Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

Bild:
<< vorherige Seite

Predig.
bitten aber euch / lieben brüdern / daß jr erkennind die an euch arbeitend / vnd euch verstond in dem Herren / vnd euch vermanend / daß jr sy in hohen eeren haltind / durch die liebe / vmb jres wercks willen / vnd sind fridsam mit jnen. Darumb so gebürt auß den kirchengüteren den hirten der kirchen so vil sy bedörffend / vnd so vil die eerlich notturfft erforderet. Das seye nun bißhär geredt von dem teil / der den hirten gehört.

3894 Der ander teil deß kirchenguots dienet vor zeyten den Clericis. Die Clerici sind aber als vil als ein junger sam der hirten / die so in der heiligen gschrifft vnd in der Theology studierend / vnd dem dienst der kirchen zuogeeignet sind. Dann dieweyl sy sich selbs vnd was sy habend überal der kirchen vnd jrem dienst ergäben habend / so ist billich / daß sy auch auß der kirchen kosten erneert werdind. Zimlich söllend sy aber erneert werden / dieweyl sy anderen ein exempel der zimligkeit vortragen söllend. Welche in wollust erzogen werdend / die sind nit gschickt zum dienst der kirchen. Darumb klagt auch der prophet Amos / dz den Nazareeren weyn gäben werde: dann er verstuond daß die truncknen die kirchen nit erhieltind / sonder im grund verdarbtind. dauon an anderen orten geredt ist. Vber das ist auch billich / daß den elteren / priesteren / schuolmeisteren / läseren / auch allen vnd yeden anderen kirchenpersonen jr billicher teil vnd rechte besoldung werde.

3895 Den armen aber in der kirchen ist der dritte teil der kirchengüteren verordnet. Es sind aber vilerley armen. Es sind witwen / weisen / fundelkind. Jtem alte vnd krancke leüt. Die kranckheiten sind auch one zal. Vnder die schwäreren werdend zelt / außsatz / taubsucht vnd vnsinnige / die bösen blateren vnnd Frantzosen / der schlag / das podagran / vnd vil andere mer. Es sind auch frömbde / nit nun heimsche armen: item vertribne leüt / die von hauß vnd heim von der gerechtigkeit vnd deß worts Gottes wögen vertriben sind. Es sind auch andere / die noch nit gar zuo höchster armuot kommen / aber auff dem triff sind / also / das wo man jnen nit mit gält zuo hilff kumpt / daß man sy bald gar auß der kirchen guot vnd kosten erneeren muoß. Es sind auch widerumb andere / die durch gfencknuß / krieg / wassergüsinen / brunsten / vnd vngwitter / als hagel / reyffen / vnd andere dergleychen vnfäl zuo armuot kommen sind. Deren aller heil vnnd wolstand vns vnser Herr Gott befolhen hat: welcher auch heiter bezeüget daß es jm geschähe was wir den armen thügind. Darumb wenn wir die armen verachtend oder übersähend / so verachtend vnnd übersähend wir on allen zweyfel den Herren Gott selbs in den armen. Man muoß aber den armen helffen mit freywilliger guotwilligkeit / mit radt / mit trost / mit artzney / mit sorg vnd wart / mit gält / mit speyß vnnd tranck / mit kleidung / mit herberg / mit schutz vnnd schirm / wie wir ymmer mögend / vnnd in allem dem / darinn sy vnserer hilff bedörffend. Vnd so das das kilchenguot nit alles verrichten vnd ertragen mag / so sol jren mangel der überfluß aller glöubigen ersetzen. Wenn aber guot vorhanden ist / dessen sunst gnuog wäre / das vor zeyten auß freygäbe der glöubigen zuosamengesteürt ist worden: vnnd aber3896 sölichs durch hinlässige oder vngerechtigkeit der Oberen / den armen vnnd jrer notturfft entzogen wirdt / so entspringend warlich darauß / sölichen Regimenten vnnd Reychen / grosse vnd greüwliche vngwitter der straaffen vnd plagen Gottes. Dann3897 es werdend doch die schwärlich gestraafft / die den armen nichts besonders von dem jren gäbend / so sy es vermögend: mit wie vil grausameren straaffen meinend wir dann daß die werdind gestraafft werden / die das guot / das vor langest von anderen zur gemeinen erhaltung der armen gesteüret ist / an jren eignen brauch vnnd nagel wider Gott vnnd alle eerbarkeit henckend vnd verwendend? 3898 Wenn yemants diser wält güter hat / vnd sicht

3894 Studierende söllend vß der kirchen besoldung erhalten werden.
3895 Dz man den armen auß dem kirchenguot fürsehung thüye.
3896 Was grosser sünd es seye den armen jren teil entziehen.
3897 Ezech.16. Esa.16.
3898 1.Joh.3.

