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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Predig.
lerend / vnd die mitstimmung der gantzen heiligen geschrifft. Die abgöttischen Heiden / habend den creaturen tempel aufgerichtet / vnd hierinn mit schwärer überträttung wider den waren vnd ewigen Gott gesündiget. Der heilig Augustinus hat im buoch de Ciuit. Dei, mit heiteren worten gesprochen: Wir machend oder bauwend vnseren marteren keine tempel. Jtem lib. 1. contra Maximinum Arianorum Episcopum / spricht er auch: Wurdind wir nit von der warheit Christi vnd von der kirchen Gottes verbannet vnd verfluocht / wenn wir etwan eim heiligen engel / auch dem aller fürträffenlichsten / ein tempel von holtz oder steinen machtind? Dann wir beweysind hiemit einer geschöpfft die dienstbarkeit / die allein dem einigen Gott gehört. So wir dann nun Gott sein eer raubtind / wenn wir einer einichen creatur vnd geschöpfft ein tempel machtind / wie ist dann der nit warer Gott / dem wir nit allein tempel machend / sonder dessen tempel auch wir selbs sind? So vil Augustinus. Darumb so sind das lugner / die da sagend / es seygind den Apostlen / dieweyl sy noch in läben gewäsen / von glöubigen lüten tempel gebauwen worden. dauon wir aber vor langest geredt / gleych wie auch von dem überfluß / vnd dem vnnötigen kosten der templen / namlich im 1. buoch de Origine erroris, capite 21.

3912 Die instrument vnd geschirr des tempels seygind auch rein / vnd verr von allem überfluß / vnd aller kostliche / besonders aber von aller superstition vnd aberglauben. Das sind aber die instrument vnd rüstungen: die Cantzel / ab deren der diener leert: item stuol vnd sitz die den zuohöreren in der kirchen kommlich vnd gelägen sind: desgleychen der tauffstein / der da gerüstet ist die glöubigen zuo tauffen: vnd der tisch des Herren. Auch was disen allen zuogehört vnd notwendig ist / als wasser / brot / wyn / bücher / liechter / schüßlen oder blatten vnd trinckgeschirr. Die sind zwar etwan guldin gewäsen / aber die frommen vnd heiligen Bischoff habend die selbigen offtermals geschmeltzt / vnd die gefangnen damit gelößt / oder die hungerigen gespeyßt. Dessen hab ich vil exempel zesamen geläsen in meinem buoch de Instit. episcoporum cap. 9. Daß aber die alten in den templen kertzen / deren ich erst gedacht / gebraucht habind / damit sy des nachts gesähind / ist offenbar / auch auß dem 20. cap. der Gschichten der Apostlen. Es ist aber ein torheit vnd kein gottsäligkeit / liechter zum dienst Gottes bey hällem tag wöllen brauchen. Lactantius schreybt: Jst der auch darfür zuo halten / daß er bey jm selbs seye / der der vrheber vnd gäber des liechts / ein brunnends liecht oder wachß für ein schencke opfferet? Er erforderet ein anders liecht von vns / vnd zwar nit ein rauchechtigs / sonder ein häls vnd klars / namlich das liecht des gmüts. Wider dise hälle warheit aber sichst du / daß man auff den hüttigen tag ein grossen teil des gottsdienst in das opfferen der liechteren stellt. Vnder die rüstungen vnd instrument der kirchen werdend auch die glogken gezellt die vns auff den hüttigen tag an statt dessen sind / daß vor zeyten dem volck Gottes die pasunen warend. Dann sy dienend die gemeind zesamen zebrüffen / vnd werdend vnder die zeichen gezellt. Bey denen wirt aber wunderbarer aberglauben gewürckt: dann sy werdend von den Bischoffen getaufft / vnd meint man sy habind krafft die bösen wätter zuo vertreyben. Vor zeyten ermant man mit dem gleüt das volck zum gebätt / wenn ein schwär wätter eynfiel / yetz meint man der glogken thon habe auß der wyhe ein eigne vnd besondere krafft. Wär wil ab söllicher grossen blindtheit nit erstunen? Zuo dem so braucht man auch die glogken zum todten klagen: welches zwar alles aberglöubisch / vnd in allwäg zuo verachten ist.

