In den Fig. 285 A--D sehen wir zwei verschiedene Arten Knie- stockwände; die Anordnung A B bei Kniewänden über 0,7m, die An- ordnung C D bei geringerer Höhe. Beide Fälle weichen nur darin von einander ab, daß in C D die Kniewand auf einer Schwelle s steht, während in A B letztere fehlt und die Stiele direct auf dem Balken stehen. In C D ist die Schwelle s deshalb nöthig, damit die für den Längenverband in der Drempelwand erforderlichen Streben g g, welche an den Seiten eines jeden Hauptbinders vorkommen, einen sichern Stützpunkt finden; dagegen wird der Längenverband in A B durch die Kopfbänder oder Kniestockbügen k, welche sich gegen die mindestens 0,7m hohen Stiele l stützen, erreicht.
Obgleich in den meisten Fällen die Strebe f (Fig. 285) sich gegen den Sparren stemmt, kommt es doch auch vor, daß sie sich an eine Stuhlsäule anlehnt, besonders geschieht dies bei stehenden Stühlen.
Bei Hängewerksconstructionen dient die Hängestrebe gleichzeitig als Sprengestrebe, ebenso verhält es sich bei liegenden Stühlen. (Fig. 288).
[Abbildung]
Fig. 288.
Wenn die Drempelmauer nicht über 1m hoch und etwa 1 1/2--2 Stein stark ist, wie man sie in Oester- reich häufig antrifft, so kann die Mauerbank direct auf der Drem- pelmauer liegen und braucht man eine hölzerne Kniestockwand nicht zu machen. Die Mauerbank ver- bindet man mittelst des Zangenholzes mit dem übrigen Dachgerüst, und kann das Zangenholz entweder über (s. Fig. 288) oder unter (s. Fig. 289 und 307) der Mauerbank liegen; unter Umständen läßt man bei niedrigen Drempelwänden, und falls der Dachschub schon anderweitig gehörig aufgefangen wird, das Zangenholz ganz weg (siehe Fig. 290 bei A), immerhin gewährt eine solche Anordnung keine genügende Sicherheit. Unzweckmäßig ist es, die Fette nach der in Fig. 290 B dargestellten Weise auf das Zangenholz zu legen, da auf diese Weise der Längenverband mittelst Fettenbügen fehlt. Im vor- liegenden Falle ist dieses wegen der Rinnenbildung geschehen.
Die Drempelwände können mit allen vorgenannten Dachgerüst- arten in Verbindung treten, man kann demnach wiederum stehende und liegende Kehlbalkendachstühle, ferner stehende und liegende Fet-
Die Dachgerüſte.
In den Fig. 285 A—D ſehen wir zwei verſchiedene Arten Knie- ſtockwände; die Anordnung A B bei Kniewänden über 0,7m, die An- ordnung C D bei geringerer Höhe. Beide Fälle weichen nur darin von einander ab, daß in C D die Kniewand auf einer Schwelle s ſteht, während in A B letztere fehlt und die Stiele direct auf dem Balken ſtehen. In C D iſt die Schwelle s deshalb nöthig, damit die für den Längenverband in der Drempelwand erforderlichen Streben g g, welche an den Seiten eines jeden Hauptbinders vorkommen, einen ſichern Stützpunkt finden; dagegen wird der Längenverband in A B durch die Kopfbänder oder Knieſtockbügen k, welche ſich gegen die mindeſtens 0,7m hohen Stiele l ſtützen, erreicht.
Obgleich in den meiſten Fällen die Strebe f (Fig. 285) ſich gegen den Sparren ſtemmt, kommt es doch auch vor, daß ſie ſich an eine Stuhlſäule anlehnt, beſonders geſchieht dies bei ſtehenden Stühlen.
Bei Hängewerksconſtructionen dient die Hängeſtrebe gleichzeitig als Sprengeſtrebe, ebenſo verhält es ſich bei liegenden Stühlen. (Fig. 288).
[Abbildung]
Fig. 288.