Predig.
bitten aber euch / lieben bruͤdern / daß jr erkennind die an euch arbeitend / vnd euch verstond in dem Herren / vnd euch vermanend / daß jr sy in hohen eeren haltind / durch die liebe / vmb jres wercks willen / vnd sind fridsam mit jnen. Darumb so gebürt auß den kirchenguͤteren den hirten der kirchen so vil sy bedoͤrffend / vnd so vil die eerlich notturfft erforderet. Das seye nun bißhaͤr geredt von dem teil / der den hirten gehoͤrt.

3894 Der ander teil deß kirchenguͦts dienet vor zeyten den Clericis. Die Clerici sind aber als vil als ein junger sam der hirten / die so in der heiligen gschrifft vnd in der Theology studierend / vnd dem dienst der kirchen zuͦgeeignet sind. Dann dieweyl sy sich selbs vnd was sy habend überal der kirchen vnd jrem dienst ergaͤben habend / so ist billich / daß sy auch auß der kirchen kosten erneert werdind. Zimlich soͤllend sy aber erneert werden / dieweyl sy anderen ein exempel der zimligkeit vortragen soͤllend. Welche in wollust erzogen werdend / die sind nit gschickt zum dienst der kirchen. Darumb klagt auch der prophet Amos / dz den Nazareeren weyn gaͤben werde: dann er verstuͦnd daß die truncknen die kirchen nit erhieltind / sonder im grund verdarbtind. dauon an anderen orten geredt ist. Vber das ist auch billich / daß den elteren / priesteren / schuͦlmeisteren / laͤseren / auch allen vnd yeden anderen kirchenpersonen jr billicher teil vnd rechte besoldung werde.

3895 Den armen aber in der kirchen ist der dritte teil der kirchenguͤteren verordnet. Es sind aber vilerley armen. Es sind witwen / weisen / fundelkind. Jtem alte vnd krancke leüt. Die kranckheiten sind auch one zal. Vnder die schwaͤreren werdend zelt / außsatz / taubsucht vnd vnsinnige / die boͤsen blateren vnnd Frantzosen / der schlag / das podagran / vnd vil andere mer. Es sind auch froͤmbde / nit nun heimsche armen: item vertribne leüt / die von hauß vnd heim von der gerechtigkeit vnd deß worts Gottes woͤgen vertriben sind. Es sind auch andere / die noch nit gar zuͦ hoͤchster armuͦt kommen / aber auff dem triff sind / also / das wo man jnen nit mit gaͤlt zuͦ hilff kumpt / daß man sy bald gar auß der kirchen guͦt vnd kosten erneeren muͦß. Es sind auch widerumb andere / die durch gfencknuß / krieg / wassergüsinen / brunsten / vnd vngwitter / als hagel / reyffen / vnd andere dergleychen vnfaͤl zuͦ armuͦt kommen sind. Deren aller heil vnnd wolstand vns vnser Herr Gott befolhen hat: welcher auch heiter bezeüget daß es jm geschaͤhe was wir den armen thuͤgind. Darumb wenn wir die armen verachtend oder übersaͤhend / so verachtend vnnd übersaͤhend wir on allen zweyfel den Herren Gott selbs in den armen. Man muͦß aber den armen helffen mit freywilliger guͦtwilligkeit / mit radt / mit trost / mit artzney / mit sorg vnd wart / mit gaͤlt / mit speyß vnnd tranck / mit kleidung / mit herberg / mit schutz vnnd schirm / wie wir ymmer moͤgend / vnnd in allem dem / darinn sy vnserer hilff bedoͤrffend. Vnd so das das kilchenguͦt nit alles verrichten vnd ertragen mag / so sol jren mangel der überfluß aller gloͤubigen ersetzen. Wenn aber guͦt vorhanden ist / dessen sunst gnuͦg waͤre / das vor zeyten auß freygaͤbe der gloͤubigen zuͦsamengesteürt ist worden: vnnd aber3896 soͤlichs durch hinlaͤssige oder vngerechtigkeit der Oberen / den armen vnnd jrer notturfft entzogen wirdt / so entspringend warlich darauß / soͤlichen Regimenten vnnd Reychen / grosse vnd greüwliche vngwitter der straaffen vnd plagen Gottes. Dann3897 es werdend doch die schwaͤrlich gestraafft / die den armen nichts besonders von dem jren gaͤbend / so sy es vermoͤgend: mit wie vil grausameren straaffen meinend wir dann daß die werdind gestraafft werden / die das guͦt / das vor langest von anderen zur gemeinen erhaltung der armen gesteüret ist / an jren eignen brauch vnnd nagel wider Gott vnnd alle eerbarkeit henckend vnd verwendend? 3898 Wenn yemants diser waͤlt guͤter hat / vnd sicht