3913 Dieweyl nun in dem das ich bißhar erzellt / der recht vnd war brauch der kirchengüteren stadt / so volget daß der mißbrauch der selbigen im gägenteil stande / man fäle dann in eim stuck oder in meeren. Die billigkeit vnd gerächtigkeit

3912 Von den rüstungen vnd geschirren der kirchen.
3913 Von dem mißbruch der kirchengüteren.

Predig.
lerend / vnd die mitstimmung der gantzen heiligen geschrifft. Die abgoͤttischen Heiden / habend den creaturen tempel aufgerichtet / vnd hierinn mit schwaͤrer übertraͤttung wider den waren vnd ewigen Gott gesündiget. Der heilig Augustinus hat im buͦch de Ciuit. Dei, mit heiteren worten gesprochen: Wir machend oder bauwend vnseren marteren keine tempel. Jtem lib. 1. contra Maximinum Arianorum Episcopum / spricht er auch: Wurdind wir nit von der warheit Christi vnd von der kirchen Gottes verbannet vnd verfluͦcht / wenn wir etwan eim heiligen engel / auch dem aller fürtraͤffenlichsten / ein tempel von holtz oder steinen machtind? Dann wir beweysind hiemit einer geschoͤpfft die dienstbarkeit / die allein dem einigen Gott gehoͤrt. So wir dann nun Gott sein eer raubtind / wenn wir einer einichen creatur vnd geschoͤpfft ein tempel machtind / wie ist dann der nit warer Gott / dem wir nit allein tempel machend / sonder dessen tempel auch wir selbs sind? So vil Augustinus. Darumb so sind das lugner / die da sagend / es seygind den Apostlen / dieweyl sy noch in laͤben gewaͤsen / von gloͤubigen lüten tempel gebauwen worden. dauon wir aber vor langest geredt / gleych wie auch von dem überfluß / vnd dem vnnoͤtigen kosten der templen / namlich im 1. buͦch de Origine erroris, capite 21.

3912 Die instrument vnd geschirr des tempels seygind auch rein / vnd verr von allem überfluß / vnd aller kostliche / besonders aber von aller superstition vnd aberglauben. Das sind aber die instrument vnd rüstungen: die Cantzel / ab deren der diener leert: item stuͦl vnd sitz die den zuͦhoͤreren in der kirchen kommlich vnd gelaͤgen sind: desgleychen der tauffstein / der da gerüstet ist die gloͤubigen zuͦ tauffen: vnd der tisch des Herren. Auch was disen allen zuͦgehoͤrt vnd notwendig ist / als wasser / brot / wyn / buͤcher / liechter / schüßlen oder blatten vnd trinckgeschirr. Die sind zwar etwan guldin gewaͤsen / aber die frommen vnd heiligen Bischoff habend die selbigen offtermals geschmeltzt / vnd die gefangnen damit geloͤßt / oder die hungerigen gespeyßt. Dessen hab ich vil exempel zesamen gelaͤsen in meinem buͦch de Instit. episcoporum cap. 9. Daß aber die alten in den templen kertzen / deren ich erst gedacht / gebraucht habind / damit sy des nachts gesaͤhind / ist offenbar / auch auß dem 20. cap. der Gschichten der Apostlen. Es ist aber ein torheit vnd kein gottsaͤligkeit / liechter zum dienst Gottes bey haͤllem tag woͤllen brauchen. Lactantius schreybt: Jst der auch darfür zuͦ halten / daß er bey jm selbs seye / der der vrheber vnd gaͤber des liechts / ein brunnends liecht oder wachß für ein schencke opfferet? Er erforderet ein anders liecht von vns / vnd zwar nit ein rauchechtigs / sonder ein haͤls vnd klars / namlich das liecht des gmuͤts. Wider dise haͤlle warheit aber sichst du / daß man auff den hüttigen tag ein grossen teil des gottsdienst in das opfferen der liechteren stellt. Vnder die rüstungen vnd instrument der kirchen werdend auch die glogken gezellt die vns auff den hüttigen tag an statt dessen sind / daß vor zeyten dem volck Gottes die pasunen warend. Dann sy dienend die gemeind zesamen zebruͤffen / vnd werdend vnder die zeichen gezellt. Bey denen wirt aber wunderbarer aberglauben gewürckt: dann sy werdend von den Bischoffen getaufft / vnd meint man sy habind krafft die boͤsen waͤtter zuͦ vertreyben. Vor zeyten ermant man mit dem gleüt das volck zum gebaͤtt / wenn ein schwaͤr waͤtter eynfiel / yetz meint man der glogken thon habe auß der wyhe ein eigne vnd besondere krafft. Waͤr wil ab soͤllicher grossen blindtheit nit erstunen? Zuͦ dem so braucht man auch die glogken zum todten klagen: welches zwar alles abergloͤubisch / vnd in allwaͤg zuͦ verachten ist.

