Tuckermann, Peter: HuldigungsPredigt. Gethan zu Braunschweig im Thumb. [s. l.], ca. 1616.der sol durchs Schwert vmbkommen / etc. Wie auch der außgang desselben Kriegs daßmahl gegeben hat. Derwegen wils den stich nicht halten / das man sagt / trew Herr / trew Knecht / helt der Herr so halten wir auch: Gesetzt ein Herr hielte nit / da er aber halten sol / so heist es dennoch die Vnterthanen sollen sich nicht selbst rechen / sondern Gottes ist die Rache / vnnd kan es denen nicht passtren die erkorne Herren haben / viel weniger wird vnd wil es da angehen / da geborne vnd Erbherren seyn. Wo nu solcher gehorsam vnd vnterthänigkeit bey den Vnterthanen nicht folget / da folget gewiß / wo nicht bald / doch zu seiner zeit / Gottes Rach vnd Straff: Rom. 13. Die aber widerstreben / werden vber sich ein Vrtheil empfahen. Dz Vrtheil haben vber sich empfangen Chore / Dathan vnd Abiram / Num. 16. Wie vns allen bekant ist. Derwegen alle vnterthanen sich desto williger mit jhrem gehorsam vnnd vnterthänigkeit gegen jhre von Gott verordnete Oberkeit werden einzustellen wissen. Zum dritten gehöret auff der Vnterthanen seiten zu erhaltung der Einigkeit / Schoß vnd Schatzung / das Vnterthanen jhrer Oberkeit / Fürsten vnd Herren Schoß vnd Schatzung geben. Das stehet Matth. 22. Cap. Da wird Christus gefragt / obs recht sey / das man dem Käyser Zinß gebe oder nit: Darauff fodert er die Zinsemüntze / vnd fragt sie / weß dz Bild vnd die Vberschrifft darauff sey / vnd nach dem sie Betchten / des Käysers / so spricht er drauff / so gebet dem Käyser was deß Käysers ist / vnd Gotte was Gotte ist. Deutet gnugsam damit an / Weil die Vnterthanen jhrer Obrigkeit Zinßmüntze vnd Gelt gebrauchen / so sollen sie jhnen auch das Ihrige geben / vnnd sich vber Zinß / Schoß vnnd Schatzung nicht beschweren. Vnd Paulus schreibt / Rom. 13. So gebt nu jederman / was jhr schüldig seyd / Schoß / dem der Schoß gebürt / Zoll / dem der Zoll gebürt. Es verdienet auch wol die der sol durchs Schwert vmbkommen / etc. Wie auch der außgang desselben Kriegs daßmahl gegeben hat. Derwegen wils den stich nicht halten / das man sagt / trew Herr / trew Knecht / helt der Herr so halten wir auch: Gesetzt ein Herr hielte nit / da er aber halten sol / so heist es dennoch die Vnterthanen sollen sich nicht selbst rechen / sondern Gottes ist die Rache / vnnd kan es denen nicht passtren die erkorne Herren haben / viel weniger wird vnd wil es da angehen / da geborne vnd Erbherren seyn. Wo nu solcher gehorsam vnd vnterthänigkeit bey den Vnterthanen nicht folget / da folget gewiß / wo nicht bald / doch zu seiner zeit / Gottes Rach vnd Straff: Rom. 13. Die aber widerstreben / werden vber sich ein Vrtheil empfahen. Dz Vrtheil haben vber sich empfangen Chore / Dathan vnd Abiram / Num. 16. Wie vns allen bekant ist. Derwegen alle vnterthanen sich desto williger mit jhrem gehorsam vnnd vnterthänigkeit gegen jhre von Gott verordnete Oberkeit werden einzustellen wissen. Zum dritten gehöret auff der Vnterthanen seiten zu erhaltung der Einigkeit / Schoß vnd Schatzung / das Vnterthanen jhrer Oberkeit / Fürsten vnd Herren Schoß vnd Schatzung geben. Das stehet Matth. 