Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.Mitgabe der Margarethae daher nicht bestehen/ weil sie/ de feudo imperii, zu disponiren nicht befugt/ überdies der Ottocar, sie nachmahls/ um wichtiger Uhrsachen willen/ von sich/ und in ein Kloster stieß. Zudem/ gieng er mit diesen Landen auch so übel um/ daß die Stände sich genöhtiget sahen/ beym Reiche anno 1275. desfals Klage zu führen; welches aber der König/ weil das Reich vor sich selbst noch nicht wohl eingerichtet/ nicht groß achtete/ sondern/ die an ihm geschickte Gesandten vielmehr mit bösen Worten abwiese. Als aber Rudolphus von Habsburg/ die erlangte Teutsche Crone etwas mehrers auf seinem Haupte befestiget sahe/ fing die Sache an/ eine gantz andere Gestalt zu bekommen; denn/ er lude gedachten Ottocarum, zur Lehns-Empfängniß vor sich/ die dieser anfänglich zwar refusirte / und sich von selbiger/ durch die Waffen loß zu machen vermeinte/ doch auf Zureden anderer/ sich endlich darzu verstünde/ nach deren Erhaltung/ es gleichwohl bald wieder zum blutigen Kriege geriehte/ der vor Ottocar höchst fatal war/ wie dieses lauter/ aus der Historie gantz bekannte/ auch oben bereits erwehnte Dinge seyn. Nachdem also Ottocar im Treffen geblieben / belehnte der Kayser Rudolphus seinen ältesten Printzen Albertum, A. 1282. auf dem Reichs-Tage zu Augspurg/ mit Genehmhaltung der Reichs-Stände/ mit diesem offen gewordenen Lehn/ welches die erste Staffel zu der aufsteigenden Oestereichischen Macht war/ von welchen Zeiten an/ auch dieses Land beständig bey selbiger verblieben. Zu gleicher Zeit/ als Oestereich an das Haus Habsburg gelangete/ ward auch Steyermarck/ Windischmarck/ Krain und Portenau an selbiges verknüpffet/ weil es ebenfals Reichs-Lehn/ und diesem/ von Ottocar gewalthätiger Weise war entrissen worden. Das Hertzogthum Kärnthen/ hatte nun / gedachter König sich ebenfals angemasset/ und durch einen vorgegebnen Kauff / in dessen Besitz geschwungen; Allein/ da er die andern Reichs-Lehn wieder abtreten muste/ kam dieses Land ebenfals von seinem Scepter ab. Hier nun seynd die Geschicht-Schreiber gar verschiedener Meynung/ indem einige wollen / Kayser Rudolphus, habe es Graf Meinharden von Tyrol/ der die Wittwe/ des letztern Hertzogs von Kärnthen/ in der Ehe hatte/ mit dieser Bedingung in Lehn gereichet/ daß / wann sein Männlicher Stamm würde ausgegangen seyn/ solches der Oestereichischen familie heimfallen solte/ welches auch anno 1331. (andere wollen 1333.) in Heinrich den V. letztern Hertzog von diesem Lande erfolget. Andere hingegen melden / es habe Kayser Ludovicus der V. aus Bayern/ nach Absterben/ nur besagten Hertzog Heinrichs, Hertzog Albrechten II. und Hertzog Otten von Oestereich selbige/ anno 1333. in Lehn gereichet. Noch andere geben vor/ es rühre solches von der Margaretha Maultaschin her/ die von ihrem grossen Munde also benahmset worden / und welche/ mehr vid. Germ. Princ. l. 1. c. 2. vid. Laygniz Geneal. Palm. Tab. 1. c. 7. v. Durchl. Teutschl. p. 4. § 4.
Mitgabe der Margarethae daher nicht bestehen/ weil sie/ de feudo imperii, zu disponiren nicht befugt/ überdies der Ottocar, sie nachmahls/ um wichtiger Uhrsachen willen/ von sich/ und in ein Kloster stieß. Zudem/ gieng er mit diesen Landen auch so übel um/ daß die Stände sich genöhtiget sahen/ beym Reiche anno 1275. desfals Klage zu führen; welches aber der König/ weil das Reich vor sich selbst noch nicht wohl eingerichtet/ nicht groß achtete/ sondern/ die an ihm geschickte Gesandten vielmehr mit bösen Worten abwiese. Als aber Rudolphus von Habsburg/ die erlangte Teutsche Crone etwas mehrers auf seinem Haupte befestiget sahe/ fing die Sache an/ eine gantz andere Gestalt zu bekommen; denn/ er lude gedachten Ottocarum, zur Lehns-Empfängniß vor sich/ die dieser anfänglich zwar refusirte / und sich von selbiger/ durch die Waffen loß zu machen vermeinte/ doch auf Zureden anderer/ sich endlich darzu verstünde/ nach deren Erhaltung/ es gleichwohl bald wieder zum blutigen Kriege geriehte/ der vor Ottocar höchst fatal war/ wie dieses lauter/ aus der Historie gantz bekannte/ auch oben bereits erwehnte Dinge seyn. Nachdem also Ottocar im Treffen geblieben / belehnte der Kayser Rudolphus seinẽ ältesten Printzen Albertum, A. 1282. auf dem Reichs-Tage zu Augspurg/ mit Genehmhaltung der Reichs-Stände/ mit diesem offen gewordenen Lehn/ welches die erste Staffel zu der aufsteigenden Oestereichischen Macht war/ von welchen Zeiten an/ auch dieses Land beständig bey selbiger