3894 Studierende soͤllend vß der kirchen besoldung erhalten werden.
3895 Dz man den armen auß dem kirchenguͦt fürsehung thuͤye.
3896 Was grosser sünd es seye den armen jren teil entziehen.
3897 Ezech.16. Esa.16.
3898 1.Joh.3.
<TEI>
  <text>
    <body>
      <div n="1">
        <div n="2">
          <p><pb facs="#f1029" n="CCCCLXIX."/><fw type="header" place="top"><hi rendition="#c"><hi rendition="#b"><hi rendition="#in">P</hi>redig.</hi></hi><lb/></fw>bitten aber euch / lieben bru&#x0364;dern / daß jr
                   erkennind die an euch arbeitend / vnd euch verstond in dem Herren / vnd euch
                   vermanend / daß jr sy in hohen eeren haltind / durch die liebe / vmb jres wercks
                   willen / vnd sind fridsam mit jnen. Darumb so gebürt auß den kirchengu&#x0364;teren den
                   hirten der kirchen so vil sy bedo&#x0364;rffend / vnd so vil die eerlich notturfft
                   erforderet. Das seye nun bißha&#x0364;r geredt von dem teil / der den hirten geho&#x0364;rt.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="3894"> Studierende so&#x0364;llend vß der kirchen besoldung erhalten werden.</note> Der ander teil deß kirchengu&#x0366;ts dienet vor zeyten den Clericis. Die Clerici sind aber als vil als ein junger sam der hirten / die so in der heiligen gschrifft vnd in der Theology studierend / vnd dem dienst der kirchen zu&#x0366;geeignet sind. Dann dieweyl sy sich selbs vnd was sy habend überal der kirchen vnd jrem dienst erga&#x0364;ben habend / so ist billich / daß sy auch auß der kirchen kosten erneert werdind. Zimlich so&#x0364;llend sy aber erneert werden / dieweyl sy anderen ein exempel der zimligkeit vortragen so&#x0364;llend. Welche in wollust erzogen werdend / die sind nit gschickt zum dienst der kirchen. Darumb klagt auch der prophet Amos / dz den Nazareeren weyn ga&#x0364;ben werde: dann er verstu&#x0366;nd daß die truncknen die kirchen nit erhieltind / sonder im grund verdarbtind. dauon an anderen orten geredt ist. Vber das ist auch billich / daß den elteren / priesteren / schu&#x0366;lmeisteren / la&#x0364;seren / auch allen vnd yeden anderen kirchenpersonen jr billicher teil vnd rechte besoldung werde.</p><lb/>
          <p><note place="foot" n="3895"> Dz man den armen auß dem kirchengu&#x0366;t
                      fürsehung thu&#x0364;ye.</note> Den armen aber in der kirchen ist der dritte
                   teil der kirchengu&#x0364;teren verordnet. Es sind aber vilerley armen. Es sind
                   witwen / weisen / fundelkind. Jtem alte vnd krancke leüt. Die kranckheiten sind
                   auch one zal. Vnder die schwa&#x0364;reren werdend zelt / außsatz / taubsucht vnd
                   vnsinnige / die bo&#x0364;sen blateren vnnd Frantzosen / der schlag / das podagran
                   / vnd vil andere mer. Es sind auch fro&#x0364;mbde / nit nun heimsche armen: item
                   vertribne leüt / die von hauß vnd heim von der gerechtigkeit vnd deß worts Gottes
                   wo&#x0364;gen vertriben sind. Es sind auch andere / die noch nit gar zu&#x0366;
                   ho&#x0364;chster armu&#x0366;t kommen / aber auff dem triff sind / also / das wo man jnen
                   nit mit ga&#x0364;lt zu&#x0366; hilff kumpt / daß man sy bald gar auß der kirchen gu&#x0366;t
                   vnd kosten erneeren mu&#x0366;ß. Es sind auch widerumb andere / die durch gfencknuß /
                   krieg / wassergüsinen / brunsten / vnd vngwitter / als hagel / reyffen / vnd
                   andere dergleychen vnfa&#x0364;l zu&#x0366; armu&#x0366;t kommen sind. Deren aller heil vnnd
                   wolstand vns vnser Herr Gott befolhen hat: welcher auch heiter bezeüget daß es jm
                   gescha&#x0364;he was wir den armen thu&#x0364;gind. Darumb wenn wir die armen
                   verachtend oder übersa&#x0364;hend / so verachtend vnnd übersa&#x0364;hend wir on
                   allen zweyfel den Herren Gott selbs in den armen. Man mu&#x0366;ß aber den armen helffen
                   mit freywilliger gu&#x0366;twilligkeit / mit radt / mit trost / mit artzney / mit sorg
                   vnd wart / mit ga&#x0364;lt / mit speyß vnnd tranck / mit kleidung / mit herberg /
                   mit schutz vnnd schirm / wie wir ymmer mo&#x0364;gend / vnnd in allem dem / darinn
                   sy vnserer hilff bedo&#x0364;rffend. Vnd so das das kilchengu&#x0366;t nit alles
                   verrichten vnd ertragen mag / so sol jren mangel der überfluß aller
                   glo&#x0364;ubigen ersetzen. Wenn aber gu&#x0366;t vorhanden ist / dessen sunst gnu&#x0366;g
                   wa&#x0364;re / das vor zeyten auß freyga&#x0364;be der glo&#x0364;ubigen
                   zu&#x0366;samengesteürt ist worden: vnnd aber<note place="foot" n="3896"> Was grosser sünd es seye den armen jren teil entziehen.</note>
                   so&#x0364;lichs durch hinla&#x0364;ssige oder vngerechtigkeit der Oberen / den
                   armen vnnd jrer notturfft entzogen wirdt / so entspringend warlich darauß /
