Anmelden (DTAQ) DWDS     dlexDB     CLARIN-D

Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616.

Bild:
<< vorherige Seite

47 Psal. Schilde auff Erden genant / darumb daß sie pro lege & grege, fürgesetzt vnd jhre Herde streiten / vnd Gut vnd Blut wagen vnd auffsetzen. Vnd weil sie das allein nicht verrichten können / so gehören Leute darzu / die vnterhalten müssen werden. Darzu billig die Vnderthanen zulegen: Dahin siehet Paulus / Rom. 13. Derhalben müsset jhr auch Schoß geben / denn sie sind Gottes Diener / die solchen Schutz sollen handhaben. Mancher lest sich wol bedüncken / er wolle selbst starck genug sein / vnnd sich Schützen / aber wie lange wird es wehren? Kann man doch offt nicht sicher sein / da Oberkeit Gericht / Reder / Galgen vnd Thürne hat / vnnd fleissig auff sicht / was solte vnd würde geschehen / wenn der keins wehre / keiner würde eine Stunde seines Leibs vnd Lebens / Haab vnnd Gütern / Weib vnd Kindern können gesichert seyn / denn der sterckste würde den andern / wie man sagt / in Sack stecken / vnnd würde die gantze Welt zur Mördergruben werden. Das nu aber das nicht geschicht / vnd man im Frieden sein Leben vnd Gut kan behalten / daß haben wir negst GOtt der Obereeit Schutz zudancken. Derwegen sollen Vnderthanen bedencken was man sagen Qui sentit commodum, sentiat etiam incommodum, wer wor von Nutz hat / der muß auch den Schaden dabey für lieb nemen / vnd es ist ein guter Pfennig / der einem einen Thaler erspahren kan. So haben die Eltern Christi auch Schoß vnd Schatzunge geben / Luc. 2. jederman ging / daß er sich Schetzen liesse / ein jeglicher in seiner Stadt. Da machte sich auch auff Joseph / auff daß er sich schetzen liesse / mit Maria seinem vertrawten Weibe. Vnnd das mehr ist / JEsus CHristus selbst hats gethan / ders doch nicht bedürfft hette / nur daß er niemand ergerte / vnnd andern mit gutem Exempel vorginge: Matt. 17. Derwegen weil Christus der doch frey gewesen / Zinß vnnd Schoß gegeben / so sollen viel mehr alle ander Vnder thanen jrer Oberkeit / Fürsten / Herrn / Schoß / Zinß vnd Schatzung geben / vnd

47 Psal. Schilde auff Erden genant / darumb daß sie pro lege & grege, fürgesetzt vnd jhre Herde streiten / vnd Gut vnd Blut wagen vnd auffsetzen. Vnd weil sie das allein nicht verrichten können / so gehören Leute darzu / die vnterhalten müssen werden. Darzu billig die Vnderthanen zulegen: Dahin siehet Paulus / Rom. 13. Derhalben müsset jhr auch Schoß geben / denn sie sind Gottes Diener / die solchen Schutz sollen handhaben. Mancher lest sich wol bedüncken / er wolle selbst starck genug sein / vnnd sich Schützen / aber wie lange wird es wehren? Kann man doch offt nicht sicher sein / da Oberkeit Gericht / Reder / Galgen vnd Thürne hat / vnnd fleissig auff sicht / was solte vnd würde geschehen / wenn der keins wehre / keiner würde eine Stunde seines Leibs vnd Lebens / Haab vnnd Gütern / Weib vnd Kindern können gesichert seyn / denn der sterckste würde den andern / wie man sagt / in Sack stecken / vnnd würde die gantze Welt zur Mördergruben werden. Das nu aber das nicht geschicht / vnd man im Frieden sein Leben vnd Gut kan behalten / daß haben wir negst GOtt der Obereeit Schutz zudancken. Derwegen sollen Vnderthanen bedencken was man sagen Qui sentit commodum, sentiat etiam incommodum, wer wor von Nutz hat / der muß auch den Schaden dabey für lieb nemen / vnd es ist ein guter Pfennig / der einem einen Thaler erspahren kan. So haben die Eltern Christi auch Schoß vnd Schatzunge geben / Luc. 2. jederman ging / daß er sich Schetzen liesse / ein jeglicher in seiner Stadt. Da machte sich auch auff Joseph / auff daß er sich schetzen liesse / mit Maria seinem vertrawten Weibe. Vnnd das mehr ist / JEsus CHristus selbst hats gethan / ders doch nicht bedürfft hette / nur daß er niemand ergerte / vnnd andern mit gutem Exempel vorginge: Matt. 17. Derwegen weil Christus der doch frey gewesen / Zinß vnnd Schoß gegeben / so sollen viel mehr alle ander Vnder thanen jrer Oberkeit / Fürsten / Herrn / Schoß / Zinß vnd Schatzung geben / vnd

