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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
legt sy in die böum / vnd tregt sy auff den platz der begrebtnuß: denen volgend nach die fründ / verwandten / vnd nachpauren / die beleitend die lych. Vnd dieweyl der cörpel oder die lych in die erden begraben wirt / geschicht von denen die sy beleitet / ein gemein gebätt. Dann sy danckend Gott / daß er disen abgestorbnen im waren glauben auß diser zeyt berüfft / vnnd bittend jn / daß er auch sy mit warem glauben erleüchte / vnd fürderlich zuo jm nemme. Vber das wirt auch des abgestorbnen bruoders / oder der abgestorbnen schwöster namm offentlich vor der gantzen gemeind vnd versamlung verkündet / vnnd wirt darbey yederman seines stands erinneret / vnd daß er sich bey zeyten zum sterben rüste. Vnnd auff dise weyß läsend wir in der heiligen geschrifft / vnsere vätter / auch die aller heiligisten / jre todten begraben haben. Aber vom Canonisieren / vnd vom vereeren der beinen / von jarzeyten vnd opfferen für die abgestorbnen / die man darumb opfferet / das sy auß der peyn des fägkfeürs erlößt werdind / läsend wir nichts überal. Es werdend vns im alten Testament etliche begrebtnussen fürgestellt vnd beschriben / als des Abrahams / der Sara / des Jsaacs / des Jacobs / vnd Josephen / Aarons / Marie / Josues / Samuels / vnnd Dauids / etc. vnd im neüwen Testament Joannis des töuffers / vnd Stephani: aber alle gar schlächt / one alle superstition. Das Josephs gebein auß Egypten gefürt sind / das ist durch ein geheimnuß geschähen / vnd daß die Jsraeliter darauß abnämind / daß sy in das verheissen land wurdind gesetzt werden. Dahin dann auch das dienet / das jnen die Ertzuätter ein begrebtnuß zuo Hebron erwellt habend. Dann sonst so bringt das ort nichts / das dem begrabnen cörpel dest wirs oder dest baß seye. Dann man sol also halten / daß das ort / von der lychnammen wägen der glöubigen / die darinn begraben / etlicher maß geheiliget / oder doch heilig genennt werde: vnd nit daß die cörpel etwas heiligung vnd heils von der erden überkömmind. Darumb so ligend die glöubigen / wo es der fürsähung Gottes nit anders gefallt / gern bey jren vorelteren / in einem kirchhof. Wenn es aber Gott anders gefellt / so erkennend sy daß sy allenthalben one vnderscheid von einer erden empfangen werdend / vnd daß sy durch die vere der orten von jren vorderen nit gesünderet werdind. Darumb so ist bey den lychen vnd begrebtnussen kein superstition noch aberglauben in der kirchen Gottes. Wie groß aber die im Bapstumb gewäsen / mag mit kurtzem von niemants erzellt werden.

3956 Dise ordnungen der kirchen Gottes sind nodtwendig / vnd werdend von den glöubigen andächtigklich one aberglauben zur erbuwung gebraucht / vnd gehalten: den anderen / die auß menschlichem guotduncken erfunden sind / fragend die glöubigen nichts nach. Da weiß ich aber wol / was hie fürgeworffen wirt / namlich / daß das alt volck vil vnd mancherley breüch vnd Ceremonien gehebt habe / die jnen von Gott durch die Propheten eyngesetzt vnd befolhen seygind worden / darumb daß sy vnberichtet gewäsen / vnd söllicher kindtlichen anleitung bedörffen habind: dieweyl nun die gemeinen Christen auch nun zuo vil vnberichtet seygind / so seye es nit one eyngäbung des heiligen geists geschähen / daß von den vätteren so vil vnd mancherley Ceremonien seygind erfunden worden / denen man auch gehorsammen sölle. Darauf antworten ich / dz dises nit ein ware vnd rächte wyß seye / dadurch den schwachen im glauben geholffen werde. Dann sonst hettends die Apostel Christi nit verschwigen. Darzuo so leert vns die erfarung selbs / daß es vmb die schwachen vnd einfaltigen ein söliche gestalt hat / daß ye mer man jnen Ceremonien laßt / daß jre gmüter so vil dester mer hin vnd wider zerzogen / vnd dest minder zuo Christo gezogen werdend / dem man allein alles zuogäben sol. Dann es hat dem vatter gefallen / daß in jm alle völle wonete / vnnd hat in jm als in einer summ wöllen zesamen

