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Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558.

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Die Fünfftzigste
auch komlich vnderrichten / in den spraachen vnd künsten / vnnd sy üben im schreyben vnd im reden. Besonders aber sol von allen Christenlichen vnd wol angerichten schuolen verr seyn / muotwillen / überfluß vnd geilheit / vnnd sol ein ernstliche disciplin / straaff vnd züchtigung gehalten werden. Dann wenn die jugend in den schuolen verderbt wirt / vnd in der verderbung also aufwachßt / was wöllend wir von jnen hoffen vnd erwarten / wenn sy in die kirchenämpter hernach gesetzt werdend? Meinend wir / daß die das saltz der kirchen seyn werdind / die / wie sy liederlich vnd vngesaltzen an jnen selbs sind / auch an anderen kein rässe vnd scherpffe dulden oder leyden mögend? Meinend wir / daß die der kirchen liechter seyn werdind / die selbs das liecht hassend / vnnd an der finsternuß vnd an den wercken der selbigen / ein lust vnd gefallen habend? Darumb grad daß die sün Heli in der kirchen Jsraels gewäsen / das selb sind vnd werdend in der kirchen Christi die verderbten kinder der propheten. Darumb werdend sy auch mit sampt dem volck das jnen vertruwet / verdärben vnd zuo grund gon. Deßhalb so sündet man auff den heütigen tag mit der grossen farlässigkeit vnnd nachlassenheit alles bösen in den schuolen gar übel. Dann du magst wol in vil schuolen kommen / in denen du die man Clericos nennt / ee für kriegslüt oder köpplißbuoben ansehen möchtist / dann für schüler oder studierende: weder speyß noch tranck / noch bekleidung / noch sitten / noch wort noch werck zeigend artige erbare vnd fleyssige menschen an.

Nun weiß ich aber wol / daß man diser vnsäligen vnd verderbten zyt vil zuo muoß geben / darinnen die fräflen vnd vnbändigen junger / nichts vmb der alten wort vnd rädt gebend: ich weiß aber dargegen auch wol / das offt nit wänig hierinn gsündet wirt / durch die farlässigkeit vnd hinlässigkeit der fürgesetzten. Dieweyl aber der wolstand der kirchen in den wol angerichten schuolen stadt / so müssend wir all mit höchstem fleyß dahin tringen / daß an disem ort nichts durch vnsere faulkeit vnnd hinlässigkeit versumpt vnd gefälet werde. Das hab ich nun von den schuolen auffs kürtzest als ich gemögen / geredt: von welchen ich weytlöuffiger gehandlet in meinem buoch de Institutione episcoporum.

3876 Das aber die schuolen mit sampt dem gantzen kirchendienst / vnd allen beuwen der kirchen / deßgleych dem kosten so über die kirchen gadt / mögind erhalten werden / so ist in allwäg von nöten / daß man rechts eynkommen vnd vermögen an güteren darzuo habe. Darumb so erforderet diß ort / daß ich auch etwas von kirchengüteren rede. So hat nun Gott in dem regiment vnd volck / das er allen anderen regimenten vnd völckeren / als ein wolangerichtets in allen notwendigen dingen vorzuoleüchten fürgestellt hat / auß dem gmeinen gwüsses eynkommen zuom dienst der kirchen verordnet / namlich die zähenden / die erstling / vnnd mengerley opffer. Wie man das nach der lenge von Mose dem mann Gottes findet erleüteret seyn. Welcher sich auch nit geschochen hat noch besorget / das er von diser handlung vnd beschrybung wegen deß geyts oder der vnzimlichen begird möchte beschuldiget werden. Dann was jn Gott hat gheissen reden vnd fürtragen / das hat er mit trüwen thon. So heißt vnd gebeütet auch das gesatzt der natur / daß man dem arbeitenden sein lon gäbe / vnd gemeinen kosten auß gemeiner steür vnd darreichung erhalte. Es wurdend auch dise eynkommen vnd steüren die man von der gemeind aufnam / nienerzuo anders dann zum gemeinen brauch außgäben. Dann zum teil dienetend sy den dieneren für jren dienst: zum teil aber wurdend sy braucht zuo den gemeinen beüwen / vnnd anderen notwendigkeiten der kirchen: es dienet auch ein teil zuo vnderhaltung der armen.

