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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Viertzehende
vnsere leib also der regierung deß geists vnderwerffend. 634 Auff disen geistlichen Sabbath volget zeletst der ewig Sabbath / dz ist die ewig ruow. Von welchem Esaias im lviij. vnd im lxvj cap. nach der lenge redt / vnd Paulus zun Hebr. am iiij. cap. Mit disem Sabbath / ehrend wir Gott recht vnd waarhafftigklich / so wir also von allem bösen ruowend vnd abstond / vnd dem heiligen geist Gottes gehorsam sind / vnd vns also fleißig übend in guoten wercken. Von der Allegory aber deß Sabbaths / oder von disem geistlichen Sabbath ist nit mein fürnemmen an disem ort vil zereden vnd zedisputieren / acht auch nit das es besonders notwendig / allein lassend vns lieben brüder dessen fleissen / das wir in disen vnseren stärblichen leiben Gott ein stäten wolgefelligen Sabbath heiligind mitt vnabläßlichem fleiß vnd übung aller heiligkeyt.

Demnach aber so ist der Sabbath ein aussere ordnung der Religion. d Dann es wil der Herr in disem gebott leeren ein aussere religion vnd ausseren gottsdienst / in dem wir vns alle übind. Diser ausser gottsdienst kan nit on gwüsse zeit sein. Darumb so ordnet der Herr ein gwüß zeit / in dem wir vns enthaltind von ausseren vnnd leiblichen wercken / vnnd den geistlichen übungen obligind. Dann von der vrsach wegen wirt die ausser ruow befolhen vnnd gebotten / darmitt die geistlich übung / durch die ausseren leiblichen werck nicht verhinderet werde. Die geistlich übung aber / wie die von den alten vätteren am Sabbath braucht ward / stuond inn vier dingen fürnemlich / Namlich im läsen vnd gmeinem offenlichen außlegen vnd zuohören der heiligen geschrifft / Jtem im anrüffen vnd gemeynen gebätten / Jn den opfferen vnd übungen der Sacramenten / auch im auffnemmen deß allmuosens vnd übung der wolthat gegen den armen / in disen dingen stuond die ausser haltung deß Sabbaths. Also hielt das volck feyrtag / kam zuosammen in die gemeynd / da lasend die Propheten vnd die priester dem volck vor das wort deß Herren / legtend es dann auch auß / vnd vnderwisends in aller waaren Gottsäligkeit. Darnach bättetend sie gemeynlich mit einanderen für alles anligen / lobtend auch den Nammen deß Herren / vnd dancktend jm vmb alle guotthaten. Darzuo so opffertend sie nach der fürgeschrifft deß worts Gottes / vnd begiengend also die geheymnussen vnd Sacrament deß erlösers Christi / vnd übtend jhren glauben darinn / vereinbartend sich auch mitt einanderen ob denen opfferen / vnd wurdend darbey jres ampts erinneret / das namlich auch sie sich selbs also Gott opffertind zuo einem läbendingen opffer. Vnnd zuoletst / so steürtend sie auch inn der gemeynd reichlich zuosammen jhre gaaben zum brauch vnnd erhaltung der kirchen / dann die gaaben wurdend braucht zur notturfft der kirchen / vnd außtheylt den dieneren vnd den armen. Das warend nun heilige vnnd Gottssälige werck / mitt denen / dieweyl sie es auß glauben vnd liebe thetend / heiligetend sie den Sabbath / vnnd den Nammen deß Herren / das ist / sie thettend am Sabbath sölliche werck / durch die der Namm Gottes geheiliget ward / die auch jhnen ein ehr vnnd zier / vnnd waare heilige Gottgefellige werck warend. Wer wil / der findt dessen ein heiter vnd schön exempel / das der Sabbath vnnd feyrtag also gehalten / Nehemie am achtenden Capitel / Dann da lasend die Priester das wort deß Herren vnd legtends dem volck auß / lobtend den Nammen deß Herren / vnnd bättetend mitt dem volck / opffertend vnd übtend gemeyne freygäbe vnnd wolthat / vnd hieltend sich also in allen dingen heiligklich vnd Gottsdächtig.

Damitt aber niemandt sagen möchte / auß müßig gan kumpt nichts guots. e Jtem / Jch muoß wercken das ich mich möge erneeren / das ich nicht hungers sterb / vnnd mein haußgesind zegrund richte / So verantworttet der Herr söllichs / als wölte er sagen / dir ist zeits gnuog zewercken nachgelassen / darinn du dir vnd deinem gesind narung überkommen magst / dann sechs solt du arbeiten /

634 Vom ewigen Sabbath.
d Der Sabbath ist ein aussere ordnung vnnd anrichtung der religion.
e Es ist vnns zeits gnuog gelassen zuo arbeiten.

