Wilamowitz-Moellendorff, Ulrich von: Aristoteles und Athen. Bd. 1. Berlin, 1893.Erste reihe der losbeamten. An den wächtern über mass und gewicht war schwerlich etwas An den getreideaufsehern, die den verkehr mit getreide mehl und 62) Die von uns zur stelle citirten grammatikerstellen (sammt ihren abschriften, die wir weglassen) gehn auf einen mann zurück, der den aristotelischen paragraphen stili- stisch umformte, weil das schöne alte tois metrois khresthai dikaiois mit seinem praedi- cativen adjectiv ihm zu schwer schien. sonst wissen wir nur, dass der name der metronomen in einer deinarchischen rede (Harp. s. v. Pollux 4, 167) vorkam, das ist ein zeugnis derselben zeit. der berühmte volksbeschluss über mass und gewicht (CIA II 476) weiss nichts mehr von metronomen; schwerlich bestanden sie noch. überhaupt wissen wir weder, wann sie geschaffen, noch wann sie abgeschafft sind, und ein besonnener forscher sollte sie nur als eine behörde der demosthenischen zeit führen. die verfassung von 322, die selbst die geschäfte der astynomen den agoranomen auferlegte (Ditt. syll. 337), hat sie sicher nicht geschont. 63) Von sich aus würde Aristoteles weder den in Athen sonst unbelegten aus- druck sitos argos für akatergastos, noch die nur durch die formelhafte verwendung desselben entschuldigte wortstellung o sitos argos gebraucht haben. vgl. tarros argos von unverarbeiteten kopes CIA II 809 c 221. 64) Kenyon beharrt dabei, es stünde auf dem papyrus nun d eikosi men, und
Blass scheint dasselbe zu meinen. aber auf den exemplaren des facsimiles, die wir gesehn haben, und die sehr klar sind, ist nichts als eikosm(en) zu erkennen, und ich fürchte, dass das angebliche iota nur etwas verwischte tinte ist. es liegt sehr nahe, das scheinbar bequeme eikosi zu lesen, statt einer corruptel; es mag aber da stehn: eine corruptel ist es doch. denn erstens ist es nicht hübsch aus esan palai men deka zu nun d eikosi das verbum substantivum zu ergänzen. zweitens ist eine zahl 35 für eine attische behörde sehr wenig wahrscheinlich. drittens steht bei Photion usteron de triakonta men en astei pente d en Peiraiei, und darin die gesammtsumme 35 zu finden ist eine bedenkliche kritik, um so be- denklicher, als in der zeile vorher pentekaideka an stelle von pente steht, also eben die zahl, die hier sowol vor men wie statt pente nötig ist. vielleicht hätten wir aber besser getan nun d eisi l, ie men herzustellen. Erste reihe der losbeamten. An den wächtern über maſs und gewicht war schwerlich etwas An den getreideaufsehern, die den verkehr mit getreide mehl und 62) Die von uns zur stelle citirten grammatikerstellen (sammt ihren abschriften, die wir weglassen) gehn auf einen mann zurück, der den aristotelischen paragraphen stili- stisch umformte, weil das schöne alte τοῖς μέτϱοις χϱῆσϑαι δικαίοις mit seinem praedi- cativen adjectiv ihm zu schwer schien. sonst wissen wir nur, daſs der name der metronomen in einer deinarchischen rede (Harp. s. v. Pollux 4, 167) vorkam, das ist ein zeugnis derselben zeit. der berühmte volksbeschluſs über maſs und gewicht (CIA II 476) weiſs nichts mehr von metronomen; schwerlich bestanden sie noch. überhaupt wissen wir weder, wann sie geschaffen, noch wann sie abgeschafft sind, und ein besonnener forscher sollte sie nur als eine behörde der demosthenischen zeit führen. die verfassung von 322, die selbst die geschäfte der astynomen den agoranomen auferlegte (Ditt. syll. 337), hat sie sicher nicht geschont. 63) Von sich aus würde Aristoteles weder den in Athen sonst unbelegten aus- druck σῖτος ἀϱγός für ἀκατέϱγαστος, noch die nur durch die formelhafte verwendung desselben entschuldigte wortstellung ὁ σῖτος ἀϱγός gebraucht haben. vgl. ταϱϱὸς ἀϱγός von unverarbeiteten κωπῆς CIA II 809 c 221. 64) Kenyon beharrt dabei, es stünde auf dem papyrus νῦν δ̕ εἴκοσι μέν, und
