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Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616.

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Darumb sol sich niemand vnterwinden / es sey den gewiß daß ers von GOtt / oder von seiner Dienerin der Oberkeit befehl habe. Das aber die Lübecker vnnd andere Stedte sich wollen behelffen mit diesem / daß sie nicht des Königs Vnderthanen / sondern als Feind mit Feind / vnd gleich mit gleichem gefahren / die Dehnen aber als Vnderthanen haben wieder jhre Oberkeit ohn Gottes befehl gehandelt: so werde das nicht angehen / denn sie den Dehnen dazu gerahten / vnd geholffen / sich mit derselbigen frembden Sünde beladen / vnd in dem Auffrührischen Vngehorsamb beyde Göttl. vnd Königl. Majestet vermischet / verwickelt vnd verknüpfft / zugeschweigen / daß sie auch des Keysers Gebott verachtet. Diß ist Lutheri meinunge / nach GOttes Wort. Ob er nun wol hernach den Juristen die vnterweilen wiederstand zuthun / zulassen sollen / etwas nachgegeben / so lassen wir doch dasselbige dahin gestelt sein / vnd Disputiren vnnd Fechten / wems gelüstet / vnd halten vns an das eingeführte klare Wort Gottes? Rechet euch selber nicht: Mein ist die Rache: Wer sich der Oberkeit wiedersetzet / der wiederstrebet GOttes Ordnung: Wer das Schwert nimmet / der sol durchs Schwert vmbkommen etc. Wie auch der Außgang desselben Kriegs daßmal gegeben hat. Derwegen wils den stich nit halten / das man sagt trew Herr / trew Knecht / helt der Herr so halten wir auch: Gesetz ein Herr hielte nicht / da er aber halten sol / so heist es dennoch / die Vnderthanen sollen sich nicht selbst rechen / sondern Gottes ist die Rache / vnd kan es denen nit passiren die erkorne Hecren haben / wie viel weniger wird vnd wil es da angehen / da geborne vnd Erbherrn seyn. Wo nu solcher Gehorsamb vnd Vnderthenigkeit bey den Vnderthanen nicht folget / da folget gewiß / wo nicht bald / doch zu seiner zeit GOttes Rach vnnd Straff: Rom. 13. Die aber wiederstreben / werden vber sich ein Vrteil empfahen. Das Vrteil haben vber sich empfangen Chore / Dathan vnd Abiram / Num. 16. Wie vns allen bekant ist. Der-

Darumb sol sich niemand vnterwinden / es sey den gewiß daß ers von GOtt / oder von seiner Dienerin der Oberkeit befehl habe. Das aber die Lübecker vnnd andere Stedte sich wollen behelffen mit diesem / daß sie nicht des Königs Vnderthanen / sondern als Feind mit Feind / vnd gleich mit gleichem gefahren / die Dehnen aber als Vnderthanen haben wieder jhre Oberkeit ohn Gottes befehl gehandelt: so werde das nicht angehen / denn sie den Dehnen dazu gerahten / vnd geholffen / sich mit derselbigen frembden Sünde beladen / vnd in dem Auffrührischen Vngehorsamb beyde Göttl. vnd Königl. Majestet vermischet / verwickelt vnd verknüpfft / zugeschweigen / daß sie auch des Keysers Gebott verachtet. Diß ist Lutheri meinunge / nach GOttes Wort. Ob er nun wol hernach den Juristen die vnterweilen wiederstand zuthun / zulassen sollen / etwas nachgegeben / so lassen wir doch dasselbige dahin gestelt sein / vnd Disputiren vnnd Fechten / wems gelüstet / vnd halten vns an das eingeführte klare Wort Gottes? Rechet euch selber nicht: Mein ist die Rache: Wer sich der Oberkeit wiedersetzet / der wiederstrebet GOttes Ordnung: Wer das Schwert nim̃et / der sol durchs Schwert vmbkom̃en etc. Wie auch der Außgang desselben Kriegs daßmal gegeben hat. Derwegen wils den stich nit halten / das man sagt trew Herr / trew Knecht / helt der Herr so halten wir auch: Gesetz ein Herr hielte nicht / da er aber halten sol / so heist es dennoch / die Vnderthanen sollen sich nicht selbst rechen / sondern Gottes ist die Rache / vnd kan es denen nit passiren die erkorne Hecren haben / wie viel weniger wird vnd wil es da angehen / da geborne vnd Erbherrn seyn. Wo nu solcher Gehorsamb vnd Vnderthenigkeit bey den Vnderthanen nicht folget / da folget gewiß / wo nicht bald / doch zu seiner zeit GOttes Rach vnnd Straff: Rom. 13. Die aber wiederstreben / werden vber sich ein Vrteil empfahen. Das Vrteil habẽ vber sich empfangẽ Chore / Dathan vñ Abiram / Num. 16. Wie vns allẽ bekant ist. Der-

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                     habe. Das aber die Lübecker vnnd andere Stedte sich wollen behelffen mit diesem
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                     auch: Gesetz ein Herr hielte nicht / da er aber halten sol / so heist es dennoch
                     / die Vnderthanen sollen sich nicht selbst rechen / sondern Gottes ist die Rache
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[0035] Darumb sol sich niemand vnterwinden / es sey den gewiß daß ers von GOtt / oder von seiner Dienerin der Oberkeit befehl habe. Das aber die Lübecker vnnd andere Stedte sich wollen behelffen mit diesem / daß sie nicht des Königs Vnderthanen / sondern als Feind mit Feind / vnd gleich mit gleichem gefahren / die Dehnen aber als Vnderthanen haben wieder jhre Oberkeit ohn Gottes befehl gehandelt: so werde das nicht angehen / denn sie den Dehnen dazu gerahten / vnd geholffen / sich mit derselbigen frembden Sünde beladen / vnd in dem Auffrührischen Vngehorsamb beyde Göttl. vnd Königl. Majestet vermischet / verwickelt vnd verknüpfft / zugeschweigen / daß sie auch des Keysers Gebott verachtet. Diß ist Lutheri meinunge / nach GOttes Wort. Ob er nun wol hernach den Juristen die vnterweilen wiederstand zuthun / zulassen sollen / etwas nachgegeben / so lassen wir doch dasselbige dahin gestelt sein / vnd Disputiren vnnd Fechten / wems gelüstet / vnd halten vns an das eingeführte klare Wort Gottes? Rechet euch selber nicht: Mein ist die Rache: Wer sich der Oberkeit wiedersetzet / der wiederstrebet GOttes Ordnung: Wer das Schwert nim̃et / der sol durchs Schwert vmbkom̃en etc. Wie auch der Außgang desselben Kriegs daßmal gegeben hat. Derwegen wils den stich nit halten / das man sagt trew Herr / trew Knecht / helt der Herr so halten wir auch: Gesetz ein Herr hielte nicht / da er aber halten sol / so heist es dennoch / die Vnderthanen sollen sich nicht selbst rechen / sondern Gottes ist die Rache / vnd kan es denen nit passiren die erkorne Hecren haben / wie viel weniger wird vnd wil es da angehen / da geborne vnd Erbherrn seyn. Wo nu solcher Gehorsamb vnd Vnderthenigkeit bey den Vnderthanen nicht folget / da folget gewiß / wo nicht bald / doch zu seiner zeit GOttes Rach vnnd Straff: Rom. 13. Die aber wiederstreben / werden vber sich ein Vrteil empfahen. Das Vrteil habẽ vber sich empfangẽ Chore / Dathan vñ Abiram / Num. 16. Wie vns allẽ bekant ist. Der-

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/35>, abgerufen am 24.11.2024.