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Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616.

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auch nach frommen vnd Gottesfürchtigen Rähten vnnd Gewaltigen vmbsehen / vnd dieselben bey sich haben vnd behalten / Exod. 18. Siehe dich vmb vnter allem Volck nach redlichen leuten die GOtt fürchten / warhafftig / vnd dem Geitz feind sind. Psal. 101. Ich hasse den Vbeltheter / vnd lasse jhn nicht bey mir bleiben / ein verkehrt Hertz muß von mir weichen / denn Bösen leyde ich nicht der seinen Nechsten heimlich verläumbdet / denn vertilge ich / ich mach des nicht / der stoltze Geberde vnnd hohen Muth hat. Meine Augen sehen nach die Trewen im Lande / daß sie bey mir wohnen / vnd habe gerne fromme Diener. Falsche Leute halte ich nicht in meinem Hause / Die Lügner gedyen nicht bey mir. Wo sie solche Leute nicht haben / da müssen sie sich befürchten / daß jhnen begegnen vnd wiederfahre / was dem Rehab. 1. Reg. 12. dem Aha sie 2. Chron. 22. Vnnd dem Joab 2. Chr. 24. von jhren Jungen / Gottlosen / vnd vntrewen Rähten vnd Gewaltigen begegnet vnd wiederfahren ist / da der eine drüber vmb zehen Stämme seines Reichs / der ander vmb seine Seligkeit / der dritte vmb sein Leben kommen. Weil dem nach nicht allein des Landes / sondern auch den Fürsten vnnd Herrn zeitliche vnd offt ewige Wolfahrt drauff stehet / daß sie fromme vnd Gottselige Rähte vnd Gewaltigen haben / vnnd sich gegen dieselben mit feiner Vernunfft vnd vnangefangenen Verstand theilen / als sollen sie diesen dritten Ort jhres Ampts auch wol vermahnen vnd nicht verwahren vnd nicht verseumen.

Die vierdte vnd letzte Ort / darin sich Oberkeit oder ein Fürst theilen sol / ist gegen die Vbeltheter mit bescheidenem ernst vnd strenge: Das ist / Oberkeit oder Fürsten vnnd Herrn sollen die Vbeltheter straffen / denn GOtt sagt Gen. 9. Wer Menschen Blut vergeust / des Bluts sol auch durch Menschen / das ist durch Oberkeit vergossen werden. Deut. 19. Die Richter sollen den Bösen vom Volck weg thun / auff daß die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse Stücke fürnehmen

auch nach frommen vnd Gottesfürchtigen Rähten vnnd Gewaltigen vmbsehen / vnd dieselben bey sich haben vnd behalten / Exod. 18. Siehe dich vmb vnter allem Volck nach redlichen leuten die GOtt fürchten / warhafftig / vnd dem Geitz feind sind. Psal. 101. Ich hasse den Vbeltheter / vnd lasse jhn nicht bey mir bleiben / ein verkehrt Hertz muß von mir weichen / denn Bösen leyde ich nicht der seinen Nechsten heimlich verläumbdet / denn vertilge ich / ich mach des nicht / der stoltze Geberde vnnd hohen Muth hat. Meine Augen sehen nach die Trewen im Lande / daß sie bey mir wohnen / vnd habe gerne fromme Diener. Falsche Leute halte ich nicht in meinem Hause / Die Lügner gedyen nicht bey mir. Wo sie solche Leute nicht haben / da müssen sie sich befürchten / daß jhnen begegnen vnd wiederfahre / was dem Rehab. 1. Reg. 12. dem Aha sie 2. Chron. 22. Vnnd dem Joab 2. Chr. 24. von jhren Jungen / Gottlosen / vnd vntrewen Rähten vnd Gewaltigen begegnet vnd wiederfahren ist / da der eine drüber vmb zehen Stämme seines Reichs / der ander vmb seine Seligkeit / der dritte vmb sein Leben kommen. Weil dem nach nicht allein des Landes / sondern auch den Fürsten vnnd Herrn zeitliche vnd offt ewige Wolfahrt drauff stehet / daß sie fromme vnd Gottselige Rähte vnd Gewaltigen haben / vnnd sich gegen dieselben mit feiner Vernunfft vnd vnangefangenen Verstand theilen / als sollen sie diesen dritten Ort jhres Ampts auch wol vermahnen vnd nicht verwahren vnd nicht verseumen.

