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Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616.

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wegen alle Vnderthanen sich desto williger mit jhrem gehorsamb vnnd vnderthenigkeit gegen jhre von GOtt verordnete Oberkeit werden einzustellen wissen.

Zum dritten gehöret auff der Vnderthanen Seyten zu erhaltung der Einigkeit / Schoß vnnd Schatzung / daß Vnderthanen jhrer Oberkeit / Fürsten vnd Herrn Schoß vnd Schatzung geben. Das stehet Matth. 22. Cap. Da wird Christus gefragt / obs recht sey / das man dem Keyser Zinß gebe oder nicht: Darauff fodert er die Zinsemüntze / vnd fragt sie / wes das Bild vnd die Vberschrifft drauff sey / vnd nachdem sie Beichten / deß Keysers / so spricht er drauff / so gebet dem Keyser was des Keysers ist / vnd GOtte was Gottes ist. Deutet gnugsamb damit an / weil die Vnderthanen jhrer Oberkeit Zinßmüntze vnd gelt gebrauchen / so sollen sie jhnen auch das jhrige geben / vnnd sich vber Zinß / Schoß vnd Schatzung nit beschweren. Vnd Paulus schreibt / Rom. 13. So gebt nu jederman / waß jhr schüldig seind / Schoß dem Schoß gebührt / Zoll / dem der Zoll gebühret. Es verdienets auch die Oberkeit wol mit jhrer Mühe vnd Arbeit / so sie in der Regierunge haben vnnd außstchen müssen: Denn ein Oberkeit sein / ist kein müssiger Stand / sondern ein recht mühselig Ampt / wer jhm wil recht fürstehen / der wird nicht viel guter Tage haben: Wenn die Vnderthanen schlaffen / müssen sie offt wachen / vnnd für sorgen schlaffloß liegen / wie im Buch Esther vom König Ahasvero bekant wird. Daher jenner König gesagt: wenn man wüste / was für Mühe vnd Arbeit hinterm Scepter vnd Kron steckte / es würde sich keiner darnach zur Erden bücken vnd sie auffnehmen. Nu ist aber ein Arbeiter seines Lohns werd: Weil dem nach Oberkeit der Vnderthanen halben so viel Mühe vnd Arbeit hat) billig ists / daß sie auch dafür Schoß / Zinß / Schatzunge vnnd Lohn kriege. Vnnd vber daß / wie sol Oberkeit den Schutz können handhaben / wenn Vnderthanen nichts geben wollen? Sie werden im

wegen alle Vnderthanen sich desto williger mit jhrem gehorsamb vnnd vnderthenigkeit gegen jhre von GOtt verordnete Oberkeit werden einzustellen wissen.

Zum dritten gehöret auff der Vnderthanen Seyten zu erhaltung der Einigkeit / Schoß vnnd Schatzung / daß Vnderthanen jhrer Oberkeit / Fürsten vnd Herrn Schoß vnd Schatzung geben. Das stehet Matth. 22. Cap. Da wird Christus gefragt / obs recht sey / das man dem Keyser Zinß gebe oder nicht: Darauff fodert er die Zinsemüntze / vnd fragt sie / wes das Bild vnd die Vberschrifft drauff sey / vnd nachdem sie Beichten / deß Keysers / so spricht er drauff / so gebet dem Keyser was des Keysers ist / vnd GOtte was Gottes ist. Deutet gnugsamb damit an / weil die Vnderthanen jhrer Oberkeit Zinßmüntze vnd gelt gebrauchen / so sollen sie jhnen auch das jhrige geben / vnnd sich vber Zinß / Schoß vnd Schatzung nit beschweren. Vnd Paulus schreibt / Rom. 13. So gebt nu jederman / waß jhr schüldig seind / Schoß dem Schoß gebührt / Zoll / dem der Zoll gebühret. Es verdienets auch die Oberkeit wol mit jhrer Mühe vnd Arbeit / so sie in der Regierunge haben vnnd außstchen müssen: Denn ein Oberkeit sein / ist kein müssiger Stand / sondern ein recht mühselig Ampt / wer jhm wil recht fürstehen / der wird nicht viel guter Tage haben: Wenn die Vnderthanen schlaffen / müssen sie offt wachen / vnnd für sorgen schlaffloß liegen / wie im Buch Esther vom König Ahasvero bekant wird. Daher jenner König gesagt: wenn man wüste / was für Mühe vnd Arbeit hinterm Scepter vnd Kron steckte / es würde sich keiner darnach zur Erden bücken vnd sie auffnehmen. Nu ist aber ein Arbeiter seines Lohns werd: Weil dem nach Oberkeit der Vnderthanen halben so viel Mühe vnd Arbeit hat) billig ists / daß sie auch dafür Schoß / Zinß / Schatzunge vnnd Lohn kriege. Vnnd vber daß / wie sol Oberkeit den Schutz können handhaben / wenn Vnderthanen nichts geben wollen? Sie werden im

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[0036] wegen alle Vnderthanen sich desto williger mit jhrem gehorsamb vnnd vnderthenigkeit gegen jhre von GOtt verordnete Oberkeit werden einzustellen wissen. Zum dritten gehöret auff der Vnderthanen Seyten zu erhaltung der Einigkeit / Schoß vnnd Schatzung / daß Vnderthanen jhrer Oberkeit / Fürsten vnd Herrn Schoß vnd Schatzung geben. Das stehet Matth. 22. Cap. Da wird Christus gefragt / obs recht sey / das man dem Keyser Zinß gebe oder nicht: Darauff fodert er die Zinsemüntze / vnd fragt sie / wes das Bild vnd die Vberschrifft drauff sey / vnd nachdem sie Beichten / deß Keysers / so spricht er drauff / so gebet dem Keyser was des Keysers ist / vnd GOtte was Gottes ist. Deutet gnugsamb damit an / weil die Vnderthanen jhrer Oberkeit Zinßmüntze vnd gelt gebrauchen / so sollen sie jhnen auch das jhrige geben / vnnd sich vber Zinß / Schoß vnd Schatzung nit beschweren. Vnd Paulus schreibt / Rom. 13. So gebt nu jederman / waß jhr schüldig seind / Schoß dem Schoß gebührt / Zoll / dem der Zoll gebühret. Es verdienets auch die Oberkeit wol mit jhrer Mühe vnd Arbeit / so sie in der Regierunge haben vnnd außstchen müssen: Denn ein Oberkeit sein / ist kein müssiger Stand / sondern ein recht mühselig Ampt / wer jhm wil recht fürstehen / der wird nicht viel guter Tage haben: Wenn die Vnderthanen schlaffen / müssen sie offt wachen / vnnd für sorgen schlaffloß liegen / wie im Buch Esther vom König Ahasvero bekant wird. Daher jenner König gesagt: wenn man wüste / was für Mühe vnd Arbeit hinterm Scepter vnd Kron steckte / es würde sich keiner darnach zur Erden bücken vnd sie auffnehmen. Nu ist aber ein Arbeiter seines Lohns werd: Weil dem nach Oberkeit der Vnderthanen halben so viel Mühe vnd Arbeit hat) billig ists / daß sie auch dafür Schoß / Zinß / Schatzunge vnnd Lohn kriege. Vnnd vber daß / wie sol Oberkeit den Schutz können handhaben / wenn Vnderthanen nichts geben wollen? Sie werden im

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Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/36>, abgerufen am 28.04.2024.