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Weber, Max: Politik als Beruf. In: Geistige Arbeit als Beruf. Vier Vorträge vor dem Freistudentischen Bund. Zweiter Vortrag. München, 1919.

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Pferden, oder was sonst immer, sich befinden, oder ob der
Verwaltungsstab von den Verwaltungsmitteln "getrennt" ist, im
gleichen Sinn, wie heute der Angestellte und Proletarier inner-
halb des kapitalistischen Betriebes "getrennt" ist von den sach-
lichen Produktionsmitteln. Ob also der Gewalthaber die Ver-
waltung in eigener von ihm organisierter Regie hat und
durch persönliche Diener oder angestellte Beamte oder persönliche
Günstlinge und Vertraute verwalten läßt, welche nicht Eigen-
tümer: Besitzer zu eigenem Recht, der sachlichen Betriebsmittel
sind, sondern vom Herrn darin dirigiert werden, oder ob das
Gegenteil der Fall ist. Der Unterschied geht durch alle Ver-
waltungsorganisationen der Vergangenheit hindurch.

Einen politischen Verband, bei dem die sachlichen Verwaltungs-
mittel ganz oder teilweise in der Eigenmacht des abhängigen
Verwaltungsstabes sich befinden, wollen wir einen "stän-
disch
" gegliederten Verband nennen. Der Vasall z. B. im
Lehnsverband bestritt die Verwaltung und Rechtspflege des
ihm verlehnten Bezirks aus eigener Tasche, equipierte und ver-
proviantierte sich selbst für den Krieg; seine Untervasallen
taten das gleiche. Das hatte natürlich Konsequenzen für die
Machtstellung des Herrn, die nur auf dem persönlichen Treu-
bund und darauf ruhte, daß der Lehnsbesitz und die soziale
Ehre des Vasallen ihre "Legitimität" vom Herrn ableiteten.

Überall aber, bis in die frühesten politischen Bildungen
zurück, finden wir auch die eigene Regie des Herrn: durch
persönlich von ihm Abhängige: Sklaven, Hausbeamte, Dienst-
leute, persönliche "Günstlinge" und aus seinen Vorratskammern
mit Natural- und Gelddeputaten entlehnte Pfründner sucht er
die Verwaltung in eigene Hand zu bekommen, die Mittel aus
eigener Tasche, aus Erträgnissen seines Patrimoniums zu be-
streiten, ein rein persönlich von ihm abhängiges, weil aus
seinen Speichern, Magazinen, Rüstkammern equipiertes und
verproviantiertes Heer zu schaffen. Während im "ständischen"
Verband der Herr mit Hilfe einer eigenständigen "Aristokratie"
herrscht, also mit ihr die Herrschaft teilt, stützt er sich hier
entweder auf Haushörige oder auf Plebejer: besitzlose, der
eigenen sozialen Ehre entbehrende Schichten, die materiell

Pferden, oder was ſonſt immer, ſich befinden, oder ob der
Verwaltungsſtab von den Verwaltungsmitteln „getrennt“ iſt, im
gleichen Sinn, wie heute der Angeſtellte und Proletarier inner-
halb des kapitaliſtiſchen Betriebes „getrennt“ iſt von den ſach-
lichen Produktionsmitteln. Ob alſo der Gewalthaber die Ver-
waltung in eigener von ihm organiſierter Regie hat und
durch perſönliche Diener oder angeſtellte Beamte oder perſönliche
Günſtlinge und Vertraute verwalten läßt, welche nicht Eigen-
tümer: Beſitzer zu eigenem Recht, der ſachlichen Betriebsmittel
ſind, ſondern vom Herrn darin dirigiert werden, oder ob das
Gegenteil der Fall iſt. Der Unterſchied geht durch alle Ver-
waltungsorganiſationen der Vergangenheit hindurch.

Einen politiſchen Verband, bei dem die ſachlichen Verwaltungs-
mittel ganz oder teilweiſe in der Eigenmacht des abhängigen
Verwaltungsſtabes ſich befinden, wollen wir einen „ſtän-
diſch
“ gegliederten Verband nennen. Der Vaſall z. B. im
Lehnsverband beſtritt die Verwaltung und Rechtspflege des
ihm verlehnten Bezirks aus eigener Taſche, equipierte und ver-
proviantierte ſich ſelbſt für den Krieg; ſeine Untervaſallen
taten das gleiche. Das hatte natürlich Konſequenzen für die
Machtſtellung des Herrn, die nur auf dem perſönlichen Treu-
bund und darauf ruhte, daß der Lehnsbeſitz und die ſoziale
Ehre des Vaſallen ihre „Legitimität“ vom Herrn ableiteten.