Die vierdte vnd letzte Ort / darin sich Oberkeit oder ein Fürst theilen sol / ist gegen die Vbeltheter mit bescheidenem ernst vnd strenge: Das ist / Oberkeit oder Fürsten vnnd Herrn sollen die Vbeltheter straffen / denn GOtt sagt Gen. 9. Wer Menschen Blut vergeust / des Bluts sol auch durch Menschen / das ist durch Oberkeit vergossen werden. Deut. 19. Die Richter sollen den Bösen vom Volck weg thun / auff daß die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse Stücke fürnehmen

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                     Leute halte ich nicht in meinem Hause / Die Lügner gedyen nicht bey mir. Wo sie
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                     vnd wiederfahre / was dem Rehab. 1. Reg. 12. dem Aha sie 2. Chron. 22. Vnnd dem
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                     kommen. Weil dem nach nicht allein des Landes / sondern auch den Fürsten vnnd
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[0026] auch nach frommen vnd Gottesfürchtigen Rähten vnnd Gewaltigen vmbsehen / vnd dieselben bey sich haben vnd behalten / Exod. 18. Siehe dich vmb vnter allem Volck nach redlichen leuten die GOtt fürchten / warhafftig / vnd dem Geitz feind sind. Psal. 101. Ich hasse den Vbeltheter / vnd lasse jhn nicht bey mir bleiben / ein verkehrt Hertz muß von mir weichen / denn Bösen leyde ich nicht der seinen Nechsten heimlich verläumbdet / denn vertilge ich / ich mach des nicht / der stoltze Geberde vnnd hohen Muth hat. Meine Augen sehen nach die Trewen im Lande / daß sie bey mir wohnen / vnd habe gerne fromme Diener. Falsche Leute halte ich nicht in meinem Hause / Die Lügner gedyen nicht bey mir. Wo sie solche Leute nicht haben / da müssen sie sich befürchten / daß jhnen begegnen vnd wiederfahre / was dem Rehab. 1. Reg. 12. dem Aha sie 2. Chron. 22. Vnnd dem Joab 2. Chr. 24. von jhren Jungen / Gottlosen / vnd vntrewen Rähten vnd Gewaltigen begegnet vnd wiederfahren ist / da der eine drüber vmb zehen Stämme seines Reichs / der ander vmb seine Seligkeit / der dritte vmb sein Leben kommen. Weil dem nach nicht allein des Landes / sondern auch den Fürsten vnnd Herrn zeitliche vnd offt ewige Wolfahrt drauff stehet / daß sie fromme vnd Gottselige Rähte vnd Gewaltigen haben / vnnd sich gegen dieselben mit feiner Vernunfft vnd vnangefangenen Verstand theilen / als sollen sie diesen dritten Ort jhres Ampts auch wol vermahnen vnd nicht verwahren vnd nicht verseumen. Die vierdte vnd letzte Ort / darin sich Oberkeit oder ein Fürst theilen sol / ist gegen die Vbeltheter mit bescheidenem ernst vnd strenge: Das ist / Oberkeit oder Fürsten vnnd Herrn sollen die Vbeltheter straffen / denn GOtt sagt Gen. 9. Wer Menschen Blut vergeust / des Bluts sol auch durch Menschen / das ist durch Oberkeit vergossen werden. Deut. 19. Die Richter sollen den Bösen vom Volck weg thun / auff daß die andern hören / sich fürchten vnd nicht mehr solche böse Stücke fürnehmen

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Zitationshilfe: Tuckermann, Peter: Hüldigungs Predigt/ Gethan zu Braunschweig im Thumb. Wolfenbüttel, 1616, S. . In: Deutsches Textarchiv <https://www.deutschestextarchiv.de/tuckermann_predigt_1616/26>, abgerufen am 28.04.2024.