Die Viertzehende
vnsere leib also der regierung deß geists vnderwerffend. 634 Auff disen geistlichen Sabbath volget zeletst der ewig Sabbath / dz ist die ewig ruͦw. Von welchem Esaias im lviij. vnd im lxvj cap. nach der lenge redt / vnd Paulus zun Hebr. am iiij. cap. Mit disem Sabbath / ehrend wir Gott recht vnd waarhafftigklich / so wir also von allem boͤsen ruͦwend vnd abstond / vnd dem heiligen geist Gottes gehorsam sind / vnd vns also fleißig uͤbend in guͦten wercken. Von der Allegory aber deß Sabbaths / oder von disem geistlichen Sabbath ist nit mein fürnemmen an disem ort vil zereden vnd zedisputieren / acht auch nit das es besonders notwendig / allein lassend vns lieben bruͤder dessen fleissen / das wir in disen vnseren staͤrblichen leiben Gott ein staͤten wolgefelligen Sabbath heiligind mitt vnablaͤßlichem fleiß vnd uͤbung aller heiligkeyt.

Demnach aber so ist der Sabbath ein aussere ordnung der Religion. d Dann es wil der Herr in disem gebott leeren ein aussere religion vnd ausseren gottsdienst / in dem wir vns alle uͤbind. Diser ausser gottsdienst kan nit on gwüsse zeit sein. Darumb so ordnet der Herr ein gwüß zeit / in dem wir vns enthaltind von ausseren vnnd leiblichen wercken / vnnd den geistlichen uͤbungen obligind. Dann von der vrsach wegen wirt die ausser ruͦw befolhen vnnd gebotten / darmitt die geistlich uͤbung / durch die ausseren leiblichen werck nicht verhinderet werde. Die geistlich uͤbung aber / wie die von den alten vaͤtteren am Sabbath braucht ward / stuͦnd inn vier dingen fürnemlich / Namlich im laͤsen vnd gmeinem offenlichen außlegen vnd zuͦhoͤren der heiligen geschrifft / Jtem im anruͤffen vnd gemeynen gebaͤtten / Jn den opfferen vnd uͤbungen der Sacramenten / auch im auffnemmen deß allmuͦsens vnd uͤbung der wolthat gegen den armen / in disen dingen stuͦnd die ausser haltung deß Sabbaths. Also hielt das volck feyrtag / kam zuͦsammen in die gemeynd / da lasend die Propheten vnd die priester dem volck vor das wort deß Herren / legtend es dann auch auß / vnd vnderwisends in aller waaren Gottsaͤligkeit. Darnach baͤttetend sie gemeynlich mit einanderen für alles anligen / lobtend auch den Nammen deß Herren / vnd dancktend jm vmb alle guͦtthaten. Darzuͦ so opffertend sie nach der fürgeschrifft deß worts Gottes / vnd begiengend also die geheymnussen vnd Sacrament deß erloͤsers Christi / vnd uͤbtend jhren glauben darinn / vereinbartend sich auch mitt einanderen ob denen opfferen / vnd wurdend darbey jres ampts erinneret / das namlich auch sie sich selbs also Gott opffertind zuͦ einem laͤbendingen opffer. Vnnd zuͦletst / so steürtend sie auch inn der gemeynd reichlich zuͦsammen jhre gaaben zum brauch vnnd erhaltung der kirchen / dann die gaaben wurdend braucht zur notturfft der kirchen / vnd außtheylt den dieneren vnd den armen. Das warend nun heilige vnnd Gottssaͤlige werck / mitt denen / dieweyl sie es auß glauben vnd liebe thetend / heiligetend sie den Sabbath / vnnd den Nammen deß Herren / das ist / sie thettend am Sabbath soͤlliche werck / durch die der Namm Gottes geheiliget ward / die auch jhnen ein ehr vnnd zier / vnnd waare heilige Gottgefellige werck warend. Wer wil / der findt dessen ein heiter vnd schoͤn exempel / das der Sabbath vnnd feyrtag also gehalten / Nehemie am achtenden Capitel / Dann da lasend die Priester das wort deß Herren vnd legtends dem volck auß / lobtend den Nammen deß Herren / vnnd baͤttetend mitt dem volck / opffertend vnd uͤbtend gemeyne freygaͤbe vnnd wolthat / vnd hieltend sich also in allen dingen heiligklich vnd Gottsdaͤchtig.

