Allgemeine Zeitung. Nr. 179. Augsburg, 26. Juni 1840.[1488-90] Vorladung. Johann Mützel, Sohn des Knopfmachermeisters Johann Engelbert Mützel von hier, ist seit 36 Jahren von hier abwesend, und hat seit dem Jahre 1819, zu welcher Zeit er sich, wie anderweit ausgemittelt wurde, in Wien befand, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Derselbe oder dessen etwaige Leibeserben werden nunmehr aufgefordert, sich Schweinfurt, den 14 April 1840. Königliches bayer. Kreis- und Stadtgericht. Seuffert. Brand. [2019-21] Edictal-Vorladung. In Sache der Theresia Greb von Volkach gegen ihren Ehemann Johann Zacharias Greb, Scheidung vom Tisch und Bett betreffend, ist der Beklagte schon seit längerer Zeit abwesend, ohne daß sein Aufenthaltsort ausgemittelt werden kann. Derselbe wird demnach hiemit aufgefordert, Würzburg, den 19 Mai 1840. Das Consistorium des Bisthums Würzburg. Leinicker, Official. P. Werner, Dr. Wehner, Secretär. [1488-90] Vorladung. Johann Mützel, Sohn des Knopfmachermeisters Johann Engelbert Mützel von hier, ist seit 36 Jahren von hier abwesend, und hat seit dem Jahre 1819, zu welcher Zeit er sich, wie anderweit ausgemittelt wurde, in Wien befand, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Derselbe oder dessen etwaige Leibeserben werden nunmehr aufgefordert, sich Schweinfurt, den 14 April 1840. Königliches bayer. Kreis- und Stadtgericht. Seuffert. Brand. [2019-21] Edictal-Vorladung. In Sache der Theresia Greb von Volkach gegen ihren Ehemann Johann Zacharias Greb, Scheidung vom Tisch und Bett betreffend, ist der Beklagte schon seit längerer Zeit abwesend, ohne daß sein Aufenthaltsort ausgemittelt werden kann. Derselbe wird demnach hiemit aufgefordert, Würzburg, den 19 Mai 1840. Das Consistorium des Bisthums Würzburg. Leinicker, Official. P. Werner, Dr. Wehner, Secretär. <TEI> <text> <body> <pb facs="#f0014" n="1414"/> <div type="jAnnouncements"> <div xml:id="jAn1488-90" type="jAn" n="2"> <head>[1488-90]</head><lb/> <p>Vorladung.</p><lb/> <p>Johann Mützel, Sohn des Knopfmachermeisters Johann Engelbert Mützel von hier, ist seit 36 Jahren von hier abwesend, und hat seit dem Jahre 1819, zu welcher Zeit er sich, wie anderweit ausgemittelt wurde, in Wien befand, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Derselbe oder dessen etwaige Leibeserben werden nunmehr aufgefordert, sich<lb/> binnen 3 Monaten<lb/> zur Empfangnahme des in 1029 fl. 28 kr. bestehenden Vermögens zu melden, widrigenfalls die bisher bestandene Curatel aufgelöst, und dieses Vermögen an die nächsten Verwandten gegen Caution ausgehändigt wird.</p><lb/> <p>Schweinfurt, den 14 April 1840.</p><lb/> <p>Königliches bayer. Kreis- und Stadtgericht.</p><lb/> <p>Seuffert.</p><lb/> <p>Brand.</p> </div><lb/> <div xml:id="jAn2019-21" type="jAn" n="2"> <head>[2019-21]</head><lb/> <p>Edictal-Vorladung.</p><lb/> <p>In Sache der Theresia Greb von Volkach gegen ihren Ehemann Johann Zacharias Greb, Scheidung vom Tisch und Bett betreffend, ist der Beklagte schon seit längerer Zeit abwesend, ohne daß sein Aufenthaltsort ausgemittelt werden kann. Derselbe wird demnach hiemit aufgefordert,<lb/> innerhalb drei Monaten<lb/> dahier entweder persönlich oder durch einen Anwalt zu erscheinen, und seine Rechtsnothdurft zu vertreten, unter dem Rechtsnachtheile, daß nach fruchtlosem Verlauf der Zeit mit dem eingeleiteten Proceß fortgefahren werden wird.</p><lb/> <p>Würzburg, den 19 Mai 1840.</p><lb/> <p>Das Consistorium des Bisthums Würzburg.</p><lb/> <p>Leinicker, Official.</p><lb/> <p>P. Werner, Dr.</p><lb/> <p>Wehner, Secretär.</p> </div><lb/> </div> </body> </text> </TEI> [1414/0014]
[1488-90]
Vorladung.
Johann Mützel, Sohn des Knopfmachermeisters Johann Engelbert Mützel von hier, ist seit 36 Jahren von hier abwesend, und hat seit dem Jahre 1819, zu welcher Zeit er sich, wie anderweit ausgemittelt wurde, in Wien befand, von seinem Leben und Aufenthalte keine Nachricht gegeben. Derselbe oder dessen etwaige Leibeserben werden nunmehr aufgefordert, sich
binnen 3 Monaten
zur Empfangnahme des in 1029 fl. 28 kr. bestehenden Vermögens zu melden, widrigenfalls die bisher bestandene Curatel aufgelöst, und dieses Vermögen an die nächsten Verwandten gegen Caution ausgehändigt wird.
Schweinfurt, den 14 April 1840.
Königliches bayer. Kreis- und Stadtgericht.
Seuffert.
Brand.
[2019-21]
Edictal-Vorladung.
In Sache der Theresia Greb von Volkach gegen ihren Ehemann Johann Zacharias Greb, Scheidung vom Tisch und Bett betreffend, ist der Beklagte schon seit längerer Zeit abwesend, ohne daß sein Aufenthaltsort ausgemittelt werden kann. Derselbe wird demnach hiemit aufgefordert,
innerhalb drei Monaten
dahier entweder persönlich oder durch einen Anwalt zu erscheinen, und seine Rechtsnothdurft zu vertreten, unter dem Rechtsnachtheile, daß nach fruchtlosem Verlauf der Zeit mit dem eingeleiteten Proceß fortgefahren werden wird.
Würzburg, den 19 Mai 1840.
Das Consistorium des Bisthums Würzburg.
Leinicker, Official.
P. Werner, Dr.
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