                   so&#x0364;lichen Regimenten vnnd Reychen / grosse vnd greüwliche vngwitter der
                   straaffen vnd plagen Gottes. Dann<note place="foot" n="3897">
                      Ezech.16. Esa.16.</note> es werdend doch die schwa&#x0364;rlich gestraafft /
                   die den armen nichts besonders von dem jren ga&#x0364;bend / so sy es
                   vermo&#x0364;gend: mit wie vil grausameren straaffen meinend wir dann daß die
                   werdind gestraafft werden / die das gu&#x0366;t / das vor langest von anderen zur
                   gemeinen erhaltung der armen gesteüret ist / an jren eignen brauch vnnd nagel
                   wider Gott vnnd alle eerbarkeit henckend vnd verwendend? <note place="foot" n="3898"> 1.Joh.3.</note> Wenn yemants diser wa&#x0364;lt
                   gu&#x0364;ter hat / vnd sicht<lb/></p>
        </div>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[CCCCLXIX./1029] Predig. bitten aber euch / lieben bruͤdern / daß jr erkennind die an euch arbeitend / vnd euch verstond in dem Herren / vnd euch vermanend / daß jr sy in hohen eeren haltind / durch die liebe / vmb jres wercks willen / vnd sind fridsam mit jnen. Darumb so gebürt auß den kirchenguͤteren den hirten der kirchen so vil sy bedoͤrffend / vnd so vil die eerlich notturfft erforderet. Das seye nun bißhaͤr geredt von dem teil / der den hirten gehoͤrt. 3894 Der ander teil deß kirchenguͦts dienet vor zeyten den Clericis. Die Clerici sind aber als vil als ein junger sam der hirten / die so in der heiligen gschrifft vnd in der Theology studierend / vnd dem dienst der kirchen zuͦgeeignet sind. Dann dieweyl sy sich selbs vnd was sy habend überal der kirchen vnd jrem dienst ergaͤben habend / so ist billich / daß sy auch auß der kirchen kosten erneert werdind. Zimlich soͤllend sy aber erneert werden / dieweyl sy anderen ein exempel der zimligkeit vortragen soͤllend. Welche in wollust erzogen werdend / die sind nit gschickt zum dienst der kirchen. Darumb klagt auch der prophet Amos / dz den Nazareeren weyn gaͤben werde: dann er verstuͦnd daß die truncknen die kirchen nit erhieltind / sonder im grund verdarbtind. dauon an anderen orten geredt ist. Vber das ist auch billich / daß den elteren / priesteren / schuͦlmeisteren / laͤseren / auch allen vnd yeden anderen kirchenpersonen jr billicher teil vnd rechte besoldung werde. 3895 Den armen aber in der kirchen ist der dritte teil der kirchenguͤteren verordnet. Es sind aber vilerley armen. Es sind witwen / weisen / fundelkind. Jtem alte vnd krancke leüt. Die kranckheiten sind auch one zal. Vnder die schwaͤreren werdend zelt / außsatz / taubsucht vnd vnsinnige / die boͤsen blateren vnnd Frantzosen / der schlag / das podagran / vnd vil andere mer. Es sind auch froͤmbde / nit nun heimsche armen: item vertribne leüt / die von hauß vnd heim von der gerechtigkeit vnd deß worts Gottes woͤgen vertriben sind. Es sind auch andere / die noch nit gar zuͦ hoͤchster armuͦt kommen / aber auff dem triff sind / also / das wo man jnen nit mit gaͤlt zuͦ hilff kumpt / daß man sy bald gar auß der kirchen guͦt vnd kosten erneeren muͦß. Es sind auch widerumb andere / die durch gfencknuß / krieg / wassergüsinen / brunsten / vnd vngwitter / als hagel / reyffen / vnd andere dergleychen vnfaͤl zuͦ armuͦt kommen sind. Deren aller heil vnnd wolstand vns vnser Herr Gott befolhen hat: welcher auch heiter bezeüget daß es jm geschaͤhe was wir den armen thuͤgind. Darumb wenn wir die armen verachtend oder übersaͤhend / so verachtend vnnd übersaͤhend wir on allen zweyfel den Herren Gott selbs in den armen. Man muͦß aber den armen helffen mit freywilliger guͦtwilligkeit / mit radt / mit trost / mit artzney / mit sorg vnd wart / mit gaͤlt / mit speyß vnnd tranck / mit kleidung / mit herberg / mit schutz vnnd schirm / wie wir ymmer moͤgend / vnnd in allem dem / darinn sy vnserer hilff bedoͤrffend. Vnd so das das kilchenguͦt nit alles verrichten vnd ertragen mag / so sol jren mangel der überfluß aller gloͤubigen ersetzen. Wenn aber guͦt vorhanden ist / dessen sunst gnuͦg waͤre / das vor zeyten auß freygaͤbe der gloͤubigen zuͦsamengesteürt ist worden: vnnd aber 3896 soͤlichs durch hinlaͤssige oder vngerechtigkeit der Oberen / den armen vnnd jrer notturfft entzogen wirdt / so entspringend warlich darauß / soͤlichen Regimenten vnnd Reychen / grosse vnd greüwliche vngwitter der straaffen vnd plagen Gottes. Dann 3897 es werdend doch die schwaͤrlich gestraafft / die den armen nichts besonders von dem jren gaͤbend / so sy es vermoͤgend: mit wie vil grausameren straaffen meinend wir dann daß die werdind gestraafft werden / die das guͦt / das vor langest von anderen zur gemeinen erhaltung der armen gesteüret ist / an jren eignen brauch vnnd nagel wider Gott vnnd alle eerbarkeit henckend vnd verwendend? 3898 Wenn yemants diser waͤlt guͤter hat / vnd sicht 3894 Studierende soͤllend vß der kirchen besoldung erhalten werden. 3895 Dz man den armen auß dem kirchenguͦt fürsehung thuͤye. 3896 Was grosser sünd es seye den armen jren teil entziehen. 3897 Ezech.16. Esa.16. 3898 1.Joh.3.