Damitt aber niemandt sagen moͤchte / auß muͤßig gan kumpt nichts guͦts. e Jtem / Jch muͦß wercken das ich mich moͤge erneeren / das ich nicht hungers sterb / vnnd mein haußgesind zegrund richte / So verantworttet der Herr soͤllichs / als woͤlte er sagen / dir ist zeits gnuͦg zewercken nachgelassen / darinn du dir vnd deinem gesind narung überkommen magst / dann sechs solt du arbeiten /

634 Vom ewigen Sabbath.
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[[61]/0214] Die Viertzehende vnsere leib also der regierung deß geists vnderwerffend. 634 Auff disen geistlichen Sabbath volget zeletst der ewig Sabbath / dz ist die ewig ruͦw. Von welchem Esaias im lviij. vnd im lxvj cap. nach der lenge redt / vnd Paulus zun Hebr. am iiij. cap. Mit disem Sabbath / ehrend wir Gott recht vnd waarhafftigklich / so wir also von allem boͤsen ruͦwend vnd abstond / vnd dem heiligen geist Gottes gehorsam sind / vnd vns also fleißig uͤbend in guͦten wercken. Von der Allegory aber deß Sabbaths / oder von disem geistlichen Sabbath ist nit mein fürnemmen an disem ort vil zereden vnd zedisputieren / acht auch nit das es besonders notwendig / allein lassend vns lieben bruͤder dessen fleissen / das wir in disen vnseren staͤrblichen leiben Gott ein staͤten wolgefelligen Sabbath heiligind mitt vnablaͤßlichem fleiß vnd uͤbung aller heiligkeyt. Demnach aber so ist der Sabbath ein aussere ordnung der Religion. d Dann es wil der Herr in disem gebott leeren ein aussere religion vnd ausseren gottsdienst / in dem wir vns alle uͤbind. Diser ausser gottsdienst kan nit on gwüsse zeit sein. Darumb so ordnet der Herr ein gwüß zeit / in dem wir vns enthaltind von ausseren vnnd leiblichen wercken / vnnd den geistlichen uͤbungen obligind. Dann von der vrsach wegen wirt die ausser ruͦw befolhen vnnd gebotten / darmitt die geistlich uͤbung / durch die ausseren leiblichen werck nicht verhinderet werde. Die geistlich uͤbung aber / wie die von den alten vaͤtteren am Sabbath braucht ward / stuͦnd inn vier dingen fürnemlich / Namlich im laͤsen vnd gmeinem offenlichen außlegen vnd zuͦhoͤren der heiligen geschrifft / Jtem im anruͤffen vnd gemeynen gebaͤtten / Jn den opfferen vnd uͤbungen der Sacramenten / auch im auffnemmen deß allmuͦsens vnd uͤbung der wolthat gegen den armen / in disen dingen stuͦnd die ausser haltung deß Sabbaths. Also hielt das volck feyrtag / kam zuͦsammen in die gemeynd / da lasend die Propheten vnd die priester dem volck vor das wort deß Herren / legtend es dann auch auß / vnd vnderwisends in aller waaren Gottsaͤligkeit. Darnach baͤttetend sie gemeynlich mit einanderen für alles anligen / lobtend auch den Nammen deß Herren / vnd dancktend jm vmb alle guͦtthaten. Darzuͦ so opffertend sie nach der fürgeschrifft deß worts Gottes / vnd begiengend also die geheymnussen vnd Sacrament deß erloͤsers Christi / vnd uͤbtend jhren glauben darinn / vereinbartend sich auch mitt einanderen ob denen opfferen / vnd wurdend darbey jres ampts erinneret / das namlich auch sie sich selbs also Gott opffertind zuͦ einem laͤbendingen opffer. Vnnd zuͦletst / so steürtend sie auch inn der gemeynd reichlich zuͦsammen jhre gaaben zum brauch vnnd erhaltung der kirchen / dann die gaaben wurdend braucht zur notturfft der kirchen / vnd außtheylt den dieneren vnd den armen. Das warend nun heilige vnnd Gottssaͤlige werck / mitt denen / dieweyl sie es auß glauben vnd liebe thetend / heiligetend sie den Sabbath / vnnd den Nammen deß Herren / das ist / sie thettend am Sabbath soͤlliche werck / durch die der Namm Gottes geheiliget ward / die auch jhnen ein ehr vnnd zier / vnnd waare heilige Gottgefellige werck warend. Wer wil / der findt dessen ein heiter vnd schoͤn exempel / das der Sabbath vnnd feyrtag also gehalten / Nehemie am achtenden Capitel / Dann da lasend die Priester das wort deß Herren vnd legtends dem volck auß / lobtend den Nammen deß Herren / vnnd baͤttetend mitt dem volck / opffertend vnd uͤbtend gemeyne freygaͤbe vnnd wolthat / vnd hieltend sich also in allen dingen heiligklich vnd Gottsdaͤchtig. Damitt aber niemandt sagen moͤchte / auß muͤßig gan kumpt nichts guͦts. e Jtem / Jch muͦß wercken das ich mich moͤge erneeren / das ich nicht hungers sterb / vnnd mein haußgesind zegrund richte / So verantworttet der Herr soͤllichs / als woͤlte er sagen / dir ist zeits gnuͦg zewercken nachgelassen / darinn du dir vnd deinem gesind narung überkommen magst / dann sechs solt du arbeiten / 634 Vom ewigen Sabbath. d Der Sabbath ist ein aussere ordnung vnnd anrichtung der religion. e Es ist vnns zeits gnuͦg gelassen zuͦ arbeiten.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [61]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/214>, abgerufen am 02.05.2024.