Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.ermeldten Hertzog Heinrichs eintzige Tochter war/ daher es/ per testamentum, auf das Haus Oestereich gekommen sey. Doch/ es dürfften diese verschiedene Meynungen/ bey genauer Untersuchung/ sich hoffentlich wohl conciliiren lassen/ weil es nichts unmögliches/ daß Rudolphus, Graf Meinharden, das Land zum Lehn gereichet / worauf der Kayser/ nach erloschenen Tyrolischen Männl. Stamme/ die vormals beliebten pacta, durch die würckliche investitur zur Vollziehung gebracht. Die Printzessin Margaretha aber/ hat vielleicht alle diese Verbindlichkeiten/ durch ein Testament/ üm so fester verknüpffen wollen / welches der Kayser/ durch seine Lehns-Reichung/ um so mehrers vergültiget haben mag. Gleiche Mißhelligkeit trift man/ über die A. 1363. beschehene Erlangung der Grafschaft Tyrol an. Etliche geben vor/ es sey solche ebenfals/ durch ein Testament der Margaretha Maultaschen Oestereich anheim gefallen. Andere hingegen sagen/ es habe Hertzog Rudolph, die Margaretha Maultaschin geehliget/ die/ wie insgemein vorgegeben wird / ihren letzten Gemahl/ nebst dem mit ihm erzeugten Printzen/ durch Gifft sol haben hinrichten lassen/ mithin diese Grafschafft/ als ein erlangtes Heyrath-Guth/ an Oestereich verkauffet. Doch/ diesem wiederspricht Gerard de Roo, und wollen einige / es habe / offt besagte Margaretha Maultaschin/ diese Grafschafft/ per donationem inter vivos, denen Hertzogen von Oestereich übergeben. Andere hingegen/ suchen zu behaupten / ob habe vor ermeldter Hertzog Rudolph, selbige/ von dem Kayser Carolo IV. als seinen Schwieger-Vatter / zum Reichs-Lehn bekommen. Unmöglich fält es/ so sehr wiedrige Meynungen mit einander zu vereinigen/ weil bey denen Historicis desfals keine umständliche und satsame Nachricht verhanden/ wiewohl diejenige/ die sich auf ein Testament steiffet/ von vielen vor die wahrscheinlichste gehalten werden wil. So viel aber das Hertzogthum Schwaben anlangt/ ist bekannt/ daß der Kayser Rudolphus, nachdem anno 1268. Conradinus, als letzter Hertzog von diesem Lande/ in Neapolis war enthauptet worden/ selbiges/ als ein Reichs-Lehn/ seinem andern Printzen Rudolpho, übergeben/ dessen Sohn aber/ Hertzog Johannes, sich 1308. wieder darum brachte/ worauf der Kayser/ Heinrich der VII. das Haus Oestereich von neuen damit belehnte/ wiewohl es treflich berupffet war/ und die Benachbarten hin und wieder ziemliche Stücke davon abgerissen hatten. Man kan auch/ wegen Mangel der Nachrichten/ so genau nicht sagen/ was bey der neuen investitur eigentlich noch übrig gewesen/ wie denn dasjenige/ was das Haus Oestereich voritzo in diesem weitläuftigen Striche Landes besitzet/ eben nicht viel ausmacht/ und insgemein/ unter dem Nahmen der vorder Oestereichischen Lande begriffen wird. Welcher gestalt anbey/ und in welchem Jahr/ die Marg-Grafschafft Burgau/ Oestereich anheimgefallen/ davon wil sich vid. Gerard de Roo l. cit. vid. Cuspini: in Rudolpho. vid. Layriz l. cit. Germ. Princ. l. c.
ermeldten Hertzog Heinrichs eintzige Tochter war/ daher es/ per testamentum, auf das Haus Oestereich gekommen sey. Doch/ es dürfften diese verschiedene Meynungen/ bey genauer Untersuchung/ sich hoffentlich wohl conciliiren lassẽ/ weil es nichts unmögliches/ daß Rudolphus, Graf Meinharden, das Land zum Lehn gereichet / worauf der Kayser/ nach erloschenen Tyrolischen Männl. Stam̃e/ die vormals beliebten pacta, durch die würckliche investitur zur Vollziehung gebracht. Die Printzessin Margaretha aber/ hat vielleicht alle diese Verbindlichkeiten/ durch ein Testament/ üm so fester verknüpffen wollen / welches der Kayser/ durch seine Lehns-Reichung/ um so mehrers vergültiget haben mag. Gleiche Mißhelligkeit trift man/ über die A. 1363. beschehene Erlangung der Grafschaft Tyrol an. Etliche geben vor/ es sey solche ebenfals/ durch ein Testament der Margaretha Maultaschen Oestereich anheim gefallen. Andere hingegen sagen/ es habe Hertzog Rudolph, die Margaretha Maultaschin geehliget/ die/ wie insgemein vorgegeben wird / ihren letzten Gemahl/ nebst dem mit ihm erzeugten Printzen/ durch Gifft sol haben hinrichten lassen/ mithin diese Grafschafft/ als ein erlangtes Heyrath-Guth/ an Oestereich verkauffet. Doch/ diesem wiederspricht Gerard de Roo, und wollen einige / es habe / offt besagte Margaretha Maultaschin/ diese Grafschafft/ per donationem inter vivos, denen Hertzogen von Oestereich übergeben. Andere hingegen/ suchen zu behaupten / ob habe vor ermeldter Hertzog