3956 Dz die kirch nit vil Ceremonien bedörffe.

Predig.
legt sy in die boͤum / vnd tregt sy auff den platz der begrebtnuß: denen volgend nach die fründ / verwandten / vnd nachpauren / die beleitend die lych. Vnd dieweyl der coͤrpel oder die lych in die erden begraben wirt / geschicht von denen die sy beleitet / ein gemein gebaͤtt. Dann sy danckend Gott / daß er disen abgestorbnen im waren glauben auß diser zeyt beruͤfft / vnnd bittend jn / daß er auch sy mit warem glauben erleüchte / vnd fürderlich zuͦ jm nemme. Vber das wirt auch des abgestorbnen bruͦders / oder der abgestorbnen schwoͤster namm offentlich vor der gantzen gemeind vnd versamlung verkündet / vnnd wirt darbey yederman seines stands erinneret / vnd daß er sich bey zeyten zum sterben rüste. Vnnd auff dise weyß laͤsend wir in der heiligen geschrifft / vnsere vaͤtter / auch die aller heiligisten / jre todten begraben haben. Aber vom Canonisieren / vnd vom vereeren der beinen / von jarzeyten vnd opfferen für die abgestorbnen / die man darumb opfferet / das sy auß der peyn des faͤgkfeürs erloͤßt werdind / laͤsend wir nichts überal. Es werdend vns im alten Testament etliche begrebtnussen fürgestellt vnd beschriben / als des Abrahams / der Sara / des Jsaacs / des Jacobs / vnd Josephen / Aarons / Marie / Josues / Samuels / vnnd Dauids / ꝛc. vnd im neüwen Testament Joannis des toͤuffers / vnd Stephani: aber alle gar schlaͤcht / one alle superstition. Das Josephs gebein auß Egypten gefuͤrt sind / das ist durch ein geheimnuß geschaͤhen / vnd daß die Jsraeliter darauß abnaͤmind / daß sy in das verheissen land wurdind gesetzt werden. Dahin dann auch das dienet / das jnen die Ertzuaͤtter ein begrebtnuß zuͦ Hebron erwellt habend. Dann sonst so bringt das ort nichts / das dem begrabnen coͤrpel dest wirs oder dest baß seye. Dann man sol also halten / daß das ort / von der lychnammen waͤgen der gloͤubigen / die darinn begraben / etlicher maß geheiliget / oder doch heilig genennt werde: vnd nit daß die coͤrpel etwas heiligung vnd heils von der erden überkoͤmmind. Darumb so ligend die gloͤubigen / wo es der fürsaͤhung Gottes nit anders gefallt / gern bey jren vorelteren / in einem kirchhof. Wenn es aber Gott anders gefellt / so erkennend sy daß sy allenthalben one vnderscheid von einer erden empfangen werdend / vnd daß sy durch die vere der orten von jren vorderen nit gesünderet werdind. Darumb so ist bey den lychen vnd begrebtnussen kein superstition noch aberglauben in der kirchen Gottes. Wie groß aber die im Bapstumb gewaͤsen / mag mit kurtzem von niemants erzellt werden.

3956 Dise ordnungen der kirchen Gottes sind nodtwendig / vnd werdend von den gloͤubigen andaͤchtigklich one aberglauben zur erbuwung gebraucht / vnd gehalten: den anderen / die auß menschlichem guͦtduncken erfunden sind / fragend die gloͤubigen nichts nach. Da weiß ich aber wol / was hie fürgeworffen wirt / namlich / daß das alt volck vil vnd mancherley breüch vnd Ceremonien gehebt habe / die jnen von Gott durch die Propheten eyngesetzt vnd befolhen seygind worden / darumb daß sy vnberichtet gewaͤsen / vnd soͤllicher kindtlichen anleitung bedoͤrffen habind: dieweyl nun die gemeinen Christen auch nun zuͦ vil vnberichtet seygind / so seye es nit one eyngaͤbung des heiligen geists geschaͤhen / daß von den vaͤtteren so vil vnd mancherley Ceremonien seygind erfunden worden / denen man auch gehorsammen soͤlle. Darauf antworten ich / dz dises nit ein ware vnd raͤchte wyß seye / dadurch den schwachen im glauben geholffen werde. Dann sonst hettends die Apostel Christi nit verschwigen. Darzuͦ so leert vns die erfarung selbs / daß es vmb die schwachen vnd einfaltigen ein soͤliche gestalt hat / daß ye mer man jnen Ceremonien laßt / daß jre gmuͤter so vil dester mer hin vnd wider zerzogen / vnd dest minder zuͦ Christo gezogen werdend / dem man allein alles zuͦgaͤben sol. Dann es hat dem vatter gefallen / daß in jm alle voͤlle wonete / vnnd hat in jm als in einer summ woͤllen zesamen

3956 Dz die kirch nit vil Ceremonien bedoͤrffe.
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCLXXVII.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1045>, abgerufen am 24.11.2024.