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Siegfried F. Müller: Erstellung der Transkription nach DTA-Richtlinien (2014-03-16T11:00:00Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme des Werkes in das DTA entsprechen muss.
Jurgita Baranauskaite, Justus-Liebig-Universität: Konvertierung nach DTA-Basisformat (2014-03-16T11:00:00Z)
BSB - Bayerische Staatsbibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (Sign. 2 Hom. 44) (2014-03-12T12:00:00Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Teiltranskription des Gesamtwerks: ausschließlich 50 Predigten, ohne Vorrede und Register
  • Marginalien als Fußnoten wiedergegeben
  • Silbentrennung: aufgelöst
  • Bogensignaturen: nicht übernommen
  • Druckfehler sind nicht immer berichtigt
  • fremdsprachliches Material: gekennzeichnet
  • Geminations-/Abkürzungsstriche: nur expandiert
  • Hervorhebungen (Antiqua, Sperrschrift, Kursive etc.): wie Vorlage
  • Kustoden: nicht übernommen
  • langes s (ſ): als s transkribiert
  • Vollständigkeit: teilweise erfasst
  • Zeilenumbrüche markiert: nein
  • benötigt einen zweiten Korrekturgang
  • đ wurde als der transkribiert
  • Bindestriche werden nicht konsequent gesetzt
  • Antiquaschrift nicht konsequent gesetzt



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1029
Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. CCCCLXIX.. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1029>, abgerufen am 06.05.2024.