Blaſs scheint dasselbe zu meinen. aber auf den exemplaren des facsimiles, die wir gesehn haben, und die sehr klar sind, ist nichts als εικοσμ(εν) zu erkennen, und ich fürchte, daſs das angebliche iota nur etwas verwischte tinte ist. es liegt sehr nahe, das scheinbar bequeme εἴκοσι zu lesen, statt einer corruptel; es mag aber da stehn: eine corruptel ist es doch. denn erstens ist es nicht hübsch aus ἦσαν πάλαι μὲν δέκα zu νῦν δ̕ εἴκοσι das verbum substantivum zu ergänzen. zweitens ist eine zahl 35 für eine attische behörde sehr wenig wahrscheinlich. drittens steht bei Photion ὕστεϱον δὲ τϱιάκοντα μὲν ἐν ἄστει πέντε δ̕ ἐν Πειϱαιεῖ, und darin die gesammtsumme 35 zu finden ist eine bedenkliche kritik, um so be- denklicher, als in der zeile vorher πεντεκαίδεκα an stelle von πέντε steht, also eben die zahl, die hier sowol vor μέν wie statt πέντε nötig ist. vielleicht hätten wir aber besser getan νῦν δ̕ εἰσί λ΄, ιέ μέν herzustellen. <TEI> <text> <body> <div n="1"> <div n="2"> <pb facs="#f0233" n="219"/> <fw place="top" type="header">Erste reihe der losbeamten.</fw><lb/> <p>An den wächtern über maſs und gewicht war schwerlich etwas<lb/> einzelnes hervorzuheben, um so mehr aber, daſs es in Athen eine solche<lb/> behörde gab, die die maſse und gewichte der händler controllirte, denn<lb/> das war gewiſs nichts gewöhnliches in Hellas. wir verdanken dieser<lb/> stelle alles was wir von den metronomen wissen.<note place="foot" n="62)">Die von uns zur stelle citirten grammatikerstellen (sammt ihren abschriften, die<lb/> wir weglassen) gehn auf einen mann zurück, der den aristotelischen paragraphen stili-<lb/> stisch umformte, weil das schöne alte τοῖς μέτϱοις χϱῆσϑαι δικαίοις mit seinem praedi-<lb/> cativen adjectiv ihm zu schwer schien. sonst wissen wir nur, daſs der name der<lb/> metronomen in einer deinarchischen rede (Harp. s. v. Pollux 4, 167) vorkam, das ist<lb/> ein zeugnis derselben zeit. der berühmte volksbeschluſs über maſs und gewicht<lb/> (CIA II 476) weiſs nichts mehr von metronomen; schwerlich bestanden sie noch.<lb/> überhaupt wissen wir weder, wann sie geschaffen, noch wann sie abgeschafft sind,<lb/> und ein besonnener forscher sollte sie nur als eine behörde der demosthenischen<lb/> zeit führen. die verfassung von 322, die selbst die geschäfte der astynomen den<lb/> agoranomen auferlegte (Ditt. syll. 337), hat sie sicher nicht geschont.</note></p><lb/> <p>An den getreideaufsehern, die den verkehr mit getreide mehl und<lb/> brot überwachen, fällt nicht die formulirung ihrer pflichten auf, die viel-<lb/> mehr ersichtlich aus dem gesetze stammt<note place="foot" n="63)">Von sich aus würde Aristoteles weder den in Athen sonst unbelegten aus-<lb/> druck σῖτος ἀϱγός für ἀκατέϱγαστος, noch die nur durch die formelhafte verwendung<lb/> desselben entschuldigte wortstellung ὁ σῖτος ἀϱγός gebraucht haben. vgl. ταϱϱὸς<lb/> ἀϱγός von unverarbeiteten κωπῆς CIA II 809 <hi rendition="#sup">c</hi> 221.