Wiewol aber durch das neüw Testament das Leuitisch gesatzt mit sampt dem gantzen Priesterthumb abthon ist / so ist doch gewüß / daß diß allgemein

3876 Vom kirchen guot.

Die Fünfftzigste
auch komlich vnderrichten / in den spraachen vnd künsten / vnnd sy uͤben im schreyben vnd im reden. Besonders aber sol von allen Christenlichen vnd wol angerichten schuͦlen verr seyn / muͦtwillen / überfluß vnd geilheit / vnnd sol ein ernstliche disciplin / straaff vnd züchtigung gehalten werden. Dann wenn die jugend in den schuͦlen verderbt wirt / vnd in der verderbung also aufwachßt / was woͤllend wir von jnen hoffen vnd erwarten / wenn sy in die kirchenaͤmpter hernach gesetzt werdend? Meinend wir / daß die das saltz der kirchen seyn werdind / die / wie sy liederlich vnd vngesaltzen an jnen selbs sind / auch an anderen kein raͤsse vnd scherpffe dulden oder leyden moͤgend? Meinend wir / daß die der kirchen liechter seyn werdind / die selbs das liecht hassend / vnnd an der finsternuß vnd an den wercken der selbigen / ein lust vnd gefallen habend? Darumb grad daß die sün Heli in der kirchen Jsraels gewaͤsen / das selb sind vnd werdend in der kirchen Christi die verderbten kinder der propheten. Darumb werdend sy auch mit sampt dem volck das jnen vertruwet / verdaͤrben vnd zuͦ grund gon. Deßhalb so sündet man auff den heütigen tag mit der grossen farlaͤssigkeit vnnd nachlassenheit alles boͤsen in den schuͦlen gar übel. Dann du magst wol in vil schuͦlen kommen / in denen du die man Clericos nennt / ee für kriegslüt oder koͤpplißbuͦben ansehen moͤchtist / dann für schuͤler oder studierende: weder speyß noch tranck / noch bekleidung / noch sitten / noch wort noch werck zeigend artige erbare vnd fleyssige menschen an.

Nun weiß ich aber wol / daß man diser vnsaͤligen vnd verderbten zyt vil zuͦ muͦß geben / darinnen die fraͤflen vnd vnbaͤndigen junger / nichts vmb der alten wort vnd raͤdt gebend: ich weiß aber dargegen auch wol / das offt nit waͤnig hierinn gsündet wirt / durch die farlaͤssigkeit vnd hinlaͤssigkeit der fürgesetzten. Dieweyl aber der wolstand der kirchen in den wol angerichten schuͦlen stadt / so muͤssend wir all mit hoͤchstem fleyß dahin tringen / daß an disem ort nichts durch vnsere faulkeit vnnd hinlaͤssigkeit versumpt vnd gefaͤlet werde. Das hab ich nun von den schuͦlen auffs kürtzest als ich gemoͤgen / geredt: von welchen ich weytloͤuffiger gehandlet in meinem buͦch de Institutione episcoporum.

3876 Das aber die schuͦlen mit sampt dem gantzen kirchendienst / vnd allen beuwen der kirchen / deßgleych dem kosten so über die kirchen gadt / moͤgind erhalten werden / so ist in allwaͤg von noͤten / daß man rechts eynkommen vnd vermoͤgen an guͤteren darzuͦ habe. Darumb so erforderet diß ort / daß ich auch etwas von kirchenguͤteren rede. So hat nun Gott in dem regiment vnd volck / das er allen anderen regimenten vnd voͤlckeren / als ein wolangerichtets in allen notwendigen dingen vorzuͦleüchten fürgestellt hat / auß dem gmeinen gwüsses eynkommen zuͦm dienst der kirchen verordnet / namlich die zaͤhenden / die erstling / vnnd mengerley opffer. Wie man das nach der lenge von Mose dem mann Gottes findet erleüteret seyn. Welcher sich auch nit geschochen hat noch besorget / das er von diser handlung vnd beschrybung wegen deß geyts oder der vnzimlichen begird moͤchte beschuldiget werden. Dann was jn Gott hat gheissen reden vnd fürtragen / das hat er mit trüwen thon. So heißt vnd gebeütet auch das gesatzt der natur / daß man dem arbeitenden sein lon gaͤbe / vnd gemeinen kosten auß gemeiner steür vnd darreichung erhalte. Es wurdend auch dise eynkommen vnd steüren die man von der gemeind aufnam / nienerzuͦ anders dann zum gemeinen brauch außgaͤben. Dann zum teil dienetend sy den dieneren für jren dienst: zum teil aber wurdend sy braucht zuͦ den gemeinen beüwen / vnnd anderen notwendigkeiten der kirchen: es dienet auch ein teil zuͦ vnderhaltung der armen.