<TEI>
  <text>
    <body>
      <div>
        <p><pb facs="#f0037"/>
47
                     Psal. Schilde auff Erden genant / darumb daß sie pro lege &amp; grege,
                     fürgesetzt vnd jhre Herde streiten / vnd Gut vnd Blut wagen vnd auffsetzen. Vnd
                     weil sie das allein nicht verrichten können / so gehören Leute darzu / die
                     vnterhalten müssen werden. Darzu billig die Vnderthanen zulegen: Dahin siehet
                     Paulus / Rom. 13. Derhalben müsset jhr auch Schoß geben / denn sie sind Gottes
                     Diener / die solchen Schutz sollen handhaben. Mancher lest sich wol bedüncken /
                     er wolle selbst starck genug sein / vnnd sich Schützen / aber wie lange wird es
                     wehren? Kann man doch offt nicht sicher sein / da Oberkeit Gericht / Reder /
                     Galgen vnd Thürne hat / vnnd fleissig auff sicht / was solte vnd würde geschehen
                     / wenn der keins wehre / keiner würde eine Stunde seines Leibs vnd Lebens / Haab
                     vnnd Gütern / Weib vnd Kindern können gesichert seyn / denn der sterckste würde
                     den andern / wie man sagt / in Sack stecken / vnnd würde die gantze Welt zur
                     Mördergruben werden. Das nu aber das nicht geschicht / vnd man im Frieden sein
                     Leben vnd Gut kan behalten / daß haben wir negst GOtt der Obereeit Schutz
                     zudancken. Derwegen sollen Vnderthanen bedencken was man sagen Qui sentit
                     commodum, sentiat etiam incommodum, wer wor von Nutz hat / der muß auch den
                     Schaden dabey für lieb nemen / vnd es ist ein guter Pfennig / der einem einen
                     Thaler erspahren kan. So haben die Eltern Christi auch Schoß vnd Schatzunge
                     geben / Luc. 2. jederman ging / daß er sich Schetzen liesse / ein jeglicher in
                     seiner Stadt. Da machte sich auch auff Joseph / auff daß er sich schetzen liesse
                     / mit Maria seinem vertrawten Weibe. Vnnd das mehr ist / JEsus CHristus selbst
                     hats gethan / ders doch nicht bedürfft hette / nur daß er niemand ergerte / vnnd
                     andern mit gutem Exempel vorginge: Matt. 17. Derwegen weil Christus der doch
                     frey gewesen / Zinß vnnd Schoß gegeben / so sollen viel mehr alle ander Vnder
                     thanen jrer Oberkeit / Fürsten / Herrn / Schoß / Zinß vnd Schatzung geben / vnd
</p>
      </div>
    </body>
  </text>
</TEI>
[0037] 47 Psal. Schilde auff Erden genant / darumb daß sie pro lege & grege, fürgesetzt vnd jhre Herde streiten / vnd Gut vnd Blut wagen vnd auffsetzen. Vnd weil sie das allein nicht verrichten können / so gehören Leute darzu / die vnterhalten müssen werden. Darzu billig die Vnderthanen zulegen: Dahin siehet Paulus / Rom. 13. Derhalben müsset jhr auch Schoß geben / denn sie sind Gottes Diener / die solchen Schutz sollen handhaben. Mancher lest sich wol bedüncken / er wolle selbst starck genug sein / vnnd sich Schützen / aber wie lange wird es wehren? Kann man doch offt nicht sicher sein / da Oberkeit Gericht / Reder / Galgen vnd Thürne hat / vnnd fleissig auff sicht / was solte vnd würde geschehen / wenn der keins wehre / keiner würde eine Stunde seines Leibs vnd Lebens / Haab vnnd Gütern / Weib vnd Kindern können gesichert seyn / denn der sterckste würde den andern / wie man sagt / in Sack stecken / vnnd würde die gantze Welt zur Mördergruben werden. Das nu aber das nicht geschicht / vnd man im Frieden sein Leben vnd Gut kan behalten / daß haben wir negst GOtt der Obereeit Schutz zudancken. Derwegen sollen Vnderthanen bedencken was man sagen Qui sentit commodum, sentiat etiam incommodum, wer wor von Nutz hat / der muß auch den Schaden dabey für lieb nemen / vnd es ist ein guter Pfennig / der einem einen Thaler erspahren kan. So haben die Eltern Christi auch Schoß vnd Schatzunge geben / Luc. 2. jederman ging / daß er sich Schetzen liesse / ein jeglicher in seiner Stadt. Da machte sich auch auff Joseph / auff daß er sich schetzen liesse / mit Maria seinem vertrawten Weibe. Vnnd das mehr ist / JEsus CHristus selbst hats gethan / ders doch nicht bedürfft hette / nur daß er niemand ergerte / vnnd andern mit gutem Exempel vorginge: Matt. 17. Derwegen weil Christus der doch frey gewesen / Zinß vnnd Schoß gegeben / so sollen viel mehr alle ander Vnder thanen jrer Oberkeit / Fürsten / Herrn / Schoß / Zinß vnd Schatzung geben / vnd

