch waͤren. Darumb so befilcht der guͤtig Gott / der da seine Creaturen vnnd geschoͤpfften erhalten wil / das dise maß gehalten werde / damitt die geschoͤpfft Gottes nit zuͦ vil vnd zuͦ hert peinget vnd abtriben werde durch den geyt vnnd vnmilte der Herren. Darumb auch Moses im fünfften buͦch da er die Zehen bott beschreibt / setzt er an dem ort (damitt er einen yeden zur erbaͤrmbd vnnd mitleiden bewege ) hinzuͦ / vnnd biß eingedenck / das auch du etwann knaͤcht bist gewesen in Egypten. Darumb so erforderet die liebe vnnd die menschligkeyt von vns die maͤßigung / das wir die vnseren nit mit zevil arbeyt vbertreibend. Zuͦ dem so ist gwüß / das wenn die haußvaͤtter jr haußgesind fleißig ziehend zur Gottsforcht / das sie damit jr eignen nutz vnd haußhaltung nit hinderend / sonder zum hoͤchsten fürderend / denn was vngottsfoͤrchtiger diensten sind / die sind auch der merteil vntreüw vnd diebisch / welche aber Gottsfoͤrchtig sind / die sind treüw vnd haußlich. Es ist auch zemercken das er in erzellung deß<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [LXII./0215]
Predig.
Gott erforderet allein den sibenden tag / das man jm den zuͦ einer heiligen ruͦw heilige. Ein yetliche wochen hat siben tag / auß disen siben tagen aber begaͤrt der Herr allein einen den man jm gaͤbe. Darab kan sich niemand klagen / das Gott vnfrüntlich vnd vnzimlich mit jhm handle / dann es wirt doch ye vil mer zeits der arbeyt gelassen / dann der heiligen ruͦw zuͦgeben werde. Darzuͦ so ist auch Gott / der dise ruͦw haben wil / ein schoͤpffer Herr vnd vatter vnser aller.
Auff das heißt auch Gott / das ein yeder dise ruͦw / dise disciplin vnd ordnung vnd disen ausseren gottsdienst auch in seinem gantzen haußgesind halte. f Darauß wir lernend / das es eins jeden guͦten haußvatters ampt ist / dz er sein gantz haußgsind darzuͦ halte / das es den Sabbath heilige / dz ist die guͦten werck daran thuͤge / die wir vor erzellt hand. Dieweil auch der Herr deß menschen art weißt vnd erkennt / das er gemeynlich wo er gewallt vnd zuͦgebieten hat rauch vnd vnmilt ist / damit die haußvaͤtter die jren nit zestraͤng vnd zerauch haltind vnd sie verhinderind an der haltung deß Sabbats / so gebeütet er also mit heiteren außtruckten worten vnd eigentlicher erzellung der glideren deß haußgesinds / das die haußvaͤtter jrem haußgesind vnd allen denen die in jr verwaltung sind / ruͦw laßind / damit sie auch den heiligen uͤbungen deß Sabbaths obligen moͤgind. Darumb er auch den froͤmbdling nit außschleüßt oder außnimpt / dann er wil nit das die regel gaͤlte / die etlich liederlich leüt gemeynlich brauchend / die da sagend / der glaub vnd die religion sol frey sein / man sol niemand zum glauben zwingen ꝛc. Dann es gebeütet Gott hie / das man auch den froͤmbdling der jnnert den thoren / das ist in dem gebiet vnnd verwaltung deß volcks Gottes wonet / zuͦ haltung deß Sabbathtags halten soͤlle.
Die ruͦw aber vnd das muͤßig gan gebeüttet Gott nit von deß muͤßiggangs g selbs wegen / dann muͤßig gon ist nie fast loblich gewesen / sonder von diser vrsach wegen / Er wil das gwüsse zeit vnd ort der religion bestimpt sygind / Dann die mit ausseren geschaͤfften beladen moͤgend der religion nit obligen. Der / den sein Herr oder meister über faͤld schickt / oder der etwan seinem Herren deß gwerbs am maͤrckt muͦß auß warten / Jtem der im Taͤnn troͤschet / oder der auff dem faͤld waͤrcket / oder in der Schmitten am hammer stadt / oder schuͦch vnd hosen naͤyen muͦß ꝛc. der kan nit zur heiligen gmeynd vnnd versamlung kommen / der kan das wort Gottes nit hoͤren / der kan mit der gemeynd nitt baͤtten / oder die Sacrament mit jren uͤben vnd begon. Darumb so erfordert der glaub vnd die liebe von dir / das du deinen diensten vnnd deinem haußgesind auch ruͦw gaͤbist / vnd sie laßist zuͦ soͤllichen dingen kommen. Ja es wil auch Gott / das man die faulen vnd hinlaͤßigen zuͦ soͤlichen nutzlichen vnd heiligen uͤbungen auffmane vnd treibe. Darzuͦ so wil er auch hiemit den arbeitenden ein erquickung machen / dann was nit zun zeytten auch sein ruͦw hatt / das mag nicht lang harren noch waͤren. Darumb so befilcht der guͤtig Gott / der da seine Creaturen vnnd geschoͤpfften erhalten wil / das dise maß gehalten werde / damitt die geschoͤpfft Gottes nit zuͦ vil vnd zuͦ hert peinget vnd abtriben werde durch den geyt vnnd vnmilte der Herren. Darumb auch Moses im fünfften buͦch da er die Zehen bott beschreibt / setzt er an dem ort (damitt er einen yeden zur erbaͤrmbd vnnd mitleiden bewege ) hinzuͦ / vnnd biß eingedenck / das auch du etwann knaͤcht bist gewesen in Egypten. Darumb so erforderet die liebe vnnd die menschligkeyt von vns die maͤßigung / das wir die vnseren nit mit zevil arbeyt vbertreibend. Zuͦ dem so ist gwüß / das wenn die haußvaͤtter jr haußgesind fleißig ziehend zur Gottsforcht / das sie damit jr eignen nutz vnd haußhaltung nit hinderend / sonder zum hoͤchsten fürderend / denn was vngottsfoͤrchtiger diensten sind / die sind auch der merteil vntreüw vnd diebisch / welche aber Gottsfoͤrchtig sind / die sind treüw vnd haußlich. Es ist auch zemercken das er in erzellung deß
f Es sol ein jeder haußvatter die heyligunng des Sabbaths auch in seinem hauß anrichten.
g Vom muͤssiggang.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen … Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien
(2014-03-16T11:00:00Z)
Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat
(2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44)
(2014-03-12T12:00:00Z)
Weitere Informationen:Anmerkungen zur Transkription:
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |