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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Fünfftzigste Predig.
fassen alles daß zuo vnserem läben vnd heil von nöten ist. Zuo dem daß auch die göttlich weyßheit selbs / die gantze aussere Pedagogy vnd kindtliche anleitung aufgehebt / vnnd hierinn zwüschend vns vnd jnen ein vnderscheid gemachet. Darumb so wurdind wir das Judenthumb wider eynfüren / wenn wir nitt wöltind aufhören die breüch vnd Ceremonien nach der alten kirchen weyß meren. Vorzeyten habend wol die Ceremonien jren brauch gehebt / wiewol sy auch do nit vnendtlich / sonder in gwüsser zal gewäsen. Auff den hüttigen tag aber habend sy in der kirchen keinen brauch noch platz. Dessen wir ein ansächlichen grund darzuolegen habend. Dann die Apostel vnd Eltisten kamend mit grosser vile zesamen in ein Concilium zuo Jerusalem / in welchem der heilig Apostel Petrus mit außgetruckten worten spricht3957 / daß die Gott versuochind / die da vnderstandind das joch des gesatztes auff die freyen achßlen der Christen zuo legen. Es wirt auch ein Synodalische epistel von der Apostolischen versamlung geschriben / darinnen sy einmütigklich bezeügend / daß es dem heiligen geist vnd jnen gefalle / daß der kirchen Christi nichts weyters aufgelegt werde / dann daß sy daselbst mit wenig worten erzellend. Daß man deßhalb darauß wol sicht / daß die leer des Euangeliums gnuogsam ist / one die Ceremonien des gesatztes. So sy nun dozemal nit gewöllen / dz die brüch die vornaher von Gott eyngesetzt warend / vnder das Euangelium vermischt wurdind: wie vil minder gebürt es sich dann auff den hüttigen tag dem selbigen menschliche erfindungen zuo vermischen? Denen man erst über das auch wider Gott zuogibt / eintwäders die zuobreitung zuo der gnad / vnd zum gottsdienst / oder einen teil vnsers heils: daß wir deßhalb auff den hüttigen tag nit minder dann wie S. Paul vorzeyten sagen mögend3958 / Nach dem jr Gott erkennt / wie wendend jr eüch dann vmb / wider zuo den schwachen vnd dürfftigen satzungen / welchen jr widerumb von neüwem an dienen wöllend? Jr haltend tag / vnd monaten / vnd fäst / vnd jarzeyt. Jch förcht eüwer / daß ich nit vilicht vmbsonst an eüch gearbeitet habe. Zuo welchem allem auch das kumpt / daß dise pedagogy vnd ordnung von deren sy redend / zum gottsdienst gehören sol. Nun wirt vns aber verbotten / daß wir vns selbs ein gottsdienst erdenckind: es wirt vns auch gebotten / daß wir der eynsatzung vnd dem wort Gottes nichts zuo oder von thügind. Darumb so richtet die kirch Gottes sölliche satzungen vnd ordnungen nit an / nimpt sy auch nit an / wenn sy von anderen erdacht vnd angerichtet sind. dauon wir daoben auch etwas anzogen / da ich von der aufhebung des gesatztes vnd von der Christenlichen freyheit geredt hab.

Also hoff ich nun / daß ich in disen Fünfftzig Predigen / den gantzen handel des glaubens / der gottsäligkeit / oder waren religion / vnd der kirchen / auff das kürtzest begriffen habe. Daß ich aber in allen meinen Predigen vnd bücheren mälden / das äferen ich auch hie / namlich / daß so ich auß der heiligen geschrifft eins besseren berichtet wird / daß ich das selbig gern vnd mit dancksagung wil annemmen. Dem Herren vnserem Gott / dem vnerschöpfften brunnen alles guoten / seye lob vnd eer durch vnseren Herren Jesum Christum. Amen.

Getruckt zuo Bärn / bey Samuel Apiario /
auß verlegung Christoffel Froschowers /
im Jar als man zalt M. D. LVIII.


3957 Acto.15.
3958 Galat.4.

Die Fünfftzigste Predig.
fassen alles daß zuͦ vnserem laͤben vnd heil von noͤten ist. Zuͦ dem daß auch die goͤttlich weyßheit selbs / die gantze aussere Pedagogy vnd kindtliche anleitung aufgehebt / vnnd hierinn zwüschend vns vnd jnen ein vnderscheid gemachet. Darumb so wurdind wir das Judenthumb wider eynfuͤren / wenn wir nitt woͤltind aufhoͤren die breüch vnd Ceremonien nach der alten kirchen weyß meren. Vorzeyten habend wol die Ceremonien jren brauch gehebt / wiewol sy auch do nit vnendtlich / sonder in gwüsser zal gewaͤsen. Auff den hüttigen tag aber habend sy in der kirchen keinen brauch noch platz. Dessen wir ein ansaͤchlichen grund darzuͦlegen habend. Dann die Apostel vnd Eltisten kamend mit grosser vile zesamen in ein Concilium zuͦ Jerusalem / in welchem der heilig Apostel Petrus mit außgetruckten worten spricht3957 / daß die Gott versuͦchind / die da vnderstandind das joch des gesatztes auff die freyen achßlen der Christen zuͦ legen. Es wirt auch ein Synodalische epistel von der Apostolischen versamlung geschriben / darinnen sy einmuͤtigklich bezeügend / daß es dem heiligen geist vnd jnen gefalle / daß der kirchen Christi nichts weyters aufgelegt werde / dann daß sy daselbst mit wenig worten erzellend. Daß man deßhalb darauß wol sicht / daß die leer des Euangeliums gnuͦgsam ist / one die Ceremonien des gesatztes. So sy nun dozemal nit gewoͤllen / dz die brüch die vornaher von Gott eyngesetzt warend / vnder das Euangelium vermischt wurdind: wie vil minder gebürt es sich dann auff den hüttigen tag dem selbigen menschliche erfindungen zuͦ vermischen? Denen man erst über das auch wider Gott zuͦgibt / eintwaͤders die zuͦbreitung zuͦ der gnad / vnd zum gottsdienst / oder einen teil vnsers heils: daß wir deßhalb auff den hüttigen tag nit minder dann wie S. Paul vorzeyten sagen moͤgend3958 / Nach dem jr Gott erkennt / wie wendend jr eüch dann vmb / wider zuͦ den schwachen vnd dürfftigen satzungen / welchen jr widerumb von neüwem an dienen woͤllend? Jr haltend tag / vnd monaten / vnd faͤst / vnd jarzeyt. Jch foͤrcht eüwer / daß ich nit vilicht vmbsonst an eüch gearbeitet habe. Zuͦ welchem allem auch das kumpt / daß dise pedagogy vnd ordnung von deren sy redend / zum gottsdienst gehoͤren sol. Nun wirt vns aber verbotten / daß wir vns selbs ein gottsdienst erdenckind: es wirt vns auch gebotten / daß wir der eynsatzung vnd dem wort Gottes nichts zuͦ oder von thuͤgind. Darumb so richtet die kirch Gottes soͤlliche satzungen vnd ordnungen nit an / nimpt sy auch nit an / wenn sy von anderen erdacht vnd angerichtet sind. dauon wir daoben auch etwas anzogen / da ich von der aufhebung des gesatztes vnd von der Christenlichen freyheit geredt hab.

Also hoff ich nun / daß ich in disen Fünfftzig Predigen / den gantzen handel des glaubens / der gottsaͤligkeit / oder waren religion / vnd der kirchen / auff das kürtzest begriffen habe. Daß ich aber in allen meinen Predigen vnd buͤcheren maͤlden / das aͤferen ich auch hie / namlich / daß so ich auß der heiligen geschrifft eins besseren berichtet wird / daß ich das selbig gern vnd mit dancksagung wil annemmen. Dem Herren vnserem Gott / dem vnerschoͤpfften brunnen alles guͦten / seye lob vnd eer durch vnseren Herren Jesum Christum. Amen.

Getruckt zuͦ Baͤrn / bey Samuel Apiario /
auß verlegung Christoffel Froschowers /
im Jar als man zalt M. D. LVIII.