Rudolph, selbige/ von dem Kayser Carolo IV. als seinen Schwieger-Vatter / zum Reichs-Lehn bekommen. Unmöglich fält es/ so sehr wiedrige Meynungen mit einander zu vereinigen/ weil bey denen Historicis desfals keine umständliche und satsame Nachricht verhanden/ wiewohl diejenige/ die sich auf ein Testament steiffet/ von vielen vor die wahrscheinlichste gehalten werden wil. So viel aber das Hertzogthum Schwaben anlangt/ ist bekannt/ daß der Kayser Rudolphus, nachdem anno 1268. Conradinus, als letzter Hertzog von diesem Lande/ in Neapolis war enthauptet worden/ selbiges/ als ein Reichs-Lehn/ seinem andern Printzen Rudolpho, übergeben/ dessen Sohn aber/ Hertzog Johannes, sich 1308. wieder darum brachte/ worauf der Kayser/ Heinrich der VII. das Haus Oestereich von neuen damit belehnte/ wiewohl es treflich berupffet war/ und die Benachbarten hin und wieder ziemliche Stücke davon abgerissen hatten. Man kan auch/ wegen Mangel der Nachrichten/ so genau nicht sagen/ was bey der neuen investitur eigentlich noch übrig gewesen/ wie denn dasjenige/ was das Haus Oestereich voritzo in diesem weitläuftigen Striche Landes besitzet/ eben nicht viel ausmacht/ und insgemein/ unter dem Nahmen der vorder Oestereichischen Lande begriffen wird. Welcher gestalt anbey/ und in welchem Jahr/ die Marg-Grafschafft Burgau/ Oestereich anheimgefallen/ davon wil sich vid. Gerard de Roo l. cit. vid. Cuspini: in Rudolpho. vid. Layriz l. cit. Germ. Princ. l. c.
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ermeldten Hertzog Heinrichs eintzige Tochter war/ daher es/ per testamentum, auf das Haus Oestereich gekommen sey. Doch/ es dürfften diese verschiedene Meynungen/ bey genauer Untersuchung/ sich hoffentlich wohl conciliiren lassẽ/ weil es nichts unmögliches/ daß Rudolphus, Graf Meinharden, das Land zum Lehn gereichet / worauf der Kayser/ nach erloschenen Tyrolischen Männl. Stam̃e/ die vormals beliebten pacta, durch die würckliche investitur zur Vollziehung gebracht. Die Printzessin Margaretha aber/ hat vielleicht alle diese Verbindlichkeiten/ durch ein Testament/ üm so fester verknüpffen wollen / welches der Kayser/ durch seine Lehns-Reichung/ um so mehrers vergültiget haben mag. Gleiche Mißhelligkeit trift man/ über die A. 1363. beschehene Erlangung der Grafschaft Tyrol an. Etliche geben vor/ es sey solche ebenfals/ durch ein Testament der Margaretha Maultaschen Oestereich anheim gefallen. Andere hingegen sagen/ es habe Hertzog Rudolph, die Margaretha Maultaschin geehliget/ die/ wie insgemein vorgegeben wird / ihren letzten Gemahl/ nebst dem mit ihm erzeugten Printzen/ durch Gifft sol haben hinrichten lassen/ mithin diese Grafschafft/ als ein erlangtes Heyrath-Guth/ an Oestereich verkauffet. Doch/ diesem wiederspricht Gerard de Roo, und wollen einige / es habe / offt besagte Margaretha Maultaschin/ diese Grafschafft/ per donationem inter vivos, denen Hertzogen von Oestereich übergeben. Andere hingegen/ suchen zu behaupten / ob habe vor ermeldter Hertzog Rudolph, selbige/ von dem Kayser Carolo IV. als seinen Schwieger-Vatter / zum Reichs-Lehn bekommen. Unmöglich fält es/ so sehr wiedrige Meynungen mit einander zu vereinigen/ weil bey denen Historicis desfals keine umständliche und satsame Nachricht verhanden/ wiewohl diejenige/ die sich auf ein Testament steiffet/ von vielen vor die wahrscheinlichste gehalten werden wil. So viel aber das Hertzogthum Schwaben anlangt/ ist bekannt/ daß der Kayser Rudolphus, nachdem anno 1268. Conradinus, als letzter Hertzog von diesem Lande/ in Neapolis war enthauptet worden/ selbiges/ als ein Reichs-Lehn/ seinem andern Printzen Rudolpho, übergeben/ dessen Sohn aber/ Hertzog Johannes, sich 1308. wieder darum brachte/ worauf der Kayser/ Heinrich der VII. das Haus Oestereich von neuen damit belehnte/ wiewohl es treflich berupffet war/ und die Benachbarten hin und wieder ziemliche Stücke davon abgerissen hatten. Man kan auch/ wegen Mangel der Nachrichten/ so genau nicht sagen/ was bey der neuen investitur eigentlich noch übrig gewesen/ wie denn dasjenige/ was das Haus Oestereich voritzo in diesem weitläuftigen Striche Landes besitzet/ eben nicht viel ausmacht/ und insgemein/ unter dem Nahmen der vorder Oestereichischen Lande begriffen wird. Welcher gestalt anbey/ und in welchem Jahr/ die Marg-Grafschafft Burgau/ Oestereich anheimgefallen/ davon wil sich
vid. Gerard de Roo l. cit.
vid. Cuspini: in Rudolpho.
vid. Layriz l. cit.
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