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Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822.

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wird, so ist dieses für die untern Gegenden ziemlich gleichgültig. Es kann zuweilen zum Vortheil zuweilen zum Nachtheil geschehen.

Anders verhält es sich rücksichtlich der Wassermasse. Wird diese bey einem und demselben Zustand des Flußbetts bedeutend größer, so ist es bey sehr hohen Gewässern nachtheilig, weil bey Dammanlagen in frühern Zeiten auf eine solche Erhöhung des Wasserspiegels nicht gerechnet wurde, und daher die Dämme im Verhältniß der Vergrößerung der Wassermasse erhöht werden müssen, wenn das Flußbett sich gar nicht oder nicht hinreichend vertieft.

Es folgt daraus, daß die Geschwindigkeit im regulirten Strom größer wird, als solche im unregulirten war, nicht, daß eine größere Wassermenge abfließt. Würde die Geschwindigkeit allein entscheiden, so müßte selbst bey Beharrung des Wasserstandes zugleich mehr und weniger Wasser in einem Flußbett fließen, wenn die Geschwindigkeit verschieden ist.

Soll in zwey Flußbetten von gleicher Tiefe gleich viel Wasser abfließen, so muß sich die Geschwindigkeit umgekehrt wie die Breite verhalten, und daher wenn die Breite des einen nur halb so groß als die des andern ist, die Geschwindigkeit in ersterem doppelt so groß als in lezterm seyn.

Beym Beharrungsstand der Wasserhöhe ist in jedem Querprofil der Abfluß dem Zufluß gleich.

wird, so ist dieses für die untern Gegenden ziemlich gleichgültig. Es kann zuweilen zum Vortheil zuweilen zum Nachtheil geschehen.

Anders verhält es sich rücksichtlich der Wassermasse. Wird diese bey einem und demselben Zustand des Flußbetts bedeutend größer, so ist es bey sehr hohen Gewässern nachtheilig, weil bey Dammanlagen in frühern Zeiten auf eine solche Erhöhung des Wasserspiegels nicht gerechnet wurde, und daher die Dämme im Verhältniß der Vergrößerung der Wassermasse erhöht werden müssen, wenn das Flußbett sich gar nicht oder nicht hinreichend vertieft.

Es folgt daraus, daß die Geschwindigkeit im regulirten Strom größer wird, als solche im unregulirten war, nicht, daß eine größere Wassermenge abfließt. Würde die Geschwindigkeit allein entscheiden, so müßte selbst bey Beharrung des Wasserstandes zugleich mehr und weniger Wasser in einem Flußbett fließen, wenn die Geschwindigkeit verschieden ist.

Soll in zwey Flußbetten von gleicher Tiefe gleich viel Wasser abfließen, so muß sich die Geschwindigkeit umgekehrt wie die Breite verhalten, und daher wenn die Breite des einen nur halb so groß als die des andern ist, die Geschwindigkeit in ersterem doppelt so groß als in lezterm seyn.

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[66/0067] wird, so ist dieses für die untern Gegenden ziemlich gleichgültig. Es kann zuweilen zum Vortheil zuweilen zum Nachtheil geschehen. Anders verhält es sich rücksichtlich der Wassermasse. Wird diese bey einem und demselben Zustand des Flußbetts bedeutend größer, so ist es bey sehr hohen Gewässern nachtheilig, weil bey Dammanlagen in frühern Zeiten auf eine solche Erhöhung des Wasserspiegels nicht gerechnet wurde, und daher die Dämme im Verhältniß der Vergrößerung der Wassermasse erhöht werden müssen, wenn das Flußbett sich gar nicht oder nicht hinreichend vertieft. Es folgt daraus, daß die Geschwindigkeit im regulirten Strom größer wird, als solche im unregulirten war, nicht, daß eine größere Wassermenge abfließt. Würde die Geschwindigkeit allein entscheiden, so müßte selbst bey Beharrung des Wasserstandes zugleich mehr und weniger Wasser in einem Flußbett fließen, wenn die Geschwindigkeit verschieden ist. Soll in zwey Flußbetten von gleicher Tiefe gleich viel Wasser abfließen, so muß sich die Geschwindigkeit umgekehrt wie die Breite verhalten, und daher wenn die Breite des einen nur halb so groß als die des andern ist, die Geschwindigkeit in ersterem doppelt so groß als in lezterm seyn. Beym Beharrungsstand der Wasserhöhe ist in jedem Querprofil der Abfluß dem Zufluß gleich.

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Zitationshilfe: Tulla, Johann Gottfried: Der Rhein von Basel bis Mannheim mit Begründung der Nothwendigkeit, diesen Strom zu regulieren. Leipzig, 1822, S. 66. In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tulla_rhein_1822/67>, abgerufen am 02.05.2024.