3957 Acto.15.
3958 Galat.4.
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[[477]/1046] Die Fünfftzigste Predig. fassen alles daß zuͦ vnserem laͤben vnd heil von noͤten ist. Zuͦ dem daß auch die goͤttlich weyßheit selbs / die gantze aussere Pedagogy vnd kindtliche anleitung aufgehebt / vnnd hierinn zwüschend vns vnd jnen ein vnderscheid gemachet. Darumb so wurdind wir das Judenthumb wider eynfuͤren / wenn wir nitt woͤltind aufhoͤren die breüch vnd Ceremonien nach der alten kirchen weyß meren. Vorzeyten habend wol die Ceremonien jren brauch gehebt / wiewol sy auch do nit vnendtlich / sonder in gwüsser zal gewaͤsen. Auff den hüttigen tag aber habend sy in der kirchen keinen brauch noch platz. Dessen wir ein ansaͤchlichen grund darzuͦlegen habend. Dann die Apostel vnd Eltisten kamend mit grosser vile zesamen in ein Concilium zuͦ Jerusalem / in welchem der heilig Apostel Petrus mit außgetruckten worten spricht 3957 / daß die Gott versuͦchind / die da vnderstandind das joch des gesatztes auff die freyen achßlen der Christen zuͦ legen. Es wirt auch ein Synodalische epistel von der Apostolischen versamlung geschriben / darinnen sy einmuͤtigklich bezeügend / daß es dem heiligen geist vnd jnen gefalle / daß der kirchen Christi nichts weyters aufgelegt werde / dann daß sy daselbst mit wenig worten erzellend. Daß man deßhalb darauß wol sicht / daß die leer des Euangeliums gnuͦgsam ist / one die Ceremonien des gesatztes. So sy nun dozemal nit gewoͤllen / dz die brüch die vornaher von Gott eyngesetzt warend / vnder das Euangelium vermischt wurdind: wie vil minder gebürt es sich dann auff den hüttigen tag dem selbigen menschliche erfindungen zuͦ vermischen? Denen man erst über das auch wider Gott zuͦgibt / eintwaͤders die zuͦbreitung zuͦ der gnad / vnd zum gottsdienst / oder einen teil vnsers heils: daß wir deßhalb auff den hüttigen tag nit minder dann wie S. Paul vorzeyten sagen moͤgend 3958 / Nach dem jr Gott erkennt / wie wendend jr eüch dann vmb / wider zuͦ den schwachen vnd dürfftigen satzungen / welchen jr widerumb von neüwem an dienen woͤllend? Jr haltend tag / vnd monaten / vnd faͤst / vnd jarzeyt. Jch foͤrcht eüwer / daß ich nit vilicht vmbsonst an eüch gearbeitet habe. Zuͦ welchem allem auch das kumpt / daß dise pedagogy vnd ordnung von deren sy redend / zum gottsdienst gehoͤren sol. Nun wirt vns aber verbotten / daß wir vns selbs ein gottsdienst erdenckind: es wirt vns auch gebotten / daß wir der eynsatzung vnd dem wort Gottes nichts zuͦ oder von thuͤgind. Darumb so richtet die kirch Gottes soͤlliche satzungen vnd ordnungen nit an / nimpt sy auch nit an / wenn sy von anderen erdacht vnd angerichtet sind. dauon wir daoben auch etwas anzogen / da ich von der aufhebung des gesatztes vnd von der Christenlichen freyheit geredt hab. Also hoff ich nun / daß ich in disen Fünfftzig Predigen / den gantzen handel des glaubens / der gottsaͤligkeit / oder waren religion / vnd der kirchen / auff das kürtzest begriffen habe. Daß ich aber in allen meinen Predigen vnd buͤcheren maͤlden / das aͤferen ich auch hie / namlich / daß so ich auß der heiligen geschrifft eins besseren berichtet wird / daß ich das selbig gern vnd mit dancksagung wil annemmen. Dem Herren vnserem Gott / dem vnerschoͤpfften brunnen alles guͦten / seye lob vnd eer durch vnseren Herren Jesum Christum. Amen. Getruckt zuͦ Baͤrn / bey Samuel Apiario / auß verlegung Christoffel Froschowers / im Jar als man zalt M. D. LVIII. 3957 Acto.15. 3958 Galat.4.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [477]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1046>, abgerufen am 06.05.2024.