22. Cap. Da wird Christus gefragt / obs recht sey / das man dem Käyser Zinß gebe oder nit: Darauff fodert er die Zinsemüntze / vnd fragt sie / weß dz Bild vnd die Vberschrifft darauff sey / vnd nach dem sie Betchten / des Käysers / so spricht er drauff / so gebet dem Käyser was deß Käysers ist / vnd Gotte was Gotte ist. Deutet gnugsam damit an / Weil die Vnterthanen jhrer Obrigkeit Zinßmüntze vnd Gelt gebrauchen / so sollen sie jhnen auch das Ihrige geben / vnnd sich vber Zinß / Schoß vnnd Schatzung nicht beschweren. Vnd Paulus schreibt / Rom. 13. 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Wie vns allen bekant ist. Derwegen alle vnterthanen sich desto williger mit jhrem gehorsam vnnd vnterthänigkeit gegen jhre von Gott verordnete Oberkeit werden einzustellen wissen.</p> <p>Zum dritten gehöret auff der Vnterthanen seiten zu erhaltung der Einigkeit / Schoß vnd Schatzung / das Vnterthanen jhrer Oberkeit / Fürsten vnd Herren Schoß vnd Schatzung geben. Das stehet Matth. 22. Cap. Da wird Christus gefragt / obs recht sey / das man dem Käyser Zinß gebe oder nit: Darauff fodert er die Zinsemüntze / vnd fragt sie / weß dz Bild vnd die Vberschrifft darauff sey / vnd nach dem sie Betchten / des Käysers / so spricht er drauff / so gebet dem Käyser was deß Käysers ist / vnd Gotte was Gotte ist. Deutet gnugsam damit an / Weil die Vnterthanen jhrer Obrigkeit Zinßmüntze vnd Gelt gebrauchen / so sollen sie jhnen auch das Ihrige geben / vnnd sich vber Zinß / Schoß vnnd Schatzung nicht beschweren. Vnd Paulus schreibt / Rom. 13. So gebt nu jederman / was jhr schüldig seyd / Schoß / dem der Schoß gebürt / Zoll / dem der Zoll gebürt. Es verdienet auch wol die </p> </div> </body> </text> </TEI> [0034]
der sol durchs Schwert vmbkommen / etc. Wie auch der außgang desselben Kriegs daßmahl gegeben hat. Derwegen wils den stich nicht halten / das man sagt / trew Herr / trew Knecht / helt der Herr so halten wir auch: Gesetzt ein Herr hielte nit / da er aber halten sol / so heist es dennoch die Vnterthanen sollen sich nicht selbst rechen / sondern Gottes ist die Rache / vnnd kan es denen nicht passtren die erkorne Herren haben / viel weniger wird vnd wil es da angehen / da geborne vnd Erbherren seyn. Wo nu solcher gehorsam vnd vnterthänigkeit bey den Vnterthanen nicht folget / da folget gewiß / wo nicht bald / doch zu seiner zeit / Gottes Rach vnd Straff: Rom. 13. Die aber widerstreben / werden vber sich ein Vrtheil empfahen. Dz Vrtheil haben vber sich empfangen Chore / Dathan vnd Abiram / Num. 16. Wie vns allen bekant ist. Derwegen alle vnterthanen sich desto williger mit jhrem gehorsam vnnd vnterthänigkeit gegen jhre von Gott verordnete Oberkeit werden einzustellen wissen.
Zum dritten gehöret auff der Vnterthanen seiten zu erhaltung der Einigkeit / Schoß vnd Schatzung / das Vnterthanen jhrer Oberkeit / Fürsten vnd Herren Schoß vnd Schatzung geben. Das stehet Matth. 22. Cap. Da wird Christus gefragt / obs recht sey / das man dem Käyser Zinß gebe oder nit: Darauff fodert er die Zinsemüntze / vnd fragt sie / weß dz Bild vnd die Vberschrifft darauff sey / vnd nach dem sie Betchten / des Käysers / so spricht er drauff / so gebet dem Käyser was deß Käysers ist / vnd Gotte was Gotte ist. Deutet gnugsam damit an / Weil die Vnterthanen jhrer Obrigkeit Zinßmüntze vnd Gelt gebrauchen / so sollen sie jhnen auch das Ihrige geben / vnnd sich vber Zinß / Schoß vnnd Schatzung nicht beschweren. Vnd Paulus schreibt / Rom. 13. So gebt nu jederman / was jhr schüldig seyd / Schoß / dem der Schoß gebürt / Zoll / dem der Zoll gebürt. Es verdienet auch wol die
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