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Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619.

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also aus / alß wenn wir eben also davon lehreten / wie die reformirten Kirchen / vnd sie in Hessen davon lehren: Aber daß das falsch sey / ist droben im dritten Puncten gnugsam bewiesen. Wir wollens aber alhie acceptiren das sie also davon lehren / wie wir: Derwegen werden sie hinfort mit vns die disputation in die Himmlische Schule sparen / vnd sie nicht nach Zwinglischer Art vnd aus denen Gründen / durch welche GOttes Hand vnd Allmacht in recessu verkürtzt werden muß / negiren, verwerffen / verdammen / vnnd für Irrthumb außschreyen / wie von jhnen biß anhero geschehen. Thun sie aber das gegenspiel / so straffen sie sich selbst Lügen / vnd kan jederman daraus erkennen / was sie für Leute seyn.

2. Habe ich geschrieben in meiner Antwort / daß Christus bey den Gleubigen vnd seiner Kirchen sey / nicht allein nach seiner Göttlichen Natur / wie Ehr Stein vnd die Calvinisten fürgeben / sondern auch nach seiner Menschlichen Natur in der Persöhnlichen vereinigung welches Ehr Stein vnd die Calvinisten leugnen. Ich habe dazu angezogen den Spruch Matth. 18. Wo zween oder drey versamlet sein in meinem Nahmen / da bin ich mitten vnter jhnen. Vnd Matth 28. Ich bin bey euch alle Tage biß an der Welt ende. Hie rettet sich Ehr Stein in seiner Rettung wieder Herrn D. Mentzerum, vnd auch wieder mich. Wie er sich wieder Herrn D. Mentzerum rettet / solches wird der Herr D. wol wieder zuretten wissen Wieder mich aber rettet er sich also: Es lest sich gar nicht hören / wenn Ehr Tückerman in seiner Antwort setzet: Der gantze Christus in Göttlicher vnd Menschlicher Natur stehet da / vnnd sagt: Ich bin bey euch alle Tage: Ergo so ist diß von Christo nach beyden Naturen zuverstehen. Den was ist diß für eine consequentz? Eben auff den schlag liesse sich aus lohan: 12 v. 8. Armen habt jhr allezeit / mich aber habt jhr nicht allezeit / dieses schliessen / daß Christus gar nicht nach keiner Natur bey vns auff

also aus / alß wenn wir eben also davon lehreten / wie die reformirten Kirchen / vnd sie in Hessen davon lehren: Aber daß das falsch sey / ist droben im dritten Puncten gnugsam bewiesen. Wir wollens aber alhie acceptiren das sie also davon lehren / wie wir: Derwegen werden sie hinfort mit vns die disputation in die Him̃lische Schule sparen / vnd sie nicht nach Zwinglischer Art vnd aus denen Gründen / durch welche GOttes Hand vnd Allmacht in recessu verkürtzt werden muß / negiren, verwerffen / verdammen / vnnd für Irrthumb außschreyen / wie von jhnen biß anhero geschehen. Thun sie aber das gegenspiel / so straffen sie sich selbst Lügen / vnd kan jederman daraus erkennen / was sie für Leute seyn.

2. Habe ich geschrieben in meiner Antwort / daß Christus bey den Gleubigen vnd seiner Kirchen sey / nicht allein nach seiner Göttlichen Natur / wie Ehr Stein vnd die Calvinisten fürgeben / sondern auch nach seiner Menschlichen Natur in der Persöhnlichen vereinigung welches Ehr Stein vnd die Calvinisten leugnen. Ich habe dazu angezogen den Spruch Matth. 18. Wo zween oder drey versamlet sein in meinem Nahmen / da bin ich mitten vnter jhnen. Vnd Matth 28. Ich bin bey euch alle Tage biß an der Welt ende. Hie rettet sich Ehr Stein in seiner Rettung wieder Herrn D. Mentzerum, vnd auch wieder mich. Wie er sich wieder Herrn D. Mentzerum rettet / solches wird der Herr D. wol wieder zuretten wissen Wieder mich aber rettet er sich also: Es lest sich gar nicht hören / wenn Ehr Tückerman in seiner Antwort setzet: Der gantze Christus in Göttlicher vnd Menschlicher Natur stehet da / vnnd sagt: Ich bin bey euch alle Tage: Ergo so ist diß von Christo nach beyden Naturen zuverstehen. Den was ist diß für eine consequentz? Eben auff den schlag liesse sich aus lohan: 12 v. 8. Armen habt jhr allezeit / mich aber habt jhr nicht allezeit / dieses schliessen / daß Christus gar nicht nach keiner Natur bey vns auff

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Antwort Auff Ehrn Pavli Steinii Hoffpredigers zu Cassel Rettung : Auff der hohen Obrigkeit empfangenen sonderbaren Befehl gestelt. Wolfenbüttel, 1619, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_steinii_1619/25>, abgerufen am 27.04.2024.