Wiewol aber durch das neüw Testament das Leuitisch gesatzt mit sampt dem gantzen Priesterthumb abthon ist / so ist doch gewüß / daß diß allgemein

3876 Vom kirchen guͦt.
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[[466]/1024] Die Fünfftzigste auch komlich vnderrichten / in den spraachen vnd künsten / vnnd sy uͤben im schreyben vnd im reden. Besonders aber sol von allen Christenlichen vnd wol angerichten schuͦlen verr seyn / muͦtwillen / überfluß vnd geilheit / vnnd sol ein ernstliche disciplin / straaff vnd züchtigung gehalten werden. Dann wenn die jugend in den schuͦlen verderbt wirt / vnd in der verderbung also aufwachßt / was woͤllend wir von jnen hoffen vnd erwarten / wenn sy in die kirchenaͤmpter hernach gesetzt werdend? Meinend wir / daß die das saltz der kirchen seyn werdind / die / wie sy liederlich vnd vngesaltzen an jnen selbs sind / auch an anderen kein raͤsse vnd scherpffe dulden oder leyden moͤgend? Meinend wir / daß die der kirchen liechter seyn werdind / die selbs das liecht hassend / vnnd an der finsternuß vnd an den wercken der selbigen / ein lust vnd gefallen habend? Darumb grad daß die sün Heli in der kirchen Jsraels gewaͤsen / das selb sind vnd werdend in der kirchen Christi die verderbten kinder der propheten. Darumb werdend sy auch mit sampt dem volck das jnen vertruwet / verdaͤrben vnd zuͦ grund gon. Deßhalb so sündet man auff den heütigen tag mit der grossen farlaͤssigkeit vnnd nachlassenheit alles boͤsen in den schuͦlen gar übel. Dann du magst wol in vil schuͦlen kommen / in denen du die man Clericos nennt / ee für kriegslüt oder koͤpplißbuͦben ansehen moͤchtist / dann für schuͤler oder studierende: weder speyß noch tranck / noch bekleidung / noch sitten / noch wort noch werck zeigend artige erbare vnd fleyssige menschen an. Nun weiß ich aber wol / daß man diser vnsaͤligen vnd verderbten zyt vil zuͦ muͦß geben / darinnen die fraͤflen vnd vnbaͤndigen junger / nichts vmb der alten wort vnd raͤdt gebend: ich weiß aber dargegen auch wol / das offt nit waͤnig hierinn gsündet wirt / durch die farlaͤssigkeit vnd hinlaͤssigkeit der fürgesetzten. Dieweyl aber der wolstand der kirchen in den wol angerichten schuͦlen stadt / so muͤssend wir all mit hoͤchstem fleyß dahin tringen / daß an disem ort nichts durch vnsere faulkeit vnnd hinlaͤssigkeit versumpt vnd gefaͤlet werde. Das hab ich nun von den schuͦlen auffs kürtzest als ich gemoͤgen / geredt: von welchen ich weytloͤuffiger gehandlet in meinem buͦch de Institutione episcoporum. 3876 Das aber die schuͦlen mit sampt dem gantzen kirchendienst / vnd allen beuwen der kirchen / deßgleych dem kosten so über die kirchen gadt / moͤgind erhalten werden / so ist in allwaͤg von noͤten / daß man rechts eynkommen vnd vermoͤgen an guͤteren darzuͦ habe. Darumb so erforderet diß ort / daß ich auch etwas von kirchenguͤteren rede. So hat nun Gott in dem regiment vnd volck / das er allen anderen regimenten vnd voͤlckeren / als ein wolangerichtets in allen notwendigen dingen vorzuͦleüchten fürgestellt hat / auß dem gmeinen gwüsses eynkommen zuͦm dienst der kirchen verordnet / namlich die zaͤhenden / die erstling / vnnd mengerley opffer. Wie man das nach der lenge von Mose dem mann Gottes findet erleüteret seyn. Welcher sich auch nit geschochen hat noch besorget / das er von diser handlung vnd beschrybung wegen deß geyts oder der vnzimlichen begird moͤchte beschuldiget werden. Dann was jn Gott hat gheissen reden vnd fürtragen / das hat er mit trüwen thon. So heißt vnd gebeütet auch das gesatzt der natur / daß man dem arbeitenden sein lon gaͤbe / vnd gemeinen kosten auß gemeiner steür vnd darreichung erhalte. Es wurdend auch dise eynkommen vnd steüren die man von der gemeind aufnam / nienerzuͦ anders dann zum gemeinen brauch außgaͤben. Dann zum teil dienetend sy den dieneren für jren dienst: zum teil aber wurdend sy braucht zuͦ den gemeinen beüwen / vnnd anderen notwendigkeiten der kirchen: es dienet auch ein teil zuͦ vnderhaltung der armen. Wiewol aber durch das neüw Testament das Leuitisch gesatzt mit sampt dem gantzen Priesterthumb abthon ist / so ist doch gewüß / daß diß allgemein 3876 Vom kirchen guͦt.

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Zitationshilfe: Bullinger, Heinrich: Haußbuoch. Zürich, 1558, S. [466]. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/bullinger_haussbuoch_1558/1024>, abgerufen am 25.11.2024.