Wenn die Drempelmauer nicht über 1m hoch und etwa 1 ½—2 Stein ſtark iſt, wie man ſie in Oeſter- reich häufig antrifft, ſo kann die Mauerbank direct auf der Drem- pelmauer liegen und braucht man eine hölzerne Knieſtockwand nicht zu machen. Die Mauerbank ver- bindet man mittelſt des Zangenholzes mit dem übrigen Dachgerüſt, und kann das Zangenholz entweder über (ſ. Fig. 288) oder unter (ſ. Fig. 289 und 307) der Mauerbank liegen; unter Umſtänden läßt man bei niedrigen Drempelwänden, und falls der Dachſchub ſchon anderweitig gehörig aufgefangen wird, das Zangenholz ganz weg (ſiehe Fig. 290 bei A), immerhin gewährt eine ſolche Anordnung keine genügende Sicherheit. Unzweckmäßig iſt es, die Fette nach der in Fig. 290 B dargeſtellten Weiſe auf das Zangenholz zu legen, da auf dieſe Weiſe der Längenverband mittelſt Fettenbügen fehlt. Im vor- liegenden Falle iſt dieſes wegen der Rinnenbildung geſchehen.
Die Drempelwände können mit allen vorgenannten Dachgerüſt- arten in Verbindung treten, man kann demnach wiederum ſtehende und liegende Kehlbalkendachſtühle, ferner ſtehende und liegende Fet-
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Die Dachgerüſte.
In den Fig. 285 A—D ſehen wir zwei verſchiedene Arten Knie-
ſtockwände; die Anordnung A B bei Kniewänden über 0,7m, die An-
ordnung C D bei geringerer Höhe. Beide Fälle weichen nur darin
von einander ab, daß in C D die Kniewand auf einer Schwelle s
ſteht, während in A B letztere fehlt und die Stiele direct auf dem
Balken ſtehen. In C D iſt die Schwelle s deshalb nöthig, damit die
für den Längenverband in der Drempelwand erforderlichen Streben
g g, welche an den Seiten eines jeden Hauptbinders vorkommen,
einen ſichern Stützpunkt finden; dagegen wird der Längenverband in
A B durch die Kopfbänder oder Knieſtockbügen k, welche ſich gegen
die mindeſtens 0,7m hohen Stiele l ſtützen, erreicht.
Obgleich in den meiſten Fällen die Strebe f (Fig. 285) ſich gegen
den Sparren ſtemmt, kommt es doch auch vor, daß ſie ſich an eine
Stuhlſäule anlehnt, beſonders geſchieht dies bei ſtehenden Stühlen.
Bei Hängewerksconſtructionen dient die Hängeſtrebe gleichzeitig
als Sprengeſtrebe, ebenſo verhält es ſich bei liegenden Stühlen.
(Fig. 288).
[Abbildung Fig. 288.]
Wenn die Drempelmauer nicht
über 1m hoch und etwa 1 ½—2
Stein ſtark iſt, wie man ſie in Oeſter-
reich häufig antrifft, ſo kann die
Mauerbank direct auf der Drem-
pelmauer liegen und braucht man
eine hölzerne Knieſtockwand nicht
zu machen. Die Mauerbank ver-
bindet man mittelſt des Zangenholzes mit dem übrigen Dachgerüſt,
und kann das Zangenholz entweder über (ſ. Fig. 288) oder unter
(ſ. Fig. 289 und 307) der Mauerbank liegen; unter Umſtänden läßt
man bei niedrigen Drempelwänden, und falls der Dachſchub ſchon
anderweitig gehörig aufgefangen wird, das Zangenholz ganz weg
(ſiehe Fig. 290 bei A), immerhin gewährt eine ſolche Anordnung keine
genügende Sicherheit. Unzweckmäßig iſt es, die Fette nach der in
Fig. 290 B dargeſtellten Weiſe auf das Zangenholz zu legen, da auf
dieſe Weiſe der Längenverband mittelſt Fettenbügen fehlt. Im vor-
liegenden Falle iſt dieſes wegen der Rinnenbildung geſchehen.
Die Drempelwände können mit allen vorgenannten Dachgerüſt-
arten in Verbindung treten, man kann demnach wiederum ſtehende
und liegende Kehlbalkendachſtühle, ferner ſtehende und liegende Fet-
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Kommentar zur DTA-Ausgabe
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zw… [mehr]
Wanderleys "Handbuch" erschien bereits 1872 in zwei Bänden. Die Ausgabe von 1877/1878 ist die 2., gänzlich umgearbarbeitete und sehr vermehrte Auflage und wurde aufgrund der besseren verfügbarkeit für das DTA digitalisiert.
Wanderley, Germano: Handbuch der Bauconstruktionslehre. 2. Aufl. Bd. 1. Die Constructionen in Holz. Halle (Saale), 1877, S. 197. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/wanderley_bauconstructionslehre01_1877/209>, abgerufen am 16.07.2024.
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