</note>, aber wol die verzeichnung<lb/> einer bedeutenden vermehrung der zahl<note place="foot" n="64)">Kenyon beharrt dabei, es stünde auf dem papyrus νῦν δ̕ εἴκοσι μέν, und<lb/> Blaſs scheint dasselbe zu meinen. aber auf den exemplaren des facsimiles, die<lb/> wir gesehn haben, und die sehr klar sind, ist nichts als εικοσμ(εν) zu erkennen,<lb/> und ich fürchte, daſs das angebliche iota nur etwas verwischte tinte ist. es liegt<lb/> sehr nahe, das scheinbar bequeme εἴκοσι zu lesen, statt einer corruptel; es mag<lb/> aber da stehn: eine corruptel ist es doch. denn erstens ist es nicht hübsch aus<lb/> ἦσαν πάλαι μὲν δέκα zu νῦν δ̕ εἴκοσι das verbum substantivum zu ergänzen.<lb/> zweitens ist eine zahl 35 für eine attische behörde sehr wenig wahrscheinlich.<lb/> drittens steht bei Photion ὕστεϱον δὲ τϱιάκοντα μὲν ἐν ἄστει πέντε δ̕ ἐν Πειϱαιεῖ,<lb/> und darin die gesammtsumme 35 zu finden ist eine bedenkliche kritik, um so be-<lb/> denklicher, als in der zeile vorher πεντεκαίδεκα an stelle von πέντε steht, also<lb/> eben die zahl, die hier sowol vor μέν wie statt πέντε nötig ist. vielleicht hätten<lb/> wir aber besser getan νῦν δ̕ εἰσί λ΄, ιέ μέν herzustellen.</note>, und daſs nicht einfach an-<lb/> gegeben, sondern in einem besonderen satze nachdrücklich noch einmal<lb/> eingeschärft wird, diesen beamten stünde die fixirung der preise und<lb/> des entsprechenden gewichtes jener waaren zu. nach der erfahrung<lb/> mit der ähnlich stilisirten angabe über die belohnung des abtretenden<lb/> rates (oben anm. 44) vermutet man darin eine latente polemik, eine be-<lb/> richtigung. und wirklich, zu Xenophons zeit ward das gewicht des brotes<lb/></p> </div> </div> </body> </text> </TEI> [219/0233]
Erste reihe der losbeamten.
An den wächtern über maſs und gewicht war schwerlich etwas
einzelnes hervorzuheben, um so mehr aber, daſs es in Athen eine solche
behörde gab, die die maſse und gewichte der händler controllirte, denn
das war gewiſs nichts gewöhnliches in Hellas. wir verdanken dieser
stelle alles was wir von den metronomen wissen. 62)
An den getreideaufsehern, die den verkehr mit getreide mehl und
brot überwachen, fällt nicht die formulirung ihrer pflichten auf, die viel-
mehr ersichtlich aus dem gesetze stammt 63), aber wol die verzeichnung
einer bedeutenden vermehrung der zahl 64), und daſs nicht einfach an-
gegeben, sondern in einem besonderen satze nachdrücklich noch einmal
eingeschärft wird, diesen beamten stünde die fixirung der preise und
des entsprechenden gewichtes jener waaren zu. nach der erfahrung
mit der ähnlich stilisirten angabe über die belohnung des abtretenden
rates (oben anm. 44) vermutet man darin eine latente polemik, eine be-
richtigung. und wirklich, zu Xenophons zeit ward das gewicht des brotes
62) Die von uns zur stelle citirten grammatikerstellen (sammt ihren abschriften, die
wir weglassen) gehn auf einen mann zurück, der den aristotelischen paragraphen stili-
stisch umformte, weil das schöne alte τοῖς μέτϱοις χϱῆσϑαι δικαίοις mit seinem praedi-
cativen adjectiv ihm zu schwer schien. sonst wissen wir nur, daſs der name der
metronomen in einer deinarchischen rede (Harp. s. v. Pollux 4, 167) vorkam, das ist
ein zeugnis derselben zeit. der berühmte volksbeschluſs über maſs und gewicht
(CIA II 476) weiſs nichts mehr von metronomen; schwerlich bestanden sie noch.
