Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616.theter Seele seyn / 1. Sam. 15. 1. Reg. 20. Darnach sols dabey nicht bleiben / sondern wenn Oberkeit oder Fürsten / so nicht jhr Amptverrichten / vnnd sich in die vier Orter gebührlicher weise theilen / so wil sie Gott ewig straffen / Psal. 82. Sie lassen jhn nicht sagen / vnd achtens nicht / sie gehen jmmer hin im finstern / darumb müssen alle Grund feste des Landes fallen: Ich habe wol gesagt jhr seyd Götter / vnd allzumal Kinder des Höhesten: aber jhr werdet sterben wie Menschen / vnnd wie ein Tyrann zu grund gehen. Vnd im Buch der Weißheitam 6. Euch ist die Oberkeit gegeben vom HERRN / vnd die Gewalt vom Höhesten: Welcher wird fragen wie jhr handelt / vnd förschen was jhr ordnet / denn jhr seyd seines Reichs Amptleute: aber jhr führet ewer Ampt nicht fein / vnd haltet kein Recht / vnd thut nicht nach dem / daß der HERR geordnet hat. Er wird gar grewlich vnd kurtz vbereuch kommen / vnd es wird gar ein scharff Gerichte gehen vber die Oberherrn. Dann den geringen wiederfehret Gnade / aber die Gewaltigen werden gewaltiglich gestrafet werden. Derwegen sollen Oberkeit oder Fürsten jhnen jhr Ampt ein ernst sein lassen / vnnd daß ist der Oberkeit Ampt / das auff der einen Seyten zu erhaltung der Einigkeit gehört. Der Vnderthanen Pflicht aber / so auff der andern seyten zur erhaltung der Einigkeit erfodert wird / anlangend / stehet darinnen / daß sie jhrem Fürsten vnnd Herrn trew vnnd Holt sein vnd bleiben jhr Lebenlang. Darzu gehören nu fürnemlich vier Dinge. Erstlich Ehrerbietung / daß Vnderthane jhre von GOtt verordnete Oberkeit / Fürsten vnnd Herrn gebührlicher weise ehren sollen. Davon beym Syrach am 10. Cap. Die GOtt fürchten / halten jhre Oberkeit in allen ehren / Rom. 13. Furcht dem Furcht gebühret. Vnd 1. Pet. 2. Fürchtet Gott / ehret den König. Vnd das vierdte Gebott gehet dahin: Ehre den Vater vnd Mutter / auff daß dirs wolgehe / vnnd du lange lebest auff Erden. Nu wissens auch die Kinder vnnd lehrens theter Seele seyn / 1. Sam. 15. 1. Reg. 20. Darnach sols dabey nicht bleiben / sondern wenn Oberkeit oder Fürsten / so nicht jhr Amptverrichten / vnnd sich in die vier Orter gebührlicher weise theilen / so wil sie Gott ewig straffen / Psal. 82. Sie lassen jhn nicht sagen / vnd achtens nicht / sie gehen jmmer hin im finstern / darumb müssen alle Grund feste des Landes fallen: Ich habe wol gesagt jhr seyd Götter / vnd allzumal Kinder des Höhesten: aber jhr werdet sterben wie Menschen / vnnd wie ein Tyrann zu grund gehen. Vnd im Buch der Weißheitam 6. Euch ist die Oberkeit gegeben vom HERRN / vnd die Gewalt vom Höhesten: Welcher wird fragen wie jhr handelt / vnd förschen was jhr ordnet / denn jhr seyd seines Reichs Amptleute: aber jhr führet ewer Ampt nicht fein / vnd haltet kein Recht / vnd thut nicht nach dem / daß der HERR geordnet hat. Er wird gar grewlich vnd kurtz vbereuch kommen / vnd es wird gar ein scharff Gerichte gehen vber die Oberherrn. Dann den geringen wiederfehret Gnade / aber die Gewaltigen werden gewaltiglich gestrafet werden. Derwegen sollen Oberkeit oder Fürsten jhnen jhr Ampt ein ernst sein lassen / vnnd daß ist der Oberkeit Ampt / das auff der einen Seyten zu erhaltung der Einigkeit gehört. Der Vnderthanen Pflicht aber / so auff der andern seyten zur erhaltung der Einigkeit erfodert wird / anlangend / stehet darinnen / daß sie jhrem Fürsten vnnd Herrn trew vnnd Holt sein vnd bleiben jhr Lebenlang. Darzu gehören nu fürnemlich vier Dinge. Erstlich Ehrerbietung / daß Vnderthane jhre von GOtt verordnete Oberkeit / Fürsten vnnd Herrn gebührlicher weise ehren sollen. Davon beym Syrach am 10. Cap. Die GOtt fürchten / halten jhre Oberkeit in allen ehren / Rom. 13. Furcht dem Furcht gebühret. Vnd 1. Pet. 2. Fürchtet Gott / ehret den König. Vnd das vierdte Gebott gehet dahin: Ehre den Vater vnd Mutter / auff daß dirs wolgehe / vnnd du lange lebest auff Erden. Nu wissens auch die Kinder vnnd lehrens <TEI> <text> <body> <div> <p><pb facs="#f0029"/> theter Seele seyn / 1. Sam. 15. 