3913 Dieweyl nun in dem das ich bißhar erzellt / der recht vnd war brauch der kirchenguͤteren stadt / so volget daß der mißbrauch der selbigen im gaͤgenteil stande / man faͤle dann in eim stuck oder in meeren. Die billigkeit vnd geraͤchtigkeit

3912 Von den rüstungen vnd geschirren der kirchen.
3913 Von dem mißbruch der kirchenguͤteren.
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[CCCCLXXI./1033] Predig. lerend / vnd die mitstimmung der gantzen heiligen geschrifft. Die abgoͤttischen Heiden / habend den creaturen tempel aufgerichtet / vnd hierinn mit schwaͤrer übertraͤttung wider den waren vnd ewigen Gott gesündiget. Der heilig Augustinus hat im buͦch de Ciuit. Dei, mit heiteren worten gesprochen: Wir machend oder bauwend vnseren marteren keine tempel. Jtem lib. 1. contra Maximinum Arianorum Episcopum / spricht er auch: Wurdind wir nit von der warheit Christi vnd von der kirchen Gottes verbannet vnd verfluͦcht / wenn wir etwan eim heiligen engel / auch dem aller fürtraͤffenlichsten / ein tempel von holtz oder steinen machtind? Dann wir beweysind hiemit einer geschoͤpfft die dienstbarkeit / die allein dem einigen Gott gehoͤrt. So wir dann nun Gott sein eer raubtind / wenn wir einer einichen creatur vnd geschoͤpfft ein tempel machtind / wie ist dann der nit warer Gott / dem wir nit allein tempel machend / sonder dessen tempel auch wir selbs sind? So vil Augustinus. Darumb so sind das lugner / die da sagend / es seygind den Apostlen / dieweyl sy noch in laͤben gewaͤsen / von gloͤubigen lüten tempel gebauwen worden. dauon wir aber vor langest geredt / gleych wie auch von dem überfluß / vnd dem vnnoͤtigen kosten der templen / namlich im 1. buͦch de Origine erroris, capite 21. 3912 Die instrument vnd geschirr des tempels seygind auch rein / vnd verr von allem überfluß / vnd aller kostliche / besonders aber von aller superstition vnd aberglauben. Das sind aber die instrument vnd rüstungen: die Cantzel / ab deren der diener leert: item stuͦl vnd sitz die den zuͦhoͤreren in der kirchen kommlich vnd gelaͤgen sind: desgleychen der tauffstein / der da gerüstet ist die gloͤubigen zuͦ tauffen: vnd der tisch des Herren. Auch was disen allen zuͦgehoͤrt vnd notwendig ist / als wasser / brot / wyn / buͤcher / liechter / schüßlen oder blatten vnd trinckgeschirr. Die sind zwar etwan guldin gewaͤsen / aber die frommen vnd heiligen Bischoff habend die selbigen offtermals geschmeltzt / vnd die gefangnen damit geloͤßt / oder die hungerigen gespeyßt. Dessen hab ich vil exempel zesamen gelaͤsen in meinem buͦch de Instit. episcoporum cap. 9. Daß aber die alten in den templen kertzen / deren ich erst gedacht / gebraucht habind / damit sy des nachts gesaͤhind / ist offenbar / auch auß dem 20. cap. der Gschichten der Apostlen. Es ist aber ein torheit vnd kein gottsaͤligkeit / liechter zum dienst Gottes bey haͤllem tag woͤllen brauchen. Lactantius schreybt: Jst der auch darfür zuͦ halten / daß er bey jm selbs seye / der der vrheber vnd gaͤber des liechts / ein brunnends liecht oder wachß für ein schencke opfferet? Er erforderet ein anders liecht von vns / vnd zwar nit ein rauchechtigs / sonder ein haͤls vnd klars / namlich das liecht des gmuͤts. Wider dise haͤlle warheit aber sichst du / daß man auff den hüttigen tag ein grossen teil des gottsdienst in das opfferen der liechteren stellt. Vnder die rüstungen vnd instrument der kirchen werdend auch die glogken gezellt die vns auff den hüttigen tag an statt dessen sind / daß vor zeyten dem volck Gottes die pasunen warend. Dann sy dienend die gemeind zesamen zebruͤffen / vnd werdend vnder die zeichen gezellt. Bey denen wirt aber wunderbarer aberglauben gewürckt: dann sy werdend von den Bischoffen getaufft / vnd meint man sy habind krafft die boͤsen waͤtter zuͦ vertreyben. Vor zeyten ermant man mit dem gleüt das volck zum gebaͤtt / wenn ein schwaͤr waͤtter eynfiel / yetz meint man der glogken thon habe auß der wyhe ein eigne vnd besondere krafft. Waͤr wil ab soͤllicher grossen blindtheit nit erstunen? Zuͦ dem so braucht man auch die glogken zum todten klagen: welches zwar alles abergloͤubisch / vnd in allwaͤg zuͦ verachten ist. 3913 Dieweyl nun in dem das ich bißhar erzellt / der recht vnd war brauch der kirchenguͤteren stadt / so volget daß der mißbrauch der selbigen im gaͤgenteil stande / man faͤle dann in eim stuck oder in meeren. Die billigkeit vnd geraͤchtigkeit 3912 Von den rüstungen vnd geschirren der kirchen. 3913 Von dem mißbruch der kirchenguͤteren.

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Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCLXXI.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1033>, abgerufen am 22.11.2024.