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Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724.

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jagung des Königs Desiderii, als auch die Anklage/ wider den Thassilonem nichts anders/ als eine Päbstliche Intrigue, daher auch alle consilia nach dem Willen des Römischen Hofes geführet / und nach dessen gusto gesprochen werden musten. Dann/ weil der Pipinus und Carolus M. selbigem/ bloß aus den Uhrsachen sehr herrliche Schenckung gethan hatten/ damit er jenes sein Verfahren wider den Chilpericum, des letztern seines aber wider den Desiderium gut heissen möchte; so sahen die Päbste wohl / so ferne Thassilo siegen/ und mehr besagter Desiderius wieder zu Kräften kommen solte/ daß beyde dem Römischen Stuhl/ wegen seines ungerechten Verfahrens zur Red und Antwort setzen würden. Diesemnach/ muste gleichsam Himmel und Erde wieder den Thassilonem erreget/ und er mit aller Gewalt eines Criminis laesae Majestatis, oder felonie schuldig seyn/ ob er schon nichts weniger/ als selbige begangen/ haben möchte. Wären von unpartheyischen Historicis umständliche Nachrichten vorhanden/ so würde man sehen/ was für Griffe/ so wohl der Carolus, als auch die Päbste sich des fals bedienet gehabt/ ingleichen / wie ungewissenhaft bey Verurtheilung des Thassilonis es zugangen sey. Wiewohl vorbesagte/ von denen München aufgezeichnete Nachrichten selber dann und wann einige Merckmahle entdecken/ ob es schon wieder ihren Willen geschehen/ aus denen die Unrichtigkeit des Verfahrens deutlich genung zusehen.

Thes. II.

Zum Stamm - Vater des sämmtlichen Bayerischen Hauses/ wird der Luitpoldus angegeben.

Nachdem/ vorerzählter massen/ der Carolus M. Bayern seinem rechtmässigen Herren entrissen hatte/ so machte er solches zu einer Conquette seines Reichs/ und ließ es durch einen Stadthalter regieren von denen Geroldus der erste und von Mütterlicher Seiten aus Bayrischen Geblüth entsprossen gewesen seyn soll/ in welchem Zustande es eine ziemliche Zeit verbliebe. Daß aber mit dem Thassilone der gantze Angilolfingische Königliche Stamm ausgegangen seyn solte/ darzu sprechen die Bayrischen Scribenten nein/ wie wohl sie auch so genau nicht sagen können / durch wem solcher fortgepflantzet worden/ an welchen Genealogischen Zweifeln in so ferne endlich nicht viel gelegen/ weil bey so grossem Mangel der tüchtigen Nachrichten/ auf den rechten und eigentlichen Grund zu kommen/ doch nicht möglich ist/ ungeachtet die gemeinste Ableitung des Bayrischen Hauses/ aus dem Agilolfingischen Geschlechte geschicht. Immittelst muste Bayern unter der Francken Herrschaft eine ziemliche Zeit verbleiben/ und wird von einigen gantz irrig vorgegeben/ als ob die Franckischen Kay-

Brunner. Part. 2. l. 1.
Adelz. l. 6.

jagung des Königs Desiderii, als auch die Anklage/ wider den Thassilonem nichts anders/ als eine Päbstliche Intrigue, daher auch alle consilia nach dem Willen des Römischen Hofes geführet / und nach dessen gusto gesprochen werden musten. Dann/ weil der Pipinus und Carolus M. selbigem/ bloß aus den Uhrsachen sehr herrliche Schenckung gethan hatten/ damit er jenes sein Verfahren wider den Chilpericum, des letztern seines aber wider den Desiderium gut heissen möchte; so sahen die Päbste wohl / so ferne Thassilo siegen/ und mehr besagter Desiderius wieder zu Kräften kommen solte/ daß beyde dem Römischen Stuhl/ wegen seines ungerechten Verfahrens zur Red und Antwort setzen würden. Diesemnach/ muste gleichsam Himmel und Erde wieder den Thassilonem erreget/ und er mit aller Gewalt eines Criminis laesae Majestatis, oder felonie schuldig seyn/ ob er schon nichts weniger/ als selbige begangen/ haben möchte. Wären von unpartheyischen Historicis umständliche Nachrichten vorhanden/ so würde man sehen/ was für Griffe/ so wohl der Carolus, als auch die Päbste sich des fals bedienet gehabt/ ingleichen / wie ungewissenhaft bey Verurtheilung des Thassilonis es zugangen sey. Wiewohl vorbesagte/ von denen München aufgezeichnete Nachrichten selber dann und wann einige Merckmahle entdecken/ ob es schon wieder ihren Willen geschehen/ aus denen die Unrichtigkeit des Verfahrens deutlich genung zusehen.

Thes. II.