überhaupt wissen wir weder, wann sie geschaffen, noch wann sie abgeschafft sind,
und ein besonnener forscher sollte sie nur als eine behörde der demosthenischen
zeit führen. die verfassung von 322, die selbst die geschäfte der astynomen den
agoranomen auferlegte (Ditt. syll. 337), hat sie sicher nicht geschont.
63) Von sich aus würde Aristoteles weder den in Athen sonst unbelegten aus-
druck σῖτος ἀϱγός für ἀκατέϱγαστος, noch die nur durch die formelhafte verwendung
desselben entschuldigte wortstellung ὁ σῖτος ἀϱγός gebraucht haben. vgl. ταϱϱὸς
ἀϱγός von unverarbeiteten κωπῆς CIA II 809 c 221.
64) Kenyon beharrt dabei, es stünde auf dem papyrus νῦν δ̕ εἴκοσι μέν, und
Blaſs scheint dasselbe zu meinen. aber auf den exemplaren des facsimiles, die
wir gesehn haben, und die sehr klar sind, ist nichts als εικοσμ(εν) zu erkennen,
und ich fürchte, daſs das angebliche iota nur etwas verwischte tinte ist. es liegt
sehr nahe, das scheinbar bequeme εἴκοσι zu lesen, statt einer corruptel; es mag
aber da stehn: eine corruptel ist es doch. denn erstens ist es nicht hübsch aus
ἦσαν πάλαι μὲν δέκα zu νῦν δ̕ εἴκοσι das verbum substantivum zu ergänzen.
zweitens ist eine zahl 35 für eine attische behörde sehr wenig wahrscheinlich.
drittens steht bei Photion ὕστεϱον δὲ τϱιάκοντα μὲν ἐν ἄστει πέντε δ̕ ἐν Πειϱαιεῖ,
und darin die gesammtsumme 35 zu finden ist eine bedenkliche kritik, um so be-
denklicher, als in der zeile vorher πεντεκαίδεκα an stelle von πέντε steht, also
eben die zahl, die hier sowol vor μέν wie statt πέντε nötig ist. vielleicht hätten
wir aber besser getan νῦν δ̕ εἰσί λ΄, ιέ μέν herzustellen.
Suche im WerkInformationen zum Werk
Download dieses Werks
XML (TEI P5) ·
HTML ·
Text Metadaten zum WerkTEI-Header · CMDI · Dublin Core Ansichten dieser Seite
Voyant Tools ?Language Resource Switchboard?FeedbackSie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden. Kommentar zur DTA-AusgabeDieses Werk wurde gemäß den DTA-Transkriptionsrichtlinien im Double-Keying-Verfahren von Nicht-Muttersprachlern erfasst und in XML/TEI P5 nach DTA-Basisformat kodiert.
|
Insbesondere im Hinblick auf die §§ 86a StGB und 130 StGB wird festgestellt, dass die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte weder in irgendeiner Form propagandistischen Zwecken dienen, oder Werbung für verbotene Organisationen oder Vereinigungen darstellen, oder nationalsozialistische Verbrechen leugnen oder verharmlosen, noch zum Zwecke der Herabwürdigung der Menschenwürde gezeigt werden. Die auf diesen Seiten abgebildeten Inhalte (in Wort und Bild) dienen im Sinne des § 86 StGB Abs. 3 ausschließlich historischen, sozial- oder kulturwissenschaftlichen Forschungszwecken. Ihre Veröffentlichung erfolgt in der Absicht, Wissen zur Anregung der intellektuellen Selbstständigkeit und Verantwortungsbereitschaft des Staatsbürgers zu vermitteln und damit der Förderung seiner Mündigkeit zu dienen.
2007–2024 Deutsches Textarchiv, Berlin-Brandenburgische Akademie der Wissenschaften.
Kontakt: redaktion(at)deutschestextarchiv.de. |