1. Reg. 20. Darnach sols dabey nicht bleiben / sondern wenn Oberkeit oder Fürsten / so nicht jhr Amptverrichten / vnnd sich in die vier Orter gebührlicher weise theilen / so wil sie Gott ewig straffen / Psal. 82. Sie lassen jhn nicht sagen / vnd achtens nicht / sie gehen jmmer hin im finstern / darumb müssen alle Grund feste des Landes fallen: Ich habe wol gesagt jhr seyd Götter / vnd allzumal Kinder des Höhesten: aber jhr werdet sterben wie Menschen / vnnd wie ein Tyrann zu grund gehen. Vnd im Buch der Weißheitam 6. Euch ist die Oberkeit gegeben vom HERRN / vnd die Gewalt vom Höhesten: Welcher wird fragen wie jhr handelt / vnd förschen was jhr ordnet / denn jhr seyd seines Reichs Amptleute: aber jhr führet ewer Ampt nicht fein / vnd haltet kein Recht / vnd thut nicht nach dem / daß der HERR geordnet hat. Er wird gar grewlich vnd kurtz vbereuch kommen / vnd es wird gar ein scharff Gerichte gehen vber die Oberherrn. Dann den geringen wiederfehret Gnade / aber die Gewaltigen werden gewaltiglich gestrafet werden. Derwegen sollen Oberkeit oder Fürsten jhnen jhr Ampt ein ernst sein lassen / vnnd daß ist der Oberkeit Ampt / das auff der einen Seyten zu erhaltung der Einigkeit gehört.</p> <p>Der Vnderthanen Pflicht aber / so auff der andern seyten zur erhaltung der Einigkeit erfodert wird / anlangend / stehet darinnen / daß sie jhrem Fürsten vnnd Herrn trew vnnd Holt sein vnd bleiben jhr Lebenlang. Darzu gehören nu fürnemlich vier Dinge. Erstlich Ehrerbietung / daß Vnderthane jhre von GOtt verordnete Oberkeit / Fürsten vnnd Herrn gebührlicher weise ehren sollen. Davon beym Syrach am 10. Cap. Die GOtt fürchten / halten jhre Oberkeit in allen ehren / Rom. 13. Furcht dem Furcht gebühret. Vnd 1. Pet. 2. Fürchtet Gott / ehret den König. Vnd das vierdte Gebott gehet dahin: Ehre den Vater vnd Mutter / auff daß dirs wolgehe / vnnd du lange lebest auff Erden. Nu wissens auch die Kinder vnnd lehrens </p> </div> </body> </text> </TEI> [0029]
theter Seele seyn / 1. Sam. 15. 1. Reg. 20. Darnach sols dabey nicht bleiben / sondern wenn Oberkeit oder Fürsten / so nicht jhr Amptverrichten / vnnd sich in die vier Orter gebührlicher weise theilen / so wil sie Gott ewig straffen / Psal. 82. Sie lassen jhn nicht sagen / vnd achtens nicht / sie gehen jmmer hin im finstern / darumb müssen alle Grund feste des Landes fallen: Ich habe wol gesagt jhr seyd Götter / vnd allzumal Kinder des Höhesten: aber jhr werdet sterben wie Menschen / vnnd wie ein Tyrann zu grund gehen. Vnd im Buch der Weißheitam 6. Euch ist die Oberkeit gegeben vom HERRN / vnd die Gewalt vom Höhesten: Welcher wird fragen wie jhr handelt / vnd förschen was jhr ordnet / denn jhr seyd seines Reichs Amptleute: aber jhr führet ewer Ampt nicht fein / vnd haltet kein Recht / vnd thut nicht nach dem / daß der HERR geordnet hat. Er wird gar grewlich vnd kurtz vbereuch kommen / vnd es wird gar ein scharff Gerichte gehen vber die Oberherrn. Dann den geringen wiederfehret Gnade / aber die Gewaltigen werden gewaltiglich gestrafet werden. Derwegen sollen Oberkeit oder Fürsten jhnen jhr Ampt ein ernst sein lassen / vnnd daß ist der Oberkeit Ampt / das auff der einen Seyten zu erhaltung der Einigkeit gehört.
Der Vnderthanen Pflicht aber / so auff der andern seyten zur erhaltung der Einigkeit erfodert wird / anlangend / stehet darinnen / daß sie jhrem Fürsten vnnd Herrn trew vnnd Holt sein vnd bleiben jhr Lebenlang. Darzu gehören nu fürnemlich vier Dinge. Erstlich Ehrerbietung / daß Vnderthane jhre von GOtt verordnete Oberkeit / Fürsten vnnd Herrn gebührlicher weise ehren sollen. Davon beym Syrach am 10. Cap. Die GOtt fürchten / halten jhre Oberkeit in allen ehren / Rom. 13. Furcht dem Furcht gebühret. Vnd 1. Pet. 2. Fürchtet Gott / ehret den König. Vnd das vierdte Gebott gehet dahin: Ehre den Vater vnd Mutter / auff daß dirs wolgehe / vnnd du lange lebest auff Erden. Nu wissens auch die Kinder vnnd lehrens
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Zitationshilfe: | Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/29>, abgerufen am 29.07.2024. |