Zum Stamm - Vater des sämmtlichen Bayerischen Hauses/ wird der Luitpoldus angegeben.

Nachdem/ vorerzählter massen/ der Carolus M. Bayern seinem rechtmässigen Herren entrissen hatte/ so machte er solches zu einer Conquette seines Reichs/ und ließ es durch einen Stadthalter regieren von denen Geroldus der erste und von Mütterlicher Seiten aus Bayrischen Geblüth entsprossen gewesen seyn soll/ in welchem Zustande es eine ziemliche Zeit verbliebe. Daß aber mit dem Thassilone der gantze Angilolfingische Königliche Stamm ausgegangen seyn solte/ darzu sprechen die Bayrischen Scribenten nein/ wie wohl sie auch so genau nicht sagen können / durch wem solcher fortgepflantzet worden/ an welchen Genealogischen Zweifeln in so ferne endlich nicht viel gelegen/ weil bey so grossem Mangel der tüchtigen Nachrichten/ auf den rechten und eigentlichen Grund zu kommen/ doch nicht möglich ist/ ungeachtet die gemeinste Ableitung des Bayrischen Hauses/ aus dem Agilolfingischen Geschlechte geschicht. Immittelst muste Bayern unter der Francken Herrschaft eine ziemliche Zeit verbleiben/ und wird von einigen gantz irrig vorgegeben/ als ob die Franckischen Kay-

Brunner. Part. 2. l. 1.
Adelz. l. 6.
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[205/0248] jagung des Königs Desiderii, als auch die Anklage/ wider den Thassilonem nichts anders/ als eine Päbstliche Intrigue, daher auch alle consilia nach dem Willen des Römischen Hofes geführet / und nach dessen gusto gesprochen werden musten. Dann/ weil der Pipinus und Carolus M. selbigem/ bloß aus den Uhrsachen sehr herrliche Schenckung gethan hatten/ damit er jenes sein Verfahren wider den Chilpericum, des letztern seines aber wider den Desiderium gut heissen möchte; so sahen die Päbste wohl / so ferne Thassilo siegen/ und mehr besagter Desiderius wieder zu Kräften kommen solte/ daß beyde dem Römischen Stuhl/ wegen seines ungerechten Verfahrens zur Red und Antwort setzen würden. Diesemnach/ muste gleichsam Himmel und Erde wieder den Thassilonem erreget/ und er mit aller Gewalt eines Criminis laesae Majestatis, oder felonie schuldig seyn/ ob er schon nichts weniger/ als selbige begangen/ haben möchte. Wären von unpartheyischen Historicis umständliche Nachrichten vorhanden/ so würde man sehen/ was für Griffe/ so wohl der Carolus, als auch die Päbste sich des fals bedienet gehabt/ ingleichen / wie ungewissenhaft bey Verurtheilung des Thassilonis es zugangen sey. Wiewohl vorbesagte/ von denen München aufgezeichnete Nachrichten selber dann und wann einige Merckmahle entdecken/ ob es schon wieder ihren Willen geschehen/ aus denen die Unrichtigkeit des Verfahrens deutlich genung zusehen. Thes. II. Zum Stamm - Vater des sämmtlichen Bayerischen Hauses/ wird der Luitpoldus angegeben. Nachdem/ vorerzählter massen/ der Carolus M. Bayern seinem rechtmässigen Herren entrissen hatte/ so machte er solches zu einer Conquette seines Reichs/ und ließ es durch einen Stadthalter regieren von denen Geroldus der erste und von Mütterlicher Seiten aus Bayrischen Geblüth entsprossen gewesen seyn soll/ in welchem Zustande es eine ziemliche Zeit verbliebe. Daß aber mit dem Thassilone der gantze Angilolfingische Königliche Stamm ausgegangen seyn solte/ darzu sprechen die Bayrischen Scribenten nein/ wie wohl sie auch so genau nicht sagen können / durch wem solcher fortgepflantzet worden/ an welchen Genealogischen Zweifeln in so ferne endlich nicht viel gelegen/ weil bey so grossem Mangel der tüchtigen Nachrichten/ auf den rechten und eigentlichen Grund zu kommen/ doch nicht möglich ist/ ungeachtet die gemeinste Ableitung des Bayrischen Hauses/ aus dem Agilolfingischen Geschlechte geschicht. Immittelst muste Bayern unter der Francken Herrschaft eine ziemliche Zeit verbleiben/ und wird von einigen gantz irrig vorgegeben/ als ob die Franckischen Kay- Brunner. Part. 2. l. 1. Adelz. l. 6.

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Zitationshilfe: Zschackwitz, Johann Ehrenfried: Historisch-Genealogischer Schau-Platz. Lemgo, 1724, S. 205. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/zschackwitz_schauplatz_1724/248>, abgerufen am 23.11.2024.