Suche im Werk

Hilfe

Informationen zum Werk

Download dieses Werks

XML (TEI P5) · HTML · Text
TCF (text annotation layer)
TCF (tokenisiert, serialisiert, lemmatisiert, normalisiert)
XML (TEI P5 inkl. att.linguistic)

Metadaten zum Werk

TEI-Header · CMDI · Dublin Core

Ansichten dieser Seite

Voyant Tools ?

Language Resource Switchboard?

Feedback

Sie haben einen Fehler gefunden? Dann können Sie diesen über unsere Qualitätssicherungsplattform DTAQ melden.

Kommentar zur DTA-Ausgabe

Dieses Werk wurde im Rahmen des Moduls DTA-Erweiterungen (DTAE) digitalisiert. Weitere Informationen …

Obrigkeitskritik und Fürstenberatung: Die Oberhofprediger in Braunschweig-Wolfenbüttel 1568-1714: Bereitstellung der Texttranskription und Auszeichnung in XML/TEI. (2013-02-15T13:54:31Z) Bitte beachten Sie, dass die aktuelle Transkription (und Textauszeichnung) mittlerweile nicht mehr dem Stand zum Zeitpunkt der Übernahme entsprechen muss.
Wolfenbütteler Digitale Bibliothek: Bereitstellung der Bilddigitalisate (2013-02-15T13:54:31Z)
Marcus Baumgarten, Frederike Neuber, Frank Wiegand: Konvertierung nach XML gemäß DTA-Basisformat, Tagging der Titelblätter, Korrekturen der Transkription. (2013-02-15T13:54:31Z)

Weitere Informationen:

Anmerkungen zur Transkription:

  • Langes s (ſ) wird als rundes s (s) wiedergegeben.
  • Rundes r (ꝛ) wird als normales r (r) wiedergegeben bzw. in der Kombination ꝛc. als et (etc.) aufgelöst.
  • Die Majuskel J im Frakturdruck wird in der Transkription je nach Lautwert als I bzw. J wiedergegeben.
  • Übergeschriebenes „e“ über „a“, „o“ und „u“ wird als „ä“, „ö“, „ü“ transkribiert.
  • Ligaturen werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Zeilengrenzen hinweg werden aufgelöst.
  • Silbentrennungen über Seitengrenzen hinweg werden beibehalten.
  • Kolumnentitel, Bogensignaturen und Kustoden werden nicht erfasst.
  • Griechische Schrift wird nicht transkribiert, sondern im XML mit <foreign xml:lang="el"><gap reason="fm"/></foreign> vermerkt.



Ansicht auf Standard zurückstellen

URL zu diesem Werk: https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616
URL zu dieser Seite: https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/37
Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/37>, abgerufen am 27.04.2024.