Überall aber, bis in die früheſten politiſchen Bildungen
zurück, finden wir auch die eigene Regie des Herrn: durch
perſönlich von ihm Abhängige: Sklaven, Hausbeamte, Dienſt-
leute, perſönliche „Günſtlinge“ und aus ſeinen Vorratskammern
mit Natural- und Gelddeputaten entlehnte Pfründner ſucht er
die Verwaltung in eigene Hand zu bekommen, die Mittel aus
eigener Taſche, aus Erträgniſſen ſeines Patrimoniums zu be-
ſtreiten, ein rein perſönlich von ihm abhängiges, weil aus
ſeinen Speichern, Magazinen, Rüſtkammern equipiertes und
verproviantiertes Heer zu ſchaffen. Während im „ſtändiſchen“
Verband der Herr mit Hilfe einer eigenſtändigen „Ariſtokratie“
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[8/0008] Pferden, oder was ſonſt immer, ſich befinden, oder ob der Verwaltungsſtab von den Verwaltungsmitteln „getrennt“ iſt, im gleichen Sinn, wie heute der Angeſtellte und Proletarier inner- halb des kapitaliſtiſchen Betriebes „getrennt“ iſt von den ſach- lichen Produktionsmitteln. Ob alſo der Gewalthaber die Ver- waltung in eigener von ihm organiſierter Regie hat und durch perſönliche Diener oder angeſtellte Beamte oder perſönliche Günſtlinge und Vertraute verwalten läßt, welche nicht Eigen- tümer: Beſitzer zu eigenem Recht, der ſachlichen Betriebsmittel ſind, ſondern vom Herrn darin dirigiert werden, oder ob das Gegenteil der Fall iſt. Der Unterſchied geht durch alle Ver- waltungsorganiſationen der Vergangenheit hindurch. Einen politiſchen Verband, bei dem die ſachlichen Verwaltungs- mittel ganz oder teilweiſe in der Eigenmacht des abhängigen Verwaltungsſtabes ſich befinden, wollen wir einen „ſtän- diſch“ gegliederten Verband nennen. Der Vaſall z. B. im Lehnsverband beſtritt die Verwaltung und Rechtspflege des ihm verlehnten Bezirks aus eigener Taſche, equipierte und ver- proviantierte ſich ſelbſt für den Krieg; ſeine Untervaſallen taten das gleiche. Das hatte natürlich Konſequenzen für die Machtſtellung des Herrn, die nur auf dem perſönlichen Treu- bund und darauf ruhte, daß der Lehnsbeſitz und die ſoziale Ehre des Vaſallen ihre „Legitimität“ vom Herrn ableiteten. Überall aber, bis in die früheſten politiſchen Bildungen zurück, finden wir auch die eigene Regie des Herrn: durch perſönlich von ihm Abhängige: Sklaven, Hausbeamte, Dienſt- leute, perſönliche „Günſtlinge“ und aus ſeinen Vorratskammern mit Natural- und Gelddeputaten entlehnte Pfründner ſucht er die Verwaltung in eigene Hand zu bekommen, die Mittel aus eigener Taſche, aus Erträgniſſen ſeines Patrimoniums zu be- ſtreiten, ein rein perſönlich von ihm abhängiges, weil aus ſeinen Speichern, Magazinen, Rüſtkammern equipiertes und verproviantiertes Heer zu ſchaffen. Während im „ſtändiſchen“ Verband der Herr mit Hilfe einer eigenſtändigen „Ariſtokratie“ herrſcht, alſo mit ihr die Herrſchaft teilt, ſtützt er ſich hier entweder auf Haushörige oder auf Plebejer: beſitzloſe, der eigenen ſozialen Ehre entbehrende Schichten, die materiell

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Zitationshilfe: Weber, Max: Politik als Beruf. In: Geistige Arbeit als Beruf. Vier Vorträge vor dem Freistudentischen Bund. Zweiter Vortrag. München, 1919, S. 8. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/weber_politik_1919/8>, abgerufen am 22.11.2024.