verblieben. Zu gleicher Zeit/ als Oestereich an das Haus Habsburg gelangete/ ward auch Steyermarck/ Windischmarck/ Krain und Portenau an selbiges verknüpffet/ weil es ebenfals Reichs-Lehn/ und diesem/ von Ottocar gewalthätiger Weise war entrissen worden. Das Hertzogthum Kärnthen/ hatte nun / gedachter König sich ebenfals angemasset/ und durch einen vorgegebnen Kauff / in dessen Besitz geschwungen; Allein/ da er die andern Reichs-Lehn wieder abtreten muste/ kam dieses Land ebenfals von seinem Scepter ab. Hier nun seynd die Geschicht-Schreiber gar verschiedener Meynung/ indem einige wollen / Kayser Rudolphus, habe es Graf Meinharden von Tyrol/ der die Wittwe/ des letztern Hertzogs von Kärnthen/ in der Ehe hatte/ mit dieser Bedingung in Lehn gereichet/ daß / wann sein Männlicher Stamm würde ausgegangen seyn/ solches der Oestereichischen familie heimfallen solte/ welches auch anno 1331. (andere wollen 1333.) in Heinrich den V. letztern Hertzog von diesem Lande erfolget. Andere hingegen melden / es habe Kayser Ludovicus der V. aus Bayern/ nach Absterben/ nur besagten Hertzog Heinrichs, Hertzog Albrechten II. und Hertzog Otten von Oestereich selbige/ anno 1333. in Lehn gereichet. Noch andere geben vor/ es rühre solches von der Margaretha Maultaschin her/ die von ihrem grossen Munde also benahmset worden / und welche/ mehr vid. Germ. Princ. l. 1. c. 2. vid. Laygniz Geneal. Palm. Tab. 1. c. 7. v. Durchl. Teutschl. p. 4. § 4.
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Mitgabe der Margarethae daher nicht bestehen/ weil sie/ de feudo imperii, zu disponiren nicht befugt/ überdies der Ottocar, sie nachmahls/ um wichtiger Uhrsachen willen/ von sich/ und in ein Kloster stieß. Zudem/ gieng er mit diesen Landen auch so übel um/ daß die Stände sich genöhtiget sahen/ beym Reiche anno 1275. desfals Klage zu führen; welches aber der König/ weil das Reich vor sich selbst noch nicht wohl eingerichtet/ nicht groß achtete/ sondern/ die an ihm geschickte Gesandten vielmehr mit bösen Worten abwiese. Als aber Rudolphus von Habsburg/ die erlangte Teutsche Crone etwas mehrers auf seinem Haupte befestiget sahe/ fing die Sache an/ eine gantz andere Gestalt zu bekommen; denn/ er lude gedachten Ottocarum, zur Lehns-Empfängniß vor sich/ die dieser anfänglich zwar refusirte / und sich von selbiger/ durch die Waffen loß zu machen vermeinte/ doch auf Zureden anderer/ sich endlich darzu verstünde/ nach deren Erhaltung/ es gleichwohl bald wieder zum blutigen Kriege geriehte/ der vor Ottocar höchst fatal war/ wie dieses lauter/ aus der Historie gantz bekannte/ auch oben bereits erwehnte Dinge seyn. Nachdem also Ottocar im Treffen geblieben / belehnte der Kayser Rudolphus seinẽ ältesten Printzen Albertum, A. 1282. auf dem Reichs-Tage zu Augspurg/ mit Genehmhaltung der Reichs-Stände/ mit diesem offen gewordenen Lehn/ welches die erste Staffel zu der aufsteigenden Oestereichischen Macht war/ von welchen Zeiten an/ auch dieses Land beständig bey selbiger verblieben. Zu gleicher Zeit/ als Oestereich an das Haus Habsburg gelangete/ ward auch Steyermarck/ Windischmarck/ Krain und Portenau an selbiges verknüpffet/ weil es ebenfals Reichs-Lehn/ und diesem/ von Ottocar gewalthätiger Weise war entrissen worden. Das Hertzogthum Kärnthen/ hatte nun / gedachter König sich ebenfals angemasset/ und durch einen vorgegebnen Kauff / in dessen Besitz geschwungen; Allein/ da er die andern Reichs-Lehn wieder abtreten muste/ kam dieses Land ebenfals von seinem Scepter ab. Hier nun seynd die Geschicht-Schreiber gar verschiedener Meynung/ indem einige wollen / Kayser Rudolphus, habe es Graf Meinharden von Tyrol/ der die Wittwe/ des letztern Hertzogs von Kärnthen/ in der Ehe hatte/ mit dieser Bedingung in Lehn gereichet/ daß / wann sein Männlicher Stamm würde ausgegangen seyn/ solches der Oestereichischen familie heimfallen solte/ welches auch anno 1331. (andere wollen 1333.) in Heinrich den V. letztern Hertzog von diesem Lande erfolget. Andere hingegen melden / es habe Kayser Ludovicus der V. aus Bayern/ nach Absterben/ nur besagten Hertzog Heinrichs, Hertzog Albrechten II. und Hertzog Otten von Oestereich selbige/ anno 1333. in Lehn gereichet. Noch andere geben vor/ es rühre solches von der Margaretha Maultaschin her/ die von ihrem grossen Munde also benahmset worden / und welche/ mehr
vid. Germ. Princ. l. 1. c. 2.
vid. Laygniz Geneal. Palm. Tab. 1. c. 7.
v. Durchl. Teutschl. p. 4. § 4.
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