nachgeben kan, auch nicht darauf siehet, was die Leute von seiner Aufführung sagen. Weil nun dergleichen Gesinde nicht viel tau- get, so werden es auch gute Herrschafften, die vernünfftig sind und einer Sache weiter nachdencken, in ihre Dienste nicht ver- langen. Solchergestalt schadet es sich selbst, daß es nicht wohl unterkommen kan.
Ein Ge- sinde sol fleißig u. willig seyn.
§. 167.
Weil ein Gesinde verbunden ist alles dasjenige zu thun, was ihm ver- möge seines Dienstes oblieget (§. 163); so sol es auch alles ungeheissen thun, was es weiß, das es zu thun hat, ingleichen alles zu rechter Zeit, hingegen was es geheissen wird, bald ohne Verzug und ohne einigen Wiederwillen. Wo man dergleichen Fer- tigkeit bey einem Gesinde antriefft, dassel- be ist fleißig und willig. Nemlich der Fleiß bestehet in der Fertigkeit alles, was man weiß, daß man es thun muß, ungeheissen und zu rechter Zeit zu thun: hingegen die Willigkeit ist eine Fertigkeit ohne Verzug und Wiederwillen zu thun, was man ge- heissen wird.
Vortheil der hier- aus fol- get.
§. 168.
Es erwächset hieraus nicht we- nig Vortheil so wohl für die Herrschafft, als das Gesinde. Wenn alles zu seiner Zeit gethan wird, so thut das Gesinde des- wegen nicht mehr, als wenn es von einer Zeit zur andern aufgeschoben wird, son-
dern
Das 4. Cap. Von der
nachgeben kan, auch nicht darauf ſiehet, was die Leute von ſeiner Auffuͤhrung ſagen. Weil nun dergleichen Geſinde nicht viel tau- get, ſo werden es auch gute Herrſchafften, die vernuͤnfftig ſind und einer Sache weiter nachdencken, in ihre Dienſte nicht ver- langen. Solchergeſtalt ſchadet es ſich ſelbſt, daß es nicht wohl unterkommen kan.
Ein Ge- ſinde ſol fleißig u. willig ſeyn.
§. 167.
Weil ein Geſinde verbunden iſt alles dasjenige zu thun, was ihm ver- moͤge ſeines Dienſtes oblieget (§. 163); ſo ſol es auch alles ungeheiſſen thun, was es weiß, das es zu thun hat, ingleichen alles zu rechter Zeit, hingegen was es geheiſſen wird, bald ohne Verzug und ohne einigen Wiederwillen. Wo man dergleichen Fer- tigkeit bey einem Geſinde antriefft, daſſel- be iſt fleißig und willig. Nemlich der Fleiß beſtehet in der Fertigkeit alles, was man weiß, daß man es thun muß, ungeheiſſen und zu rechter Zeit zu thun: hingegen die Willigkeit iſt eine Fertigkeit ohne Verzug und Wiederwillen zu thun, was man ge- heiſſen wird.
Vortheil der hier- aus fol- get.
§. 168.
Es erwaͤchſet hieraus nicht we- nig Vortheil ſo wohl fuͤr die Herrſchafft, als das Geſinde. Wenn alles zu ſeiner Zeit gethan wird, ſo thut das Geſinde des- wegen nicht mehr, als wenn es von einer Zeit zur andern aufgeſchoben wird, ſon-
dern
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Das 4. Cap. Von der
nachgeben kan, auch nicht darauf ſiehet,
was die Leute von ſeiner Auffuͤhrung ſagen.
Weil nun dergleichen Geſinde nicht viel tau-
get, ſo werden es auch gute Herrſchafften, die
vernuͤnfftig ſind und einer Sache weiter
nachdencken, in ihre Dienſte nicht ver-
langen. Solchergeſtalt ſchadet es ſich
ſelbſt, daß es nicht wohl unterkommen
kan.
§. 167.Weil ein Geſinde verbunden
iſt alles dasjenige zu thun, was ihm ver-
moͤge ſeines Dienſtes oblieget (§. 163); ſo
ſol es auch alles ungeheiſſen thun, was es
weiß, das es zu thun hat, ingleichen alles
zu rechter Zeit, hingegen was es geheiſſen
wird, bald ohne Verzug und ohne einigen
Wiederwillen. Wo man dergleichen Fer-
tigkeit bey einem Geſinde antriefft, daſſel-
be iſt fleißig und willig. Nemlich der Fleiß
beſtehet in der Fertigkeit alles, was man
weiß, daß man es thun muß, ungeheiſſen
und zu rechter Zeit zu thun: hingegen die
Willigkeit iſt eine Fertigkeit ohne Verzug
und Wiederwillen zu thun, was man ge-
heiſſen wird.
§. 168.Es erwaͤchſet hieraus nicht we-
nig Vortheil ſo wohl fuͤr die Herrſchafft,
als das Geſinde. Wenn alles zu ſeiner
Zeit gethan wird, ſo thut das Geſinde des-
wegen nicht mehr, als wenn es von einer
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Wolff, Christian von: Vernünfftige Gedancken von dem Gesellschaftlichen Leben der Menschen. Halle (Saale), 1721, S. 116. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wolff_gesellschaftlichesleben_1721/134>, abgerufen am 21.11.2024.
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